Beiträge von O. Meier

    Ich bin kein Chemiker.

    Ich auch nicht. Insofern. Ich bin halt auch über die Mathematik zu LaTeX gekommen. Als ich dann mal elektrotechnischen Kram brauchte, habe ich das auch in LaTeX (mit PSTricks) gemacht. Auch da gibt es sicher spezialisierte Lösungen. Ich wollte aber nicht für jedes Fach oder für jedes Arbeitsblatt noch ein anderes Programm verwenden.

    Außerdem habe ist's so einfach, in den Beschriftungen der Zeichnungen die gleichen Fonts wie im Text zu verwenden. So habe ich dann ein Programm für alles, bei dem ich mich zwar in ein neues Paket einarbeiten muss, nicht aber in eine vollständig andere Idee der Benutzung. Und damit geht dann auch Chemie.

    da sind auch einige Freikirchler usw. dabei

    Ja, dann gerade. Wenn sie zu Hause so etwas nicht zu lesen bekommen, muss die Schule das entsprechend ausgleichen. Bildungsauftrag?

    Vielleicht hab ich gleich noch Zeit, das zu recherchieren: Ich meine es gabe mal eine Auseinandersetzung, weil Eltern ihr KInd aus religiösen Gründen nicht mit ins Kino zu Krabat lassen wollten. Dunkel ist meine Erinnerung, aber ich meine, das ist sogar vor Gericht gegangen und wurde gegen die Eltern entschieden.

    K = Krank --> Attest liegt vor, Stunde Entschuldigt, Klausur darf nachgeschrieben werden.

    Da würde ich dann eher "A" für "Attest" schreiben. Ist aber vielleicht zu schlicht gedacht. Ich würde dann auch "A" eintragen, wenn z.B. jemand bei einer Klausur nicht teilnehmen konnte, weil er z.B. als Zeuge vor Gericht aussagen musste. Für's Nachschreiben wären das wohl gleichertige Fälle, oder?

    Na bei den Kids unterscheiden wir zumindest nach krank oder aus anderen Gründen entschuldigt.

    Wozu soll diese Unterscheidung gut sein?

    Also 6 Wochen Psychiatrie wäre z.B. 30 Tage "entschuldigt" aber nicht "krank".

    Weil das ja nur "psycho" ist, aber nicht richtig krank?

    Ich verstehe nicht, warum erst zwischen Krankheit und anderen Entschuldigungsgründen unterscheiden will, und dann aber einen Klinikaufenthalt nicht mit einer Krankheit in Verbindung wissen möchte. Kompliziert und ungenau.

    Ich versuche es nicht persönlich zu nehmen und wahrscheinlich muss ich mir ein dickeres Fell zulegen (Tipps sind sehr willkommen).

    Erste Maßnahme: du reagierst mal gar nicht auf die unverschämte E-Mail. Soll dein Chef zusehen, wo er bleibt.

    2. Wenn dein KInd wieder gesund ist und du die Mail in Ruhe lesen kannst, leitest du sie na den zuständigen Gleichstellungsbeauftragten weiter. Wenn dein Chef schon so lieb ist, seine Unverschämtheit nachweisbar zu dokumnetieren, soll das nicht unbelohnt bleiben.

    Drittens: Wenn dich dein SL mal fragt, ob du nicht dies oder jenes übernehmen/machen/sonstwas könnest und du vielleicht keine Lust hast, fragst du, ob es den niemanden gebe, der gerade ein krankes Kind zu Hause habe. Der mache das doch gewiss gerne, statt sich zu ums Kind zu kümmern. Am besten mit etwas zeitlichem Abstand, damit er merkt, dass du da nachtragend bist.

    Nicht so richtig ein Vorschlag zur Mediation, sondern einfach mal zurückkotzen, wenn einen etwas ankotzt.

    Fehlgrund (Vertretungsgrund) des Lehrers drinstehen darf.

    Das ist ja das Klassenbuch, nicht das Lehrerbuch. Da stehen Informationen zur Klasse drin. Für die ist es nur interessanr, ob der Unterricht stattgefunden hat, nicht,warum vielleicht nicht.

    Wer soll die Informationen denn da eintragen? Das aknn doch nur jemand, der sie hat. Das kann aber nur jemand sein, der dienstlich mit Personalangelegenheiten betraut ist. Der weiß hoffentlich, wie mit solchen Daten zu verfahren ist. Sollte jemand mit derlei Daten über mich oder über Nicht-Schulangehörige, die womöglich mit mit verwandt sind, unsensibel behandeln, wäre aber was los. Personalrat, Datenschutzbeauftragter, Dienstaufsichtsbeschwerde - mindestens.

    Was sagt denn dein SL, warum er das "will? Der einzige Grund, den ich mir vorstellen kann, ist, das Geläsetr "Kuck mal, das ist schon wieder das Kind krank" anzuheizen.

    Diese Aufgabe kommt nicht dazu, sondern sie ist generell deine Aufgabe, entfällt nur manchmal. Das ist ein bedeutender Unterschied.

    Nein. Die Formulierung "können verpflichtet werden" besagt etwas anderes. Weiters findet sich diese zusätzliche Aufgabe nicht in der Auflistung der Lehreraufgaben in §57 des Schulgesetzes. Auch die Realität spricht dagegen, sonst hätten die Kollegen, die keine Referendare betreuen, ja irgendwelchen Leerlauf.

    er hat vor Jahren Diplom-Pädagogik studiert und unterrichtet im BdU z.B. bei Erziehern, die Abitur machen, und da ist er falsch aufgehoben, die Schüler haben sich schon darüber beschwert, dass der Unterricht so anspruchslos ist und sie im Thema nicht weiterkommen und immer das selbe machen.

    D3? Zentralabitur? Da darf dann im Zweifelsfall jemand anders krz vor knapp in die Zentrifuge klettern und die Brocken beisammen drücken.

    Fachlichkeit

    Selbst in hochspezialisierten Bildungsgängen sollten die fachlichen Inhalte immer von dem, was man im Studium gelernt hat, überboten werden können. Das man hier oder da das eine oder andere Detail nachlesen muss, spielt dabei keine Rolle. Man muss eine fachliche Tiefe haben, die über das, was die Schüler lernen hinaus geht, damit man überhaupt etwas beurteilen kann. Man muss die Themen auch in einen fachlichen Gesamtkontext einordnen können. Wie will man bei Kram, den man gerade so selbst versteht, denn eine didaktische Entscheidung treffen?


    Aber wenn jemand gut mit Schülern aber fachlich nicht klar kommt, dann ist er fehl am Platz

    Andersherum übrigens auch. Man muss halt - oh, Wunder - beides können.

    Aber zur Sache: Irgendetwas ist schief gelaufen, wenn man kurz vorm Ende der Ausbildung feststellen muss, dass die Zusammenarbeit nicht funktioniert. Das hätte früher auffallen können und da wäre man dann als Ausbildungslehrer in der Pflicht Rücksprachre mit dem AKO, SL, anderen Ausbildungslehrer ... zu suchen.

    Ich hatte damals zumindest in einem Fach Glück. Da hat sich die Ausbildunsglehrerin einfach Zeit genommenn, um mit mir im Vorfeld der UPP einfach mal ein paar Ideen auszubaldowern, hier und da mal etwas durchzuspielen oder mich in einer Parallelklasse etwas ausprobieren zu lassen. Obwohl wir einen anderen Arbeitsstil haben und ich nach ihrer Auffassung immer zu knapp dran war mir den Entwürfen, haben wir ein freundschaftliches Verhältnis. Das war viel wert, aber das kann man wohl nicht erwarten.

    Wenn allerdings eine Woche vor der UPP noch nichts in trockenen Tüchern ist, kann man es doch eh vergessen. Da schreibt man doch nicht mehr am Entwurf. Da kopiert man Material und dergleichen.

    Kurzer Rede, langer Sinn: Ich weiß nicht, was ich dir in der konkreten Situation raten soll. Aber beim nächsten Mal wäre ich früher dran, Alarm zu schlagen, wenn etwas nicht läuft.

    Anrufe außerhalb der Geschäftzeit gehören sich auch nicht, es sei denn man hat explizit was vereinbart. E-Mails sind da harmloser, da kann man steuert, wann man sie liest.

    Das ist so nicht richtig, zumindest in NRW

    ADO §10

    (5) Lehrerinnen und Lehrer können verpflichtet werden, als Ausbildungslehrerinnenund -lehrer an der Lehrerausbildung (Vorbereitungsdienst) undbei den Praxiselementen des Lehramtsstudiums (§ 12 LABG - BASS 1-8)sowie als Prüfer an staatlichen Prüfungen und in Prüfungsausschüssennach § 40 Absatz 2 BBiG und § 34 Absatz 2 HwO mitzuwirken.

    Von der Verpflichtung gehen die Uhren aber nicht langsamer. Es ist wie immer, wenn eine Aufgaben hinzukommt, muss was anderes liegen bleiben. Das kann man z.B. über Anrechnujgnsstunden regeln. Oder es bleibt ungeregelt, dann ergibt sich etwas.

    Und wenn eine höhere Stelle meint, so etwas könne "so nebenbei" laufen, muss man sich auch nicht wundern, wenn man die "So nebenbei"-Leistung bekommt.

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