Das Wort war "amtsangemessen". Ich schlafe in meiner Freizeit freiwillig auf Isomatten und laufe im Dunkeln über den Zeltplatz zum Pieseln im Gemeinschaftsbad. Das hat aber nichts mit dem hier diskutierten Problem zu tun. Ich saß schon mit anderer Leute Kindern in der Notaufnahme, bin davoneilenden in den Wald hinterhergelaufen, die nach Streit mit Mitschülerinnen zu Fuß nach Hause gehen wollten, habe eine Schülerin gesucht, die aus Liebeskummer drohte, sich umzubringen. Mein Bedarf an Jugendherbergsessen ist ebenso gedeckt. Super ist auch, wenn man 5000 Eur privat verwalten soll, weil kein Schulkonto existiert.
Dann weißt du mal, wie schlecht es anderen geht und machst gerne wieder unnötige Zusatzaufgaben
Ob eine Aufgabe nötig oder unnötig ist, ist doch sehr subjektiv, oder?
Ich frage mal anders: Du meinst es ist nicht amtangemessen, wenn ein Lehrer auf einer Klassenfahrt in einer Jugendherberge übernachtet? Oder von mir aus auch Fortbildungen. Wenn unsere Landesmedienstelle zu Fortbildungen einlädt, ist das Haus auch nicht besser als eine Jugendherberge. Gibt es denn irgendeine Rechtsgrundlage oder Gerichtsurteile, die deine Auffassung bestätigen? Kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen.