Beiträge von Tom123

    Bezüglich der Bereitstellungszinsen sieht es offenbar anders aus:

    https://www.kredit-widerrufen.com/bereitstellungszinsen/

    In dem Urteil geht es aber um das 14tägige Widerrufsrecht. Laut Urteil war das noch möglich, da die Widerrufsbelehrung nicht formgerecht war.

    Es mag aber trotzdem sein, dass eine Rückabwicklung, wenn das zugrundeliegende Immobiliengeschäft entfällt. Da bin ich gespannt was deine Bank sagt.

    Unabhängig von Aviators Fall verstehe ich aber auch Ärzte nicht, dass diese kein Onlinebuchungssystem mit Stornierungsmöglichkeit (48Std) einsetzen.

    Das würde der Arzthelferin Stunden an Arbeit einsparen und die Zufriedenheit erhöhen. Die Gebühren, die ein solches System verursacht sind vernachlässigbar. Zumal es mittlerweile sehr ausgereifte Systeme am Markt gibt, bei der auch zwischen GKV/PKV unterschieden werden kann (falls der Arzt das möchte) und aufgrund von selektierten Eingaben eine Dringlichkeit festlegt usw. usf.

    Gibt es auch. Ein Krankenhaus in der Nähe hat das für seine Orthopädie. Ich wollte damals mit akuten Schmerzen im Rücken einen Termin machen. Wartezeit 4-6 Monate. Für Notfälle möchte man bitte den Hausarzt aufsuchen...

    Nochmal, die schalten während der Öffnungszeiten einen AB oder auch während anderer Zeiten, einen AB extra für Absagen usw. das spart einfach viel Zeit und ja, man muss auch außerhalb der Öffnungszeiten absagen können, sonst kann man eben nicht sagen, das die Zeit nicht eingehalten wurde. Dazu bedarf es keinesfalls mehr Personal

    Das ist aber deine private Meinung oder hast Du dafür irgendeine Rechtsgrundlage? Wäre auch für den Arzt etwas doof, wenn der Patient um 8:00 Uhr am Samstag auf dem AB absagt, dass er am Montag nicht kommt. Oder übertragen wir das mal. Ich bestelle für Montag 8:00 ein Catering Personal und allem. Am Freitag um 18:00 Uhr sage ich dann auf dem AB ab?

    In der Regel stehen in solchen Vereinbarungen auch immer werktags. Aus meiner Ausbildung kenne ich noch die Formulierung "zu den üblichen Geschäftszeiten". Das galt immer, wenn nichts anderes vereinbart ist. Mag aber sein, dass sich das inzwischen geändert hat.

    Für die Examensnote kann ich dir sogar den verrufenen Schuppen namentlich nennen, der das so abgezogen hat und in der ich mein Referendariat ableisten "musste". Man könnte sich ein paar ehemalige Absolventen aus verschiedenen Jahrgängen heraussuchen und diese anschreiben und fragen ob die Vornote mit der Examensnote korrelierte und du wirst staunen, wie oft das der Fall war. 99% sicherlich.

    Also das widerspricht meinen Erfahrungen deutlich. Natürlich gibt die Vornote ein Richtung vor. Aber wir hatten bei unseren Anwärtern, sowohl Ausreißer nach oben als auch nach unten.

    Mittlerweile haben wir man im Darlehensvertrag nachgeschaut, was im Falle eines wirksamen Widerruf des Kredits passieren würde. Da steht (sinngemäß), dass alle Zahlungsströme wieder zurückfließen müssen, so dass alle Parteien am Ende wieder so gestellt sind, als ob der Kaufvertrag / Kreditvertrag nie geschlossen wurde. D.h. wir müssten von der Bank alles was wir an Bereitstellungszinsen gezahlt haben, zurückbekommen. Das wär doch schon einmal was. Nämlich fast 10.000€.

    Ich würde mal vermuten, dass Du da was falsch versteht. Ich denke, dass es da um die Widerrufsbelehrung geht. Da geht es um 14 Tage manchmal auch 30 Tage. Aber nicht um ein Jahr. Du wirst den Vertrag nicht widerrufen sondern kündigen müssen. Und dafür wird die Bank Geld haben wollen ...

    Genau deshalb haben viele nur noch einen AB geschaltet und rufen nur zurück, wenn sie dafür Zeit haben oder es was bringt. Bei einer Absage bringt es ja beiden nichts. Wenn ich aber keinerlei Möglichkeit habe abzusagen kann ich auch nicht hinterher sagen, es muss gezahlt werden, weil nicht abgesagt wurde.

    Du kannst absagen. Aber halt nur während der Öffnungszeiten. Du hattest geschrieben, dass man auch am Wochenende einen AB schalten müsse, damit man auch am Wochenende einen AB schalten müsste, damit die Leute, die Montags einen Termin haben noch rechtzeitig absagen können. Aber genau das muss man nicht. Weil dann muss auch das Personal da sein, dass das bearbeitet. Und weil das nicht so ist, musst du während der Öffnungszeiten absagen, wenn jemand da ist, der einen anderen Patienten einplanen kann. Was hat der Arzt davon, wenn Du ihm Samstag um 8:00 Uhr auf den AB quatscht, dass Du deinen Termin am Montag um 8:00 Uhr nicht wahrnehmen kannst?

    Verstehe auch nicht, was daran so verwirrend ist.

    Unfug. Meine Ansicht ist das Ergebnis einer polizeilichen Schulung. Wenn man nicht im Unterricht ist, gibt es keine Regel und es gilt: Sich in Sicherheit bringen, egal wie. Ich habe selber Kinder und mir ist wichtiger, dass die ihren Elternteil behalten.

    Es ist doch sehr von der Situation abhängig. Steht der Amokläufer auf dem Flur und ich bin in unmittelbarer Gefahr oder gab es "nur" einen Alarm und ich bin noch nicht in unmittelbarer Gefahr. Niemand muss sein Leben gefährden aber wir haben auch eine Verantwortung für unsere Schüler.

    Letztlich ist es bei einem Feuer genauso. Niemand würde auf die Idee kommen dort direkt aus dem Gebäude zu rennen und die Klasse alleine zu lassen. Wenn aber das Feuer direkt vor mir ist, kann niemand von mir verlangen, dass ich mein Leben riskiere um ein Kind zu retten. Wie ich damit nachher Leben kann, ist noch eine andere Frage.

    Problem ist halt, dass wir die Gefahr bei einem Amoklauf nicht so einfach einschätzen können. Die Grundproblematik "Verantwortung für die Schüler" vs. "Eigene Gesundheit" bleibt aber bestehen. Am Ende ist auch da wieder ganz viel von der örtlichen Situation abhängig. In einer kleinen Schule ist man sicherlich sofort gefährdet. Wir haben aber auch Schulen mit 2.000 Schülern und mehreren Gebäudekomplexen.

    Nein, das ist es nicht. Ich kenne keine Praxis wo man nicht eine Mail schreiben oder eine Nachricht auf dem AB hinterlassen kann, da braucht man dann auch keine zusätzliche Kraft für beschäftigen.

    Es ging ja nicht nur um das Absagen der Höflichkeitswillen sondern darum einen Ersatz zu bekommen. Was hilft es der Praxis, wenn Du Samstag um 10:00 Uhr eine Mail schreibst, dass Du Montag um 8:00 Uhr nicht da bist. Wer soll sich darum kümmern? Und wenn der Termin um 15:00 Uhr ist, wer telefoniert dann Montag morgen da hinterher? Und wenn die Praxis wie in diesem Fall morgens nicht geöffnet ist, kommt dann extra jemand? Ich weiß von meinem Hausarzt, dass er Montags 1-2 h braucht um Mails zu lesen und zu beantworten. Dabei haben die Helfer diese schon sortiert und ein Teil bearbeitet. Wenn wir mal davon ausgehen, dass die durchschnittliche Praxis am Wochenende 100 Kontaktaufnahmen per Mail oder per Anrufbeantworter bekommt (was sicher sehr wenig ist) und wir nur im Schnitt 3 min brauchen um diese zu bearbeiten (was auch viel zu wenig ist), wären wir schon bei 300 min. D.h. jemand sitzt von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr davor ohne jegliche Pausen. Noch nicht eingerechnet, dass man auch selber dann noch hinterhertelefonieren muss etc..

    Ich würde dringend empfehlen mal zu gucken, was in solchen Praxen heutzutage los ist. Wir haben Ärztemangel und vieles fällt auf die Hausärzte zurück. Dann wird zurecht geschimpft, dass sie nicht erreichbar sind aber auf der andere Seite klingelt dort von 8:00-18:00 Uhr durchgehend das Telefon. Ich habe da auch keine Lösung für. Vielleicht endlich mehr Digitalisierung. Aber solche Vorschläge man kann da ja mal eben ne Mail hinschicken oder warum gibt es keine AB ignorieren halt die Situation vollkommen. Ein guter Freund ist Psychotherapeut. Die sind in unserer Gegen Mangelware. Er hat mal erzählt, dass er in der Woche teilweise über 100 Terminanfragen bekommt, die er ablehnen muss. Daran verdient er noch nicht mal was. Das ist einfach nur zu sagen: Ich bin voll. Warteliste ist voll. Sorry.

    Aber, auch bei kürzerer Zeit hätte man einen Ersatz evtl. bestellen können, kann man so nicht, wenn man die Absage verhindert. Das finde ich schon wirklich nicht in Ordnung und würde da dringend drauf hinweisen, dass dann aber auch zur Pflicht der Praxis gehört, dass Absagen angenommen werden. Denn doch die Urteile scheinen eindeutig, wenn damit kein Ausfall entsteht, weil andere Leute behandelt o.ä. in der Zeit, dann muss die Pauschale nicht gezahlt werden.

    Wenn da nur bestellte Leute kommen? Soll die Praxis vormittags eine Mitarbeiterin einstellen, die dann dort sitzt, falls jemand absagen möchte? Wer zahlt die? Es ist vollkommen normal, dass ich nur während der Öffnungszeiten absagen kann.

    Dass die Kinder mich mögen wurde mir aber in der letzten Woche sehr deutlich, als ich ihnen mitteilte, dass ich nicht mehr bei ihnen Kunst unterrichten würde. Da haben mich plötzlich viele Kinder umarmt und waren sehr traurig. Da wusste ich, so viel kann ich nicht falsch machen (Ich wechsele in die 3. Klasse, um in der gleichen JGS wie meine Mentorin zu unterrichten.)

    Grundsätzlich geht es sicherlich vielen ähnlich wie dir. Du darfst nicht vergessen, dass Du immer mehr Routine entwickelst. Sicher sind auch die ersten Jahre mit voller Stundenzahl eine harte Zeit. Aber irgendwann machst Du die Themen zum zweiten, dritten oder vierten Mal. Dann kannst Du zwar nicht die alten Sachen einfach wieder rausholen aber die Planung ist doch deutlich einfacher.

    Zum Zitat: Auch wenn es schön ist, ist nicht das Ziel der Lehrkraft, dass die Kinder dich mögen. Wichtig ist, was sie bei dir lernen. Natürlich hilft eine gute Beziehungsarbeit aber Du darfst dir auch keine Sorgen machen, wenn die Kinder mal sauer sind. Mit dem Testen hat deine Mentorin sicherlich recht. Allerdings hören sie damit nicht einfach irgendwann auf. Wenn Sie merken, dass sie es mit dir machen können, verhalten sie sich entsprechend. Du musst dir klar sein, welches Verhalten für dich ok ist und welches nicht. Und dann musst Du dich durchsetzen und auch mal strenger sein. Es ist oft so, dass Klassen bei den Klassenlehrkräften deutlich angenehmer sind. Als Fachlehrkraft kämpft man immer mehr um Respekt.

    Ein Problem ist auch wie weit der Bauträger solvent ist. Unter Umständen gibt es zwar reichlich Forderungen gegen ihn aber keine Masse um sie zu begleichen. Ihr seid sicherlich nicht die einzigen Geschädigten. Dazu kommt, dass auch Seitens des Bauträgers höhere Materialkosten etc. entstehen. Das muss man sich alles genau ansehen. Aber letztlich bringt es dir nichts, wenn ihr eure Forderungen gerichtlich durchsetzen könnt und die Firma insolvent ist. Dann bleibst du am Ende noch auf den Anwaltskosten etc. sitzen.

    Und der Physiotherapeut findet unfair, dass seine Patienten nicht bezahlen wollen. Was kann er dafür? Daran merkt man, dass du nicht selbstständig bist. Aber stell dir vor, dein Gehalt wird gekürzt, weil irgendetwas passiert ist.

    Wäre vielleicht in diesem Fall mal sinnvoll. Schulschließung wegen Corona? Dann gibt es halt kein Gehalt... Die Hälfte der Klasse ist wegen Grippe krank, nur 50% Gehalt...

    Ich finde es halt unfair, weil es nicht in meiner Zuständigkeit liegt, wenn z.B. der Flug am Vorabend nicht geht oder das Auto seinen Geist aufgibt. Hätte ich den Termin schlicht vergessen, wäre es doch was anderes.

    Jetzt stelle man sich vor, man hat jede Woche eine Behandlung und müsste jede zweite Behandlung kurzfristig absagen wegen Kind krank, Eltern krank, Wasserschaden... was weiß ich, was so vorkommen kann. Dann wird man ja arm dabei. Das kann es doch nicht sein.

    Es hätte mich eben interessiert, ob es nicht ein eindeutiges Urteil gibt.

    Was sollte es für einen Urteil geben? Warum soll der Arzt die Kosten tragen und nicht Du? Wenn er andere Patienten in der Zeit behandeln könnte, wäre ich bei dir. Aber beiden diesen Umständen: Warum soll der Arzt das für dich bezahlen? Dann mache halt keine Termine und gehe auf gut Glück in die Praxis. Oder suche dir einen Arzt, der das Risiko für dich zahlen will.

    Wenn Du einen Unfall baust, weil dein Reifen platzt, musst du auch die Kosten tragen, obwohl Du nichts dafür kannst.

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