Ja.
Siehe da. Jede Krankheit kann jeden treffen, aber schwanger werden nur Frauen. Da is man als Mann gerne doppelt gerecht, gelle?
Ja.
Siehe da. Jede Krankheit kann jeden treffen, aber schwanger werden nur Frauen. Da is man als Mann gerne doppelt gerecht, gelle?
Die, die auf eine volle Stellen gehen und schon wissen, dass sie nicht antreten, weil sie schwanger sein werden
Und? Irgendein Problem damit?
Sachsen. Im Schulgesetz steht dazu nichts explizit.
Was in den Zeugnissen steht, ist bei uns in den APOen (Ausbildungs- und Prüfungsordnungen) für jede Schulform geregelt. Vielleicht gibt bei euch etwas ähnliches?
dass ich die E10 bekäme in der Stufe 1. Es keine möglichkeit gäbe das 2. Staatsexamen nachzuholen und damit auch keine Verbeamtung möglich ist.
So dringend scheinen die niemanden zu brauchen.
Hallo ihr, weiß jemand, ob es erlaubt/ verboten ist, Ordnungsmaßnahmen im Zeugnis zu vermerken?
Bundesland?
Ich habe nunmal nicht mehr das Wissensmonopol. Und wo die SuS nun ihre Kenntnisse erlangen, ist mir doch egal. Bereitet sie auch auf die Uni vor.
Wissen aus dem Internet. Ja, kenne ich. da wird gerne irgendein Mist ausgedruckt. Das Internet ist nicht viel anders als Sperrmüll. Da darf jeder seinen Mist abladen. Dass da gelegentlich auch was Brauchbares mit rumsteht, äbndert nichts daran, dass alles ander Müll ist.
Ein Monopol auf minimal strukturiertes Wissen haben wir dann doch noch.
Sensoren, grafische Darstellung und (bspw. mit Wolfram Alpha) CAS Operationen, wogegen die CAS-Möhre von TI echt alt aussieht.
Da ergeben sich durchaus Möglichkeiten. Die "graphik"fähigen Taschenrechner mit ihren Lego-Pixeln sind Technik aus den Achtzigern. Die haben tatsächlich ausgedient. Statt dessen Smartphones im Unterricht einsetzen, kann man aber nur, wenn jeder Schüler eines hat, dass bestimmte technische Mindestvoraussetzungen erfüllt. Deshalb und wegen des Displaygröße greife ichbdann doch lieber zum iPad-Koffer oder gehe in den Computerraum. Da bin ich denn vielleicht etwas altmodisch.
Ich habe aber keine Lust mich darum zu kümmern, dass alle Schüler eine geeignete App auf dem Gerät haben. Und selbst, wenn ich das gewährleisten könnte, wüsste ich nicht, ob sie nicht morgen ein anderes Handy haben, weil das bisherige ins Klo gefallen ist.
Außderm bringt das auch viele Chancen mit, da ich in vielen Bereichen manchmal Schüler viel besser verstehen kann als andere Lehrkräfte. Ebenso kann ich ihnen von meinen erlenten Dingen auch ab und zu mal was an die Hand geben.
Nur leider wird das deinen (potentiellen) Dientherren nicht interessieren.
rtlnord.de/nachrichten/von-reu…spann-volk-in-soltau.html
Hier kommentieren die beiden (Mutter/Tochter) das selbst...
Ich habe zwei Minuten durchgehalten. Die Tochter ist ein gutes Beispiel dafür, dass ein Lehrerhaushalt nicht immer effektive Bildungsnähe garantiert. Erscheint mir so, als seien die Damen bei RTL gut aufgehoben.
Bei der Einführung in Moodle habe ich von so manchem Schüler in den letzten Jahren gehört, dass Moodle ja sowas von abgeschrieben hätte von Facebook
Mir haben Schüler mal erklärt, Bill Gates hätte "das Internet erfunden".
Es gibt keinen gesellschaftlichen Problemkomplex
Dem gesellschaftlichen Problem Handy stelle ich mich schon gar nicht. Die Schlacht ist verloren. Ich kann und werde niemanden davon abhalten, seine Lebenszeit an ein Dreieinhalb-Zoll-Display zu verschwenden. Hauptsache, es wird keine Pflicht.
Was die hier angesprochene "sinnvolle" Nutzung der Geräte anbetrifft, so hat diese wenig mit den Unterrichtsstörungen furch Handys zu tun. Die Schüler sollen auch mit einem Stück Kreide auf der Tafel schreiben können. Daraus kann man aber nicht ableiten, dass man sie im der Pause mit der Kreide rumwerfen lassen sollte.
Auch ist mir noch nicht klar, was denn eine sinnvolle Nutzung sein könnte. Keine Vokabeln zu lernen oder seinen Taschenrechner[1] nicht mitbringen zu müssen, überzeugt mich noch nicht so. Das sind soch eher Rückfalloptionen.
Ich kann das vielleicht nicht so gut beurteiolen, da ich kein Smartphone besitze. Insofern werde ich den Schülern auch wenig dazu erklären können, da fehlt dann doch die Erfahrung. Die Diskussion, ob der Dienstherr nicht für dienstliche Geräte und entsprechende Fortbildungen sorgen müsste, mache ich hier lieber nicht auf.
Ob die Kollegen, die solche Geräte nutzen, den Schülern erheblich weiter helfen können, darf auch bezweifelt werden. So versiert erscheint mir der Umgang nicht, wenn man mal am Rande die "technischen Fachgespräche" mitbekommt.
Nunja, die zusätzlich Aufgabe "Digitalisierung" zu unterrichten, bedarf zusätzlicher Ressourcen. Da die nicht in Sicht sind, wird's wohl nichts. Gut, da gibt es noch das punktuelle Engagement einzelner Kollegen. Aber trotz aller Mühe und Liebe ist das ja kein Bildungskonzept.
[1] Mal ganz abgesehen davon, dass das Meiste, was da so wenig inspiriert eingetippt wird, im Kopf schon gerechnet sein könnte, bevor die Rechner-App überhaupt gestartet ist. Bevor ich den Schülern also erkläre, wie man denn "bei der blöden App Brüche eingibt" oder dergleichen, lasse ich sie doch lieber ein Bisschen Kopfrechnen üben.
Auf die Aufforderung den Raum zu verlassen, hatte ich ebenfalls schon häufiger die Antwort: "Nö"
Wenn der Unterricht wegen massiver Störungen nicht mehr durchführbar ist, beende ich ihn.
O. Meier, das Thema mit der SL hatten wir schon. Je nach Schule sind Ordnungsmaßnahme durch die SL leider undenkbar.
Dann habenwir da vielleicht Glück. Ansonsten, wenn mir also die SL zu verstehen gibt, dass sie nicht möchte, dass ordnungsgemäßer Unterricht durchgeführt wird, würde ich mich daran halten. Die betreffenden Störenfriede filtern sich trotzdem über die Noten 'raus.
Die Schülerin samt ihrem Handy aus dem Unterricht verweisen?
... und beim SL vorstellig werden, um eine Ordnungsmaßnahme einzuleiten.
Wie jetzt ... für mich sollen die gleichen Regeln gelten wie für Schüler?!
Eine berechtigte Frage, wenn man in unterschiedlichen Funktionen am Schulbetrieb teilnimmt.
Einem meiner Kollegen wurde vom Schüler Prügel angedroht,
Damit sind wir dann im Bereich der Straftaten. Ich hoffe der Kollege hat entsprechend reagiert.
Denn selber das Handy ausschalten oder wegnehmen darf sie ja nicht. Das darf nur die Polizei.
Da haben wir in NRW wohl die genehmere Regelung. "Vorrübergehende Wegnahme von Gegenständen" ist als erzieherischer Eingriff explizit im Schulgesetz aufgeführt. Die wenigen Fälle, die sich mit Berufen auf eine RTL-Sendung und die dort getätigte Aussage eines "Anwalts" weigern wollten, konnte ich mit schlichtem Benennen des Paragraphen recht leicht umstimmen.
Bei uns zumindest ist das Thema kommende Woche TOP einer GLK,
Bie dem TOP müsste ich bestimmz ganz dringend ... Da lausche ich doch lieber der Spülung, bevor ich man dazu was anhöre. Um dafür zu soregn, dass mein Unterricht handyfrei ist, brauche ich keinen Beschluss eines solchen Gremiums.
Sollte da womöglich ein Handyverbot außerhalb des Unterrichts beschlossen werden, würde ich dessen Durchsetzung das gleiche pronostizieren, was bei uns vom Nichtraucherschutz übrig blieb.
Und gegen das permanente Bedürfnis inhaltsleere bis unsinnige Texte austauschen zu müssen, kommt man eh nicht an.
Bin gespannt, welche geniale Idee jemanden dazu getrieben hat, das auf die Tagesordnung zu setzen. Bitte um weitere Berichte.
außerdem gab es Anhaltspunkte für die private Nutzung
Es ging um die dienstliche Nutzung privater Geräte nzw. Accounts. Offenbar hat sie keinen Zettel dazu bei Ihrem Dienstherren unterschrieben. Ein weiterer Unterschied ist, dass sie keine privaten Geräte hätte nutzen müssen, weil ihr Dienstherr ihr welche zur Verfügung stellt.
Oder aber sie war gar nicht krank sondern hat blau gemacht, weil ihr der Sonderurlaub zu genau dem Zweck nicht genehmigt wurde
Ja, am Stammtisch hat man dazu gesicherte Erkenntnisse.
Ich probiere gerne neue Dinge aus, sonst langweile ich mich.
Ja, ich habe auch Hobbys.
Ja, aber mir persönlich scheint die Konsequenz die man daraus ziehen kann, ähnlich: bloß nie ehrlich sagen/fragen was Sache ist, sondern krankmelden.
Das war meine Konsequenz aus dem "Arbeitszeiten"-Thread nicht. Vielmehr habe ich dazu geraten, die Angelegenheit verbindlich zu klären bzw. klären zu lassen, statt sich mit dem Blabla eines Schulleiters abspeisen zu lassen.
Die einzige Parallele ist, dass ich in jedem Fall eine falsche Krankmeldung weder gutheißen noch empfehlen kann.
PS: Wenn mir diese Spitze noch erlaubt ist, so möchte ich noch anmerken, dass das starke Bedürfnis die Tochter ins Dschungel-Camp zu begleiten, statt sie von der Teilnahme abzuhalten, auch irgendwie nicht gesund vorkommt.
Werbung