Doch. Schau dir mal die von dir zitierte Nachricht an.
Habe ich mir angeschaut. Und jetzt? Inwiefern kann deshalb Quittengelee meine Anmerkung dazu nicht lesen?
Doch. Schau dir mal die von dir zitierte Nachricht an.
Habe ich mir angeschaut. Und jetzt? Inwiefern kann deshalb Quittengelee meine Anmerkung dazu nicht lesen?
Ja, aber du hast Kodi mit dem *kopfschüttel* und der Kritik adressiert.
Nein.
Sag das Quittengelee
Forenbeiträge sind öffentlich.
t. Bezogen auf den Datenschutz ist das in China problemlos möglich, weil die strengen Datenschutzbestimmungen zwar für Unternehmen- nicht aber für staatliche Institutionen gelten.
China ist wohl auch nicht gerade das Muster eines Rechtsstaates. Das sollte uns kein Vorbild sein. Das aber nur am Rande. Wesentlicher finde ich hier folgendes:
ich finde es praktischer, als die PCs im Lehrerzimmer zu bemühen. Auch
Eben. Ihr verwendet die Privatgeräte, weil die dienstlichen nichts taugen.
Auch den Elternkontakt manage ich damit.
Soso.
Naja, wenn man dem Argument zu Ende folgen würde, könntest du ja grundsätzlich keinerlei Mail mehr nutzen, denn du weißt auch nie vorher, ob in der Mail etwas steht, was gegen Nutzungsbedingungen oder Gesetze verstößt.
Kopfschüttel. Es geht doch gar nicht um die Inhalte der Mails. Es geht darum, dass man mit einer E-Mail immer personenbezogene Daten verarbeitet, z. B. die E-Mail-Adresse des Absenders, wenn man eine E-Mail empfängt. Deshalb greifen die Restriktionen des Datenschutzes,
Es wäre grundsätzlich auch egal ob es der Rechtslage entspricht oder nicht
Was soll ich dazu sagen? Warum soll man denn nicht die Rechtslage bemühen, um ein Problem aus dem weg zu bekommen?
Macht, wie ihr Spaß habt. Ich habe das Problem nicht.
Es spricht in vielen Fällen nichts dagegen, sein Privatgerät zu nutzen.
In vielen Fällen spricht halt der Datenschutz dagegen.
In den anderen Fällen stört mich die Selbstverständlichkeit, mit der davon ausgegangen wird, dass nan es schon tun wird. Z. B. dass nan täglich seine E-Mails von zu Hause abruft. Nö, mache ich nicht.
Der Kern ist doch immer noch, dass weder Dienstherrin noch Schulträgerin sich um Geräte kümmern und man zufrieden damit ist, dass die Lehrerinnen das privat reparieren. Das ist nicht in Ordnung. Und deshalb bin ich da etwas pingelig.
Im übrigen ist „warum nicht“ weder eine Antwort auf die Frage „warum” noch irgendeine Erklärung. Die zutreffende Erklärung habe ich zuvor genannt. Man verwendet private Geräte, weil man uns keine dienstlichen gibt.
Wir müssen unsere E-Mails mindestens zweimal am Tag abrufen. Vor Unterrichtsbeginn und zum Unterrichtsende. Das wurde so festgelegt von der GLK (vor meiner Zeit an dieser Schule).
Entspräche in NRW nicht der Rechtslage. Für dein Land müsste dir jemand, der das von dir verlangt, dir mal die Rechtsgrundlage benennen.
Wenn sie nicht von Schülern kommen, sondern z.B. vom Schulleiter, aber nicht die Emailadresse von Schülerinnen, Schülern oder Eltern.
Auch die Daten von Nichtschülerinnen sind schützenswert. Und. Mit welchem technischen Trick möchtest du bewerkstelligen, dass dein heimischer E-Mail-Client nur die „erlaubten“ E-Mails abruft?
Auch hier: warum nicht. Du musst es ja nicht, aber lass sie doch.
Niemand muss. Aber MrsPace schrieb, sie müsse dann und dann in der Schule sein, um die Mails abzurufen, Und das muss sie eben nicht.
Mrs Pace hat nicht von datenschutzrechtlich bedenklichen Emails gesprochen.
E-Mails enthalten mit der E-Mail-Adresse immer personenbezogene Daten.
c) ... Schulleiter auch Daten der Schüler auf ihren Privatgeräten nutzen dürfen.
Interessant. Quelle?
Schule sein, um rechtzeitig meine Mails lesen zu können, falls ich eine spontane Vertretung bekomme und müsste bis um 16.55 Uhr bleiben, damit ich vor Unterrichtsschluss nochmal meine Mails abrufen kann
Wieso das? Woher kommen diese Zeiten? Warum möchtest du deine Mails mehr als einmal am Tag abrufen?
MrsPace Die Beschränkung bezieht sich auf personenbezogene Daten. Deine Arbeitsblätter dürften selten welche enthalten.
Muss ich ein Programm, das die Schule vorgibt, installieren? Die
Nein. Du musst noch nicht mal eine nicht ortsgebundene Fernsprecheinhtung besitzen. Für die dienstliche Nutzung dieser, gibt es keine Rechtsgundlage. Entsprechende Weisungen kann man getrost ignorieren.
aktueller denn je
Inwiefern?
Bundesland?
Abrechnung bei uns Anfang diesen Jahres für die Klassenfahrten des vergangenen Kalenderjahres: es gab 20 Euro pro Lehrkraft und Tag. Das deckt nicht mal die Übernachtungskosten in der DJH. Bundesland Niedersachsen
Da widerspräche ich doch mal fein und forderte die tatsächlichen Kosten ein.
Klingt für mich nach einer schulinternen Mauschelei, bei der mehr gefahren wurde, als Geld da war, und jetzt alle mit einer anteiligen Erstattung zufrieden sind. Machte ich nicht mit.
Zahlen eure "fahrfreudigen" Lehrkräfte das meiste aus eigener Tasche?
Das dürfte keinen Unterschied machen. Die Schulleiterin darf nur so viele Fahrten genehmigen, wie sie im Budget hat.
Was sagt denn euer Fahrtenkonzept?
Ich ginge eine Wette ein, dass es an jener Schule kein Fahrtenkonzept gibt.
Insgesamt, meine Schätzung, könnte die hohe Fahrtenfrequenz auf nicht genauer (räusper) Auslegung der Vorschriften bestehen. Keine guten Voraussetzungen, um jemanden formal zum Fahren zu verpflichten.
Ich versuchte es tatsächlich mal mit „einfach nicht fahren“, lehnte mich zurück und wartete ab.
In NRW sind Klassenfahrten für Lehrkräfte aber auch (noch) Pflicht.
Das bedeutet noch lange nicht, dass du (so häufig) fahren musst. Höchstwahrscheinlich stellst du immer brav Anträge, um fahren zu dürfen. Dann darf man sich nicht wundern, dass man fährt.
Wenn dich jemand anweist, zu fahren, steht dir immer noch der Rechtsweg offen. Aber soweit muss es gar nicht kommen. Bisher scheint bei euch das System auf sozialem Druck zu beruhen. Die einen wollen fahren, die anderen ziehen mit. Das heißt aber noch lange nicht, dass man auch bereit ist, formalen Druck auszuüben. Was passiert, wenn du mal keine Fahrt für deine Klasse beantragst, weißt du erst, wenn du es machst.
In NRW sind Klassenfahrten für Lehrkräfte aber auch (noch) Pflicht.
stressen
Schlafmangel
Anspannung
ständige Lärm
Dauerbereitschaft
Das klingt alles nicht so kompatibel mit der Fürsorgepflicht der Dienstherrin. Insbesondere die Dauerbereitschaft kann es nicht geben. Du brauchst Schlaf und Erholung um deiner Aufsichtspflicht über die Schutzbefohlenen nachkommen zu können. Das muss in einem entsprechenden Dienstplan für die Fahrt beachtet werden.
und bleibt ggf. sogar auf Kosten sitzen.
Nur, wenn man das möchte. Die Rechtslage dürfte klar sein, die Dienstherrin/Arbeitgeberin zahlt.
Bei allem anderen, was du schreibst, führe ich nicht.
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