Beiträge von Tom123

    Selbstverständlich ist schon vorher massiv was schief gelaufen, wenn so eine Situation eintritt, aber wir drehen uns hier im Kreis

    Nein, ist es nicht. Für viele Tresore gibt es genau einen Schlüssel. Wir hatten den Fall auch schon bei der Bank. Dann hat der Filialleiter den Schlüssel bei der Ehefrau abgeholt.
    Es gibt manchmal Dinge, die nur eine Person machen/beantworten kann. Und dann kann ein Anruf sinnvoll sein. In 50% der Fällen ist man auch bei Krankheit durchaus in der Lage ein kurzes Telefonat zu führen. Und wenn nicht, hat die Schule halt Pech. Aber es ist doch nicht schlimm, wenn die Schule versucht die Person zu erreichen. Entweder man geht ans Telefon oder nicht.

    Danke für deine Antwort. Ich finde es interessant, dass du vor allem die SuS und Eltern ansprichst und nicht die KuK. Ich selbst empfinde es genau andersherum: Ob mich SuS oder Eltern sehen, ist mir relativ egal. Meine SuS nehmen so etwas zudem sehr locker (berufliche Schule). Aber es sind die KuK, die sehr streng sind und wenig Verständnis zeigen, vor allem wenn es um psychische Erkrankungen geht, die leider immer noch nicht ernst genommen werden.

    Problem ist, dass es ein paar einzelne schwarze Schafe gibt und darunter alle leiden. Ich freue mich natürlich über unsere gute Versorgung. Aber das man teilweise jahrelang mit vollen Gehalt zu Hause ist, während der Angestellte nach 6 Wochen Einbußen hat, ist natürlich schwer zu verstehen. Wir hatten mal einen Kollegen, der schon einen genauen Plan hat, wie er die letzten 4 Jahre mit nur ein paar Arbeitstagen durchbekommt. Solche Leute machen es für die Personen, die wirklich krank sind und sich um Genesung bemühen schwierig. Als Politiker würde ich da auch eine Regelung ähnlich der Angestellten schaffen. Als Beamter freue ich mich natürlich über die gute Absicherung. Aber wenn der Dienstherr uns nun grundsätzlich 100 € netto mehr zahlt und dafür gibt es ab 6 Wochen nur noch 70% vom Brutto wäre das für mich eine bessere Lösung.

    Es ist auch rechtlich erlaubt auf die Kontaktversuche nicht zu reagieren. Es gibt auch keine Gründe für eine Kontaktaufnahme.

    Das gilt auch für alle anderen Berufe.

    Es hat auch niemand behauptet, dass man reagieren muss. Letztlich kommt es immer auf den Einzelfall an. Warum ist die Person erkrankt und was hat der Arbeitgeber für ein Interesse. Einfaches Beispiel: Der Schulleiter erkrankt. Er hat als einziger den Tresorschlüssel oder die Kombination und im Tresor liegen die Abiprüfungen, die gleich geschrieben werden sollen. Selbstverständlich ist es dann angemessen, wenn man anruft.

    Gilt natürlich für andere Berufe auch so.

    Die Frage ist oft, wie viele (Klassen)konferenzen anstehen. In manchen Klassen haben wir gar keine zusätzlichen. Bei manchen Kindern hast Du alleine 5+ Termine wegen eines Kindes. Ich finde das um die 40 Nachmittagstermine pro Schuljahr normal sind. Wenn ich das umrechne, ist das ein Nachmittag in der Woche. Das haben wir auch. Natürlich gibt es auch mal Wochen ohne Konferenzen. Aber dafür gibt es halt noch den Elternsprechtag, Klassenkonferenzen, Fortbildungen etc.. In der Summe komme ich wahrscheinlich auch um die 40 Termine im Jahr.

    Tom123

    OK da reden wir glaube ich aneinander vorbei. Unter Druck setzen, andauernde Anrufe.... Ist dann der CH nochmal eine andere Hausnummer als dienstliche Rückfrage. Was Du beschreibst geht Richtung Nötigung

    Genau. Das geht gar nicht. Aber der einfache Anrufe und ggf. auch noch 1-2 weitere Versuche, wenn die Person nicht erreicht werden kann, ist rechtlich nicht zu beanstanden.

    Ich bin zwar wahrscheinlich jetzt wieder der Böse aber ich versuche bei Krankheit Freizeitaktivitäten am Schulort zu vermeiden. Ich gehe einkaufen oder spazieren. Ich gehe zur Physio oder mache ggf. Sport zur Genesung. Was ich meide sind Restaurantbesuche, öffentliche Feiern, etc.. Natürlich gibt es auch Krankheiten, wo das sinnvoll ist. Und wenn ich eine entsprechende Erkrankung hätte, würde ich wahrscheinlich auch andere Dinge machen. Aber solange es nur die üblichen Sachen sind, möchte ich einfach nicht das ein falscher Eindruck entsteht. Es gibt leider auch Menschen, die dann krank werden, wenn sie etwas (Frei)zeit brauchen.

    Gerade bei Beamten ist es eine schwierige Sache. Irgendwo stehen wir auch im Rampenlicht. Dann kann vielleicht besser im Wald spazieren gehen statt das Stadtfest unsicher zu machen.

    Also wenn Du mir die Rechtsquelle nennen kannst, wäre ich Dir sehr dankbar. Das würde unsere Beratung von betroffenen Kollegen wesentlich vereinfachen .

    Ich habe bereits auf verschiedene Quellen wie das Juraforum verwiesen. Es ist anscheinend gängige Rechtsprechung, wobei auch in den Artikeln auf die Grenzen hingewiesen werden (dauernde Anrufe, Belästigung, unter Druck setzen ...). Genau genommen müsste es, wenn eine Rechtsquelle geben, die es verbietet.

    Potato, Potato. Das muss nicht extra dazu gesagt werden. Magst du aber nicht verstehen, weil du dich so sehr an übergriffifes Verhalten gewöhnt hast und es auch noch verteidigst.

    Krank ist krank und dann ist auch nix mit Arbeit. Nix Anrufen, nix Mails beantworten, kein gar nix. Keine Pflicht zu irgendwas. Wenn du trotzdem was machst, ist das deine Sache. Kannste machen. Von der Schule hat da aber nichts zu kommen bzw. es ist nichts zu erwarten.

    Spielt KEINE ROLLE. In der Schule gibt es keine Notfälle, die Lehrkräfte beheben müssen.

    Ok, also es ist rechtlich erlaubt aber bei Lehrkräften zählt es nicht. Da ist es verboten. Ist halt so. Ich verstehe. Zwischen etwas erwarten oder Druck machen oder ähnliches (=> über griffiges Verhalten) und einem reinen Anruf (=> erlaubtes Verhalten), ist noch ein großer Unterschied. Solange Du nicht weiß, warum sie angerufen haben, würde ich nicht von über griffigen Verhalten sprechen.

    Andersherum wird ein Schuh daraus. Wenn man sich krankmeldet und nicht explizit sagt, dass man trotzdem erreichbar ist, ist man per default eben nicht erreichbar.

    Dann nenne mir bitte die Rechtsquelle auf die Du dich beziehst. In den gängigen Rechtsseiten findet man die Auffassung, dass der AG Kontakt aufnehmen darf, man aber nicht reagieren muss.

    Meine Aussage findest Du beispielsweise hier:

    https://www.advocard.de/streitlotse/ar…t-arbeitsrecht/

    Aber vielleicht gibt es in Bundesländern, die die Kontaktaufnahme tatsächlich verbietet. Ich kenne keine.

    Das ist die beste Begründung von allen! Einer sitzt mit Panikattacken zu Hause und kriegt Herzrasen, wenn er die Nummer von der Schule im Display hat und die versucht verzweifelt anzurufen, um gute Besserung zu wünschen :rofl:

    Und das weißt Du aufgrund deiner hellseherischen Fähigkeiten? Ich vermute mal, dass über 90% der Krankmeldungen nicht am System Schule liegen.

    Mal ehrlich: An welcher Schule weiß eine Sekretärin es nicht , wenn ein Mitglied der SL erkrankt ist? Das lässt sich ja wohl kaum übersehen in so einem Fall..

    Die TE hat sich augenscheinlich nur krank gemeldet aber nicht mitgeteilt, dass sie nicht erreichbar ist.

    Was du persönlich okay findest muss juristisch deshalb nicht haltbar sein.

    Wenn Du die gängigen Rechtsseiten bemühst, herrscht dort die Rechtsauffassung, dass die Kontaktaufnahme grundsätzlich nicht verboten ist. Du musst nicht antworten und der AG darf dich nicht belästigen. Ich denke, dass das vor allem dein persönliches Empfinden ist. Oder aast Du eine Rechtsgrundlage, die die Kontaktaufnahme verbietet? Insbesondere wissen wir nicht, aus welchem Grund der Dienstherr ihn kontaktiert. Vielleicht gibt es wirklich eine dringende Angelegenheit. Wir wissen es nicht.

    Und noch mal: ein mehrmaliges Anrufen ist ganz grundsätzlich und auch ohne weitere Informationen nicht in Ordnung, das ergibt sich einfach aus der Natur einer Krankmeldung. Über einen einzelnen Anruf oder Mails an die Schuladresse kann man noch diskutieren, aber dann ist irgendwann einfach mal gut.

    Naja, wenn ich Montag in den Ferien anrufe und die Person nicht erreichen und es am nächsten Tag noch mal versuche, ist es sicherlich auch ok. Die Frage, wie viele Kontaktversuche angemessen sind. Die TE war es zu viel. Das können aber auch 2-3 Kontaktversuche oder 10 sein. Das wäre für mich ok. Dass andere wäre für mich nicht ok.

    1. Dürfte an den meisten Schulen die Sekretärin sowieso wissen, wenn Lehrkräfte erkrankt sind, in jedem Fall weiß sie es aber, wenn es, wie hier, um ein Mitglied der Schulleitung geht.

    Woher hast Du diese Informationen? Aus dem Beitrag geht das nicht hervor. Ich denke, dass wenn das Sekretariat es wusste, hätte der/die TE es geschrieben.

    2. Die Krankmeldung an sich ist bereits die „Nicht stören“- Meldung, die genau genommen keiner weiteren Ergänzung oder Verstärkung bedarf.

    Das mag dein persönliches Empfinden sein, ist aber juristisch aus meiner Sicht nicht haltbar. Ich muss nicht rangehen und Daueranrufe sind sicherlich auch nicht in Ordnung. Aber das AG versucht Kontakt aufzunehmen, scheint mir akzeptabel. Insbesondere weißt Du nicht, ob es einen dringenden Anlass dafür gibt. Vielleicht wollte man auch einfach nur Gute Besserung wünschen.

    Nur wenn die anderen Mitglieder der SL das Anliegen nicht lösen können wird die erkrankte Person kontaktiert. Nachdem es nicht um Notfälle gehen kann, sprich nichts so zeitsensibel ist, dass es nicht entweder eine andere Person enteisen entscheiden kann oder es schriftlich abgeklärt werden kann, sollte auch dann nicht wiederholt angerufen werden.

    Vielleicht haben Sie es versucht? Schulleitung bitte Sekretariat: "Rufen Sie doch mal XY an, wünschen Sie gute Besserung und fragen Sie, ob XY schon sagen kann, wann XY wieder erreichbar ist." Fände ich vollkommen ok. Dann ist natürlich die Frage. Wenn es des Sekretariat 2-3 mal erfolglos versucht, ist das noch ok?

    Kannst du machen, wenn es für dich passt. Die TE hat aber das Problem, dass sie die dienstliche Kommunikation ihren Heilungsprozess hemmt.

    Die TE hat die Krankmeldung abgegeben und fragt, ob es akzeptabel ist, dass das Sekretariat sie trotzdem versucht zu kontaktieren. Ohne weitere Informationen, kann es in Ordnung sein, es kann nicht akzeptabel sein, insbesondere wenn mitgeteilt hat, dass man nicht erreichbar ist.

    Ich hatte den Absatz mit dem Bezug auf Linnemann so verstanden. Aber dann haben wir aneinander vorbeigeredet. Theoretisch könnte die CDU in denen von ihr regierten Bundesländern Lehrkräfte zukünftig als Angestellte einstellen. Wird natürlich nicht kommen. Alles Sommerloch.

    Wir sind doch erwachsene Menschen. Es geht doch nicht um "dienstliche Kommunikation". Sekretariat ruft an. Ich gehe ran und sage: Ihr wusstet es wahrscheinlich nicht aber ich bin krankgeschrieben und bin leider auch für schulische Fragen nicht erreichbar.

    I.R. wird sich dann die Person für die Störung entschuldigen und gut ist.

    Wenn ich explizit sage, dass ich nicht erreichbar bin und die Schule mich anruft, habe ich volles Verständnis für die Reaktion. Aber wenn ich "nur" eine Krankmeldung abgebe und die Schule mich anruft, kann man doch kurz informieren, dass man nicht gestört werden möchte.

    Nach § 3 Abs. 2 BeamtStG ist eine Berufung in das Beamtenverhältnis nur zulässig für die Ausübung hoheitsrechtlicher Aufgaben (Nr. 1) oder bei solchen Aufgaben, die für die Sicherstellung des öffentlichen Lebens nicht ausschließlich in privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen stattfinden sollen (Nr. 2). Die Lehrtätigkeit gehört darunter. Der Bund könnte § 3 Abs. 2 Nr. 3 des BeamtStG streichen (das wäre wohl Linnemanns Traum) und damit wären Neuverbeamtungen für Lehrkräfte vom Tisch.

    Das kann de facto nicht richtig sein. Berlin hat jahrelang Lehrkräfte nicht mehr verbeamtet und zu meiner Zeit wurden in Niedersachsen auch Lehrkräfte für die ersten 3 Jahre als Teilzeitangestellte eingestellt. Die zitierte Rechtsnorm sagt auch nur, dass er Lehrkräfte verbeamten kann. Das bedeutet nicht, dass er das muss.

    Hallo Plattenspieler,

    ich habe eine Frage zum ersten Punkt: Ich bin derzeit Beamter auf Probe in NRW. Habe ich das richtig verstanden, dass ausschließlich die Landesregierung entscheiden kann, ob Lehrkräfte verbeamtet werden? Könnte man theoretisch — solange man sich noch in der Probezeit befindet — wegen solcher „ Einsparungsmaßnahmen“ auch wieder entlassen werden?

    Entschuldigt bitte die vielleicht naive Frage, aber ich habe das Gefühl, momentan läuft eine Art Hexenjagd und Beamte stehen im Fadenkreuz. Deshalb bin ich sehr beunruhigt.

    Vielen Dank für eure Antworten und eure Hilfe.

    Ich bin zwar nicht Plattenspieler aber antworte mal:

    Es gibt Beamte bei Kommunen, Ländern und beim Bund. Der jeweilige Dienstherr kann mehr oder minder frei entscheiden, welchen Stellen er anbietet. Berlin hat beispielsweise jahrelang Lehrkräfte nicht verbeamtet sondern als Angestellte eingestellt.

    Zu deiner persönlichen Situation: Wenn das Land dir eine Beamtenstelle zugesagt hat und Du nur in deiner Probezeit bist, kann man dir die Zusage nur wegnehmen, wenn du dich deine Probezeit nicht bewährst. Es muss also etwas vorfallen. Solange Du deine Probezeit "bestehst", ist der Dienstherr an seine Zusage gebunden. Du musst dir also keine großen Sorgen machen.


    Er könnte aber in Zukunft andere Stelle nur als Angestellte ausschreiben. Ob er dann genügend Bewerber findet, ist die andere Frage. Beamtenbashing wird immer gerne macht. Da der Dienstherr (das Land) aber überhaupt die Stellen besetzen muss und Angestellte im heute teurer sind als Beamte, neigen die Dienstherrn gerne zur Verbeamtung. Die Mehrkosten fallen erst an, wenn der Beamte in Pension geht. Und das ist dann das Problem der nächsten Generation.

    Ich glaube es ist wirklich vom Umgang im Kollegium abhängig. Bei uns ist es auch vollkommen normal. Zu mindestens die Parallellehrkräfte wissen meistens genau Bescheid. Aber wir machen auch viel gemeinsam und haben engeren Kontakt. Wir wissen viel mehr über das Privatleben der Kollegen. Wenn ich jetzt an einer großen Schule bin, wo man sich kaum kennt, ist das sicher etwas anderes.

    Aber auch da würde ich es mit einer Krankmeldung nicht voraussetzen, dass man mich nicht kontaktieren kann. Insbesondere als Mitglied der Schulleitung. Ich denke durchaus, dass man das noch zusätzlich mitteilen sollte.

    Eben. Mit der Krankmeldung ist klar, dass man nicht erreichbar ist. Und wer das selbst nach erfolglosen Kontaktaufnahmeversuchen nicht merkt, der ist eh nicht zu helfen.

    Mit der Krankmeldung teile ich der Schule mit, dass ich nichts dienstfähig bin. Das kann bedeuteten, dass ich auch nicht erreichbar bin. In der Regel bin ich aber trotzdem erreichbar. Wenn ich eine Krankmeldung abgebe, rechne ich durchaus damit, dass sich jemand aus dem Kollegium meldet. Und sei es nun, um zu Frage, ob ich etwas brauche. Wenn ich das nicht möchte oder nicht kann, teile ich es explizit mit der Krankmeldung mit. Daher finde ich es auch nicht unangemessen, wenn jemand versucht einen Kollegen trotz Krankmeldung zu kontaktieren.

    Und im konkreten Fall: Statt etliche Anrufe bewusst zu blockieren, würde ich einmal rangehen und das Sekretariat nett informieren, dass ich aus gesundheitlichen Gründen nicht kontaktiert werden möchte.

    Ich denke aber auch, dass das durchaus vom Einzelfall abhängig ist. Bei uns in der Schule ist das so üblich und normal. Wir sind aber auch ein relatives kleines Kollegium und man kennt sich untereinander. Wir haben alle auch die privaten Kontaktdaten der anderen. An einer Schule mit 100+ Lehrkräften ist das sicherlich anders.

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