1. Dürfte an den meisten Schulen die Sekretärin sowieso wissen, wenn Lehrkräfte erkrankt sind, in jedem Fall weiß sie es aber, wenn es, wie hier, um ein Mitglied der Schulleitung geht.
Woher hast Du diese Informationen? Aus dem Beitrag geht das nicht hervor. Ich denke, dass wenn das Sekretariat es wusste, hätte der/die TE es geschrieben.
2. Die Krankmeldung an sich ist bereits die „Nicht stören“- Meldung, die genau genommen keiner weiteren Ergänzung oder Verstärkung bedarf.
Das mag dein persönliches Empfinden sein, ist aber juristisch aus meiner Sicht nicht haltbar. Ich muss nicht rangehen und Daueranrufe sind sicherlich auch nicht in Ordnung. Aber das AG versucht Kontakt aufzunehmen, scheint mir akzeptabel. Insbesondere weißt Du nicht, ob es einen dringenden Anlass dafür gibt. Vielleicht wollte man auch einfach nur Gute Besserung wünschen.
Nur wenn die anderen Mitglieder der SL das Anliegen nicht lösen können wird die erkrankte Person kontaktiert. Nachdem es nicht um Notfälle gehen kann, sprich nichts so zeitsensibel ist, dass es nicht entweder eine andere Person enteisen entscheiden kann oder es schriftlich abgeklärt werden kann, sollte auch dann nicht wiederholt angerufen werden.
Vielleicht haben Sie es versucht? Schulleitung bitte Sekretariat: "Rufen Sie doch mal XY an, wünschen Sie gute Besserung und fragen Sie, ob XY schon sagen kann, wann XY wieder erreichbar ist." Fände ich vollkommen ok. Dann ist natürlich die Frage. Wenn es des Sekretariat 2-3 mal erfolglos versucht, ist das noch ok?
Kannst du machen, wenn es für dich passt. Die TE hat aber das Problem, dass sie die dienstliche Kommunikation ihren Heilungsprozess hemmt.
Die TE hat die Krankmeldung abgegeben und fragt, ob es akzeptabel ist, dass das Sekretariat sie trotzdem versucht zu kontaktieren. Ohne weitere Informationen, kann es in Ordnung sein, es kann nicht akzeptabel sein, insbesondere wenn mitgeteilt hat, dass man nicht erreichbar ist.