Beiträge von Tom123

    Du verstehst es einfach nicht. Den Familienzuschlag müssen Beamte mit Kindern ja in teuren Kommunen bekommen, sonst würden sie natürlich dort weder arbeiten und wohnen können.

    Ich weiß nicht, wie es in NRW genau aussieht aber in Nds. wollen die Beamten, obwohl es keine Mietzuschläge gibt lieber in die Großstädte. Eigentlich müssten die Zulagen für die Regionen sein, wo keiner hin will. Ich hatte schon mehrere Kollegen, die in der Großstadt wohnen wollen und dafür bis zu 60 min Fahrtzeit zu ihrer Stelle auf dem Land auf sich nehmen. In der Pampa will kaum einer wohnen. Vielleicht kann man auch der Familie mit 5 Kindern dann zumuten etwas außerhalb zu wohnen.

    „Irgendwie blöd“ ist mir als Bezeichnung für ein Fahrtenkonzept, dass die Gesundheit (einzelner) gefährdet in ungehörigem Maße zu euphemistisch.

    Das ist ja deine Interpretation. Wenn ich alle drei Jahre auf Klassenfahrt fahre, finde ich das nicht übertrieben. Dazu wissen wir zu wenig um die Begleitumstände, um zu beurteilen, ob es gefährdend ist. Außerdem hatte AL doch anfangs geschrieben, dass sie sonst auf Projekttage gehen muss, worauf sie keine Lust hast.

    Naja, ich kritisiere die mangelnde Bezahlung und als Antwort kommt mehrfach, dass wir ein Teilzeit Fahrtenkonzept brauchen, so dass TZ Kräfte seltener fahren. Aber darum ging es doch gar nicht!

    Doch darum geht es. Mehrarbeit wird in der Regel nur dann bezahlt, wenn sie zwingend notwendig ist. Es ist schön, dass Du gerne häufiger auf Klassenfahrt willst aber dein Dienstherr ist nun mal nicht bereit das zu bezahlen. Also fährst Du nur anteilig deiner Teilzeit.

    Bei uns an der Schule fehlen rund 10 Stunden DaZ. Wenn ich jetzt jemand finde, der das übernehmen würde, bekäme er die Person es auch nicht bezahlt.

    Wenn ich mit meiner Klasse am Ende des Schuljahres übernachte, bekomme ich es auch nicht bezahlt.

    Natürlich wäre es schön, wenn es dafür Gelder gebe. Aber das ist leider utopisch.

    Also wenn Du Teilzeit arbeitest, dann stehst Du halt nur für jede zweite Fahrt zur Verfügung. Wenn Du trotzdem mehr machst, ist dein Privatvergnügen. Problematisch wäre es, wenn die Schulleitung du musst fahren und bekommst keinen Ausgleich.

    Ansonsten würde es auch freistehen, dass im Rahmen eures Teilzeitkonzeptes anders zu regeln. Z.B. Wenn eine Teilzeitkraft zu häufig auf Klassenfahrt fährt, muss sie als Ausgleich im nächsten Schuljahr X Stunden weniger unterrichten oder andere Aufgaben fallen weg. Ich weiß nicht, welchen Spielraum euer Dienstherr euch da einräumt.

    Nein. Bei uns finden Fahrten nur während der Projektwiche statt. Es begleiten immer die beiden Klassenlehrer. Wenn du dich jetzt weigert, wirst du natürlich einer anderen, fremden Klasse zugeteilt, die du dann auf Ausflügen begleiten darfst.

    Will man das? Nein. Ich möchte selbstverständlich mit meiner Klasse, die ich 6 Jahre begleitet habe, auf Fahrt. Und alle 3 Jahr ist echt zumutbar. Völlig ok.


    Warum kann man uns nicht einfach für die Woche Vollzeit bezahlen? Wo ist das Problem?

    Das Problem ist, dass es dein persönlicher Wunsch ist. Warum soll der Dienstherr dafür bezahlen? Wenn ich mit meiner Klasse am Ende der Grundschulzeit in der Schule übernachte, bekomme ich das auch nicht extra bezahlt. Ich mache das, weil ich es gerne möchte. Dafür muss der Dienstherr nicht zahlen. Wo willst Du sonst die Grenze setzen? Z.B. macht eine Lehrkraft eine Förderstunde vor dem Unterricht mit Schüler xy. Bekomme sie die dann auch bezahlt?

    Wichtig ist, dass deine SL deine TZ berücksichtigt. Wenn Du freiwillig darauf verzichtest, ist es deine persönliche Entscheidung.

    Auf einer Klassenfahrt leisten alle Mitfahrenden die gleiche Arbeit, das meinte ich.

    Nein, und ich möchte die Häufigkeit nicht ändern. S.o. Ich möchte nur das gleiche Gehalt.

    In der Projektwoche möchte ich natürlich mit meiner Klasse auf Fahrt sein und nicht stattdessen eine fremde Klasse auf Ausflügen etc begleiten

    Naja, wenn der VZ-Lehrkraft in sagen wir mal 5 Jahren zweimal auf Klassenfahrt fährt und die TZ Lehrkraft nur einmal, ist es ausgeglichen. Die Klassenfahrt ist bei euch doch bereits in der Arbeitszeit enthalten. In meinem Beispiel würden beide anteilig gleich viel arbeiten. Passt also.

    Wie gesagt, bei uns ist es genau umgekehrt. Alle leisten die gleiche Arbeit und die kinderlosen kriegen dafür das doppelte an Gehalt. Hhhhm.

    Bist Du sicher, dass das an deinem Bundesland liegt oder ihr an eurer Schule die Vorgaben einfach nicht richtig umsetzt? Teilzeit müsste auch da berücksichtigt werden.

    Man kann es so sehen, dass die Mitarbeiterinnen (Lehrerinnen) es "ausnutzen", oder dass es einfach anders nicht machbar ist.

    Ich würde nicht von ausnutzen sprechen. Man macht das, was erlaubt ist. Das ist legitim.

    Ein Problem ist das "anders nicht machbar". Klassisch an der Grundschule: Die Lehrkraft nimmt immer kinderkrank während der Lebenspartner so was in seinem Beruf nicht machen kann. Und dann die klassischen Fragen: Wer unterrichtet in der letzten oder in der ersten Stunden, weil die Kinder vorher zum Kindergarten gebracht werden müssen oder abgeholt werden müssen. Wer arbeitet im Ganztag, wenn viele Lehrkräfte das nicht hinbekommen. Was ist mit Konferenzen am Nachmittag. Wenn wir mal eine Klassenkonferenz haben, fehlen eigentlich immer Lehrkräfte, da sie andere Termine haben. In einem gewissen Maße lässt sich das alles kompensieren. Wenn ich aber zu viele Lehrkräfte mit Einschränkungen habe, wird das ein schulisches Problem.
    Und dann sind wir wieder bei der Besoldung. Wenn der Dienstherr wie aktuell die Besoldung gestaltet, dass der Beruf vor allem für Menschen mit vielen Kindern oder Kinderwünschen attraktiv ist, schadet er sich am Ende selbst.

    Naja, dass ist natürlich eine sehr einfache Sicht der Männer. Gerüchteweise gibt es durchaus einen großen Anteil von Frauen, die wegen Kinder zu Hause bleiben wollen. Man muss nicht alles gleich negativ sehen.

    Es gibt aber auch viele andere Gründe. Aber bei uns arbeiten tatsächlich alle Frauen an der GS Teilzeit. Ich glaube generell, dass der Anteil der Lehrkräfte mit Teilzeit immens hoch ist an den Grundschulen. Ich würde vermuten, dass er in anderen Bereichen deutlich niedriger ist. Gut für die Mitarbeitenden, eventuell schlecht für den Dienstherr.

    Danke. Das kann ich mir gut vorstellen. Damit entfernen wir uns inzwischen aber weit vom Ausgangspunkt der Diskussion, nämlich dass es wegen der bösen Kollegen mit Kindern immer die Kollegen ohne Kinder beim kurzfristigen Einspringen trifft.

    Unaufschiebbare private Termine in der dienstfreien Zeit können auch Lehrkräfte ohne Kinder haben. Und wie gesagt: wer hier mit Nachweispflichten der Beamten an den Dienstherrn käme, möge andersherum mal den Dienstherrn in die Pflicht nehmen, die Zumutbarkeit der Dienstreise nachzuweisen.

    Warum diese Polemik? Das hat nichts mit böse zu tun. Es ist ihr gutes Recht. Das Problem tritt auf, wenn es zu viele Lehrkräfte mit Einschränkungen in ihren Einsatzmöglichkeiten gibt. Wenn der Dienstherr Familien besonders unterstützen möchte, ist das doch toll. Aber bitte nicht auf Kosten der anderen. Dann muss er halt mehr Personal einstellen, um Ausfälle zu kompensieren. Oder er muss halt sagen, dass es an Schule XY keine Klassenfahrten / keinen Nachmittagsunterricht oder was auch immer gibt, weil zu viele Lehrkräfte das nicht leisten können.

    Menschen ohne Kinder kann man mittragen, muss die Gesellschaft ja irgendwie leisten. Aber wenn niemand Kinder hat, haben wir ein Problem. Ich kenne wen ohne Kinder, der immer mal krank ist bis zum nächsten Urlaub. Ist ja sein gutes Recht aber wenn das alle so machen würden....

    Und jetzt ernsthaft: Ich kenne viele Leute in Vollzeit, die meinen, die Kolleg*innen in Teilzeit beantragen das aus Spaß und sollten dankbar sein, wenn sie weniger unterrichten dürfen, alles andere aber komplett mitmachen müssen, weil das ja leider unteilbar sei.

    Wie gesagt, wenn du einen Job ohne Kinder haben willst, sich dir einen. Ansonsten musst du damit leben, dass irgendwer die Blagen großzieht.

    Du vermischt zwei verschiedenen Ebenen. Einerseits den gesellschaftlichen Aspekt, dass wir als Gesellschaft möglichst viele Kinder benötigen und andererseits den Blick auf die Schule. Es müssen nicht die Lehrkräften bzw. Beamten die Geburtenrate alleine hochhalten.

    Ich habe auch nicht gesagt, dass jemand mit Teilzeit oder familiären Beeinträchtigungen faul ist oder zu wenig arbeitet. Die arbeiten das, was sie müssen. Es ist aber schlicht schulorganisatorisch ein Problem, wenn zu viele Lehrkräfte arbeitszeittechnisch Einschränkungen hast. Wenn beispielsweise ein Kollegium viele Lehrkräfte mit Kindern hat, fehlen Lehrkräfte, die am Nachmittag arbeiten können/wollen. Oder die auf Klassenfahrt fahren können/wollen. Außerdem sind die öfters mal wegen eines kranken Kindes zu Hause. Auch das muss kompensiert wird.

    Ist bei uns nicht so. Vielleicht solltest du dich mal für deine Rechte einsetzen an deiner Schule?

    Du bist witzig. Es ist doch rechtlich genauso vorgesehen? Für welche Rechte, die man nicht hat, soll man sich denn einsetzen? Für solche Regelungen gibt es auch gute Gründe. Trotzdem macht es den Schuldienst für Lehrkräfte ohne Kinder oder andere soziale Gründe weniger attraktiv.

    Ist die Situation bei uns relevant für die Frage?
    Ist die aktuelle Situation nicht ein Ergebnis der Politik der letzten 30 Jahre?
    Die aktuelle Politik wird sich wahrscheinlich erst in 10 oder 20 Jahren im System niederschlagen.

    Aber um es konkret zu machen:

    Wir haben Lehrkräfte mit Kindern. Diese sind sogar deutlich in der Mehrheit.
    Wir haben Lehrkräfte mit 2+ Kindern.

    Sie leisten weniger ist ungenau formuliert. Sie leisten im Verhältnis zu dem, was sie leisten müssen. Einige mehr und andere weniger. Viele, die in TZ sind, möchten aber auch entsprechend entlastet werden. Keine Klassenlehrerschaft, weniger Konferenzen, etc.. Das ist auch ihr gutes Recht. Aber wenn es im Verhältnis zu viele sind, ist ein Problem. Einfaches Beispiel: Wir haben Lehrkräfte, die trotz Teilzeit um die 50% eine Klassenlehrerschaft übernehmen (müssen). Komplexeres Beispiel: Als wir den Ganztag gestartet haben, wollte keiner am Nachmittag arbeiten. Dafür gab es natürlich gute Gründe: Kinder, eigene Gesundheit (älteren Lehrkräften war es zu viel), Pflege / Betreuung von Angehörigen. Dann gab es noch schulische Gründe. Manche Lehrkräfte konnten nicht in den Ganztag, weil wir ihre Fächer zwingend am Vormittag brauchten. Die Kollegen mit VZ oder mit TZ ohne Gründe mussten dann jeden Nachmittag machen, während andere nur vormittags kamen. Das Problem ist da halt das Verhältnis von Kollegen mit Einschränkungen und Kollegen ohne Einschränkungen. Die eine junge Mutter kann jedes Kollegium gut entlasten und den Ausfall kompensieren. Wenn wir aber sowieso Lehrermangel haben und dann viele Lehrkräfte mit mehreren Kindern haben, wird es schwieriger. Bei einer befreundeten Familie, sind sie zwischen den Kindern geplant immer ein paar Monate wieder im Dienst gewesen bis zur nächsten Beurlaubung.

    Du bist kein armes, vernachlässigtes Hascherl, weil du dem Staat keine Söhne und Töchter geschenkt hast. Aber geh doch einfach in die "Privatwirtschaft", wenn sich's so dolle rentiert. Ach nee, du arbeitest an einer Grundschule, dein Beruf ist leider nirgends anders was wert.

    Du arbeitest anscheinend nicht an der Grundschule, wenn Du so ein schlechtes Bild vom Lehrerberuf hast.
    Söhne und Töchter dem Staat schenken, hört sich für mich nach dem dritten Reich an. Aber ich hoffe mal, dass Du das nur unglücklich formuliert hast.
    Es geht auch nicht um mich. Ich habe mich vor vielen Jahren für den Lehrerberuf entschieden. Es geht um junge Menschen, die sich heute für einen Beruf entscheiden müssen. An deiner Schulform mag das kein Problem sein. Aber an den meisten Schulformen ist das anders. Ich kenne persönlich mehrere junge Menschen, die sich gegen das Lehramt entschieden haben. Solche Leute wird sicherlich fast jeder kennen. Da stellt sich die Frage, wie man die Attraktivität verbessern kann. Die Alimentation ist natürlich nur ein Aspekt. Aber wenn ein Arbeitgeber den Ruf hat, dass er besonders für Leute mit vielen Kinder attraktiv ist und bei anderen eher unterdurchschnittlich zahlt, ist das nicht unbedingt optimal.

    Ich habe den Eindruck, dass diese Ausgestaltung der Alimentierung mittlerweile klaglos hingenommen wird, da hier Kinderlose sowie Angestellte überhaupt keine Lobby haben und individuelle Klagen per se zum Scheitern verurteilt sind.

    Genau das ist der Punkt. Im Verhältnis lebt es sich als Familie mit möglichst viel Kindern überproportional gut als Beamter wenn man den Vergleich zur Privatwirtschaft sieht. Auf der anderen Seite lohnt es sich für Single oder Familien ohne Kinder deutlich weniger.

    Losgelöst von der rechtlichen Situation und dem Prinzip der Alimentation sind das falsche Anreize. Der öffentliche Dienst sollte besonders familienfreundlich sein. Aber in einem gewissen Maße muss man sich auch überlegen, dass man die andere Leute erreicht. Es hieß schon vor 20 Jahren: Wer viele Kinder haben möchte, soll in den öffentlichen Dienst gehen. Aber das sind dann auch die Leute, die zwischendurch mal ein paar Jahre weg oder in Teilzeit sind. Dann sind die Leute ohne Kinder nicht nur finanziell schlechter gestellt, sondern müssen ggf. auch bei der Stundenverteilung etc. Rücksicht nehmen. Wer am Ende am meisten leistet, bekommt am wenigsten Geld. Grundsätzlich ist das auch alles ok. Aber so wie es jetzt in NRW ist, ist es einfach zu weit auseinander.

    Aber man merkt auch schon im Forum, was los ist, wenn man solche Aussagen tätigt. Am Ende wird der Dienstherr bzw. wir irgendwann vor dem Problem stehen, wenn junge Menschen lieber nicht mehr in den Schuldienst gehen und andere Lehrkräfte nicht mehr motiviert sind. Ich habe vor 20 Jahren in einem Seminar mal eine Studie gesehen, dass angestellte Lehrkräfte aufgrund der schlechteren Bezahlung deutlich unmotivierter sind und weniger leisten. Solche Probleme könnte ich mir auf Dauer auch bei der aktuellen Politik vorstellen.

    2. Das Urteil bezieht sich nicht auf das Jahr 2025. Es bezieht sich auf die Jahre 2013 bis 2015. Wenn die Zahlen, die du weiter oben geschrieben hast, dem Urteil entnommen sind, muss man mit mindestens 10 Jahren Inflation rechen.

    Die Sozialleistungen sind seit 2015 genauso gestiegen wie die Besoldung. Nach dem Urteil des BVG müsste 2025 die Besoldung mind. 15% über den entsprechenden Sozialleistungen von 2025 liegen. Meine Aussage war, dass bei Lehrkräften der Zuschlag höher als die 15% ist. Das ist auch legitim, da das BVG nur die Mindestbesoldung betrachtet und keineswegs sagt +15% = Besoldung.

    Die eine Frage ist, ob eine Abstandsgebot dadurch vorliegt, dass eine Beamter mit Kindern in A8 am Ende höher alimentiert wird als ein Beamter in A12 ohne Kinder. Hier wird das BVG sicherlich irgendwann zu urteilen. Darauf bezieht du dich nicht.

    Das aber wie du behauptest eine Mindestabstandsverstoß vorliegt, weil ein Beamter in A5 mit 2 Kinder in Mietenstufe 7 (gibt es in NRW afaik nicht) 1677,53€ und in A <9 1674,61€ bekommt, wage ich zu bezweifeln.(https://www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/m…ab_01.02.25.pdf).

    Es geht im Kern um das Verhältnis von Grundbesoldung und Kinderzuschlag. Dem Urteil des BVG wäre auch gedient, wenn man die Grundbesoldung erhöht. Letztlich muss die Besoldung in der Summe über den genannten 15% liegen. Das Land NRW nimmt den preiswertesten Weg und erhöht "nur/primär" Kinder- und Ortszuschläge. Dadurch kommen Situationen zu Stande, die für einige von uns nicht mehr nachvollziehbar sind. Wenn der Kollege mit 4 Kindern deutlich mehr als die Schulleitung eines Gymnasiums verdient, kann man sich schon losgelöst der rechtlichen Aspekte fragen, ob das sinnvoll ist. Danach ist die zweite Frage, ob der Dienstherr Möglichkeiten hat, das anders zu gestalten. Und diese hat er durchaus.

    Ich habe nie bestritten, dass im Urteil des BVG eine Erhöhung der Grundbesoldung genannt wird. Ich habe dir lediglich vorgeworfen, dass du den Wortlaut des BVG umgedreht hast, um deine Argumentation zu untermauern. Du schreibst selber, dass in der Rechtssprechung auf die Feinheiten der Sprache ankommt. Den Wortlaut eines Urteil umzudrehen, sollte dir dann eben nicht passieren.

    Du hast (bei mir) mit dem Worten Alimentations und deiner Argumentation den Eindruck erweckt, dass die aktuelle Besoldung aufgrund einer gesetzlichen Grundlage so sein muss. Genau das ist halt nicht der Fall. Der Dienstherr hat sich für diesen Weg entschieden. Es gibt durchaus alternativen.

    Der Vorwurf der Ahnungslosigkeit stellt nun wirklich keine Beleidigung da. Wessen Argumentation du als schlüssiger bewertest, ist mir ziemlich wumpe. Ich halte deine Argumentation für schlecht recherchiert, lückenbehaftet und inkonsistent.

    Wie Du meine Argumentation findest, ist mir relativ egal. Ich hätte mir eine sachliche Antwort oder keine Antwort gewünscht. Dass du der Meinung bist, deine Beiträge nicht beleidigend sind, zeigt leider dass es keinen Sinn macht. Mit dir weiter zu diskutieren. Wenn ich deinen letzten Beitrag richtig deute, bist Du zwar immer noch der Meinung, dass ich Unrecht habe, bist aber mit meinen Kernaussagen einverstanden. Dann passt es doch.

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