Beiträge von Tom123

    Ich denke, auch viele, die die Waffenlieferungen befürworten, haben die Variante zu Ende gedacht und sind sich der möglichen Konseqzenzen bewusst. Das würde ich nicht als einseitig bezeichnen. In beiden strategischen Varianten, liefern oder nicht liefern von schweren Waffen, ist der schlechteste Ausgang für uns, dass Russland einen Krieg mit der NATO anfängt, entweder weil wir Waffen liefern oder weil er uns für schwach hält und sich ein Land nach dem nächsten holt, wie es ihm gerade in seinem Machtwahn passt.

    Ich glaube unsere einzige Möglichkeit ist, dass wir grundsätzlich davon ausgehen, dass Russland eigene Interesse verfolgt. Ein Krieg gegen die Nato kann nie im russischen Interesse sein. Die Situation hat sich seit den 1990 grundlegend zu Lasten Russlands verändert. Russland ist nicht mehr in der Lage die Nato in einem konventionellen Krieg zu schlagen. Die NATO hat 4 mal so viele Truppen, ein 10 mal so großes Militärbudget und das 5fache an Flugzeugen. Selbst ohne die USA und die Türkei wären in Europa deutlich mehr Truppen stationiert als Russland zur Verfügung hat. In der Ukraine sehen wir gerade wie "schwach" die russischen Truppen tatsächlich sind. Militärisch ist der Feldzug ein Fiasko. Alleine das der Angriff auf Kiew gescheitert ist.


    Bleibt dann natürlich die atomare Option. Allerdings würde das mit Sicherheit die Zerstörung aller beteiligten Staaten zur Folge haben.


    Selbst wenn Putin nun durchdreht wird die Mehrheit der Menschen in Russland ihre Kinder noch aufwachsen oder ihre Familie in Sicherheit wissen wollen. Ein Angriff auf die Ukraine, wo angeblich Russen unterdrückt werden ist sicherlich eine ganz andere Nummer als direkter Konflikt mit der militärisch weit überlegenen Nato. Nach allem was wir wissen ist Putin davon ausgegangen, dass er in die Ukraine einmarschiert und nach wenigen Tagen Kiew erobert hat. Diesen aktuellen Konflikt hatte Putin sicherlich nicht erwartet. Am Ende wird er so oder so als Verlierer hervorgehen. Wirtschaftliche Konsequenzen, militärische Verluste und wahrscheinlich wird Finnland und Schweden noch in die Nato gedrängt.


    Am Ende geht es darum eine rote Linie zu ziehen. Wir haben viele Konflikte bis zur Besetzung der Krim akzeptiert. Wo ist unsere Grenze? Die Besetzung der Ukraine ist ok? Auch die Besetzung von Finnland oder Schweden? Ein Angriff auf die baltischen Staaten oder Polen? Natürlich wollen wir keinen Krieg. Natürlich wollen wir keine Waffen liefern. Aber was sind die Optionen? Putin möchte am liebsten Europa besetzen. Ich finde es jetzt sinnvoll eine Grenze zu ziehen. Es muss ihm klar sein, dass er in Europa kein Land angreifen kann. Das wir geeint zusammenstehen, um unsere Freiheit zu verteidigen.


    Am Ende wird er wahrscheinlich den Donbass besetzen und sich hoffentlich eine blutige Nase geholt haben, damit er dass nicht noch mal versucht.

    Der Schüler wird als kaum beschulbar beschrieben.

    4 Stunden Unterricht sind zu viel. Die Wohngruppe kann die Betreuung nicht gewährleisten, diese liegt aber deshalb nicht in der Verantwortung der Schule.

    Da bin ich bei dir. Aber nicht über eine Ordnungsmaßnahme. Das Kind kann nicht ohne Schulbegleitung sein. Es ist keine Schulbegleitung da. Also muss das Kind zu Hause bleiben. Formal das gleiche wie bei Unterrichtsentfall durch Krankheit der Lehrkraft. Die Ursache, dass das Kind nicht zur Schule geht, liegt aber daran, dass Schulträger/Kommune/Jugendamt ihren gesetzlichen Auftrag nicht erfüllen. Nicht am Kind. Das hat rechtlich eine ganz andere Bedeutung. Wir hatten mal ein solches Pflegekind, wo der Pflegevater ehemaliger Richter am Landgericht war. Da lief es alles super. Wenn das JA beispielsweise über einen Zeitraum keine Schulhelferin zur Verfügung stellen kann, können die Eltern die Kommune in Regress nehmen. Das wird sehr schnell sehr teuer. Wenn das Kind aufgrund einer Ordnungsmaßnahme nicht zur Schule darf, ist das alles raus.


    Nein. Davon muss ich nicht ausgehen. Wie kommst du darauf?

    Die Integrationshilfe ist unabhängig von der Landesschulbehörde.

    Man darf sie in Gutachen nicht benennen, sie darf nich einmal erwähnt werden. Von Seiten der Landesschulbehörde ist sie quasi nicht existent und die Lehrkraft trägt die volle Verantwortung für jedes Kind in der Lerngruppe.

    Ja, die Lehrkraft trägt die Verantwortung. Aber eine Integrationshilfe soll dem Kind den Schulbesuch ermöglichen. Wenn diese wegfällt, kann es (in der Regel) nicht zu Lasten des Kindes ausgelegt werden. Das ergibt sich aus Artikel 3 des Grundgesetzes: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." In den meisten Fällen wird die Begründung einer Integrationshilfe eine Behinderung sein.

    Frage ist ja auch was du machst, wenn ein Kind trotz Integrationshilfe nicht am Unterricht teilnehmen kann. Über eine Ordnungsmaßnahme kannst Du es auch nur zeitlich begrenzt ausschließen. Am Ende kannst du ihm nicht dauerhaft ausschließen. Dem steht das Recht auf Bildung gegenüber. Im Zweifel muss eine geeignete Schule, Internat, ... gefunden werden.

    Ansonsten habe ich mich auf §61 bezogen:

    "Eine Maßnahme nach Absatz 3 Nrn. 3 bis 6 setzt voraus, dass die Schülerin oder der Schüler durch den Schulbesuch die Sicherheit von Menschen ernstlich gefährdet oder den Schulbetrieb nachhaltig und schwer beeinträchtigt hat."



    Am Ende sind wir uns ja einig. Das Kind muss zu Hause bleiben, bis eine Hilfe wieder da ist. Nur beim Weg unterscheiden wir uns.

    Woher nimmst du diese Annahmen?

    ...

    Das Rolli-Kind, das mit der Begleitung zur Toilette geht und nur mit Hilfe der Begleitung den Klassenraum erreicht, könnte ohne Begleitung womöglich nicht teilhaben.

    Wenn man Inklusion will, muss man sie mit Ressourcen ausstatten und nicht nur eine Plakette am Haus anbringen.

    Du mischt hier zwei verschiedene Sachen. Auch ein Kind mit einem Schulhelfer hat einen Unterstützungsbedarf. Das Kind bekommt den Schulhelfer ja nicht ohne Grund. Das ist aber formal nicht das gleiche wie eine sonderpädagogische Unterstützungsbedarf, der von der LSchB festgestellt wird.


    Ich habe nicht geschrieben, dass das Kind alles darf. Aber du kannst doch nicht als Reaktion darauf, dass die Schulhelferin ausfällt gegenüber dem Kind eine Ordnungsmaßnahme verhängen. Vielleicht liest Du dir die Ausgangsfrage noch mal durch. Da geht es nicht um Fehlverhalten des Kindes sondern um den Ausfall der Schulhelferin. Und wenn das Kind in einer Situation, in der trotz Rechtsanspruch keine Schulbegleitung vorhanden ist, ausfällt, wirst du immense Schwierigkeiten haben, mit einer Ordnungsmaßnahme durchzukommen. Es müsste nämlich klar sein, dass das Fehlverhalten nicht dem Fehlen der Schulbegleitung sondern dem Verhalten des Kindes zuzuschreiben ist.


    Inklusion ist ein Recht, dass du nicht abschaffen kannst, nur weil dir die Bedingungen nicht passen. Was machst du denn mit dem ES-Kind ohne Schulbegleitung? Darf das dann nicht mehr Schule kommen?


    Die LSchB hat dazu auch eine sehr eindeutige Meinung. Der Ausschluss aus dem Unterricht ist eine der härtesten Maßnahmen. Hier muss eine ernsthafte Gefährdung anderer Kinder oder eine nachhaltige Störung des Unterrichtes vorliegen. Du musst also davon ausgehen, dass eine solche Tat auch durch den Einsatz eines Schulhelfers sich nicht verhindern lässt.


    Ich empfehle zur Lektüre mal Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes. Damit erübrigt sich auch die Frage, welche Rechtsauffassung die LSchB hat.


    Etwas anderes ist mein Vorschlag. Wenn Du das Kind zu Hause lässt, weil Personal fehlt. Im ersten Fall liegt der Grund im Verhalten des Kindes. Im meinem Fall im Verhalten von Schulträger/Land. Im ersten Fall können sich die Eltern nur gegen die Schule wehren und für die Aufhebung der Ordnungsmaßnahme kämpfen. Im zweiten Fall können Sie Kommune oder Land in Regress nehmen.

    In der Realität weigert sich dann der Kollege, das Kind ohne SB zu nehmen und der nächste springt ein, weil man das dem Kind ja nicht zumuten könne etc.

    Würd ich tatsächlich vermutlich auch so machen, blöd ist das allemal.

    Mir geht es um die Betreuung außerhalb der Schulzeiten. Ich würde denen halt mitteilen, dass man leider ab XY den Unterricht nicht mehr/ nur noch XY Stunden sicherstellen kann, da kein Personal da ist. Dann muss das JA die Betreuung außerhalb der Schule sicherstellen. Im Zweifel müssen Sie Mitarbeiter woanders abziehen.

    Die Schulbegleitung ist vom DRK und wird finanziert durch das Jugendamt.

    Das ist vielleicht gar nicht so schlecht. Dann ist das JA so oder so dran. Dann kann man durchaus darauf hinweisen, dass entweder eine Schulbegleitung da sein muss oder man verkürzt. Dagegen kann sich das JA nicht wehren. Eine Betreuung müssen sie sicher stellen.

    Außerdem muss man leider die Register der Ordnungsmaßnahmen ziehen. Auch da haben wir die Erfahrung gemacht, dass sich erst etwas bewegt, wenn das Kind wirklich schon Maßnahmen hatte. Es reicht also nicht, wenn man die Schwierigkeiten sieht, sondern das Amt erwartet, dass es eskaliert, bevor es Handlungsbedarf sieht.

    Wenn ein Kind eine Schulbegleitung hat, hat es bereits einen festgestellten Bedarf an Unterstützung und wenn dieser durch Schule/Schulträger nicht gedeckt wird, kannst du oft nicht (mehr) darauf mit Ordnungsmaßnahmen reagieren. Du kannst auch nicht ein Kind im Rollstuhl nach Hause schicken, weil es keine Treppe steigen kann. Ein ES-Kind hat letztlich auch eine Behinderung und reagiert deswegen auf eine bestimmte Art und Weise. Ordnungsmaßnahmen kommen nur in Frage, wenn es sich anders verhalten könnte, es aber nicht tut. Beispielsweise hat es eine Schulbegleitung, akzeptiert diese aber nicht. Aber wenn die Lehrkraft überlastet ist, weil Personal fehlt, und das Kind nicht die notwendige Unterstützung erhält. Da würde ich als Elternteil direkt auf die fehlende Begleitung verweisen. Das wird sowohl die LSchB als auch die Gerichte genauso sehen.


    Sicherlich kann man das Kind erstmal zu Hause lassen, wenn nicht genug Personal zur Verfügung steht, um Druck auf den Schulträger/Schulbehörde auszuüben. Dann ist das formal wie ein normaler Unterrichtsausfall: "Sehr geehrte Frau Müller, der Unterricht für Kind kann diese Woche aufgrund von fehlendem Personal nicht stattfinden. Ich habe bereits XY informiert und hoffe, dass wir zeitnah eine Möglichkeit finden den Ausfall zu kompensieren."


    Letztlich ist das auch der richtige Weg Druck zu machen. Außerdem empfehle ich immer den Weg über die Politik.

    Aber bei uns z.B. fällt doch schon alles aus. Schwangere und coronaerkrankte KuK haben unsere "Ressourcen" sozusagen aufgebraucht. Das ist bei euch sicher ähnlich.

    Bei uns ist das sehr unterschiedlich. Wir haben schlechte und gute Zeiten ... Wir mussten vor kurzem abordnen. Vorher hatten wir tatsächlich sogar minimal mehr als wir brauchten ...

    Wenn es bei euch Alltag ist, würde mich ja gerade der Umgang damit interessieren. Aushalten und ertragen? Ich finde, keine gute Lösung. Für die SuS nicht und auch nicht für mich.

    Aushalten und ertragen. Wir versuchen durch die Umschichtung unserer Ressourcen das Problem zu mindern aber letztlich kann niemand Personal herbeizaubern. Das Problem wird regelmäßig thematisiert aber irgendwie verbessert sich nichts. Angeblich ist der Markt auch leer....


    Das einzige, was tatsächlich geht, ist das wir bei Extremfällen die Beschulung reduzieren. Aber das auch immer schwierig, insbesondere wenn die Eltern sich darüber beschweren. Im Zweifel muss dann eher DaZ und andere Angebote ausfallen.

    Übrigens - Matthes arbeitet nicht an der Charite, er hält dort Vorlesungen über anthroposophische Medizin. Und ist weit in der Ecke derjenigen zu verorten, die Corona nicht ernst nehmen - egal, was wissenschaftliche Studien sagen.

    Also am Ende wieder mehr heiße Luft als wirklich neue Fakten. Die Studie wird jetzt von den entsprechenden Personen erstmal über alle gepostet mit dem Hinweis "Ich habe es euch ja gesagt". Genau das erzeugt doch die Spaltung der Gesellschaft. Keiner setzt sich mehr mit den Ergebnissen auseinander sondern irgendwelche Google-Ergebnisse werden als Begründung der eigenen Meinung herangezogen.


    Danke für die Hintergrundinformationen, Anfängerin.

    Wir haben jetzt freiwillige Test. Die Eltern geben an, ob sie weiterhin 3 mal die Woche testen wollen, den Test in der Schule abgeben und neue Test bekommen oder ob sie gar nicht mehr testen und natürlich auch keine Test mehr bekommen.

    In meiner Klasse wollen tatsächlich 80% weiterhin testen. Das finde ich erstaunlich viel.

    Wenn es nur Wenige sind, dann ist es ja kein Problem. Im Post oben wurde aber von "fast der Hälfte" gesprochen.

    Das ist doch super. Dann können die Eltern sich entsprechend beim Beschluss des Fahrtenkonzeptes einbringen.

    Hat Russland dieses Recht dann anderen Staaten gegenüber auch oder gelten dann wieder andere Maßstäbe?

    Und wie genau soll das aussehen?

    Wäre es nicht besser, Sicherheitinteressen so auszutarrieren, dass sie nicht auf Kosten des jeweils anderen ausgeübt werden?

    Die Interessen der Selbstbestimmung unabhängiger Völker sind sicherlich höher zu gewichten als das Interesse Russlands seine strategische Machtposition zu stärken. Die Selbstbestimmung jedes Volkes sollte die Maxime des Handelns sein. Deutschland sollte sicherlich besorgt über die Entwicklung in China sein. Ist es ein Grund dieses anzugreifen?

    Da das Fahrtenkonzept von der Schulkonferenz für das Schuljahr immer festgelegt und beschlossen wird, könnten die Eltern sich in deinem Fall auch einfach organisieren und ihr Bedenken dort äußern. Zumindest kann man dort dann Regelungen diskutieren, die die Nichtmitfahrer einschliessen.

    Die Problematik ist doch relativ einfach: Viele Eltern finden es gut. Wenige wollen nicht mit. Daher wird sich in der Regel auch kaum jemand für die Bedürfnisse der wenigen einsetzen ...

    Wenn das obengenannte das Ziel Amerikas ist, frage ich mich, was denn Deutschlands Ziel sein könnte? Russland gibt auf und zieht sich aus der Ukraine zurück?

    Da die Ukraine ein unabhängiger und sicherlich deutlich demokratischer Staat aus Russland ist, wäre das sicherlich auch deutscher Sicht erfreulich. Aber eher unwahrscheinlich ...

    Also das ist doch ein Quatsch, davon ist doch gar nicht die Rede.

    Es ist nicht Quatsch. Die Frage ist doch, wo ist die Grenze? Was ist ok, was nicht? Du kannst für Lissabon auch andere Orte einsetzen. Tschetschnien, Georgien, Krim und Syrien waren anscheinend ok. Jetzt will er die ganze Ukraine. Die baltischen Länder und Finnland hat er zu mindestens bedroht. Polen? Wo ist die Grenze? Wann sollten wir Waffen liefern und wie lange sollen wir auf Frieden setzen? Er greift gerade ein unabhängiges Land an, dessen Unabhängigkeit Russland selbst garantiert hat. Wo ist deine / unsere Grenze?

    Ich finde es fatal, wenn ein Klassenlehrer die Fragen im Vorfeld nicht klar beantworten kann!

    ...

    Wir machen gerade mit dem Verein einige Fahrten. Die Antwort ist fast immer: Das liegt an den dann aktuellen Vorgaben und den Entscheidungen des örtlichen Gesundheitsamtes. Bei der RRV habe ich mir angewöhnt die Eltern explizit darauf hinzuweisen, dass die Versicherung nicht alles abdeckt und sie gebeten sich selber die Bedingungen anzusehen.

    Du kannst da echte Probleme bekommen, wenn Du etwas zusagst und am Ende dann GA / Versicherung / Land was anders entscheiden.

    Passt gerade zum Thema:

    https://web.de/magazine/politi…ionen-teilnimmt--36818188


    "Die zweite Gruppe stellen Vertreter aus dem klassischen verschwörungsideologischen Milieu dar", hat Fast beobachtet. Vorherrschend in dieser Gruppe sei das Narrativ: "Der Krieg ist die nächste Stufe nach Corona und soll uns allen Angst machen". Die Ablehnung der Nato spiele eine große Rolle, ebenso die Verherrlichung von Putin als starken Mann. "Russland wird eine symbolische Wirkung zugesprochen – ein Land, in dem man noch 'normal' sein darf", erläutert Fast.


    Alles aber mit der Einschränkungen, dass man das noch nicht genau untersucht hat ...

    Wenn Du im Vorfeld die Kostenübernahme unterschrieben hast, funktioniert das mit dem Abwälzen des Stornorisikos allerdings nicht mehr. Das wäre in der Tat etwas anders, wenn Du die Kostenübernahmeerklärung nicht unterschreibst. Spätestens dann wirst Du natürlich seitens der Schule zum Gespräch gebeten.

    Klar, aber welcher Schulleiter wird im Zweifel ein Kind zur Teilnahme "zwingen". Wenn sich die Eltern querstellen. wird man wird doch immer sagen, finden wir nicht gut aber das Kind geht in die Parallelklasse. Die Frage ist eher wie schnell man einlenkt.

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