Beiträge von Tom123

    Es steht derzeit überhaupt noch nicht fest, ob die Anhebung nicht 2024 kommt. Herr Weil hat lediglich ausgesagt, dass er dies noch nicht versprechen kann. In meiner Aussage ging es um den Haushalt 2023 und die Feststellung, dass nach nur 2 Monaten in der Regierungsverantwortung ein solcher Schritt noch nicht erwartbar war.

    Ich hätte auch nicht erwartet, dass es nach 2 Monaten steht. Ich denke aber, dass man das nicht mit haushaltsrechtlichen Problemen begründen kann. Man hat ja auch andere kostenintensive Programme beschlossen. Insbesondere zur Anwerbung von Lehrkräften. Ich denke beispielsweise an diesen Zuschlag für unbeliebte Stellen. Was mich letztlich nervt, ist die Begründung. Man kann es noch nicht umsetzen weil man solange braucht um die Umsetzung zu planen. Sorry, aber das sollte man innerhalb von 6 Monaten klären. Man erwartet doch auch von uns, dass man sich von heute auf morgen auf neue Sachen einlässt?

    Ich glaube, dir ist noch immer nicht klar, was in einem Nachtragshaushalt auftauchen darf und was nicht. Das politische Vorhaben der Anhebung der Einstiegsbesoldung aller Lehrkräfte auf A13 gehört jedenfalls nicht dazu. Dabei handelt es sich mit Sicherheit nicht um einen unvorhergesehenen Bedarf im Sinne des Artikels 67 der Nds. Verfassung. Das wiederum hast du selbst bereits festgestellt:

    Eine Anhebung zum 1.1.2024 stehen sicherlich keinerlei haushaltsrechtlichen Hindernisse gegenüber. Außerdem gab es auch immer die Möglichkeit Zusatzzahlungen durchzuführen. Bei einem Tarifabschluss wird ja nichts anderes gemacht. Dafür braucht man nicht zwingend einen neuen Haushalt. Man hätte beispielsweise sagen können, dass die Einführung zum 1.1.2024 erfolgt. Dann wären die meisten zufrieden gewesen. Ggf. hätte man für 2023 noch eine Einmalzahlung mache können.

    Ich bin seit Weihnachten in den USA. Ich habe nicht den Eindruck, dass sich hier irgendjemand um irgendeine Variante schert. Selbsttests kosten 10 Dollar aufwärts, die kauft kaum jemand.

    Genau, Förderalismus und Bundestag wurden auch abgeschafft. Ab sofort bestimmte Herr Lauterbach. Und dann die ganzen Maßnahmen. Ich hoffe, dass der aktuelle Lockdown bei uns bald endet. ... Dein Kommentar passt zu den USA. Wie bei Trump. Irgendwas passt mir nicht und dann suche ich mir eine Person und die ist Schuld.

    Denke schon, dass ich Teilgebiete in Deutschland aufgeben würde, solange wir persönlich nicht angegriffen werden bzw. wenn anschließend Angriffe eingestellt werden würden.

    Besonders dann, wenn ich meine Kinder opfern müsste und wie jetzt den Eindruck habe, dass auch viele in den abgetretenen Gebieten abgetrennt bleiben wollen.

    Wenn ich in den abgetrennten Gebieten leben würde und mir die neue Regierung nicht passt, würde ich notfalls umziehen.

    Dann fangen wir am besten mit dem Gebiet an, indem du lebst. Das mit dem Umziehen wird allerdings nicht so einfach klappen. Das mag die Regierung nicht. Und laut solltest Du so was auch nicht sagen. Dann könnte es sein, dass Du ein paar Tage, Wochen oder Monate in ein spezielles Gefängnis kommst. Und das mit deinen Kindern wird wohl auch nicht so klappen, wenn Du so eine regierungsfeindliche Einstellung an den Tag legst. Vielleicht verschwinden sie dann einfach mal und landen in einem russischen Waisenhaus. Aber alles kein Problem, nicht wahr?

    Sorry, aber bei manchen Beiträgen kann ich nicht glauben, dass das jemand ernst meint.

    Lustig...wenn die Virologen das sagen was einem gefällt sind es die " Experten " sagen sie etwas was einem nicht gefällt sind sie plötzlich Schwurbler bzw. sind an die Schwurbler verloren gegangen....."ich mache mir die Welt wie sie mir gefällt "

    Das Grundproblem ist, dass einige "Experten" nicht verstehen, dass pandemisch und endemisch vor allem die Ausbreitung und die Immunität der Bevölkerung betreffen. Trotzdem kann Corona für den einzelnen gefährlich bleiben. Auch HIV ist seit Jahren bei uns verbreitet. Trotzdem sollte man sich weiter schützen. Wenn Corona nun endemisch wird, sollte man trotzdem überlegen, wann man sich schützen kann oder sollte.

    Auch bei dem NRW-Zitat steht doch nur, dass die Lehrerkonferenz das nicht anordnen darf. Man müsste mal den kompletten Fall wissen. Das schließt nicht aus, dass der Schulleiter das darf.

    Es muss auch nicht irgendwo stehen, dass es erlaubt ist. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber ein Weisungsrecht. Sowohl gegen Beamte als auch Angestellte. Entsprechend kann er relativ frei über die vertragliche Arbeitszeit entscheiden. Damit er da nicht irgendwelchen Blödsinn macht, gibt es Verordnungen, Gesetze, Erlasse, Dienstantweisungen, ... die das näher regeln. Wenn Quittengelee Recht hat, müsste es also irgendwas geben, indem steht, dass Präsenzpflichten in Bayern verboten sind. Das ist übrigens auch in der freien Wirtschaft ähnlich. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber anordnen, dass Du auch wenn du im Homeoffice arbeitest, zu bestimmten Zeiten Anwesend sein muss. Das ganze wird dann mit Verordnungen, Gesetzen oder einfach durch den Arbeitsvertrag eingeschränkt. Dann steht beispielsweise im Arbeitsvertrag, dass du nur Montags im Betrieb sein muss.

    Wenn jemand denkt, dies sei rechtmäßig, soll er doch bitte sagen, wo das steht.

    Ich wiederhole: Weisungsrecht des Arbeitsgebers.

    https://www.dbb.de/lexikon/themen…e%20Vorgesetzte

    Es ist in jedem Falle eine gute Frage für die Gewerkschaft, die sowas nicht zum ersten Mal erlebt und weiß, was mit 'frühzeitig' 'regelmäßig' 'dringend' usw. in der Realität gemeint ist was es mit sowieso schon vorhandenen Präsenzpflichten auf sich hat. Von letzteren hat der TE ja schon 2 pro Woche!

    Es gibt eine ganze Reihe Aspekte, wo man ansetzen kann. Am Ende wird man die konkrete Situation beurteilen. Du schreibst aber das regelmäßige Präsenzpflichten generell verboten sind. Das kann ich mir nicht vorstellen. Außerdem schmeißt die Stundenverpflichtung und die wöchentliche Arbeitszeit ständig durcheinander. Nach deiner Argumentation hätten wir außer dem Unterricht keine Verpflichtungen in der Schule.

    Am Ende wird es sicherlich eine Grenze geben, was zumutbar ist. Das wird sicherlich auch von der aktuellen Situation von der Schule abhängig sein. Im akuten Fall, dass viele Kollegen krank sind, wird man dem Beamten mehr zumuten können als im Regelbetrieb.

    Ich denke, dass Schmidt schon gut geantwortet hat. Deine Dienstzeit/Arbeitszeit ist nicht nur das Deputat. Auch bei einer Konferenz muss du in die Schule kommen.

    Eben, der TE hat 2x frühzeitig angekündigte Bereitschaft fest im Plan. Jetzt soll er aber auch noch in einer weiteren Stunde Gewehr bei Fuß stehen, weil er zufällig eine Stunde mittendrin frei hat.

    Die entscheidende Frage ist, wie es insgesamt mit seiner Arbeitszeit aussieht. I.R. muss man irgendwas bei 41 Stunden pro Woche arbeiten, wenn man die Ferien etc. umlegt. Wenn Du nun schon 42 Stunden arbeitest und dann noch extra Aufgaben machen sollst, ist das arbeitsrechtlich nicht in Ordnung wie du bereits selber zitiert hast. Aber nur weil Du in der Schule Präsenz zeigen muss, steigt nicht automatisch deine Arbeitszeit. Wie bereits mehrfach geschrieben, könntest du beispielsweise Korrekturen statt zu Hause in der Schule erledigen. Man muss also genau auf den Einzelfall schauen. Wenn die Lehrkraft durch die Präsenzzeiten ihre wöchentliche Arbeitszeit überschreitet, hast du Recht. Sonst nicht.

    Ich hab jetzt zwei Quellen für zwei Bundesländer zitiert. Guck doch einfach selbst in die für dich zuständigen Richtlinien.

    Edit: wo sind eigentlich deine Quellen jenseits von "finde ich halt logisch"?

    Ich habe leider keine Quelle bei dir gefunden, die es verbietet. Meinst du link aus Beitrag 54 aus Califlower? Da lese ich nichts, woraus ein Verbot von anrechnungsfreien Präsenzstunden hervorgeht. Wenn ich es richtig verstehe, ist in Bayern sogar drei Stunden mehr Unterricht im Monat anrechnungsfrei erlaubt.

    Meine Position geht beispielsweise aus dem Weisungsrecht des Arbeitgebers hervor. Es müsste also eine Rechtsgrundlage geben aus der hervorgeht, dass Präsenzstunden in der Schule verboten sind. Die mag es geben, ich kenne keine.

    Und wenn du dokumentieren kannst, dass du deine wöchentliche Arbeitszeit schon so überschreitest und dann die SL darüber informierst, dass du die Springstunde als Pausenzeit benötigst? ;)

    Leider klappt es so rum nicht. Wenn du deine wöchentliche Arbeitszeit entsprechend überschreitest, müsste die SL entscheiden, welche Aufgaben du kürzen solltest. Letztlich wird es aber aus meiner Sicht bei einer Präsenzzeit nicht unbedingt einfach. Die SL kann sagen, dass Du die Zeit zur Vorbereitung, Korrekturen, Kopieren, etc. nutzen kannst. Nachweisen, dass sich deine Arbeitszeit dadurch signifikant erhöht wird schon schwierig. Ich denke, da sind Argumente wie ggf. fehlender Arbeitsplatz/EDV in der Schule oder Vereinbarkeit von Beruf und Familie besser.

    Warum? Vertretungsbereitschaft in der Schule ist Arbeitszeit, aber warum sollte Rumsitzen oder Korrigieren das zum Deputat betreffen?

    Vertretungsbereitschaft ist Arbeitszeit da sind wir uns einig. Aber aus meiner Sicht nicht zwingend als Stunde zur Unterrichtsverpflichtung anzurechnen. Du musst halt sehen, dass du in der Summe deine Wöchentliche Arbeitszeit nicht überschreitest. Wenn Du beispielsweise 20 Stunden geben musst und zusätzlich eine Stunde Präsenzpflicht hast um ggf. zu vertreten sehe ich da überhaupt kein Problem. Dann würde aus meiner Sicht die Stunde nur auf das Deputat angerechnet, wenn sie auch wirklich geben musst. Zu mindestens kenne ich es so von den mir bekannten Schulen. Wenn du natürlich 10 Stunden hast und noch 10 Stunden vor Ort sein sollst, ist sicherlich nicht mehr vertretbar.

    Nein, der Schulleiter darf nicht anweisen, regelmäßig im Lehrerzimmer zu korrigieren, falls jemand vertreten werden muss.

    Quelle?

    Edit: Es geht natürlich nicht darum, dass Du jetzt korrigieren muss. Oder das Lehrerzimmer nicht verlassen darfst. Sondern nur, dass Du dich für eine Vertretung bereit halten musst. Ich wüsste nicht, warum das grundsätzlich verboten sein sollte. Dann wäre ja jede Art von Präsenzstunden unmöglich oder mit Anrechnung als Unterrichtsstunde möglich.

    Und nun, neue Schule, zusätzlich dazu weitere Präsenzpflicht in Freistunden, in denen cauliflower im LZ sitzen und warten soll, ob spontan vertreten werden muss. Würde ich auf Dauer nicht mit einverstanden sein.

    Mit welchem Argument? Du verlagerst nur ein Teil deiner Arbeitszeit von zu Hause in die Schule. Statt frei im eigenen Arbeitszimmer, korrigierst du dann in der Schule. Erstmal bedeutet zwar einen Umstand aber nicht zwingend eine Mehrarbeit.

    Kann dann auch von jedem verlangt werden, nach eigenem Unterrichtsschluss noch 45 min im Lehrerzimmer zu sitzen und zu warten, ob einem Vertretung zugewiesen wird? Da der Kollege nicht das Haus verlassen darf, um zur Verfügung zu stehen, ist sein Einsatz m.E. Schon mit eingepreist und zwar über sein Deputat hinaus.

    Grundsätzlich kannst Du die Zeit für Korrekturen oder Unterrichtsvorbereitung nutzen. Es ist lediglich so, dass die Arbeit in der Schule zu einem bestimmten Zeitpunkt und nicht zu Hause zu einem beliebigen Zeitpunkt erledigst. Es mag unbequem sein, aber du hast erstmal keine direkte Mehrarbeit.

    Letztlich haben wir momentan auch eine Situation mit einem extrem hohen Krankenstand. Die Frage ist, wie es sich entwickelt, wenn sich die Lage wieder normalisiert hat. Vielleicht einfach noch mal ein halbes Jahr abwarten.

    Das auch. Aber auch ansonsten ist das eine gute Frage. Bei Unterbesetzung muss ja was gekürzt werden. Dann muss Berlin extrem viele Bonusangebote haben, die man kürzen kann. Das kann ja auch durchaus sein. Aber wenn ich X Stunden als Förderstunden etc. habe, ist Lehrermangel natürlich was anderes als wenn ich nur marginal Förderstunden bekomme. Wenn man die sonderpädagogische Grundversorgung rausnimmt, hat man in Nds. so 10-20 Stunden Bonus. Als DaZ usw. Da ist nicht viel mit kürzen. Das mag in anderen Bundesländern besser sein...

    Das sehe ich etwas anders. Das funktioniert wie gesagt ganz gut bei uns und führt eben nie zu Mehrarbeit über der erlaubten Anzahl hinaus und trotzdem haben wir noch solchen Luxus (trotz Unterbesetzung) von Starterklasse als Förderband und Willkommensklassen und Sopäd-Gruppen zusätzlich zu dem Rest.

    Doofe Frage: Wie schafft ihr das trotz Unterbesetzung? Gibt es in Berlin so viele Dinge, die man kürzen kann?

    Das ist so nicht korrekt. Ihr seid verpflichtet, bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Monat unentgeltlich (= sind bereits mit der Besoldung abgegolten) zu leisten. Bei Überschreitung dieser Grenze sind alle Mehrarbeitsstunden mit Freizeit auszugleichen (Regelfall) oder auszubezahlen (Sonderfall, falls Regelfall nicht möglich).

    In Niedersachsen gibt es diese Bagatellgrenze nicht, dafür wird bereits ab der 1. Unterrichtsstunde Mehrarbeit ein Freizeitausgleich durchgeführt.

    Da ich es selber nicht weiß: Gebe es in Nds. auch den Anspruch / Möglichkeit das auszahlen zu lassen?

    Was fordert Selenski, bzw. was hat er gefordert, BEVOR Putin die Ukraine angegriffen hat?

    Er wagt es, dass er nicht einen Teil des ukrainischen Staatsterritoriums an Russland abgeben möchte. Unmöglich diese Forderung.

    Ich war anfangs gegen Waffenlieferungen. Oder zu mindestens skeptisch. Inzwischen bin ich sogar so weit, dass ich auch Panzerlieferung und von mir aus auch Flugzeuge, die wir selber nicht haben, liefern sollten. Das gleiche gilt für Flugabwehr. Da wir unsere Bundeswehr die letzten Jahre kaputt gespart haben, könnte man beispielsweise Waffen bei den Amis kaufen und an die Ukraine spenden oder leihen.

    Also weiter am Thema vorbei, ok. 🤷🏾‍♂️

    Es wäre echt super, wenn Du nicht einfach Zitate aus dem Zusammenhang reißt. Ich dachte, dass wir in einem Lehrerforum doch auf einem anderen Niveau diskutieren können.

    Es geht doch im Thread darum, ob ich Arzttermine während der Unterrichtszeit legen kann oder nicht. Oder hast du Thema hier anders wahrgenommen? Vielleicht liest Du einfach noch mal den Ursprungspost. Und dafür ist es vollkommen egal, aus welchem Grund der Arzttermin stattfindet.

    Aber ich lasse mich gerne von dir belehren. Sage doch einfach auf welche Rechtsquelle Du dich beziehst, die sagt, dass die Art der Behandlung relevant ist.

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