Beiträge von Tom123

    Also erstmal glaube ich, dass die Klassengröße nur ein indirektes Kriterium ist. Vieles hängt davon ab, was ich für Schüler habe. Ich habe schon kleine aber sehr laute und anstrengende Klassen genauso wie großen Klassen mit super Arbeitsverhalten erlebt.

    Grundsätzlich entstehen viele Probleme auch durch die Lehrkraft. Viele meinen sich aufopfern zu müssen. Genauso sind viele Lehrkräfte nur begrenzt bereit, Arbeit liegen zu lassen oder oberflächlich zu erledigen. Wenn man gemeinsam agieren würde, könnte man viel besser gegen zu hohe Arbeitsbelastung etc. vorgehen. Aber wir merken doch schon bei den Tarifverhandlungen wie viele Kollegen regelmäßig selbst mit den schlechtesten Abschlüssen zufrieden sind. Für mich ist das Problem weder die Gesetzeslage noch die Länder. Wir als Lehrkräfte müssten unsere Interessen viel besser durchsetzen und nicht immer zu allem Ja sagen.

    Es geht hier aber nicht um mich, sondern um die Tarifverhandlungen. Dazu gehört auch das Thema Arbeitszeit und Möglichkeit zu Teilzeit.

    Für mich stellt sich die Frage, ob der Dienstherr in der aktuellen Situation noch ausreichenden Gesundheitsschutz sichergestellt.

    Unter normalen Umständen kann man die Beruf ohne Gesundheitsrisiken ausüben. Wenn man eine Familie Gründen möchte oder aus anderen Gründen nicht voll belastbar ist, gibt es die Möglichkeit der Teilzeit. Natürlich wäre es schön, wenn wir irgendwann bei einer 30 Stunden Woche wären. Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Situation in Deutschland ist das wohl nicht machbar.

    Mal so ne Frage: Gibt es außer dem Lehrerberuf noch andere Berufe, bei denen man wie selbstverständlich davon ausgeht, dass nur der eine volle Stelle nur schafft, der gesundheitlich topfit und sehr belastbar ist und keine anderen Probleme (Familie o.ä.) hat?

    In vielen Bereichen in der "freien Wirtschaft" sind die Anforderungen noch deutlich höher. Natürlich nicht, wenn Du bei McDonalds Hamburger verkaufst aber wenn Du in der freien Wirtschaft Arbeitsplätze ansiehst, die unseren in Sachen Bezahlung und Qualifikation/Anforderungen gleichen wird fast überall deutlich mehr Einsatz als bei uns Lehrkräften verlangt.

    Wenn wir mal ehrlich sind, haben wir auch keinen richtigen Druck. Es gibt genug Berufe, wo jeden Monat die Zahlen stimmen müssen.

    Davon abgesehen, dass die Belastung im Lehrerberuf auch sehr unterschiedlich sein kann (Sport und Kunst zu unterrichten ist etwas anderes als Deutsch und Fremdsprache), finde ich dass wir einige Vorteile haben, um andere Probleme trotzdem zu lösen oder unsere Belastung zu steuern. Wer kann schon seine Arbeitszeiten mehr oder minder frei über die ganze Woche inklusive Wochenende verteilen.

    Wenn nun jemand eine halbe Stelle inne hat, so macht sie also 20,5 Stunden pro Woche. Wenn dann an einem Tag 8 Stunden Fortbildung/pädagogischer Tag/anderer Scheiß hinzukommen, bleibt für den „Rest“ nur wenig übrig. Kannste ausrechnen. Am Unterricht ist in eigener Verantwortung nichts zu kratzen, also muss etwas anderes wegfallen. Und das entscheidet im Normalfall die Betroffene selbst.

    Da wäre es spannend, ob es so rechtlich korrekt ist. Meines Wissen reicht es, wenn es auf das Jahr gerechnet mit den Stunden passt. Anders kann ich auch die Ferien nicht sinnvoll einberechnen. Wenn ich deinen Gedanken weiter folge, muss jede Woche genau 21 h gearbeitet werden. Entsprechend müsste ich die Fortbildungen etc. auf die Ferien legen, da ich da sonst zu wenig Aufgaben hätte und in der Schulzeit zu viel. Ich habe es so gelernt, dass es ausreichend ist, wenn ich in einer Schulwoche 25 h statt 21 h arbeite dafür aber in einer Ferienwoche nur 17 h statt 21 h. Da stellt sich natürlich dann die Frage, wie weit es angemessen ist. Wenn ich am Ende in einer Woche Vollzeit arbeite und dafür eine Ferienwoche komplett frei habe, ist das sicherlich nicht im Sinne des Arbeitsnehmers.

    Tenor: Halbe Stelle bedeutet, dass die tatsächliche Arbeitsleistung halbiert wird. Also die Hälfte von allem. Wird verdammt nochmal Zeit, dass die konsequente Arbeitszeiterfassung auch bei Lehrer's umgesetzt wird.

    Grundsätzlich hast Du da Recht. Allerdings bist du dann wieder beim Grundproblem: Unterrichtsfrei heißt nicht dienstfrei. Das ganze macht die Sache bei Lehrkräften so schwierig. Aber ansonsten bin ich bei dir. Eine tatsächliche Arbeitszeiterfassung wäre viel gerechter. Für beide Seiten.

    Es gilt sowohl Satz eins als auch Satz zwei

    Satz 1: Freie Tage sind zu gewāhren

    Satz 2: Da wo Zeitfenster für Team VA geöffnet sind sollen keine freien Tage gewährt werden.

    Da Satz eins und zwei gelten bedeutet dies im Umkehrschluss, dass mindestens zwei Tage in der Woche nicht mich derartigen Veranststaltungen beaufschlagt werden sollen

    Da steht bei Satz 2 "nach Möglichkeit". Das bedeutet doch letztlich das es nicht verboten ist sondern nur vermieden werden sollte. Wenn man sich das in der Praxis vorstellt, geht es auch kaum anders. Wenn ich für eine Schilf einen Referenten brauche und dieser nur bestimmte Tage anbieten kann. Oder wenn ich mehrere Teilzeitangestellte mit unterschiedlichen freien Tagen habe. Wann soll denn dann die Gesamtkonferenz oder ähnliches stattfinden? Weiterhin spricht Satz 2 von Teamarbeit und nicht von Dienstversammlung, Fortbildungen oder ähnliches. Zu mindestens bei uns ist Teamarbeit etwas anderes.

    Das ist hier sogar im Auszug (675) reinkopiert worden, unter Teilzeit! Den Rest darfst du dir nun wirklich alleine suchen, das ist schon nur noch peinlich.

    Die Aussage stammt übrigens oben aus dem Frauenförderplan, also haben die wohl die Ahnung davon, die es gemacht haben, sonst würden sie es ja nicht reinschreiben.

    Aber im Beitrag 675 steht doch genau das Gegenteil. Wo steht beispielsweise das Konferenzverbot an freien Tagen? Genau das fragt Karl-Dieter in dem Beitrag 675 auch.

    Wo verteidige ich den denn, ich sage doch, dass es für alle Teilzeitbeschäftigten gilt und das es eben diese Regelungen darüber gibt und diverse Vorteile, die in anderen Bundesländern scheinbar nicht vorhanden sind.

    Das passt aber nicht zu den Aussagen im LGG und im Frauenförderplan. Da wird explizit gesagt, dass mit dem Plan die Gleichstellung von Frauen gefördert werden soll. Nichts anderes.

    Noch mal die Frage:

    Der Frosch hat den Plan netterweise verlinkt. Frauenförderplan 2017-2023.

    Wo finden wir dort deine Aussagen?

    Du hast den Frauenförderplan aber scheinbar auch nicht gelesen, denn in allen Regelungen ist eben nicht wörtlich von Frauen die Rede, sondern Personen, Betroffenen usw. ...

    Das Landesgleichstellungsgesetz von Berlin verpflichtet die Einrichtungen der Berliner Verwaltung, die
    Gleichstellung von Frauen und Männern aktiv zu fördern. Unter dieser Prämisse sind Frauen in den Bereichen zu fördern, wo sie unterrepräsentiert sind, d.h. ihr Anteil unter 50 Prozent liegt.
    Wichtigstes Instrument, die Unterrepräsentanzen von Frauen abzubauen, ist der in § 4 LGG Berlin geregelte Frauenförderplan.

    Noch mal die Frage:

    Der Frosch hat den Plan netterweise inzwischen verlinkt. Frauenförderplan 2017-2023. Wo finden wir dort deine Aussagen?

    Wie kommst du denn immer auf diese absurde Behauptung?!? Wenn das im Lehrerzimmer aushängt, dürfen es also nur Frauen lesen und Männer laufen mit verbundenen Augen daran vorbei?!?

    1. Der Frauenförderplan bezieht sich doch laut Gesetz auf die Gleichstellung von Frauen. Warum stehen dort Teilzeitregeln für beide Geschlechter?

    2. Wo steht das ganze im verlinkten Förderplan?

    Klar verstehe ich es, ist aber nicht mein Problem und nicht meine Baustelle, wenn das immer noch so gemacht wird.

    Ich berate natürlich auch Männer, die in Teilzeit gehen wollen.

    Aber das widerspricht doch auch der vom Frosch genannter Rechtsquelle:
    § 2 LGG – Grundsatz (1) Frauen und Männer sind gleichzustellen. Zur Verwirklichung der Gleichstellung werden nach Maßgabe dieses Gesetzes Frauen gefördert und bestehende Benachteiligungen von Frauen abgebaut.

    Entsprechend ist der Plan doch gar nicht für die Regelung von Teilzeit zuständig sofern es nicht um die Gleichstellung von Frauen gibt. Wenn müsste doch im Plan ein Verweis auf einen Gesetz, Erlass, was auch immer geben, wo geregelt ist, dass Teilzeitkräfte die und die Rechte haben.

    Aber im zweiten Link vom Frosch steht auch nichts von deiner Regelung. Vielleicht magst Du uns sagen, wo wir die Regelung dort genau finden.

    Um die Probleme auch noch mal in Relation zu setzen, im anderen Thread philosophiert die Kollegin gerade darüber, ob sie als Lehrerfamilie mit A12/A13 zu den oberen 10% Prozent gehören. Aber das Haus nicht ohne Schwarzarbeit bauen können. Nee ist klar.

    Wenn Du Baufinanzierungen „gemacht“ hast, wirst Du sicher wissen, daß ein Bauspardarlehen nie als komplette Summe ausgezahlt wird sondern immer in Tranchen abhängig vom Baufortschritt, die Bank will ja auch eine gewisse Sicherheit haben. Blöd nur, wenn es dann nicht weiter geht, die nächste Tranche also nicht ausgezahlt wird, die Kosten aber weiterlaufen.

    Klar, aber dann passt man die Finanzierung an. Wir reden hier von einem Beamten mit A12 oder mehr. Gucken wir uns einfach mal 2 Fälle an. Nehmen wir an beides Familie 2 Kindern- Zahlen passen natürlich aber nur zur Verdeutlichung:

    Familia A angestellt, Monatseinkommen 2500 Netto, Lebenshaltungskosten etc. 1500 Netto, Nebenkosten etc, 300 € , Spielraum für den Kredit 700 € monatlich. Die kaufen/bauen dann einen einfaches Haus aus dem Bereich um 100-150.000 € und planen mit einfachster Ausstattung und machen möglichst viel selbst.

    Familie B Beamte Monatseinkommen 4000 Netto aufwärts. Die rechnen jetzt aber nicht mit 1500 € + 300 € = 2200 € für den Kredit. Die Rechnen gleich mit 2000 € Lebenshaltung und 500 € NK und vielleicht 1500 € für die Finanzierung. Du willst ja nicht dein Lebensstandard langfristig stark absenken nur um zu bauen.

    Dann bauen Lehrkräfte eigentlich immer mind. im gehobenen Standard. Ich habe in 20 Jahren keine einzige Lehrkraft getroffen, die in einem einfachen selbstgebauten Haus lebt. Vielleicht gemietet. Aber nicht selber gebaut oder gekauft.

    Familie B hat vielmehr Möglichkeiten Mehrkosten von 15.000 € abzufedern. Wenn ich jetzt bei meinem Beispiel bleibe, würde die Kreditrate um schlappe 100 € steigen. Meinst Du ernsthaft Familie B hat damit ein Problem? Ist nicht schön, aber durchaus machbar. Notfalls könnte die Lehrkraft auch durchaus im Montag 5 Stunden Nachhilfe geben oder was anderes. Dann hätte sie das Geld über.

    Es mag natürlich sein, dass sich NRW-Lehrerin in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage befindet. Vielleicht ist ihr Lebengsgefährte berufsunfähig, die Kinder krank, was auch immer. Dann hätte ich durchaus mehr Verständnis. Was sie hier schreibt, war aber einfach das Argument ich will Geld sparen. Dafür habe ich null Verständnis.

    Und ja, wenn da während der Bauphase einem die Kosten davonlaufen, weil es zu Zwischenfällen kommt, die den Bau verteuern und so nicht eingeplant waren, dann hilft in dem Moment der Satz „Mußt halt sparen!“ mal so gar nicht.

    Da ist dann die Frage: Akzeptiere ich die Schwarzarbeit und versuche so das Bauvorhaben zu retten oder melde ich gleich Privatinsolvenz an?

    Privatinsolvenz? Also ich habe vor meiner Lehrerlaufbahn im Finanzbereich gearbeitet und auch einige Baufinanzierungen gemacht. In der Regel werden Mehrausgaben mit eingeplant. Und selbst wenn das alles nicht klappt, ist eine Erhöhung des Kreditbetrages um 15k bei einer verbeamten Lehrkraft eigentlich nie ein Problem. Und wenn Du Erfahrungen mit Bauvorhaben hast, dann weißt Du auch, dass solche Risikosachen in der Regel erst am Ende des Baus auffallen. Die Kollegin wird sicherlich auch nicht auf Kante geplant haben. Dann kann man immer noch preiswertere Fliesen wählen oder notfalls wird die neue EBK-Küche ein Jahr später angeschafft. Dann muss ich meinen Lebensstil dann halt mal für 1-2 Jahre ein wenig anpassen. Oder Raum X bekommt halt keine neue Möbel. Probleme haben eher Leute mit niedrigen Einkommen, die von Anfang an schon alles billig planen. Aber so baut keine Lehrkraft.

    Aber auch losgelöst davon kenne ich keinen einzigen Fall, der dadurch in Privatinsolvenz gelandet ist. Da gibt es vorher noch 1000 andere Lösungen.

    Manchmal wachsen einem Projekte über den Kopf… es haben eine ganze Menge sehr gut an uns verdient … ich sag nur 100€ die Facharbeiterstunde …wenn sich die Kosten auf einmal verdoppeln bist du froh, wenn du es einfach nur noch fertig bekommst ..

    Und wenn du dann am Ende 2 Angebote auf dem Tisch hast wo die Zahlen doch sooo weit auseinander liegen da nimmst du das was noch passt …

    Was ist das denn für eine Argumentation? Wenn das finanziell nicht passt, musst Du sparen. Ich möchte im Sommer eine Kreuzfahrt machen, die ich mir nicht leisten kann. Fälsche ich dann meine Steuererklärung?

    Das so was passiert, ist mir bewusst. Ich kann auch mit einem Graubereich leben, wo man sagt, ist nicht richtig aber auch eher Kavaliersdelikt. Aber in dem Umfang und mit den Argumenten ist es eine Schweinerei.

    Aber wenn ich dich richtig verstehe, betrifft es doch alle Teilzeitkräfte. Oder gilt nur weibliche Teilzeitkräfte? Warum werden dann männliche Teilzeitkräfte nicht darüber informiert? Und wenn ich nun jetzt neu einsteige und Teilzeit mache, woher bekomme ich dann die Information? Das muss doch irgendwo einsehbar sein.

    Na dann hast du es doch, wo es steht. Mehr brauche ich dazu wohl nicht sagen, ob du die Rechtsgrundlage dann verstehst oder nicht (ist die Dienstanweisung für die Schulleiter ;) ) ist dann ja auch egal.

    Sorry, aber das ist genau das gleiche wie in zahlreiche anderen Thread. Du stellst irgendwelche Behauptungen auf ohne sie zu belegen. Oft widersprechen öffentliche Quellen deinen Ausführungen. Ich habe dir auch die Urteile rausgesucht und warte immer noch auf die angeblichen Urteile, die etwas anderes sagen. Für Schulen sind die Rechtsgrundlagen in der Regel öffentlich. Auch Dienstanweisungen beruhen in der Regel auf öffentlichen Quellen. Dann nenne uns doch genau, wo wir es finden. Es wären auch ziemlich blödsinnig, wenn es diese Regelung gibt, sie aber niemand veröffentlicht. Woher soll dann die Teilzeitkraft wissen, welche Rechte sie hat?

    Aha… wie gut dass das nicht DU entscheidest…

    Und ja… haben wir wie gesagt schon gemacht … bin ich nicht stolz drauf war aber ganz klar eine Geldentscheidung .. bei 15.000€ überlegt man halt …

    Da musst Du Dir keine Sorgen machen, wenn das raus kommen würde, würde in der Höhe die Staatsanwalt und dein Dienstherr Dir sicherlich sehr genau darstellen, was er davon hält. Das wird wahrscheinlich nicht zur Entfernung aus dem Dienst führen, aber ich glaube kaum, dass die Staatsanwaltschaft das genauso locker wie Du siehst. Kannst ja mal nachfragen.

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