Ich hatte den Fall im Ref.. Da hieß es für Niedersachsen: Vorhandene Mahlzeiten werden mit den tatsächlich entstehenden Kosten angegeben. Alles andere nach Reisekostengesetz. Fand/finde ich logisch.
Aber ehrlich gesagt, sagt meine Erfahrung, dass das jeder Sachbearbeiter/Landkreis/Stadt anders sieht. Ich würde da einfach eine Mail hinschicken und fragen. Letztlich unterschreibst Du da für die Richtigkeit. Wir hatten da an unserer Grundschule schon mal Stress, weil eine Lehrkraft Geld, dass übrig geblieben war, ohne Rücksprache für den Kauf von Zirkeln und Heften für die Schüler genutzt hat. Irgendwann hat der Landkreis dann nachgefragt. Wir vermuteten damals, dass ein unzufriedenes Elternteil sich dort beschwert hat. Am Ende ist Sie mit einem blauen Augen davon gekommen. War aber nicht schön. Seitdem fragen wir immer brave nach. Meistens in der Landkreis dann mit allen einverstanden. Manche Sachen sind aber ein rotes Tuch.