Beiträge von Tom123

    Wir haben jetzt neue Coronatests, die eine WESENTLICH geringe Genauigkeit (siehe Tabelle des PEI: Klick!) haben: 100%/87%/0%/76% gegenüber 100%/52%/0%/58% (von links nach rechts abnehmende Virenlast, letzter Wert Gesamtdurchschnitt).

    Unsere haben 90%/10%/0%. Noch Fragen? Aber heute kam eine Mail vom Land, dass die Test nicht mit den getesteten Test übereinstimmen und in Wirklichkeit viel besser sind. Ich bin also beruhigt.

    Wir hatten das System vor vielen Jahren auch mal. In jeder Klasse gab es einen Ordner mit Aufgaben für den Vertretungsfall. Das haben wir aber schnell abgeschafft. Momentan ist es so, dass die Parallellehrkraft (und in der Regel Vertreter der KL) Aufgaben an die PMs gibt. Außerdem haben wir verschiedene Freiarbeitsmaterialien, die in allen Jahrgängen genutzt werden.

    Es ging um Behinderung. Du würdest einen Kollegen ohne mit der Wimper zu zucken abordnen lassen, weil er behindert ist und nicht Vollzeit arbeiten kann? Möge euer Personalrat auf Zack sein.

    Humblebee hat Recht. Wir reden davon, dass eine Stunde nicht besetzt werden kann, weil nicht genügend Kollegen aufgrund guter persönlicher, familiärer, was auch immer Gründe dort nicht arbeiten kann. Ich muss aber als (Grund)schule zwingend in den Unterricht in den Kernzeiten sicherstellen. Was soll ich dann da bitte machen?

    In dem Moment wo die Kollegen das Recht darauf haben, dort nicht eingesetzt zu werden, muss ich als Schulleitung die LschB informieren und sie um Lösung des Problems bitten. Ich habe doch gar keine andere Option?

    Ein Beispiel von der Nachbarschule. In Niedersachsen geben die Sportlehrkräfte den Schwimmunterricht. Diese müssen aber alle 3 Jahre die Rettungsfähigkeit neu nachweisen. An einer Schule haben beide Sportlehrkräfte irgendwann gesagt, dass sie das nicht mehr schaffen. Da auch kein anderer Kollege Schwimmunterricht erteilen wollte und durfte, gab es keine Schwimmlehrkraft mehr. Am Ende wurden tatsächlich zwei Kollegen gewechselt, um das Problem zu lösen.

    Wir selber haben vor ein paar Jahren eine Kollegin explizit mit Religion abgeordnet, weil an der aufnehmenden Schule keine Religionslehrkraft mehr war. (Religion ist in Nds. freiwillig).

    Und letztlich ist der Fall hier ähnlich. Die LschB kann auch sagen, dass eine Hilfskraft da unterrichten soll. Eine der Lehrkräfte bereitet den Unterricht vor und die Hilfskraft erteilt ihn.

    Aber entscheidend ist, dass das alles meine Entscheidungskompetenzen überschreitet. Ich würde das Problem mitteilen und entscheiden muss die Behörde.

    In der Praxis ist es bei uns dann zu mindestens so, dass man es erklärt und mit viel Murren springt dann einer ein, der es trotz guter Gründe dagegen macht. Auch unsere Lehrkräfte mit kleinen Kindern waren in der Vergangenheit fast immer unproblematisch. Man guckt gemeinsam, was möglich ist und dann sind in der Regel alle zufrieden. Wir hatten aber auch schon eine Kollegin, die erstmal auf ihre Rechte verwiesen und dann ihre Forderungen formuliert hat. Wir haben ihr dann klar gemacht, dass wir alle ihre Zeitwünsche erfüllen aber sie dann nicht die Klassen und Fächer so bekommen kann, wie sie das wünscht. Dann hätte sie nämlich DaZ machen müssen, was zeitlich flexibel ist aber damals keiner machen wollte. (Damals sind die Lehrer dafür noch zum Kindergarten gefahren.)

    Aber zurück zum Thema: Karuna, wie würdest du denn das Problem lösen? Bei uns war es oft am Freitag die letzte Stunde. Ich brauche da für 8 Klassen 8 Lehrkräfte und habe 9. Dabei sind aber zwei mit Schwerbehinderung und einem Attest, dass sie dort nicht eingesetzt werden können. Wie soll man das Problem lösen?

    Aber Tom123 wie verfährst du wenn beide Kollegen entsprechend eine Behinderung oder ärztliches / amtsärztliches Attest haben / teildienstfähig sind? Dann musst du das Problem doch auch auflösen?

    Nein, das geht halt nicht. Im Extremfall muss die Landesschulbehörde eine Kollegin versetzen/abordnen. Was willst du denn sonst machen? Ich kann doch nicht eine Klasse in der ersten Stunden unbetreut lassen, weil Kollegen ihre Kinder zum Hort bringen müssen?

    Du hast an der Grundschule auch nur 26 Stunden für die Kinder während Vollzeit 28 Stunden ist.

    Das Schöne ist, dass du bei Software wie untis bestimmte Vorgaben/Wünsche einstellen kannst. Beispielsweise Kollege A Montags in der ersten Stunde. Problem ist aber, dass das Programm natürlich trotzdem nicht alles beachtet, weil man nicht alles erfassen kann und andererseits sich Wünsche gegenseitig ausschließen. Dann muss man händisch ran. Es nimmt aber viel Arbeit ab.

    Das sieht die Rechtsprechung jedoch anders.

    ...

    Den Regelfall stellt dies aber gerade nicht da. Für die meisten Lehrkräfte und nicht zu enge Zeitwünsche sind diese durchaus im Rahmen der Möglichkeiten zu berücksichtigen und können nicht pauschal abgelehnt werden. Das darf dabei auch nicht nur vom "Goodwill" abhängen.

    Dem letzten Satz stimme ich dir voll zu. Aber ja nach Situation und Wünschen kann es durchaus zum Regelfall werden, dass nicht alle Wünsche erfüllt werden können. In manchen Kollegien können viele Lehrkräfte betroffen sein.

    Tom123 dann müsste man ggf das Band umlegen…auch wenn das eine markige Arbeit ist

    So einen Stundenplan macht man mit dem PC. Aber es geht gerade darum, dass man solche Bänder eben nicht einfach mal umlegen kann. Das ist der Punkt, wo ich meine das es naiv ist. Zumal du auch Kollegien hast mit über 100 Lehrkräften. Da kannst du auch nicht alle Wünsche erfüllen. Kollege A möchte Dienstags später kommen, Kollege B möchte Dienstag früher kommen. Beide sind einem Band.

    Letztlich ist es dann einfach, wenn die Person flexibel bezüglich ihres Einsatzes ist und es gleichzeitig keine dienstliche Belange gibt, warum die Person unbedingt bestimmte Sachen machen muss. Aber einfach zu sagen, dass geht schon ist es halt nicht.

    Einfaches Beispiel aus Grundschule. Wir haben einen 5. Stunde, wo wir fast alle Kollegen brauchen. Liegt auch daran, dass wir an dem Tag 2 Abordnungen an eine andere Schule haben. Daher kann nur eine Person frei haben. Die eine Person gibt nun an, dass sie aufgrund von gesundheitlichen Gründen dort nicht arbeiten kann. Sie legt auch ein ärztliches Attest vor. Außerdem befindet sie sich in einer Wiedereingliederung. Die andere Kollegin hat ein Kind in einem Kindergarten und möchte es nicht länger als 12:00 Uhr dort lassen und muss/möchte deswegen die letzte Stunde frei haben. Am Ende kannst du nicht beiden gerecht werden ...

    Wobei die Kitaeingewöhnung in der Regel nicht so problematisch ist, weil sie ja zeitlich begrenzt ist. Aber was machst Du, wenn Kollege A unbedingt Leistungskurs C machen muss und der halt auf einem Band liegt. Dann kannst du ja schlecht alle Bänder umlegen.

    Sorry fürs OT, aber wenn hier jemand das Gegenteil von naiv ist, dann ist es Seph. Ich habe selten von einem User so viele sachliche, wichtige und richtige Beiträge gelesen, ohne dass er/sie dabei je unfreundlich geworden wäre.

    Ist es möglich, dass du schlicht ein Problem mit Eltern im Kollegium hast und keine Lust, dir um deren Bedürfnisse auch nur den kleinsten Gedanken zu machen? Den Eindruck hast du jedenfalls im Klassenfahrtenthread des öfteren gemacht.

    Das eine schließt doch das andere nicht aus? Ich kann doch tolle sachlich, wichtige, richtige Super-Beiträge liefern und trotzdem in einem Aspekt zu positiv denken? Denkst du Seph ist unfehlbar? Oder war es ein persönlicher Angriff von mir? Ist es nicht erlaubt ihn zu kritisieren? Vielleicht würde es der Diskussion wenn du Sachargumente hättest statt einfach zu sagen, der User hat immer tolle Beiträge. Das kein wirklich gutes Argument.

    Bevor du mir irgendwas unterstellst, solltest du vielleicht meinen Beitrag noch mal lesen. Ich habe in keinster Weise geschrieben, dass ich seine Bedürfnisse oder ihre Berechtigung nicht sehe. Das mag ich aus der Ferne auch gar nicht beurteilen. Warum unterstellst du mir das?

    Ich habe aus Sicht von jemanden, der sich damit beschäftigt hat und auch um die Bedürfnisse der Stundenpläne des örtlichen Gymnasiums weiß, geschrieben dass es schwierig umzusetzen ist. Ich habe auch geschrieben, dass es auch davon abhängig ist, was der TO an Wünsche hat. Das hat doch nichts damit zu tun, dass sein Wünsche berechtigt oder unberechtigt sind? Aber wenn du Erfahrungen hast, erläutere uns doch warum Du da anderer Meinung bist. Gibt es bei euch keine Bänder? Seid ihr besonders flexibel, wie die Stunden liegen? Was macht ihr besser?

    Das war schon vor Corona so und wird es auch danach/mit Corona sein.

    Auch ohne Pandemie wird niemand daran gehindert Menschanansammlungen zu meiden, Maske zu tragen, Hygieneregeln besonders gründlich einzuhalten etc..

    Das Problem ist, dass in einer Pandemie es so ist, dass das was andere machen meine Gesundheit mittelbar betrifft. Je mehr sich infizieren desto gefährdet ist man. Je mehr sich infizieren desto höher die Wahrscheinlichkeit einer Mutation ... Wenn ich einen Autounfall habe und kein Bett im Krankenhaus bekomme, weil die Kliniken mit Corona überlastet sind, ist es auch mein Problem. Deswegen reden wir über 2G und Impfpflicht.

    Wenn mein Nachbar jeden Tag eine Schachtel Zigaretten raucht, betrifft es mich in gewissen Maße auch aber bei weitem weniger direkt und mit weniger schlimmer Folgen.

    Seph danke für deine Ausführung, die schon weiterhilft…es wird natürlich immer die Frage bleiben was dringend ist, aber die Auslegung des Gesetzes verstehe ich schon auch ähnlich, dass nicht pauschal gesagt werden kann „geht nicht“ sondern genau abgewogen werden muss zwischen den Interessen, daher auch der im Gesetz verankerndeZwang zur Begründung.

    Du darfst dir das auch nicht zu einfach vorstellen. Ich finde auch, dass Seph da etwas naiv ist. Es hängt natürlich viel von den Begebenheiten vor Ort ab und wie flexibel du selber bist. Wenn du beispielsweise in einer kleinen Fachschaft arbeitest und einen Leistungskurs übernehmen muss, sind die Bänder/Zeiten in Regel fest. Daher ist es keineswegs so, dass man rechnen kann, dass der Stundenplaner deine Stunden dann halt auf 24 von 38 Slots verteilen kann. Das hängt natürlich viel davon ab, welche Fächer du hast, ob Du eine Klassenlehrerschaft hast oder ob du bestimmte Jahrgänge unterrichten willst.

    Letztlich hängt vieles von der Situation vor Ort ab. Die Frage ist auch, wie viele andere Lehrkräfte ähnliche Wünsche haben. Vielleicht haben Kollegen aus deiner Fachschaft noch bessere Argumente. Ich will damit einfach nur sagen, dass das alles nicht so einfach ist und selbst bei guten Willen nicht immer alles einfach so zu verwirklichen ist.

    Du hast das Kernproblem aus deiner Sicht schon gefunden: "soweit nicht dringende dienstliche Belange entgegenstehen." Bei Teilzeit hast du Anspruch auf bestimmte Ermäßigungen wie den freien Tag. Bei Vollzeit soll meines Wissens die Schule nur Rücksicht auf dich nehmen. Allerdings kann sie es ablehnen, wenn dienstliche Belange dem entgegenstehen. Gerade bei Vollzeitbeschäftigten ist es schlicht nicht immer möglich. In der Regel musst Du da auf eine gute/nette/verständnisvolle Schulleitung hoffen. Wenn allerdings bestimmte Unterrichtsbänder da liegen, wird es schwierig. Die Frage ist auch immer, wie viele Kollegen ähnliche Probleme haben. Wenn X Leute Freitags in der letzten Stunde nicht arbeiten wollen/können, muss die SL entscheiden.

    Hier wird dann immer noch nach Lockdowns, Wechselunterricht und FFP3-Maskenpflicht geschrien werden.

    Genau. Wir wissen ja auch schon genau über Spätfolgen und Long-Covid Bescheid. Die MHH hat gerade eine Ambulanz für Kinder und Jugendliche mit LongCovid aufgemacht. Start der Studien März 2022. Wir wissen auch nicht, welche Varianten noch kommen. Hoffentlich alles mildere Varianten. Aber laut einigen Virologen könnten sich genauso gut gefährlichere Varianten entwickeln.

    Aber egal. Lass uns die Pandemie einfach für beendet erklären. Passt schon. Man könnte natürlich endlich mal aus den Vorjahren lernen und den Sommer nutzen, um uns für den Winter gut aufzustellen. Impfpflicht, Ausbau von Testkapazitäten, Luftreiniger, ... Aber warum auch. Läuft doch auch so super.

    Dem habe ich gar nicht widersprechen wollen. Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass hier in NDS eine andere Regelung gilt ;) .

    In Nds. dürfen sie auch nicht mehr an Arbeiten teilnehmen.

    Aber in Nds. ist auch so, dass zu Hause getestet wird und dass dann mit Unterschrift oder Abgabe der Testkassette belegt wird. Wobei die Testkassette dann so alt ist, dass man dem Schüler das Ergebnis von zu Hause glauben muss. Wir haben auch schon Eltern, die nicht möchten, dass ihr Kind bei einem vergessen Test in der Schule den Test nachholen. Warum wohl? Ein Elternteil sagte mir mal direkt, dass sie sich einen positiven Test nicht leisten können. Daher würde nur zu Hause getestet ...

    Letztlich wird es daher in Nds. nur sehr wenige Testverweigerer geben. Dafür hat man halt eine Menge X, die beim Test beschummeln.

    Kurze Anmerkung dazu: Das wäre dann im Sinne einer Ordnungsmaßnahme zu verstehen, so wie die Ordnungsmaßnahme "vorübergehender Ausschluss vom Unterricht, wenn die Tests verweigert werden".

    Zumindest im letzteren Fall bekommen die Kinder eine Distanzbeschulung und es zählt nicht als Fehlstunden.

    Müsste beim ersteren Fall dann ja vergleichbar sein.

    Kl. Gr. Frosch

    Das wäre eine spannende Frage. Ich habe es bei den Test immer so verstanden, dass man Bedenken hat jemanden zu einem Test zu zwingen. Man also Angst hat, dass man das juristisch nicht durchsetzen kann. Daher kein Test => Distanzlernen. Bei Masken ist die Sache eventuell anders. Ich sage mal bei einer Alkoholkontrolle kann ich mich auch verweigern und auf einen richterlichen Beschluss bestehen. Wenn ich keinen Gurt benutze und kann die Polizei mir direkt die Weiterfahrt untersagen. Trifft es natürlich nicht 100%. Ich wollte einfach nur sagen, dass eventuell keine Maske anders sanktioniert werden darf.

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