Friseure kann ich auch weniger nachvollziehen. Mir geht es auch nicht darum zu entscheiden, was nun sinnvoll ist. Das sollen die Experten machen. Aber ich wollte klar machen, dass da schon Argumente hinter sind. Ich denke es geht auch weniger um die professionellen sondern auch um den normalen Heimwerker.
Beiträge von Tom123
-
-
Das Öffnen der Baumärkte soll auch den Vorteil bieten, dass sich Handwerker das Material für dringende Reparaturen kaufen können. Kann man sinnvoll finden oder nicht. Aber die Überlegung finde ich schon nachvollziehbar. Insbesondere gibt es ja auch noch Menschen, die Reparaturen zu Hause selber erledigen. Ich denke hier nicht an, wie renovieren mal sondern zum Beispiel das Türschloss ist kaputt bis hin zu Wasser, Strom und Heizung. Liegt natürlich am Geschick des einzelnen. Auch auf dem Land die Bauern machen viele kleine Sachen selber.
-
Ich habe- das möchte ich vorweg nehmen- die Anführungszeichen gesehen, dennoch finde ich es persönlich schwierig Kinder (Menschen) mit Inklusionsbedarf/Behinderung/einem anerkannten Förderschwerpunkt als Problemchen zu titulieren, als wären sie ein wandelndes Problem und nicht zuallererst Menschen, die nichts für die Bedingungen können unter denen wir Lehrkräfte Inklusion oftmals realisieren müssen.
Ich habe von den anderen 26 Schülern gesprochen, von denen die meisten auch ihre Probleme mitschleppen. Aber dafür gilt deine Argumentation dann wahrscheinlich auch. Im Grundsatz magst du Recht haben, aber ich finde, dass man es auch übertreiben kann. Ich habe ja mit Absicht Anführungszeichen gesetzt. Das hat ja schon seine Gründe. Ich finde aber auch, dass man in einem solchen Forum nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen muss. Ich glaube den Förderkindern ist mehr geholfen, wenn es eine angemessene Unterstützung gibt als wenn man darüber diskutiert wie man die Probleme der anderen Mitschüler am besten umschreibt.
Meine Aussage war ja eigentlich auch nur, dass auch die anderen 26 Schüler ihre individuellen Probleme haben, die wir als Lehrer auch beachten sollen. Ich kann natürlich auch politisch korrekter formulieren, dass auch die anderen 26 Schüler ihre besonderen Stärken und Schwächen haben und einer individuellen Förderung bedürfen.
-
Ich glaube keineswegs, dass das auf alle Förderschullehrkräfte. Da gibt es wie immer solche und solche. Die Kollegin, die bei uns die Sonderpädagogische Grundversorgung ist da super. Man kann auch toll mit ihr zusammenarbeiten. Die schüttelt selber den Kopf, was sich das Land manchmal ausdenkt. Aber es gibt halt auch manche Leute, die irgendwelche Vorstellungen fern ab von der Realität haben. Und in diesem Beispiel scheint mir eine solche Person gegeben zu sein. Das heißt ja nicht, dass andere Förderschullehrkräfte genauso sind.
-
Ich finde, dass in der ganzen Inklusion untergeht, dass man es gar nicht leisten kann. Wir hatten letztens jemanden von der Landesschulbehörde dort. Er hatte viele tolle Ideen. Hätte aber dazu geführt, dass unsere Förderschullehrerin sich nur noch um das eine Kind kümmert und die anderen 26 "Problemchen" keine Unterstützung bekommen. Letztlich sind wir an der Grundschule mit dem normalen Unterricht und den Extra-Aufgaben schon so weit ausgelastet, dass eigentlich gar keine extra Zeit mehr da ist. Alles was man an Zeit für die Inklusion investiert, muss man woanders einsparen. Hauptproblem ist letztlich einfach, dass die Rahmenbedingungen viel zu schlecht sind. Da trifft die Ideal-Vorstellung des Förderschullehrers auf die Realität.
-
In Nds. sind Klassenfahrten freiwillig. Allerdings haben wir auch kaum Vollzeitkräfte an der Grundschule. D.h. fast jeder hat eine eigene Klasse. Dann steht naturgemäß auch so alle 4 Jahre mal eine Klassenfahrt an. Bei den meisten ist es dann auch kein Problem. Mehr Geld oder Freizeitausgleich gibt es aber auch nicht ...
-
Entscheidend ist nicht die Mitnahme, natürlich ist die nicht verboten.
Entscheidend ist die private Nutzung während der Dienstzeit. Und die muss nicht extra verboten werden, schon aus den beiden Begriffen "privat" und "Dienstzeit" schließen sich gegenseitig aus.
Aber genau darum geht es doch. Es ist doch keiner der sagt, dass man sein Handy nicht ausgeschaltet oder lautlos dabei haben darf. Es geht um die Frage, ob ich während des Unterrichtes an das Handy gehen darf. Im Ausgangspost war ja die Argumentation, dass die Krippe / der Kindergarten anrufen könnte und das dann ein Notfall wäre. Die Frage ist also darf der SL/AG bezüglich solcher Notfälle auf das Sekretariat verweisen und/oder ist ein Anruf der Krippe/ es Kindergartens ein Notfall. Habe ich also ein Anrecht auf dem Arbeitsplatz privat erreichbar zu sein.
-
Du schriebst: Und wenn man jemandem 28 Kinder anvertraut, sich aber noch nicht Mal sicher ist, dass der mit dem Telefon keinen Blödsinn macht, dann läuft grundlegend was falsch.
Darauf mein Einwand, dass es ja nicht nur Lehrer an der Schule gibt. War etwas schwer zu verstehen. Einem Lehrer/Lehrerin mit Studium und Referendariat traue ich schon ein gewisse Medienkompetenz zu. Wir haben aber auch Schulhelfer (vom Landkreis eingestellt) und PMs. Bei den PMs können wir die Einstellung noch in gewissen Maßen entscheiden. Aber z.B. die Schulhelfer kriegen wir zugeteilt. Und da keiner diesen super bezahlten Job machen möchte, werden halt die genommen, die man bekommen kann. Da gibt es durchaus öfters mal das Problem der angemessenen Handynutzung im Unterricht.
Aber mal davon abgesehen, kenne ich auch den Fall, wo eine Lehrkraft Fotos oder Videos aufgenommen hat und dann teilweise über WA weitergeleitet. Auch nicht in Ordnung. Nur weil jemand ein (guter) Lehrer/Lehrerin ist, sagt das nicht viel über die Medienkompetenz.
Naja, lange Rede kurzer Sinn. Es kann durchaus Argumente geben, die für ein Handyverbot sprechen. Und nein ich bin immer noch nicht dafür.
-
AnnaLisa niemand muss sich hier rechtfertigen. Wenn ich für jemanden telefonisch erreichbar sein will gibt es dafür einen gewichtigen Grund und nicht weil ichKaffeeklatsch halten will. Und wenn man jemandem 28 Kinder anvertraut, sich aber noch nicht Mal sicher ist, dass der mit dem Telefon keinen Blödsinn macht, dann läuft grundlegend was falsch.
An der Schule laufen ja nicht nur Lehrer rum. Oder möchtest du das Verbot vom "Mitarbeiterrang" abhängig machen?
-
Ja, aber mein Handy befindet sich ja in meiner Handtasche und die nehme ich mit ins Klassenzimmer. Wenn du also als SL kontrollieren möchtest, ob ich mein Handy im Unterricht dabei habe, musst du meine Handtasche kontrollieren.
Darüber hinaus hole ich es tatsächlich auch im Klassenzimmer hinaus, z.B. in den 5 Minuten-Pausen, wenn ich eine Doppelstunde habe. Dann checke ich einfach kurz, ob jemand Wichtiges angerufen hat.
Manchmal nutze ich es aber auch, um Hörtexte abzuspielen, oder als Timer. Dann sehe ich natürlich auch, ob jemand angerufen hat. Klingeln lasse ich es allerdings nie.
Darum ging es doch nicht. Der erste Post ging darum, dass die Nutzung des Handys im Unterricht verboten ist bzw. ob es verboten werden darf. Wenn du es in deiner Handtasche hast, ist es doch relativ egal. Wenn du in deiner Pause, damit was machst interessiert es auch keinen. Aber der SL kann aus meiner Sicht sagen, dass du es nicht im Unterricht verwenden darfst oder beispielsweise bei einer Hofaufsicht. Dann musst du die Nutzung auf deine Freizeit und deine Pausen beschränken. Es ausgeschaltet oder lautlos mit in den Unterricht nehmen, kannst du natürlich trotzdem. Er kann aber sagen, dass du damit nicht im Unterricht telefonieren sollst.
-
In NRW ist das ein Gesetz, dass du auf dem Schulgelände nicht rauchen darfst, auch bei nicht-schulischen Veranstaltungen.
Mir ist aber kein Gesetz bekannt, dass die Handynutzung verbietet. Der Vergleich hinkt also.
Es geht darum, dass der SL ggf. die Handynutzung untersagen kann und nicht das mitbringen. Das gleiche beim Rauchen: Zigaretten mitbringen ja, rauchen nein
-
Wer redet denn von der Handtasche kontrollieren? Wir reden davon, dass jemand während des Unterrichts sein Handy dabei haben möchte und es nutzen möchte, wenn jemand anruft. Natürlich unter dem Aspekt, dass es ein wie auch immer gearteter Notfall sein könnte. Das weiß man natürlich nicht vorher.
Zu mindestens in Niedersachsen ist auch nur der Konsum von Alkohol und das Rauchen auf dem Schulgelände i.R. verboten. Ich darf durchaus meine Zigarettenpackung in meiner Tasche mitnehmen.
Für diese Situationen denke ich, dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter die Nutzung von Handy während der Arbeitszeit komplett verbieten kann. Natürlich unter der Prämisse, dass er eine Erreichbarkeit sicherstellt (z.B. Sekretariat).
Bei uns ist die Handynutzung nicht verboten, aber es gibt durchaus auch Probleme. Schulhelfer (Einzalfallhilfe) gucken gerne mal drauf, wenn ihr Schützling beschäftigt ist. Pädagogische Mitarbeiter sind auch gerne mal dabei. Ich hatte aber auch schon eine Förderschullehrerin, die ein Kind beobachtete und zwischendrin am Handy war. In der Regel klärt man das dann mit einem kurzen Hinweis, dass das jetzt unpassend ist.
Letztlich finde ich ein Handy auch nicht sinnvoll. Ich nutze meine Privatgeräte (Tablett und Handy) auch für schulische Aspekte. Aber ich möchte sagen, dass ich das durchaus legitim finde, wenn eine Schule beispielsweise eine Handyfreie Schule sein möchte, dass die Nutzung auch für Lehrkräfte verboten ist.
-
auf welcher Grundlage gehst du davon aus?
Zum Ersten kenne ich es aus so (aus eigener Erfahrung) aus der freien Wirtschaft. Außerdem stellst du ja Arbeitskraft in der Arbeitszeit deinem Arbeitergeber zur Verfügung. Frage wäre ja, wie es sich bei Beamten verhält und inwiefern der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse haben muss. Dann wäre die Frage, ob Aspekte wie die Durchsetzung der Schulordnung oder pädagogische Interesse als Vorbild dort gelten.
Aber wie gesagt. Ich halte es nicht für sinnvoll. Ich denke nur, dass man nicht so einfach davon ausgehen darf, dass man ein Recht hat, sein Handy während der Arbeitszeit zu nutzen. Ich könnte ja auch andersrum fragen, auf welcher Grundlage meinst du ein Handy dabei haben zu dürfen? Ich rede hier natürlich nicht von Pausen oder Notfällen. Es müsste natürlich Sekretariat oder ähnliches für Notfälle erreichbar sein. Einfach eine Anweisung lassen sie das Handy während der Stunde im Lehrerzimmer. Ist natürlich der Idealfall.
-
Möglichkeit 1: Zweites Billighandy nur für die Schule nutzen.
Möglichkeit 2: Apple Watch (oder ähnliches): Die vibriert, wenn ein Anruf kommt. Man merkt es sofort und kann kurz dezent auf die Uhr gucken, wer anruft. Habe ich im Unterricht.
Davon unabhängig würde ich schon davon ausgehen, dass der SL durchaus das Recht hat, private Handys zu verbieten. Ob das nun sinnvoll ist, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Letztlich ist der SL ja auch vom Godwill der Lehrer abhängig.
-
Wie bereits geschrieben, solltest du nur anteilig so viele Aufsichten leisten müssen wie eine Vollzeitkollegin.
Weiterhin könntest gegenüber der Schulleitung argumentieren, dass du ggf. durch Konferenzen etc. stärker belastet bist als es deiner Teilzeit entspricht und darum bitten als Ausgleich von den Aufsichten entbunden zu werden. Das bringt natürlich nur etwas, wenn du wirklich stärker betroffen bist. Beispielsweise wenn alle Kollegen jede Woche zur Dienstversammlung müssen und keine Rücksicht auf Teilzeitkräfte genommen wird. Die SL müsste versuchen deine Teilzeit entsprechend zu berücksichtigen, so dass du nicht mehr arbeitest.
Das scheint mir sehr viel Aufsicht. Ich muss bei Vollzeit 20 min. Allerdings scheint es in der Schule viel Bedarf an Aufsichten zu geben und wenn es fair verteilt ist, wirst du dich nicht wehren können.
-
In Niedersachsen gibt es das übrigens auch. Zu mindestens als Projekt "Hort und Schule". Eines bei uns im Ort. Da ist es aber relativ klar geregelt. Die Schulleitung steht über allen und ist im Zweifel sowohl den Lehrern als auch den Hortmitarbeitern weisungsbefugt. Ergo im Zweifel sagt die Schulleitung wie es läuft und trägt die Verantwortung. Denke, dass das die einzige sinnvolle Möglichkeit ist.
-
?? Wenn Du Familie hast, ist die Risikoleben eine der wichtigsten (und eine der preiswertesten) Policen.
Da gebe ich dir grundsätzlich Recht. Aber basierend auf der Höhe der Beiträge scheint es sich ja um eine Art Kapitalversicherung zu handeln.
-
Rechtsschutz: Kann man sich überlegen, ob man die wirklich braucht. Bist du jemand der eher bereit ist zu klagen? Welche Bereiche sind für deine Situation wichtig? Mieter oder Hausbesitzer?
Kann man natürlich machen, aber gerade wenn du sagst, dass du bereit bist, eher unterversichert zu sein, würde ich dort als erstes kürzen.Lebensversicherungen: Sind in der Regel nicht sinnvoll.
Riester: Umstritten. Ich mache es, aber wenn man das mit einer klassischen Geldanlage vergleicht ist es nicht unbedingt besser. Liegt auch an der eigenen Situation. Kinder oder Kinderlos etc.
Hausrat und gerade Haftpflicht ist oft gut in aktuelle Verträge zu wechseln. Die Leistungen der Versicherer sind in den letzten Jahren oft mehr geworden.
https://www.test.de/Vergleich-Haft…rung-4775777-0/Ich würde an deiner Stelle mal mit allen Verträgen einen unabhängigen Makler oder einfach einen anderen Makler aufsuchen. Dann kannst du dir mal anhören, was der sagt.
-
Ich bin meistens auch Recht entspannt. Bleibe oft in meiner Klasse und trinke in Ruhe ein Tee. Vorbereitungen, Gespräche und Kopien laufen entweder vor oder nach dem Unterricht. Ab und an natürlich auch mal ein dienstliches Gespräch, aber das versuche ich möglichst vor der Schule oder nach dem Unterricht zu machen.
Wenn ich versuche alles in der Pause zu erledigen, ist es für mich anstrengend als wenn ich 10 Minuten länger bleibe. Aber ich denke, dass da jeder seinen eigenen Workflow entwickeln muss. -
WAs heißt denn nach Belieben, immer dann, wenn einer der dafür notwendigen Termine anfällt!
Eben nicht. Sondern in einem angemessenen Rahmen. Wenn es also nur zu viel wird, darf der SL durchaus die Freistellung verweigern. Frage ist halt nur, was ist angemessen und was nicht.So jetzt bin ich aber raus hier.
Werbung