Beiträge von Tom123

    Es ist im Kontext der Versammlungsanmeldung richtig. Diese ist aber historisch. Jeder andere Fall kann anders ausgehen. "Faschist" ist grundsätzlich erstmal eine Beleidigung. Nenn ihn wie du willst, aber wenn irgendwann ein Strafbefehl reinflattert, darf man sich auch nicht wundern.

    Ich fände das nicht bewundernswert.

    Ich finde nirgendswo einen Hinweis, dass es nur im Rahmen der Versammlung gilt. Vielmehr wird es dadurch begründet, dass die Bezeichnung "ein Tatsachen geknüpftes Werturteil" ist. Also um es kurz zu machen. Man darf Höcke als Faschist bezeichnen, da er sich durch seine eigene Aussagen als Faschist ausgibt. Aus meiner Sicht hat das erstmal nichts mit der Versammlung zu tun. Zumal es inzwischen auch weitere ähnliche Urteile gibt...

    Höcke wurde bei der Wahrnehmung von Versammlungsfreiheit als Faschist bezeichnet. Das VG Meiningen hat aber keinen Freibrief ausgestellt wonach nun jeder Höcke als Faschisten bezeichnen kann (vgl. dazu gerne den Entscheid des LG Hamburg gegen FDP-Mitglied Sebastian Czaja). Eine Demonstration gegen die AfD ist natürlich keine Hysterie. Demonstrieren darf jeder und das gehört zu einem ordentlichen demokratischen Diskurs eben dazu. Ich war auch schon auf so manch einer Demo gegen Rechts dabei.

    Da müssen wir schon bei den Fakten bleiben. Das VG hat festgestellt, dass es aufgrund seiner Aussagen legitim ist Herrn Höcke im Rahmen der Demonstration als Faschisten zu bezeichnen, da diese Bezeichnung durch seine Aussagen gedeckt ist.

    Das LG hat festgestellt, dass das VG nicht entschieden hat, dass Herr Höcke ein Faschist ist sondern lediglich, dass er (im Rahmen der Demo) als Faschist bezeichnet werden darf. Es kann also durchaus sein, dass er kein Faschist ist aber es liegen so viele Hinweise vor, dass es legitim ist ihn im Rahmen der Demoanmeldung so zu bezeichnen.

    Sicherlich kann das juristisch kein Freibrief für alle andere Menschen sein. Angesichts der deutschlandweit bekannten Entscheidung des VG Meiningen halte ich es aber für extrem unwahrscheinlich, dass jemand juristisch belangt wird, wenn die Person Herrn Höcke als Faschisten bezeichnet. Letztlich begründet das VG seine Entscheidung damit, dass Herr Höcke Aussagen getroffen hat, die ihn als Faschisten darstellen. Das hat mit der Demo wenig zu tun.

    Ja, wenn jemand Bekanntheit erlangen möchte, dann kann er doch andere bewundern, die diese Bekanntheit erlangt haben. Das heißt doch nicht, dass er die Person an sich gut findet. Höcke hat Bekanntheit erlangt durch den Auftritt bei Jauch mit Deutschlandfähnchen, durch stetige Provokation und durch die hysterische Reaktion anderer Diskursteilnehmer und der Medien.

    Ich kann auch morgen in der Schule Amok laufen. Dann bin ich auch mindestens deutschlandweit bekannt. Ist das dann auch bewunderswert?

    Ergänzung - bevor das missverstanden wird:
    Der Arzt kommt dann mit Schutzausrüstung nach außen ans Fahrzeug bzw. den überdachten Vorbereich.
    Dass mein Hausarzt so vorsichtig ist, liegt auch daran, dass er selbst schwer an Corona erkrankt war und noch immer durch Spätfolgen (Geschmacks- und Geruchsverlust) geplagt wird. Und ja - das ist ein Verlust an Lebensqualität.

    Man muss auch einfach mal an die tausenden Coronatoten denken. Da frage ich mich immer, wieso Menschen Corona mit Grippe oder gar Schnupfen gleichsetzen.

    Grundsätzlich erlaubt doch youtube in den AGBs sowieso nicht, dass Videos im Unterricht gezeigt werden. Oder habe ich das falsch in Erinnerung?

    Das Zeigen von Videos mit Werbung finde ich kritisch. Im Ref haben wir mal gelernt, dass das in Nds. nur in Ausnahmesituationen möglich ist. (Pädagogisches Mehrwert erheblich, Werbung vorher bekannt, ...)

    Hier erklärt noch einmal Werner Sinn den aktuellen Unsinn unserer Klimapolitik, die viel kostet und wenig bringt. Wieder Wasser auf Mühlen der AFD.

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    Herr Sinn ist durchaus dafür bekannte kontroverse Standpunkte einzunehmen. Nur weil er nun die Klimapolitik kritisiert, muss man dem nicht gleich folgen. Ich denke auch, dass das Thema Energiewende durchaus sehr viele Aspekte hat. Beispielsweise gibt es technisches Aspekte zu berücksichtigen. Aktuell zeigt sich gerade wie viel Potential technische Weiterentwicklungen noch haben. Letztlich müsste man das Thema interdisziplinär bearbeiten und dann kann man sich überlegen, was Sinn macht und was nicht. Ich bin sicherlich kein Wähler der Grünen aber vielen Dinge ergeben durchaus Sinn. Beispielsweise ist Strom aus Windkraft momentan am preiswertesten.

    Nicht nennenswert. Die Omikron-Wellen sind durch die hochgradig durchgeimpften Gesellschaften Europas nur so durchgerauscht. Offenbar schützt eine bestehende Immunisierung generell nicht vor Infektion und Weitergabe - außer, wenn sie noch ganz "frisch" ist.

    Naja, nicht nennenswert würde ich es nicht nennen:

    https://www.medrxiv.org/content/10.110…5.25.22275516v1

    Problem ist vor allem, dass es zu schnell wieder abnimmt.

    Ich kenne inzwischen auch etliche Fälle, wo sich ein Familienmitglied infiziert hat und der Rest trotz Kontakt negativ bleibt.

    Jo, aber das kann ja jeder selbst entscheiden. Bin nur froh, dass die unsägliche Diskussion darüber aus den vergangenen Jahren vorbei ist. Wo diese Hardliner die ungeimpften völlig unrational angegriffen haben. Da keiner mehr daran glaubt, dass die Impfung voransteckungen schützt.

    Vielleicht solltest Du dir die Daten noch mal ansehen. Die Impfung schützt durchaus vor Ansteckung. Allerdings ist der Effekt nur kurzfristig und nicht so ausgeprägt, dass sich deswegen impfen lassen sollte. Sich damals ohne guten Grund nicht impfen zu lassen, kann man durchaus kritisieren. Alleine schon um das Gesundheitssystem zu entlasten.

    Reinkommen soll man bei meinem Hausarzt bei Infektionskrankheiten auch nur mit Maske. Das war durchgehend so. Allerdings liefen die beiden Ärzte jetzt im Sommer ohne ffp2-Maske rum. Momentan tragen beide sie durchgehend. Witzigerweise die Sprechstundenhilfen nicht ...

    Bei uns gibt es eine AU nur noch, wenn man bei einem positiven Coronatest mit sämtlichen Krankheitszeichen selbst zum Arzt geht. Zumindest ist es gerade bei 2en meiner Kinder so in unterschiedlichen Städten bei unterschiedlichen Ärzten. Also Anruf allein genügt nicht, auch wenn man einen positiven Test vorlegen kann.

    Ich glaube, dass das sehr vom Arzt abhängig ist. Es gibt sicherlich auch genug Ärzte, die bei einem positiven Corona-Test sofort krankschreiben. Ich habe mich gewundert, dass bei meinem Hausarzt beide Ärzte momentan wieder mit Maske rumlaufen. Scheint aber wieder mehr Fälle zu geben...

    Der Schulleiter hat Recht. Wer Corona ohne Krankheitssymptome hat und dies durch einen Zufallstest entdeckt, darf nicht zu Hause bleiben. Was er aber darf: Seinen Hausarzt anrufen und um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bitten.

    Ich bin sehr dafür, Corona-Selbsttests aus aus dem Verkehr zu ziehen. Tests sollen nur noch beim Arzt gemacht werden, so wie bei der Influenza. Dann wird Corona tatsächlich das, was es auf dem Papier jetzt schon ist: eine Infektionskrankheit wie jede andere auch.

    Erinnert mich ein wenig an Kindergartenkinder, die einfach die Hände vor die Augen machen, wenn sie etwas nicht sehen wollen ...

    Für das soziale Miteinander bringt es am Ende aber nicht mehr viel. Sollte man evtl. auf Anfang Klasse 4 vorverlegen. Und ich gehe nur noch, wenn die Eltern mir vorher schriftlich geben, dass sie kranke Kinder abholen, bzw. auf ihre Kosten nach Hause transportieren lassen. Hatte das letzte Mal sehr viel Ärger, weil die Eltern mir einfach das Kind mit 40° Fieber dagelassen haben, obwohl wir nur 1 Autostunde weit weg waren.

    Natürlich lässt man sich das vorher geben. Im Zweifel unterstützen aber auch Krankenhäuser etc.. Ein Kind mit 40 Grad Fieber bringe ich im Zweifel ins Krankenhaus. Und bei nur einer Stunde Entfernung könnte man auch die Polizei oder das Jugendamt, um Amtshilfe bitten. Eine entsprechende klare Ansage über das geplante Vorgehen, bewirkt bei normalen Eltern auch Wunder.

    Wir reden doch hier aber gerade die ganze Zeit von Lehrkräften, die Klassenfahrten durchführen sollen und nicht von möglichen zusätzlichen Begleitpersonen....

    Natürlich. Aber das Problem tritt trotzdem auch in Niedersachsen auf. Sobald Menschen, die nicht im Landesdienst sind, auf eine Klassenfahrt fahren, können es umgelegt werden. Das ist sicherlich genauso doof, wie bei Lehrkräften. Der einzige Unterschied ist, dass es (noch nicht) gerichtlich verboten ist.

    Sie war auf der Arbeit natürlich symptomfrei, hatte aber zuvor Symptome und dann einen Selbsttest gemacht. Als es ihr wieder gut ging, war sie unsicher, ob sie zur Schule gehen durfte. Der Arzt teilte ihr mit, dass sie dies trotz weiterhin positivem Schnelltest ohne Symptome tun könnte, da sie kaum mehr ansteckend sei und man als nicht kranke Person zur Arbeit gehen könne.

    Natürlich kann sie wieder zur Arbeit gehen, wenn sie weder krank ist noch ansteckend. Aber der Fall ist doch ein ganz anderer als wenn jemand mit Corona zur Schule geht. In diesem Fall war die Infektion so weit überstanden, dass keine bzw. kaum noch eine Gefahr für eine Infektion bestand. Das war doch während der Pandemie ähnlich. Nach X Tagen konnte ich bei Symptomfreiheit auch ohne negativen Schnelltest wieder raus.

    Wie gesagt: In NDS aus gutem Grund explizit verboten. Ich bin ganz froh darüber, dass wir insofern Rechtssicherheit haben und gar nicht erst mit solchen Gedanken an uns herangetreten wird.

    Das ist nicht ganz richtig, oder? In Nds. dürfen die Plätze zu Finanzierung von Personen genutzt werden, die nicht im Dienst des Landes Niedersachsens stehen, wenn die Eltern dem vorher zustimmen "vorher in Kenntnis gesetzt werden". In der Praxis zahlt die Schule dann die Lehrkraft und begleitende weitere Personen werden über Freiplätze finanziert (z.B. Eltern oder Bufdis).

    Nö, sie hatte Erkältungssymptome, die klangen aber nach kurzer Zeit ab und sie fragte den Arzt, ob sie wieder arbeiten könne.

    Dann war sie doch gar nicht symptomfrei? Dann ist doch der Ablauf ein ganz anderer. Kollegin A hat Erkältungssymptome etc. und geht zur Vorsicht zum Arzt. Der Arzt macht ggf. einen PCR-Test. Der Arzt stellt fest, dass sie zwar eine Coronainfektion hatte, diese aber schon wieder abklingt. Aus ärztlicher Sicht ist wahrscheinlich nicht mehr infektiös und kann problemlos zur Arbeit gehen. Ist sicherlich etwas anderes als einfach mit Corona zur Schule zu gehen.

    Das sehe ich genauso. Danke.

    Dass die Kosten der Lehrerplätze über die Eltern umgelegt werden dürfen, habe er auf einer Weiterbildung zum Schulrecht erfahren.

    Wer legt denn den Preis fest und sammelt das Geld ein? Wenn er das macht, wäre ich erstmal relativ entspannt. Die Aussage er habe das auf einer Weiterbildung erfahren, würde mir da reichen. Ich wusste bisher auch nur, dass es bei uns verboten ist. Mir war auch nicht bewusst, dass es deutschlandweit gilt.

    Selber bezahlen geht natürlich überhaupt nicht. Wenn ich das gerne, kann ich privat mit irgendwelchen Leuten wegfahren. Können auch gerne die Elternvertreter organisieren und ich würde vielleicht auch privat auf eigene Kosten vorbeikommen und Hallo sagen. Aber wenn ich dort hinfahre, arbeite und Verantwortung trage, zahle ich das doch nicht privat...

    Grundsätzlich würde ich das Problem aber vor allem bei der SL sehen. Wenn diese auf die Idee kommt die Kosten auf Kinder umzulegen hat sie ggf. ein Problem. Am Ende läuft es bei uns sowieso alles über das Schulkonto und damit über den Schreibtisch der SL. Im Zweifel werden die Eltern meckern und die SL muss das Geld ihnen zurückerstatten. Das wird witzig. Als Lehrer sehe ich mich da erstmal außen vor. Ich beantrage die Dienstreise. Und wenn sie genehmigt wird, ist es für mich ok. Woher das Geld kommt, kann sich die SL Gedanken drüber machen.

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