Beiträge von Tom123

    Ich weiß (ehrlich) nicht, ob es tatsächlich moralisch fragwürdig wäre, wenn die SuS die Fahrtkosten der Lehrkräfte mitbezahlen. Man könnte schon auch sagen, dass diejenigen für die Reise bezahlen, die davon profitieren.

    Mit ähnlicher Argumentation könnte man auch ein Schulgeld einfordern. 100 € im Monat um die Kosten der Bildung mitzutragen.

    Dazu kommt, dass man vielleicht mit höheren Kosten sozial benachteiligte Kinder von der Teilnahme abhalten. Gerade die, die knapp über den Sozialleistungen liegen.

    Letztlich gehören Klassenfahrten genauso wie Tagesausflüge oder Theaterbesuche zum Schulbesuch. Entsprechend sollte der Staat auch die Kosten für seine Mitarbeiter tragen.

    Ich meine, dass es mal in einem Urteil gesagt wurde, dass es nicht rechtens ist die Freiplätze nur für Lehrer zu verwenden. Du bekommst die Freiplätze nicht, weil du Lehrer bist, sondern weil du mit der Klasse dahin fährst. In Nds. wäre es auch verboten diese Freiplätze für Lehrkräfte zu nehmen. Sie müssen auch auf alle umgelegt werden.

    An unseren Teststellen muss man bei Terminvereinbarung ankreuzen, ob man Symptome hat oder nicht. Bei Symptomen muss man dann "gesetzlich versichert" oder "privat versichert" ankreuzen, und wenn man privat versichert ist, muss man bezahlen und bekommt eine Rechnung, um sie bei der Versicherung und Beihilfe einzureichen.

    Da ist interessant. Ich muss mal nachfragen, wie es bei uns jetzt ist. Wie hatten eine Kollegin letztens zum PCR-Test. Die hat damals noch nichts bezahlt... Vielleicht auch vom Bundesland abhängig?

    Genauso habe ich es bisher im Kollegium wie auch im Bekannten- und Verwandtenkreis auch mitbekommen. Deren Ärzt*innen oder auch Testzentren haben spätestens nach positivem Schnelltest (teilweise auch Selbsttest) kostenlos, also ohne Rechnungsstellung, PCR-Tests durchgeführt.

    War bei mir genauso. Nach positivem Selbsttest oder Symptomen. Wenn der Arzt aber so einen Coronatest macht, weil er das aus anderen Gründen wissen möchte, zählt imho das als Behandlung. Es gibt eine Rechnung und die Beihilfe zahlt die.

    Doch..wir...meine Tochter und ich...die Beihilfe hat sich geweigert.

    Wir waren nach einem positiven Selbsttest zu Hause und Symptomen beim Arzt. Dort wurde ein PCR Test gemacht ( wir waren beide positiv).

    Der Arzt war sogar offiziell auch " Testzentrum".

    Imho ist es doch so, dass wenn ein Testzentrum ein Test macht, bekommst Du gar keine Rechnung sondern die Teststelle rechnet direkt mit dem Bund ab. Wenn der Arzt im Rahmen einer Behandlung einen Test macht, gibt es eine Rechnung und die Beihilfe zahlt. Wahrscheinlich gab es da Unklarheiten. Ich würde mal vermuten, dass letztere Möglichkeit für den Arzt mehr Geld bringt...

    Ärztinnen und Ärzte können im Rahmen der Krankenbehandlung bei Vorliegen von COVID-19 spezifischen Symptomen eine PCR-Testung veranlassen. Dies gilt unabhängig von dem Vorliegen eines positiven Antigentests. Die Abrechnung erfolgt hier nicht nach der Testverordnung, sondern im Rahmen der Krankenbehandlung zu Lasten der Krankenkasse des Patienten.

    Der Anspruch auf einen PCR-Test außerhalb der Krankenbehandlung ist in der Testverordnung geregelt.

    Fällt ein Antigen-Schnelltest positiv aus, hat die getestete Person einen Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test zur Bestätigung des Schnelltestergebnisses gemäß § 4b S. 1 TestV. Dies gilt auch bei Vorliegen eines positiven Selbsttests.

    Den Anspruch auf bestätigenden PCR-Test haben auch symptomatische Personen. In diesen Fällen wird dennoch dringend empfohlen, eine Ärztin oder einen Arzt aufzusuchen, um die weitere Krankenbehandlung sicherzustellen. Das kann durch Teststellen nicht gewährleistet werden.

    Entsprechend müsste er eigentlich kostenlos sein. Quelle:https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/na…%20Antigentests.

    Bin da etwas hinundhergerissen. Wenn die Heizperiode beginnt, habe ich immer in der ersten Zeit ein bisschen Halskratzen.

    Da unser Dienstherr weder in Luftreiniger investieren möchte noch unpopuläre Maßnahmen wie eine Maskenpflicht durchsetzen will, werde ich bei Gefahr einer Infektion zu Hause bleiben. Ich möchte weder meine Kollegen noch meine Schüler gefährden. Ich hoffe, dass das meine Kollegen und die Eltern der Schüler genauso machen. Wenn zu viel Unterricht ausfällt, wird unser Dienstherr sicherlich tätig werden. Unterrichtsausfall kann man kompensieren. Gesundheitliche Folgen unter Umständen nicht mehr.

    Ich finde das mittlerweile auch okay. Wenn mir die Situation unangenehm ist (und das wäre sie vermutlich auch), zwingt mich ja niemand zu fliegen. In den allermeisten Alltagssituationen kann man es verhindern, über lange Zeiträume dicht an dicht und ohne Lüftungsmöglichkeit neben "Unmaskierten" zu sitzen.

    Sehe ich auch so, ist aber leider nicht immer möglich. Schulleiter-DV im kleinen Raum mit 30 Leuten. Bei der DB trotz Maskenpflicht 10% ohne Maske oder am "Dauertrinken" ... Bestimmte Dinge vermeide ich auch. Wenn wir ins Restaurant gehen, dann halt draußen oder wo wir wissen, dass man mit mehr Abstand sitzt. Einige Restaurants meide ich tatsächlich, weil man dann eng auf eng sitzt.

    Was mich echt ein bisschen stört, ist das sofortige Einwerfen des Wortes "Maskengegner", sobald jemand mal keine Maske trägt.

    Ich erinnere mich, dass auch du nach deiner Coronainfektion eine Zeitlang ohne Maske in der Schule warst (darüber hier aber erstmal geschwiegen hast).

    Mea culpa. Besser wäre "Nicht-Masken-Träger". Aber letztlich bleibt das Problem ja. Zu sagen, dass man eigenverantwortlich entscheidet, ob man eine Maske trägt oder nicht löst das Problem nicht. Das wäre das gleiche als wenn man in einem PKW sagt, dass jeder selber entscheidet, ob er raucht oder nicht.

    Letztlich wäre es beispielsweise in einem Flugzeit lösbar, indem man zwei Bereiche schafft und vorher entsprechen buchen kann. Zu mindestens bei der Bahn wäre das problemlos möglich. Waggon 1-3 mit Maskenpflicht, Wagon 4-6 ohne. Wäre nur für die Mitarbeiter blöd.

    Mich stört halt, dass man die eigene Entscheidung als gute Lösung für alle verkauft. Das ist sie halt nicht.

    Dennoch, wenn es keine Maskenpflicht gibt, kann nun mal jeder selbst entscheiden. Und dann kann man sich entweder aufregen und im vorhin genannten Fall im Flugzeug mit Fremden herumstreiten - oder die persönliche, sich im rechtlichen Rahmen bewegende Entscheidung der Mitreisenden akzeptieren und einen friedlichen Flug haben, auch wenn man sich vielleicht eine andere Entscheidung gewünscht hätte. Ich jedenfalls finde die zweite Option angenehmer.

    Klar, was soll man sonst machen. Aber du schriebst, dass das sehr angenehm war. Aber es ist halt keine Lösung für alle. Es ist eine Lösung für Maskengegner. Für die Menschen, die sich mehr Schutz wünschen, ist es keine Lösung. Vielleicht gibt es ja bald Flieger/Restaurants/Supermärkte mit Maskenpflicht und welche ohne. So wie bei den Rauchern anfänglich auch.

    Ich fand das im Flugzeug (American Airlines) neulich sehr angenehm. Es kam zu Beginn des Fluges eine Durchsage, dass es die freie Entscheidung eines jeden Passagiers sei, ob er eine Maske tragen möchte oder nicht, und dass darum gebeten wird, diese Entscheidungen jeweils zu akzeptieren.

    Das Problem ist, dass einige anscheinend immer noch nicht verstanden haben, dass die Masken auch dem Fremdschutz gelten. Wenn neben mir eine infizierte Person ohne Maske sitzt ist mein Risiko auch bei eigener ffp2-Maske deutlich höher als wenn diese Person eine Maske trägt. Insbesondere bei einem längeren Flug.

    Am Ende ist es das gleiche, wenn ich mit 100 Leuten im Schwimmbad bin und darum bitte, dass jeder selber entscheiden soll, ob er ins Wasser pinkeln möchte oder nicht. Oder wenn 5 Leute im Auto sitzen und jeder selber entscheiden soll, ob er raucht oder nicht.

    So gesehen kann man sich Strafen, Ordnungsmaßnahmen und ähnliches komplett sparen. Die Tat ist ja geschehen. Da kann man ganz ernsthaft drüber nachdenken. Dass Strafandrohungen nur bedingt abschrecken, weiß man auch. Insofern.

    Es ist die Frage, wie man auf ein Fehlverhalten angemessen reagiert. Was ist, wenn die Lehrkraft dich auf dem privaten Lehrerparkplatz zuparkt? Oder womöglich ihren Biomüll in die Restabfalltonne wirft?

    Früher hat man solche Dinge gelöst, indem man einfach miteinander gesprochen hat. Man hat Verständnis für den anderen aufgebracht und solche Probleme einfach gelöst. Wenn man sich scheiße Verhalten hat, gab es am nächsten Tag eine Schokolade, eine Flasche Wein oder sogar eine Essenseinladung als Entschuldigung. Dann war alles wieder gut und man konnte miteinander arbeiten.

    Wenn gleich mit dem Hammer bei Kleinigkeiten kommt, mag einem das vielleicht erst einmal befriedigen. Es führt aber sicherlich nicht zu einem angenehmen Betriebsklima und schadet am Ende allen. Wenn Kollege Meier dann nämlich beim nächsten Mal einen Fehler macht, wird sich der Kollege sicherlich gerne revanchieren.

    Interessant wird doch die Frage auch andersrum: Kann man beispielsweise durch eine Klage das Land oder den Schulträger zu weiterführenden Schutzmaßnahmen im Rahmen seiner Fürsorgepflicht verpflichten? Sicherlich eine spannende Frage, wo da die Grenze liegt.

    Wir haben folgende Erfahrung: über zwei Jahre lang regelmäßig nächtliche Anrufe zwischen 1 und 3… auch wochentags! Alter nach Stimme ca 15, Hintergrund Großraumdisko. Irgendwann haben die vergessen ihre Rufnummer zu unterdrücken. Da wirklich unsere Nerven blank lagen, bin ich damit zur Polizei. Angeblich könnten sie nichts machen. Habe dann dem örtlichen Polizeibeamten die Nummer gegeben und wie durch Magie gab es nie wieder Anrufe… seit dem geht keine Nummer mehr raus.

    Die Polizei kann die Nummer auch bei unterdrückten Rufnummern feststellen. Auch Rettungsdienste sehen beispielsweise die Nummer auch bei unterdrückter Nummer. Ggf. hilft ein Anwalt die Polizisten zu motivieren. Spätestens nach einer Woche Strafanzeige erstatten. Nachdem der Täter ermittelt wurde, sollte man sicherlich auch über die entsprechenden Ordnungsmaßnahmen nachdenken.

    Aber das wird trotzdem nicht der Normalfall sein.

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