Beiträge von Tom123

    Das Strafrecht ist wie kein anderer Rechtsbereich durch Rechtsprechung fortgebildet worden, teilweise so weit, dass die Gesetzesnorm nur mit Müh und Not mit dem allgemeinen Menschenverstand mit der Rechtsprechung in Einklang zu bringen ist. Da nur ins StGB gucken, wird wohl kaum reichen.

    Du willst doch keine juristisch fundierte Einzelfall Analyse haben. Die Frage ist, darf ich körperlich eingreifen, wenn sich zwei Schülern prügeln. Und dazu gibt es im Internet unzählige Quellen und Analysen. Und wenn man diese einmal quer liest, dann hat man zu mindestens eine ungefähre Vorstellung. Wie stellst Du dir das sonst in der Praxis an? Rufst Du erstmal einen Anwalt an?

    Dass ein ergoogelter Kenntnisstand bei rechtlichen Fragen ein Problem ist, sehe ich regelmäßig. Da kann ich mir teilweise nur an den Kopf fassen.

    Google benutzt man um überhaupt erstmal den Erlass zu finden. Früher hatte der Schulleiter eine Sammlung von Erlassen und ggf. Gesetzestexten in seinem Büro. Heute gibst Du drei Worte in google ein und dann findest Du das sofort entsprechende Links. Du musst natürlich noch selbst prüfen, ob es die richtigen und aktuellen sind ...

    Zum strafrechtlichen: Wenn ich mir nicht sicher bin, ob ich zwei Schüler:innen mit Gewalt trennen darf, würde ich nicht erstmal pro forma einen Anwalt einschalten. Auch da ist das Internet erstmal eine gute Informationsquelle. Ansonsten können wir uns auch den ganzen Thread sparen. Die wenigsten hier werden eine juristische Ausbildung haben.

    Das reicht in der Regel gerade nicht. Oder denkst du, im Jura Studium lernen Menschen nur Gesetze auswendig?

    Es geht hier nicht um konkrete Fälle. Es geht um grundsätzliche Fragen. Wenn ich wissen möchte, ob ich über die Ferien Hausaufgaben aufgeben darf, wann ein Schüler freiwillig zurücktreten kann oder ob ich ein Geschenk annehmen darf, reicht eine einfache Suche und das Lesen der entsprechenden Erlasse. Wie oft bist du als Beamter mit juristischen Fragen beschäftigt. Willst Du jedes Mal einen Anwalt beauftragen? Wenn ich nicht weiß, wie viele schriftliche Arbeiten in einer Woche geschrieben werden dürfen, lese ich den Erlass und rufe dich bei der Rechtsabteilung an.

    Stattdessen ist es sinnvoll, auf Menschen zu hören, die entweder Juristen sind oder zumindest juristische Bildung haben. Wie bei medizinischen Fragen, kann die Internet Suche einen Anhaltspunkt geben. Belastbar ist das ergoogelte Wissen aber ganz sicher nicht. Ich mache weder meine gesundheitlichen noch meine juristischen Entscheidungen von Google Ergebnissen oder noch schlimmer KI abhängig.

    Eine KI kann durchaus besser zur Recherche als google geeignet sein. Es ist ein Werkzeug. Man muss wissen was es kann und was nicht. Und wenn ich die KI benutze, muss ich mir anschließend die Quellen ansehen. Wo ist das Problem? Wenn ich einen Anwalt zur Hand habe, ist das natürlich deutlich einfacher. Aber letztlich gehört es zu unseren Aufgaben sich mit den relevanten Erlassen und Gesetzen zu beschäftigen und sie zu verstehen. Das gehört zu unserem Job. Was machst Du, wenn ein neuer Erlass kommt? Erstmal einen Anwalt mit dem Lesen beauftragen?

    Es ging darum, dass hier der Glaubensbegriff auftrat und dass man per KI gesicherte Rechtsaussagen bekomme.

    Es ging darum, dass du selbst googeln kannst, wenn Dir Rechtsquellen nicht klar sind. Und wenn Du das nicht kannst, könnte dir die KI helfen ...

    Zum Inhaltlichen: Wenn sich wirklich mal alle Schüler:innen gegen dich verschwören, hast Du sowieso ein Problem. Die können auch alle Aussagen, dass Du im Unterricht ein Kind geschlagen hast, obwohl Du nichts gemacht hast. Dass sich gerade auf dem Schulhof eine zufällige Gruppe von Kindern sich gegen dich verschwört, halte ich für sehr sehr weit hergeholt. Aber ja. Dann hast Du ein Problem.

    Ein Glaube, der in Rechtsfragen keine relevante Größe darstellt.

    Naja, als Lehrkraft bist Du sicherlich in der Lage die einschlägigen Rechtsquellen zu googeln. Kleiner Tipp notfalls schafft das auch die KI. Eigentlich würde ich sogar erwarten, dass man das als Beamter weiß ...

    (P.S. Kleiner Tipp: Die Wörter Gewaltanwendung und Notwehr sollten dir helfen)

    Mich würde hier interessieren, welche Schritte die Schulleitung bisher unternommen hat, um diesen Umstand zu beseitigen. Bei aller Wertschätzung RosaLaunes Engagement gegenüber ist das in erster Linie eine Leitungsaufgabe und es hätte gar nicht erst zum Eintreten des Tages X kommen dürfen.

    Die Schulleitung ist da nur der erste Ansprechpartner. Wenn sich SL und Schulträger nicht einigen, ist es Aufgabe des Landes. Dafür gibt es ausgebildete Juristen, die sich damit auseinandersetzen. D.h. Schulleitung spricht mit Schulträger. Beide finden keine gemeinsame Lösung. SL sagt, dass der Träger seinen Aufgaben nicht nachkommt und gibt es an den Dienstherrn an. Dieser prüft die Situation und nimmt ggf. Kontakt zum Schulträger auf.

    Würdest du denn die Beteiligten nach dem Eingreifen sich auch ggf. wieder ohne Beobachtung auf dem Schulhof weiter aufhalten lassen oder in jedem Fall beide bis zum Ende der Pause unter die Aufsicht eines Lehrers oder Sozialpädagogen o.Ä. stellen? Sicherlich auch situationsbedingt aber dahingehend sollte man sich im Kollegium m.E. schon einig sein.

    Das kannst Du so nicht sagen. Aus meiner Sicht muss man innerhalb des Kollegiums sich überlegen, welche Möglichkeiten man hat und wie man auf bestimmte Dinge reagiert. Dann muss in der konkreten Situation gucken, welche Handlungsoption nun am sinnvollsten ist.

    Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass der Schulträger die Schule mit ausreichend Kopien versorgt. Die Frage ist für mich, ob der Schulträger hier seine staatlichen Verpflichtungen ausreichend erfüllt. Die Frage ist, ob das Land hier nicht auch das Gespräch mit dem Schulträger suchen muss. Notfalls muss die Frage juristisch geklärt werden.

    Ich würde nicht körperlich in eine Schlägerei eingreifen. Wir haben in der Aufsicht aber Funkgeräte und könnten Verstärkung anfunken, wenn mal was ist - das löst vielleicht auch die Aufsichtsfrage aus dem Ausgangsposting. Man kann zumindest Bescheid geben, dass ein Bereich nicht mehr besetzt ist.

    Das man Hilfe holen sollte, ist doch Konsens gewesen oder nicht? Notfalls halt die Polizei. Ob man dafür ein Funkgerät braucht, ist sicherlich von Schule zu Schule unterschiedlich. Aber der spannende Punkt ist doch, ob ich eingreifen muss auch wenn mir körperliche Schäden drohen.

    Die einzige pauschale Aussage von mir ist, dass es ein erheblicher Unterschied ist, ob man Garant ist oder nicht. Brauchst es ja nicht zu glauben.

    Dass heißt aus deiner Sicht muss man aufgrund der Garantenstellung auch dann eingreifen, wenn man die eigene Gesundheit oder das eigene Leben gefährdet? Also mehr als ein paar Kratzer, blaue Flecken?

    Das Problem ist das ganze "könnte". Die Frage ist doch, wo die rechtliche Grenze ist. Und die ist doch relativ eindeutig. Wenn mein eigenes Leben bedroht oder meine Gesundheit ernstlich bedroht ist, muss ich nicht eingreifen. Egal ob Garantenstellung oder nicht.

    Das passiert nicht bei einem Zweitklässler aber der erwähnte 15jährige, der gerade ausflippt kann durchaus eine Gefahr für eine Lehrer:in sein. Wir haben Kolleginnen, die sind manchen Viertklässlern körperlich unterlegen. Daher machen so pauschale Aussage wenig Sinn. Die entscheidende Frage ist immer, kannst Du eingreifen ohne dich selbst ernsthaft zu gefährden.

    Übrigens wird auch nicht von einem Polizisten erwartet einfach in das Gebäude zu stürmen. Der Unterschied ist, dass diese gelernt haben so vorzugehen, dass sie ihr Leben nur minimal gefährden. Dazu tragen sie dann in der Regel Schutzausrüstung. Und im Zweifel soll auch ein Polizist in Deckung bleiben und auf Verstärkung warten. Dafür gibt es dann Spezialkräfte.
    Vor ein paar Jahren sind 2 Polizistinnen aus einer Schießerei geflohen und haben ihre Kollegen im Stich gelassen. Sie wurden verurteilt. Aber weil sie auch aus der Deckung ohne sich zu gefährden hätten Warnschüsse abgeben können. Nicht weil sie nicht a la Actionheld hätten eingreifen müssen.

    Der Unterschied zum Parkplatzüberfall ist aber, dass du dort keine Garantenstellung hast, als Lehrer schon. D. h. dass du als Lehrer in der Pflicht bist, einzuschreiten und die damit einhergehende Gefahr auf dich zu nehmen.

    Das wurde schon mehrfach behauptet ist aber so absolut schlicht nicht richtig. Hier geht es um die Gefahr für deine eigene Gesundheit. Wenn es um ein paar Schrammen oder blaue Flecke geht, musst du eingreifen. Da sind wir uns einig. Aber wenn eine Gefahr für dein eigenes Leben oder deine Gesundheit besteht, musst du es nicht mehr. Du musst nicht in das brennende Gebäude laufen. Du musst nicht eingreifen, wenn die Gefahr besteht, dass Du dich ernsthaft verletzt. Wenn beispielsweise Waffen im Spiel sind aber auch wenn die Schüler dir körperlich überlegen sind und die Gefahr besteht, dass Du dich ernsthaft verletzt. Diese Gefahr würde bei einem normal gebauten Grundschüler nicht unbedingt bestehen. Ab der Sek 1 kann das aber durchaus anders aussehen.

    Das hat nichts mit der Lehrerrolle zu tun, sondern ist allgemein so. Du könntest auch auf dem Supermarktparkplatz einem Angreifer mit einem Gegenstand auf dem Kopf schlagen, wenn eine dritte Person entsprechend in Gefahr ist. Angreifer A geht mit dem Messer auf Person B los und Du musst davon ausgehen, dass er sie tötet ...

    Letztlich ist aber auch da der Punkt: Du musst nur eingreifen solange Du dich nicht in Gefahr begibst. Sobald Gefahr für deine Gesundheit und dein Leben besteht, bist du nicht mehr verpflichtet körperlich einzugreifen. Dann reicht es beispielsweise die Polizei zu rufen.

    Dinge für die Klassenraumgestaltung dürfen zu mindestens Niedersachsen in der Regel nicht von den Eltern eingefordert werden. Auch nicht als "freiwillige" Umlage. Was geht ist, dass einzelne Eltern von sich aus etwas spenden. Aber jegliche Art von zahlt mal alle 5 € und wir kaufen davon etwas für den Klassenraum ist verboten. Wir haben Auslagen für Lebensmittel, weil wir im Rahmen des Mathematikunterrichts Cocktails gemixt haben, jeder zahlt 1 € ist dagegen meines Wissens erlaubt.

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