Höcke wurde bei der Wahrnehmung von Versammlungsfreiheit als Faschist bezeichnet. Das VG Meiningen hat aber keinen Freibrief ausgestellt wonach nun jeder Höcke als Faschisten bezeichnen kann (vgl. dazu gerne den Entscheid des LG Hamburg gegen FDP-Mitglied Sebastian Czaja). Eine Demonstration gegen die AfD ist natürlich keine Hysterie. Demonstrieren darf jeder und das gehört zu einem ordentlichen demokratischen Diskurs eben dazu. Ich war auch schon auf so manch einer Demo gegen Rechts dabei.
Da müssen wir schon bei den Fakten bleiben. Das VG hat festgestellt, dass es aufgrund seiner Aussagen legitim ist Herrn Höcke im Rahmen der Demonstration als Faschisten zu bezeichnen, da diese Bezeichnung durch seine Aussagen gedeckt ist.
Das LG hat festgestellt, dass das VG nicht entschieden hat, dass Herr Höcke ein Faschist ist sondern lediglich, dass er (im Rahmen der Demo) als Faschist bezeichnet werden darf. Es kann also durchaus sein, dass er kein Faschist ist aber es liegen so viele Hinweise vor, dass es legitim ist ihn im Rahmen der Demoanmeldung so zu bezeichnen.
Sicherlich kann das juristisch kein Freibrief für alle andere Menschen sein. Angesichts der deutschlandweit bekannten Entscheidung des VG Meiningen halte ich es aber für extrem unwahrscheinlich, dass jemand juristisch belangt wird, wenn die Person Herrn Höcke als Faschisten bezeichnet. Letztlich begründet das VG seine Entscheidung damit, dass Herr Höcke Aussagen getroffen hat, die ihn als Faschisten darstellen. Das hat mit der Demo wenig zu tun.