Beiträge von O. Meier

    Es waren die Sportlehrer - inwieweit eine ausdrückliche Genehmigung des SL vorliegt, weiß ich nicht; ich gehe aber davon aus.

    Schulleiter haben nicht immer von allem Ahnung. Trotzdem können die Schüler (oder die Eltern) dier verfassungsgemäße Sonntagsruhe einfordern. Wie ausgeht, sieht man dann.

    Generell finde ich es OK, wenn Schüler las Schulteam bei einem solchen Lauf teilnehmen. Ob man sie verpflichten kann, weiß ich nicht. Gelegentlich kommt ja auch mal der Anspruch hoch, mit einem möglichst großen Team aufzulaufen, um irgendwie die Schule gut dastehen zu lassen. Das mit dem Nexus Note für Teilnahme einzufordern, halte ich aber für missbräuchlich.

    am Montag danach werde ich mit dem Fall unentschuldigten Fehlens von SuS bei der Veranstaltung konfrontiert werden (bin Stufenleiterin).

    Ja, stimmt, die meisten werden eine Entschuldigung der Eltern haben. Aber es wird trotzdem Diskussionen geben - je nach Entschuldigungsgrund bzw. bei SuS, die tatsächlich keine Entschuldigung beibringen und sei es aus Unaufmerksamkeit.

    Nur, dass ich das richtig verstehe. Es gibt Kollegen, dir dir ein Gespräch drücken, weil Schüler fehlen? Sonst geht's denen gut? Wenn du Stufenleiterin bist, wirdt du ja wohl entscheiden, ob der Grund anerkannt und das Fehlen damit entschuldugt wird. Was gibt es da noch zu diskutieren? Haben die sonst nichts zu tun? Die sollen sich beim Hausmeister melden und den Keller aufräumen. Da kann man überschüssige Energie abbauen, ohne Leuten, die ihre Arbeit machen wollen, im Weg zu stehen.

    Das Problem ist nur, dass es (auch nach Aussage des PR) keine rechtliche Handhabe gegeben hätte, dagegen mit Erfolg (u.a. auch zeitlich vor den auftretenden Belastungen) vorzugehen.

    So'n Driss. Da treibt's mir doch das Halbverdaute in die Mundhöhle. Keine Ahnung, aus welcher Ecke dein PR kommt, aber deren juristischen Expertise würde ich anur bedingt vertrauen. Ob ein Rechtsmittek erfolgreich ist, weiß man, nachdem an es eingelegt hat. Wenn es tatsächlich nichts bringt, ist man soweit wie vorher. Welches Risiko geht man eigentlich ein. Doch nur das, aus seiner Rolle als Duckmäuser herauszukommen.

    Erinnert mich ein Bisschen an Aussagen der BAFöG-Stelle, die gerne Studierenden davon abriet, überhaupt einen BAFöG-Antrag zu stellen. Gerne mit so absurden Behauptungen wie "Wenn ihre Eltern sogar ein eigenes Haus haben, kriegen sie eh nichts." Das konnten die ohne Berechnung gar nicht beurteilen, oft war es schlicht falsch.

    Einer Überlastungsanzeige ist mein SL zuvor gekommen, weil er mir Entlastungsmöglichkeiten gegeben hat, auch wenn das im Vergleich zur Belastung der anderen Kollegen ein Tropfen auf dem heissen Stein ist.

    Wenn die Entlastung nicht reicht, bist du immer noch überlastet. Sieht mir in diesem Fal so aus.


    Alles leider Punkte, die man rechtlich nur schwer einfordern kann.

    Doch, einfordern kann man es, auch wenn man keinen Anspruch hat. Was man aber auf jeden Fall machen kann, ist, sich so etwas zu merken. Und wenn der SL mal außer der Reihe etwas von einem will, lässt man ihn auflaufen.

    Die SuS müssen teilnehmen;

    Sagt wer?

    Mich wundert, dass dieser Fall für NRW tatsächlich nicht eindeutig geregelt zu sein scheint

    In NRW ist alles geregelt - außer den Sachen, auf die es ankommt. Im vorliegenden Fall dürfte es für die Vorschriftenschreiber so selbstverständlich gewesen sein, dass man sonntags nach die Kirche hin geht, dass man nicht regeln muss, dass man da nichts anderes macht.

    Einige Sportkurse der Oberstufe (je nach Lehrer und Schwerpunkt) haben die Verabredung, dass eine Teilnahme an einem der Läufe mit passabler Endzeit eine 1 als zusätzliche Note unter allen Noten darstellt.

    Die Situation scheint dann doch erheblich anders zu sein.

    Danke, O. Meier. Dein erster Hinweis trifft wohl nicht zu, weil dieser Paragraf sich auf den Unterricht bezieht.

    Ich weiß nicht, ob das nicht Unterricht ist, wenn es da Noten gibt. Sonst könnte man ja auch schön die Klausuren am Sonntag schreiben.

    Wenn der Termin seit Monaten bekannt ist und man sich nur kurz vor knapp weigert, da hätte ich kein großes Mitleid.

    Also wenn man etwas über Monate im Voraus ankündigt, ist alles rechtens? Interessant.

    Ist bei uns zb beim Theaterkurs so. Einmal im Jahr Probentage, ein Wochenende und 2-3 Schultage. Da muss die ganze Truppe da sein.

    Dieser Kurs ist inwiefern verpflichtend? Und wissen die Schüler über diese Terminbesonderheit, _bevor_ sie in den Kurs eintreten? Nicht, dass ich meine, dass es dann rechtens wäre, aber beim Sportunterricht sehe ich nicht, dass dieser nicht im Rahmen der regulären Unterrichtstage abgehalten werden kann.

    Wir haben im Rahmen eines Differenzierunskurses am beruflichen Gymansium schon mal externe Veranstaltungen, die nach 18 Uhr (auch weit nach 18:00) stattfinden. Da haben manche Schüler dann die Schwieirgkeit, dass sie keinen Bus mehr nach Hausen bekommen. Die befreien wir dann von der Teilnahme. Aber auf einen Sonntag haben wir da noch nichts gelegt.

    Allerdings hat uns die TE noch nicht darüber aufgeklärt, wie hier die Umstände sind. Wer hat z.B. diesen Termin verpflichtend angesetzt?

    Ich selbst finde das auch nicht schlimm; allerdings wurde ich von Schülern gefragt, ob das rechtens sei.

    Ich welcher Funktion haben die dich gefragt?

    Meine Haltung und deine Aussage, dass ich die Sache grundlegend falsch angegangen bin, entnimmst du genau welcher Aussage?

    Hast du remonstriert? Hast du eine Überlastungsanzeige geschrieben?

    Wie hätte die ganze Sache denn deiner Meinung nach "von Anfang an" zu regeln sein sollen?

    S.o.


    Es geht auch nicht pauschal um die Prüfungen, die ich als Vorsitzender begleite, hier liegt mit Abstand der geringste Aufwand bezogen

    Mag sein. Die Protokolle an einer anderen Schule scheinen mir besonders unverhältnismäßig. Das wäre mein erster Ansatzpunkt gewesen. Meinem SL hätte ich durchaus zu verstehen gegeben, dass ich seine Nicht-Unterstützung in diesem Fall nur so interpretieren könne, als dass er auf meine Beteiligung am Prüfungsverfahren an der eigenen Schule wenig oder keinen Wert legt.

    Für mich persönlich die beste Lösung, die ich aufgrund des "2 aus 3"-Angebotes meines Schulleiters herausholen konnte.

    Dein SL hat dich mit dieser Wahlmöglichkeit über'n Tisch gezogen und sich um seine Fürsorgepflicht gedrückt.

    Der Vorsitzende muss in NRW keine Fakultas haben, weil der Gesetzgeber ihn mit der Aufsicht über die rechtskonforme Durchführung der mündlichen Prüfung betraut. Dazu muss er über die Prüfungsordnung Bescheid wissen, nicht mehr und nicht weniger. Es ist sicherlich schön, wenn der Vorsitzende dem Prüfungsgespräch fachlich folgen kann, aber zwingend ist das sicherlich nicht. Wenn sich darüber also eine Entlastung des Kollegiums herbeiführen lässt, sehe ich keinen zwingenden Grund, das nicht zu tun.

    Eben.

    Im vorliegenden Fall möchte der TE jedoch Vorsitzende mit Fakultas, obwohl die personellen Ressourcen das nicht hergeben. Und dann wundert er sich, dass es ihm insgesamt zuviel wird.

    alternativ wäre im Austausch der Wegfall von einer guten Hand voll Prüfungen an meiner Schule als Vorsitzender möglich gewesen, hier ist es mir als Fachvorsitzender aber wichtig, dass der FPA mit Fachkräften besetzt wird (und wir haben nur 3).

    Mir ist auch vieles wichtig, dass ich nicht umsetzen kann, weil es die Strukturen nicht hergeben. In NRW ist es nunmal nicht notwendig, dass der Vorsitzende vom Fach ist. Vielleicht hat das ja doch einen Grund. Meine Gesundheit wäre mir wichtiger als irgend'n Fachkonferenzdriss.

    Von Fürsorgepflicht möchte ich jetzt gar nicht sprechen.

    Warum nicht? Das ist ein wichtiger Punkt. Ich hätte es auch nicht bei einem Blabla mit dem Schulleiter belassen, sondern remostriert, Insbesondere dem Amtshilfequatsch, den ich nich nachvollziehen kann. Warum sollt ihr woanders aushelfen, wenn ihr selbst knapp mit Kollegen seid?

    Und Willkür bei Entscheidungen muss man wohl einfach als kleiner Beamter hinnehmen.

    Erstens bist du kein kleiner Beamter, sondern im höhreren Dienst (mehr geht quasi nicht). Da darf man schon erwarten, dass du eine gewisse Verantwortung übernimmst und nicht nur kuschst. Mitnichten muss man so eine Zumutung hinnehmen. Ich befürchte aber, dass du die Sache grundlegend falsch angegangen bist. Diese Haltung offenbart einiges, so dass sich mein Mitleid in engen Grenzen hält.

    Ich wünsche dir allerdings trotzdem, dass du die Sache gesund hinter dich bringen kannst. ;)

    Aber im Grunde ist der Satz widersprüchlich: Wenn er keine Schulen berät, dann wird er kaum von der Tätigkeit leben.

    Er lebt von seiner Tätigkeit, also von der Beratung von Firmen, die bereit und in der Lage sind, diese Tätigkeit angemessen finanziell zu würdigen. Nicht von einer fiktiven, also der Beratung von Institutionen, die für wichtige Sachen ohnehin nie Geld ausgeben wollen.

    Der Widerspruch, mit dem wir es zu tun haben, ist ein anderer. Wenn die Vorschriften für Schule ach so streng sind, warum liegen dann die praktischen Ansätze soweit hinter dem zurück, was im gewerblichen Bereich üblich ist? Warum gibt es an Schulen niemanden, der überhaupt in der Lage ist, den Datenschutz technisch umzusetzen?

    So oder so. Der Datenschutz an Schulen wurde jahrelang verschlafen, wenn nicht gar jahrzehntelang. Jetzt wird auf einmal 'ne Welle gemacht und den Kollegen, die die mangelnde Infrastruktur durch den Einsattz privater Mittel ausgeglichen haben, vors Knie getreten.

    Die richtige Reihenfolge wäre, sich erstmal bei den Kollegen zu bedanken, um dann geeignetes Personal einzustellen, das dann geeignete Hard- und Software besorgt, einrichtet und unterhält.

    Wenn es um die Regeln/Gesetze über die Datenverarbeitung in NRW geht: Stimmt nicht. Die Regeln waren schon immer so.

    Das heißt nicht, dass sie schon immer eingehalten wurden bzw. schon immer einhaltbar waren. Das fängt damit an, dass wir erst vor wenigen Monaten aufgefordert werden, die Erlaubnis zur Speicherung personenbezogener Daten zu beantragen. In den Jahren davor hat das schlicht niemanden interessiert. Die Genehmingung erteilt der Schulleiter, der fachlich dazu gar nicht in der Lage ist.

    Ansonsten bin ich schon der Ansicht, dass die neue DSGVO um einiges strenger ist als ihre Vorläufer. Dass NRW da mit der Umsetzung hinterhinkt, bezweifle ich nicht.

    Allerdings muss ich da von der Hand in den Mund argumentieren. Meine Kenntniss rekrutieren lediglich aus Gesprächen mit einem Bekannten, der sein Geld damit verdient, dass er Firmen in dem Bereich ihre Fehler vorhält. Nach dem, was der berichtet, könnten wir uns in den Schulen warm anziehen (und am besten Helm und Schutzbrille bereitlegen), wenn wir die Sache ernst nähmen.

    Aber ansonsten, ja, ich mach das so, wie mein Dienstherr, vertreten durch meinen Dienstvorgesetzten das von mir verlangt.

    Wäre es nicht sinniger, wenn die veranstaltende Volkshochschule eine solche Lizenz erwirbt? Das ist dovch Käse, wenn da jeder Dozent einzeln wurschtelt.

    Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass man bei einer solchen Maßnahme so viel verdient, dass man noch Geld über hat, um die Arbeitsmittel mitzubringen. Oder handelt es sich gar um einen Werkvertrag oder eine andere Form der Scheinselbstständigkeit?

    Könnt ihr mir bitte über den Ablauf von so einem Gespräch was erzählen? was muss ich vorbereiten?

    Vorbereiten? Halte ich wenig von.

    Ich war bei mehreren Gesprächen im Rahmen meiner Quereinstiegsbewerbungen. Die liefen sehr unterschiedlich ab. Vom Plausch unter zukünftigen Kollegen, über kritische Nachfragen, mit denen man herausfinden wollte, ob man als Querie überhaupt 'nen Plan von Didaktik hat und weiß, was auf einen zukommt, bis hin zu einem voll drurchformalisierten Gespräch, bei dem nur ein vorgegebener Fragenkatalog abgearbeitet wurde, keine Nachfragen gestellt wurden und keinerlei Unterschied zwischen regulären Bewerbern und Quereinsteigern gemacht wurden.

    Zur "Vorbereitung" habe ich mir lediglich anhand offensichtlicher Informationen über die Schule (also im Wesentlichen deren Web-Präsenz) überlegt, ob und warum ich dort arbeiten möchte (Schulform, Schwerpunkt, Label). Wenn da "GigS" oder "Europaschule" an der Tür, durch die ich das Gebäude betrete, steht, sollte man wissen, ob man da mitspielen möchte. Das dauerte jeweils vielleicht fünf Minuten.

    Den Rest habe ich so beantwortet, wie ich es gefragt wurde. Das sind in gewisser Weise auch Fragen zur Person. Da dürfte es keine Musterlösung geben, die man auswendig lernen kann.

    Ich war aber auch nie bei einem Bewerbungstraining oder habe eine Probe-Assesment-Center durchlaufen, weil ich das für Humbug halte, bei denen man lernt sich so zu verstellen, dass man einen Job bekommt, den man dann dreißig Jahre machen soll, obwohl der eigentlich für die gefakte Persönlichkeit, die man da vorgestellt hat, geschneidert ist. Kann man aber auch ein Vorurteil sein. Ich war ja nie da.

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