Beiträge von Tom123

    Um Rechtsverbindlichkeit geht es hier nicht, sondern um eine Schulleitung, die versucht hat, einen möglichst schlechten Stundenplan für die TE zu machen und dabei Absprachen offensichtlich komplett ignoriert hat. Hier hat niemand versucht einen passenden Stundenplan zu erzeugen.

    Doch es geht um beide Aspekt. Erstens hat die Schulleitung dem Odijjj anscheinend Zusagen im Gegenzug zu der Stundenerhöhung gemacht, die die SL nun nicht einhält. Nun hat Odijj den Eindruck, dass die Schule diese Zusagen verbindlich gemacht hat. Sollte das der Fall sein, müsste die SL sich daran halten.

    Zweitens geht es um den aktuellen Stundenplan. Dass man mit Absicht einen schlechten Stundenplan erstellt hat, habe ich bisher so nicht gelesen. Das ist höchstens eine Vermutung. Aber hier ist die Frage, wie gehe ich damit um. Wenn es Absicht ist, wäre sicherlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde unter Umstände auch weitere Maßnahmen erforderlich.

    Wenn es "nur" darum geht, dass die SL aus Unfähigkeit heraus einen schlechten Stundenplan macht, würde ich zuerst um Stellungsnahme/Begründung bitten und dann wären Personalrat und/oder Personalversammlung sicherlich die ersten Ansprechpartner.

    Klar kann die SL das ermöglichen. Warum sollte das nicht gehen? Die SL hat eine Fürsorgepflicht

    Weil die SL eine ganze Reihe von Pflichten und Vorgaben hat. Eine SL kann sagen: Ich versuche dich so einzusetzen, dass Du nur bis 13:00 Uhr Unterricht hast. Aber es rechtsverbindlich zuzusagen ist schwierig. Was ist wenn Kollegen ausfallen genau diese Person Montags von 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr das Loch stopfen könnte? Also keine (guten) Gründe hat, warum das nicht geht.

    Ich bin zwar aus SH, kann mir aber nicht vorstellen, dass es in NDS einen Erlass oder eine Vorgabe gibt, in der steht, dass möglichst viele Hohlstunden in einen Stundenplan einzubauen sind, schwangere Lehrkräfte möglichst vollumfänglich im Stundenplan auftauchen müssen und persönliche Absprachen nicht eingehalten werden dürfen.

    Du hast mich nicht verstanden. Ein solcher Stundenplan ist nicht ok und wir sind uns einig, dass es Aufgabe der SL ist, dass zu ändern. Aber darum ging es mir nicht.

    Es geht um Zusagen wie Sie werden nur Vormittags oder nur ab 13:00 Uhr eingesetzt. An der Stelle ist die Frage, ob das eine rechtsverbindliche Zusage ist oder ob es nur den Wunsch der SL das zu ermöglichen ausdrückt. Natürlich sollte die SL auch alles dafür versuchen. Ich würde Kollegen aber auch immer sagen, dass wir das versuchen und die Chancen sehr gut stehen. Aber manchmal gibt es einfach keine Möglichkeiten. Daher ging meine Aussage lediglich um die Frage ob man sich rechtsverbindlich auf eine solche Aussage verlassen kann und vor allem ob die SL es auch als verbindliche Zusage oder eher als "wir versuche unser bestes" verstanden hat.

    In Nds. kann die SL solche Aussagen nur bedingt machen. Letztlich sie auch an Erlasse und Vorgaben gebunden. Dazu kommt auch, dass sie nie weiß was passiert. Plötzlich werden Lehrkräfte krank oder oder oder

    Es gibt Rechte, die jede auch ohne Zustimmung der SL hat. Aber Aussagen wie "Sie arbeiten nur bis 13:00 Uhr." kann man als SL nur schwierig machen. Dazu würde ich für Nds. auch vermuten, dass die SL an Grundschulen gar nicht das Recht dazu hat. Wenn müsste es die Schulbehörde zusagen.

    Egal, wie das sonstwo ist. Die TE kann die Stunden nur unter den genannten Bedingungen ableisten. Die Schulleiterin hat das zugesichert. Wenn es nicht geht, darf sie solche Zusagen nicht machen.

    Die Frage ist, ob die Zusagen rechtsverbindlich gemacht wurden. Vielleicht hat die Schulleitung das als "Wir versuchen ihre Wünsche umzusetzen." verstanden.

    Es ist doch eher ungewöhnlich, dass eine SL solche Aussagen verbindlich macht. Am Ende kann doch auch die SL nicht sagen, was passiert und muss am Ende den Unterricht sicherstellen.

    Die russische Armee hat in zwei Wochen keine Muntion, keine Panzer und kein Wasser mehr.

    Die russische Armee kann und will Europa erobern.

    Formuliere es doch um:

    Es ist Russlands Anspruch eine Vorherrschaft in Europa zu erringen / zu festigen. Russland sieht Europa als seinen Einflussbereich. Das wird auch von Russland deutlich kommuniziert.

    Die russische Armee scheint allerdings momentan nicht in der Lage, diesen Anspruch durchzusetzen.

    Wenn der Russe den Deutschland angreift, ist die Wahrscheinlichkeit Recht hoch, dass der Krieg nicht mehr auf dem Schlachtfeld ausgetragen wird. Erstmal müsste er durch Polen marschieren. Und selbst wenn wir davon ausgehen, dass Donald amerikanischer Präsident ist und nichts macht, würden sicherlich die restlichen Natomächte deutlich massiver auf einen Angriff auf Nato-Territorium reagieren. Der Krieg würde eher mit Raketen, Flugzeugen und Drohnen geführt. Wahrscheinlich wäre also eher ein massiver kurzer Konflikt als ein langjähriger Stellungskrieg. Auch bei Trump müsste man fragen, ob er sich wirklich raushalten könnte, wenn der Russe US-Soldaten im Baltikum und Polen überrennt.

    Daher ist ein solcher Konflikt sicherlich nicht mit dem Ukrainekrieg vergleichbar. Die Ukraine hatte vor dem Krieg eine relativ kleine Armee und war sicherlich technisch und materiell nicht auf dem neuesten Stand. Trotzdem schafft es Russland kaum das Land zu besiegen. Ein großer Vorteil Russland besteht gerade darin, dass die Ukraine über kaum Luftstreitkräfte verfügt. Aber gerade in diesen Bereich sind die westlichen Ländern trotz ihrer Sparmaßnahmen Russland weit überlegen sowohl qualitativ als auch technisch.

    Ich weiß zwar nicht, wen Du meinst aber grundsätzlich ist die Frage nach der einzelnen Person relativ sinnlos. Keiner kennt die genaue Krankengeschichte und kann sagen, ob im Einzelfall eine Impfung sinnvoll ist. Allgemein empfiehlt das RKI doch, dass für Corona die Grundimmunisierung für alle und bei Keuchhusten sogar eine Auffrischimpfung. Ob nun jemand besonders gefährdet ist und bei Corona auch die Auffrischimpfungen sinnvoll sind oder ob jemand aus medizinischen Gründen sich gar nicht impfen lassen sollte, ist eine andere Frage.

    Problematisch sind doch aber die Leute, die eine Impfung generell ablehnen. Die wenigsten davon sind auch nur annähernd qualifiziert, um das zu beurteilen. Dazu kommen dann meist Fake-Argumente aus dem Netz, die selbst ein Laie einfach widerlegen kann.

    Zwischen ich bekomme mehr Geld wieder als es kostet und ich bereichere mich an einer dienstlichen Tätigkeit ist ein großer Unterschied. Es ist auch nicht wirklich weiterführend, wenn Du dich selbst als Quelle zitierst. Ich habe diese Aussage in dieser Form nicht getätigt. Daher fordere ich dich noch mal auf, deine Aussage entsprechend zu ändern.

    O.Meier bezieht sich auf einen anderen User. Es ist nicht wirklich nett gerade bei solchen Sachen Zitate aus dem Zusammenhang zu reißen. O. Meier hat übrigens darauf hingewiesen, dass die gemachten Aussagen zu dein Reisekosten nicht richtig sind. Seph hat dich ebenfalls darauf hingewiesen, dass es bereits die von dir von geforderten Reisekostenvorauszahlungen gibt.

    Du kannst mich übrigens einfach auf deine Ignore-Liste setzen oder auch einfach nicht mehr antworten. Du hast Dinge aufgeführt, die inhaltlich falsch sind. Du musst damit leben, dass das andere kritisieren. Das hat auch überhaupt nichts mit Klassenfahrten zu tun. Darüber kann man diskutieren. Aber es gibt eine Rechtslage und die ist in vielen Bereichen eindeutig und gilt in vielen Bereichen für alle Schulen in Niedersachsen gleichermaßen.

    P.S. Hessen hat übrigens 40.000 € an Rücklagen pro aktiven Beamten gebildet. Stand 2020. In deinem Beispiel dürfte der Beamte nach 2 Jahren erreicht haben. Rechnen wir mal andersrum 40.000 € durch 40 Dienstjahre und durch 12 Monate hat der Hessischer Staat in der Vergangenheit im Schnitt rund 83 € pro Monat für Pensionsrückstellungen ausgeben.

    Also Du musst schon gleiche Rahmenbedingungen und Gehälter vergleichen. Ein Angestellter mit E13 Stufe 3 verdient rund 2.900 € netto. Ein Beamter mit A13 Stunde 4 verheiratet 2 Kinder verdient rund 3.700 €. Unverheiratet ohne Kind kannst Du immer noch mit 3.500 € rechnen. Dafür müsste der Angestellte schon rund 6.000 € Brutto verdienen. Dazu kommen noch 500 € Arbeitnehmeranteil an den Sozialausgaben. Dann haben wir aber in der Rentenphase immer noch massive Unterschiede zum Beamten. Dazu wird auch die Mehrheit der Beamten verheiratet sein und viele auch Kinder bekommen. Wir können natürlich die Besoldung einfach um 500 € kürzen. Dann sparen wir auch viel Geld.

    Wer ist nun teurer im Monat für die Altersvorsorge?

    Das ist aber ein selbst gemachtes Problem von NDS

    Leider nicht nur in Niedersachsen. Die Mehrheit der Bundesländer scheint damit ein Problem zu haben. Gibt es überhaupt Bundesländer, die die 30% einzahlen?

    Wenn Du das mal recherchierst, haben viele Länder die bestehenden Rücklagen sogar aufgelöst oder nutzen sie um Haushaltslöcher zu stopfen.

    Wenn ich das richtig lese, hat auch Hessen Stand 2020 gerade mal 4 Mrd Rücklage für 100 Mrd Zahlungsverpflichtungen aufgebaut. Da scheint es auch nicht so geklappt zu haben.

    Aber genau das war doch die Aussage. Die Länder stellen jetzt Beamte ein und sparen Geld weil die Pensionen später von anderen gezahlt werden müssen.

    Du, Tom123 , kommst zu dem Schluss, dass du dich an Klassenfahrten bereichern kannst, ich komme zu dem Schluss, dass sie eine zusätzliche Belastung darstellen, die im ohnehin viel zu überfrachteten Alltag nicht ausgeglichen werden kann.

    Ich möchte dich ganz dringend bitten hier im Netz falsche Unterstellungen zu unterlassen. Das habe ich weder so behauptet noch lassen sich meine Aussagen so interpretieren. Du erhältst in der Regel/oft/an Grundschulen etwas mehr Reisekostenerstattung als Du an Ausgaben hast. Hier reden wir über 0 - 20 €. Das hat auch angesichts des Aufwandes auch nichts mit Bereicherung zu tun. Wenn Du solche Unterstellungen hier tätigst, könnte das durchaus strafrechtlich relevant. Ich möchte dich auffordern, dass zeitnah zu löschen oder wahrheitsgemäß abzuändern. Immerhin unterstellst Du mir hier eine Straftat.

    Ich entscheide mich dagegen, einem Förderverein einen Bufdi zu übertragen, für den die Vereinsvorsitzenden persönlich haften muss (die GEW rät davon eindringlich ab).

    Ich entscheide mich dagegen, eine PM mit auf Klassenfahrt zu nehmen und damit das Jahresbudget an Vertretungsstunden drastisch zu dezimieren, sodass die ohnehin schon heikle Situation über das Jahr noch schwieriger wird, zumal

    ...

    Es geht nicht nur um Klassenfahrten. Du hast eine Reihe von Argumenten gebracht, die nicht der Rechtslage in Niedersachsen entsprechen. Das bezieht sich nicht nur auf Klassenfahrten. Für den normalen Schulalltag sind solche Personen wichtiger als für Klassenfahrten.

    Ich war bisher davon ausgegangen, dass Du Lehrkraft bist und einfach nicht Bescheid wusste. Wenn Du schreibst, dass das deine Entscheidungen sind, bist Du anscheinend die Schulleitung. Dann kann ich natürlich verstehen, dass meine Kritik dich doppelt triffst. Ich dachte, dass Du einfach eine Schulleitung hast, die nicht auf dem aktuellen Stand ist. Aber gerade wenn Du selbst Schulleitung bist, dann solltest das vielleicht auch einfach als Aspekte sehen, über die man sich noch mal informieren sollte. Das geht gar nicht um Schulfahrten. Solche Sachen wie Schulhelfer spielen im Alltag heutzutage eine so große Rolle. Du schriebst mal, dass ihr sehr viele problematische Kinder habt auch mit ES usw.. Da habt ihr unter Umständen einfach einen Anspruch auf Schulhelfer. Da ist es egal, ob die Kommune Geld oder das gut findet. Ich habe bei deinen Beiträgen oft den Eindruck, dass bei den ganzen Problemen an deiner Schule die Sicht darauf verloren hast, was es noch an Unterstützungsmöglichkeiten gibt. Sicherlich haben Schulen unterschiedliche Rahmenbedingungen. Und wenn ich z.B. nach Oldenburg schaue, dann wünsche ich mir auch diese Möglichkeiten. Aber es gibt eine Grundversorgung, die alle Schulen nutzen können. Ich habe selbst mein Referendariat an einer Brennpunktschule an einer der ärmsten Kommunen Niedersachsens gemacht. Ich weiß durchaus, dass es schwierige Rahmenbedingungen gibt. Aber trotzdem gibt es auch immer Möglichkeiten etwas zu erreichen und Hilfe zu mobilisieren.

    Letztlich ist dann einfach eine Definitionssache. Ich definiere es aus Sicht des Landes. Du aus deiner Sicht. Ich mache momentan ganz viele Dinge nicht. Trotzdem gehören sie zu meinen Dienstaufgaben.

    In Nds. könnte das Land z.B. jederzeit den Erlass ändern und mich auf Klassenfahrt schicken. Meine SL kann mich auch jetzt beauftragen eine Klassenfahrt zu planen. Ich muss nur nicht übernachten. Das Land könnte aber außerhalb besondere Situation mich nicht einfach so für andere Aufgaben einsetzen wie z.B. zum Finanzamt schicken.

    Das eine gehört in Nds. zu den Dienstgeschäften einer Lehrkraft. Das andere nicht. Nur weil etwas freiwillig ist, kann es trotzdem zu den Aufgaben gehören.

    in deinem Verständnis schon, aber nicht in dem Sinne, dass es angeordnet werden kann (wie in NRW).

    Nicht nur in meinem Verständnis sondern im Verständnis unseres Dienstherrn:

    "Neben dem Unterricht sind Schulfahrten eine weitere Art von Schulveranstaltungen, um dem Bildungsauftrag der Schule gerecht zu werden und Bildungs- und Erziehungsziele zu verwirklichen.

    Ziele und Inhalte werden deshalb auch vorrangig nach diesen Schwerpunkten und weniger nach touristischen Aspekten ausgewählt. "

    Richtig ist aber auch, dass bei mehrtägigen Fahrten mit Übernachtungen für Lehrkräften und Schülern die Teilnahme freiwillig ist. Finde ich persönlich auch gut. Heißt aber im Umkehrschluss nicht, dass Schulfahrten nicht Dienstgeschäft der Lehrkräfte gehören. Palims Schule könnte durchaus statt einer mehrtägigen Klassenfahrt mehrere eintägige verpflichtend durchführen. Oder Palim könnte mit der Planung der Klassenfahrt beauftragt werden und jemand anderes fährt als Aufsicht mit.

    Das stimmt in dieser Form einfach nicht. Auf I-Hilfe hat man ein Rechtsanspruch. Das hängt nicht vom Geld ab. Bei einem Kind, dass einen Anspruch hat, kann dieser nicht aus finanziellen Gründen abgelehnt werden. Genauso wenig wie eine Kommune sagen kann, dass sie keine Sozialhilfe zahlen, weil das Geld alle ist. Für viele Diagnosen und Krankheitsbilder gibt es inzwischen auch gerichtliche Entscheidungen und entsprechende Handlungsanweisungen. Natürlich gibt es auch mal den einen oder anderen Fall, der grenzwertig ist und vielleicht vom Sachbearbeiter A anders als vom Sachbearbeiter B entschieden wird. Und natürlich müssen sich Eltern mit den Kommunen auseinandersetzen, was nicht immer einfach ist. Aber nach deiner Beschreibung habt ihr eine Vielzahl solcher Kinder, da wird es sicherlich auch Eltern geben, die ihre Rechte durchsetzen würden.

    Kommunen freuen sich oft, wenn Schulen Ganztagsschulen werden wollen. Die Kommunen müssen zwar oft eine Mensa anbauen oder ähnliches. Allerdings wird dann der Ganztag vom Land finanziert. Horte und andere Ganztagsangebote, Jugendzentren, Sozialarbeit, das kostet eine Kommune alles richtig Geld. Es gibt auch da sicherlich Fälle, wo Schulträger keinen Ganztag wollen. In der Regel ist aber eher die Frage, was hole ich für Schule als Boni raus.

    Bufdi: Warum ohne Ganztag schwierig? Ihr habt doch ein Budget? Spart ein paar PM-Stunden ein und zahlt dafür ein Bufdi. Haben wir auch gemacht Wenn das zu teuer ist, teilt ihn euch mit einer anderen Schulen oder einem Sportverein. Sportvereine haben oft Bufdis, die vor allem Nachmittags und in den Ferien eingesetzt werden. Schulen haben vormittags Bedarf. Oder ihr habt doch sicherlich einen Förderverein. Fragt den. Wenn nicht, gründet einen Verein. Macht einen Sponsorenlauf, eine Tombola, was auch immer.

    In den letzten Jahren gab es auch etliche Förderprogramme. Die ganzen Corona-Programme vom Land. Da konnten auch Mitarbeiter finanziert werden.

    Für Schulen mit besonders vielen ES-Kinder oder Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache gibt es auch extra Stunden. Wenn ihr die nicht bekommt, weil die Unterrichtsversorgung zu schlecht ist, kann man Gelder für mehr PMs bekommen. Oder Feuerwehrlehrkräfte.

    Warum können PMs grundsätzlich nicht mit auf Klassenfahrt? Soweit ich weiß sollen sie aus Budgetgründen lieber nicht mitfahren. Allerdings gibt es kein Verbot.

    Was ist mit den ganzen anderen Optionen? Habt ihr keine Praktikanten? Anwärter? Ehrenamtlich Tätige? Wir haben z.B. mehrere ehemalige Lehrkräfte, die noch ehrenamtlich bei uns tätig sind. Man kann auch mit Sportvereinen, Kirche oder anderen Schulen etc. Kooperationen bilden.

    Ich habe das Gefühl, dass egal um welches Thema es geht, bei euch alles schlechter ist. Mag sein, dass euer Schulträger kein Geld hat. Aber die Landesmittel gibt es für alle. Und es gibt für alle Möglichkeiten sich besser aufzustellen. Du schreibst extrem negativ, was die Situation an eurer Schule betrifft. Aber dann liegt das wahrscheinlich eher an SL oder Kollegium. Das geht auch anders. Was ich schreibe, ist kein besonderer Luxus. Wir sind eine normale Schule in einer normalen Kommune. Letztes Jahr waren auch schon 69% alle Grundschulen Ganztagsschulen. Tendenz steigend. Auch das ist inzwischen normal. Hat aber auch nichts mit dem Thema zu tun.

    Der Staat macht das für seine Beamten sehr wohl. Das siehst du nur nicht. Es werden für jeden Beamten Versorgungsrückstellungen gebildet.

    Hauptsache gepoltert 😉 naja macht ja auch Spaß, ist aber falsch.

    Bitte liefere Fakten. Die Versorgungsrückstellungen sind in den meisten Bundesländern deutlich geringer als notwendig. Besonders spannend wird es, wenn der Dienstherr versuchen würde das Nettogehalt gleich hoch zu gestalten. Wenn wir jetzt einfach sagen würden, dass Lehrer in XY nicht mehr verbeamtet würden, habe ich keine Bewerber. Ich müsste also folgendes überlegen: Ein Lehrkraft verdient verbeamtet 4.000 € netto. Davon gehen 300 € PKV ab. Es bleiben 3.700 € netto. Was müsste ich also der angestellten Lehrkraft zahlen, damit sie ebenfalls auf 3.700 € netto kommt. Theoretisch müsste ich so gar 3.900 € netto bezahlen, damit ich 200 € für die private Altersversorgung zurücklegen kann.

    Natürlich kann man auch sagen, dass man einfach weniger zahlt. Aber dann hinkt natürlich der Vergleich.

    Ansonsten kommen natürlich auch noch solche Sachen dazu, dass man keine Arbeitslosenversicherung zahlt. Bei Angestellten zahlt man sie, obwohl die Wahrscheinlichkeit nur sehr gering ist.

    Ich würde auch vermuten, dass die Beihilfekosten niedriger sind als die durchschnittlichen Kosten in der gesetzlichen KV. Mehrleistungen sind oft durch die PKV abgedeckt und die Beihilfe hat nur gesunde Beamte. Chronisch Kranke, Arbeitslose, etc. kommen erst gar nicht ins System.

    Auf der anderen werden Beamte deutlich Älter. Dadurch verlagert man wieder Kosten in die Zukunft.

    Laut Tante google wären die Versorgungsrückstellungen bei Bundesbeamten bei 30%. Bei Angestellten haben wir 14,6%, 18,6 % Rente, 2,6% Arbeitslosenversicherung. Dabei ist noch nicht berücksichtigt, dass Beamte älter werden und es zur Rente noch einen Bundeszuschuss gibt.

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