Hoffentlich.
Offensichtlich rechtswidrige Anweisungen darf man nicht ausführen. Wenn z. B. die Schulleiterin (Übertreibung) dich an anwiese, das Geld in der Pausenhalle unter die Fußmatte zu legen.
Das Einsammeln von Geld wird sicherlich nicht eine rechtswidrige Anweisung sein. Es wird auch kaum eine Schulleitung dich anweisen Geld in der Pausenhalle zu deponieren. Es kann aber sein, dass die SL dich anweist das Geld irgendwie aufzubewahren und du es für zu unsicher hältst. Dann weist du nett darauf hin und wenn sie es trotzdem möchte, ist es ihr Problem.
Solange du nicht davon ausgehst, dass sie Geld irgendwie unterschlägt oder missbräuchlich verwendest, ist es ihre Entscheidung. Höchstens wenn es bestimmte Vorgaben des Landes gibt, wie Geld einzusammeln ist, müsstet du die Ausführung verweigern.