Sicherlich. Mich würde interessieren, worin sie das Problem sehen. §11 Jugendschutzgesetz spricht eindeutig von öffentlichen Filmvorführungen und dass das zeigen eines Filmes im Klassenverband nicht öffentlich ist, sollte inzwischen auch eindeutig sein.
Wahrscheinlich argumentieren sie genau damit, dass es eine öffentliche Veranstaltung ist und dann §11 greift. Das wurde von der Filmwirtschaft auch lange propagiert. Aber Ende hat zu mindestens in Niedersachsen das Land den Schulen eindeutig mitgeteilt, dass Filmvorführungen im Klassenverband nicht öffentlich sind. Was anderes wäre natürlich, wenn Du es auf dem Schulfest oder in einem ähnlichen offen Rahmen machst. Vielleicht sehen sie da auch die Problematik.
Ich kann mir auf jeden Fall nicht vorstellen, mit welcher Begründung aus einer Vorführung im Klassenverband ein Verstoß gegen das JSG entstehen soll.
Ob es nun pädagogisch sinnvoll ist, steht auf einem ganz anderen Blatt. Aber wenn ich der Argumentation der Prüfstelle folge, sollte ich auch für Ausschnitte eine Erlaubnis der Eltern einholen.