Beiträge von Britta

    Wahrscheinlich hast du ja jetzt eine Vertretungsstelle und bewirbst dich schulscharf, oder? Dann sagt die Rechtslage eindeutig, dass du freigestellt werden musst (ujnd die Zeit eben nicht nachholen musst).


    Viel Glück für die Bewerbungen!
    Britta

    Naja, das geht ja direkt aus Primarballerinas Text hervor: Die Versetzungskonferenz beschließt...
    Der Vater kann also beantragen, aber nicht selbst beschließen.

    Bei uns machen die Teilzeitler weniger Aufsichten und sitzen in weniger Fachkonferenzen als die Vollzeitler. An Konferenzen nehmen sie genauso teil.

    Ja, ich kann das auch nicht so pauschal sagen - kommt halt drauf an, wie fit sie ist. Rückmeldung kriegt sie immer, mindestens meine Mitschrift mit positiven und negativen Aspekten. Wenn ich merke, dass es irgendwo besonders hakt, bekommt sie halt nen Auftrag für die nächste Zeit. Das kann die Ausformulierung bestimmter Dinge sein (z.B. schriftliche Vorüberlegungen zu den Arbeitsaufträgen) oder halt auch einfach ein gemeinsamer Focus für die nächste Zeit. Das ständige Vorlegen von Verlaufsplänen halte ich meist für Quatsch, will aber nicht ausschließen, dass es Fälle gibt, bei denen das hilfreich bis nötig ist.

    Wie sieht es denn bei den anderen Mentoren aus? Sie kann ja nun bei dir auch nur bei maximal 3 Deutschstunden dabeisein (und die wird sie über kurz oder lang selbst geben müssen, auch wenn du dabei bist), das reicht ja nicht.
    Springstunden sind meiner Erfahrung nach bei LAAs oft unumgänglich, aber das finden die meist auch nicht so schlimm sondern haben immer noch was zu tun.
    Wegen der Absprachen würde ich mir gar nicht so viele Gedanken machen, sondern erstmal abwarten. Erst am Tag vorher zu wissen, was sie machen soll, finde ich schwierig, weil sie ja schon auch Vorbereitungszeit braucht und eine Stunde nochmal genauer durchdenken muss als wir es tun. Aber da finde ich die Mail am Wochenende auch ganz praktikabel, hab ich früher auch schonmal so gehandhabt.

    Ich würde behaupten, dass das niemand von dir verlangen kann, das ist mit vernünftigem Stillen kaum zu vereinbaren. Ich glaube irgendwo gelesen zu haben (zumindest für NRW), dass für Stillende die gleichen Schutzregelungen gelten wie für Schwangere. Damit wäre die Übernachtung, denke ich, nicht verpflichtend möglich. Ggf. könntest du den Personalrat um Hilfe bitten. Allerdings wäre der erste Schritt natürlich immer, mal zu fragen, ob eine Regelung für dich gefunden werden kann, die für dich auch in Ordnung ist.

    Nö, meine Schwangerschaft ist jetzt schon über 2 Jahre her, jetzt ists also auch egal. Gefährdungsbeurteilung - stimmt, da gab es so einen Bogen, ich erinnere mich dunkel. Weiß aber nicht mehr wirklich, was wir da eingetragen haben. Mich traf das Problem aber auch nicht, meine damalige Klasse war echt friedlich. :)

    Zitat

    Original von pinacolada
    Sobald du in NRW deiner Schulleitung von deiner Schwangerschaft erzählst, musst du ja beim BAD und wie schon geschrieben wird da auch nach diesem Thema gefragt.


    Hm, das muss irgendwie unterschiedlich gehandhabt werden - ich bin sowas gar nicht gefragt worden. ?(


    Das legen wohl die Seminare unterschiedlich aus. Bei uns wäre eine Gliederung wie du sie beschrieben hast nicht in Ordnung gewesen, weil Theorie und Praxis verzahnt sein sollten und nicht getrennt voneinander abgehandelt werden durften. Grundsätzlich muss man auch nicht unbedingt ein eigenes Konzept entwickeln, es wäre auch möglich ein bestehendes auszuprobieren und zu evaluieren/ weiterzuentwickeln.


    Zur Ausgangsfrage: Wo brennt es denn mehr in deiner Schule? Es ist oft am praktikabelsten, wenn du von bestehenden Problemen ausgehst statt irgendwie im luftleeren Raum zu arbeiten.


    Gruß
    Britta

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