Das Strafrecht ist wie kein anderer Rechtsbereich durch Rechtsprechung fortgebildet worden, teilweise so weit, dass die Gesetzesnorm nur mit Müh und Not mit dem allgemeinen Menschenverstand mit der Rechtsprechung in Einklang zu bringen ist. Da nur ins StGB gucken, wird wohl kaum reichen.
Du willst doch keine juristisch fundierte Einzelfall Analyse haben. Die Frage ist, darf ich körperlich eingreifen, wenn sich zwei Schülern prügeln. Und dazu gibt es im Internet unzählige Quellen und Analysen. Und wenn man diese einmal quer liest, dann hat man zu mindestens eine ungefähre Vorstellung. Wie stellst Du dir das sonst in der Praxis an? Rufst Du erstmal einen Anwalt an?