Beiträge von Mikael


    http://www.morgenpost.de/vermischtes/ar…gsverdacht.html

    Naja, auf den Dienstherren ist doch immer wieder Verlass...

    Gruß !

    Zitat

    Original von FinchenAbgesehen davon - wie sollte die zukünftige Landesregierung (egal, wie die Konstellation aussehen wird) eine große Schulreform finanziell stemmen?

    So etwas macht man doch heutzutage "kostenneutral", besser noch mit "Einsparpotential"... Warte es einfach ab!

    Eine Frage an die Technikfreaks:

    Ich habe eine ältere Original-Videokassette, die ich gerne auf DVD sichern möchte. Leider weigert sich mein DVD-Festplattenrekorder, da die Kassette wohl irgendein Kopierschutzsignal hat.

    Was kann ich da machen? Ich will ja nur eine echte Sicherungskopie machen, da ich Angst habe, dass da Videoband irgendwann schlappmacht

    Gruß !

    Auszug daraus:

    Zitat

    Die größte kognitive Bremse besteht für viele von uns heute darin, dass wir auch bei einer Tätigkeit, die wir gerade ausüben, ständig den Gedanken an andere – vor allem digital inszenierte – Tätigkeiten verdrängen müssen. Diese Informationsabwehr frisst große Teile unseres Arbeitsspeichers. Wer sich also auf Multitasking konditioniert, zahlt einen hohen Preis: Die Fehleranfälligkeit seines Denkens und Handels wird sehr groß (schnell ist noch lange nicht korrekt), die Konzentrationsspannen werden verkürzt. Gleichzeitig nimmt der Wunsch nach schneller „Belohnung“ – nach Erfolgserlebnissen – im Gehirn zu, was zur Folge hat, dass wir immer weniger bereit sind, unsere exzessiven Aktivitäten aufzugeben. Die Suchtgefahr steigt. Sollte dieser Befund, der bisher nur an ausgewählten und vergleichsweise kleinen Probandenzahlen ermittelt wurde, sich zu einem flächendeckenden Befund bei der heranwachsenden Generation ausweiten, wird es einem unwohl bei dem Gedanken, wie es um die Fehleranalyse und Präzision künftiger Maschinenbauingenieure und Brückenbauer bestellt ist.


    http://www.faz.net/s/RubC3FFBF288…n~Scontent.html

    Gruß !


    http://www.faz.net/s/RubA5A53ED80…n~Scontent.html

    Wenn ich einmal so überlege... mein Tagesablauf ist von typischen Hilfstätigkeiten gefüllt, und das bei A13... Vielleicht liest ja der Landesrechnungshof mit, evt. genügt ja A9 für Lehrkräfte...

    Gruß !

    Was dein Steuerberater meint, ist der Spitzensteuersatz, und der fängt schon bei etwas über 52.000 Euro brutto im Jahr an (Verheiratete das Doppelte). Zur Einordnung einmal den Link von floridapanthers lesen.

    Nur weil man evt. den Spitzensteuersatz auf einen kleinen Teil des Einkommens zahlt (die "Spitze" eben) ist man noch lange kein Spitzenverdiener.

    Aber bei einigen scheint das politische Brainwashing ja zu funktionieren...

    Gruß !

    Zitat

    Wenn ich nicht gerade Bankkaufmann, ein Angestellter mit Führungsaufgaben, Architekt, Makler, im Marketing oder Grafiker würde ich (selbst wenn ich zu den Gewinnern gehören würde) neidisch auf das Durchschnittsgehalt eines verbeamteten Lehrers schauen. Die nicht genannten Gewinnerberufe liegen nämlich unter dem Lehrereinkommen.

    Besonders sarkastisch finde ich den Spruch "Gastronomie lohnt sich". Die verdienen gut 20 % weniger als der Durchschnittslehrer mit Verbeamtung.

    Vielleicht bin ich etwas altmodisch, aber im Gegensatz zu einem Bankster muss ein Lehrer ca. 5 Jahre auf jegliches Einkommen aus dem angestrebten Beruf dank Studium verzichten und wird im darauffolgenden Referendariat mit einem Gehalt "versorgt", über das diverse Ausbildungsberufe spätestens im dritten Lehrjahr nur lachen. Ich finde schon, dass sich eine "Investition" (und das ist ein Studium, wenn man es nicht als "Selbstverwirklichung" ansieht) lohnen sollte.

    Und für einen Makler oder Gastronomen brauchst du überhaupt keine Ausbildung. Gewerbeschein genügt.

    Ich frage ja immer wieder unsere Abiturienten, was sie denn so werden wollen. Ehrlich gesagt: Von den "guten" bis "sehr guten" Schülern will bei uns keiner mehr Lehrer werden: Ansehen in der Gesellschaft mies, Bezahlung im Vergleich zu anderen Studiengängen mies, Aufstiegschancen mies. Insofern scheinen gewissen Studien doch recht zu bekommen...

    Gruß !

    Zitat

    Original von floridapanthers
    Naja, als verbeamteter Lehrer kann ich mich eigentlich nicht beklagen. Es gibt genug Berufe, die noch unfairer entlohnt werden ...

    Lehrer sind (nach Berücksichtigung der Inflkationsrate) dank diverser Sparorgien mittlerweile unter den Top-Gehaltsverlierenr. Einfach einmal zu Platz 8 durchklicken:
    http://www.ftd.de/politik/deutsc…n/50057605.html

    Die Gewinner gibt's hier:
    http://www.ftd.de/politik/deutsc…n/50057233.html

    Gruß !

    Die Privathaftpflicht haftet sicher nicht, da der Schaden im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit entstanden ist. Daraus einen Privathaftpflichtschaden zu fingieren wäre m.E. Betrug.

    Die Dienst-/Berufshaftpflicht haftet nur bei grober Fahrlässigkeit. Bei normaler Fahrlässigkeit haftet der Dienstherr(=Land), bei Vorsatz zahlt überhaupt weder eine Versicherung noch der Dienstherr.

    Zusammengefasst: Wenn wir einmal den Vorsatz ausschließen und da ich aus der Fallschilderung auch keine grobe Fahrlässigkeit erkennen kann, haftet der Dienstherr. Auch wenn der eine oder die andere Schulleiterin keine Lust auf den Papierkram hat...

    Für NRW ergoogelt:

    Zitat

    Darf eine Lehrkraft einer Schülerin oder einem Schüler das Handy wegnehmen?

    Auch die Wegnahme von Gegenständen ist als erzieherische Maßnahme ausdrücklich zulässig, wenn sie zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebs erforderlich ist (§ 53 Abs. 2 SchulG). Eine prophylaktische Wegnahme von Gegenständen ist nicht zulässig. Die Störung muss entweder bereits eingetreten sein oder unmittelbar bevorstehen und auf andere Weise nicht zu beseitigen sein (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit).


    http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/…hmen/Handy.html

    Also grünes Licht für die NRWler.

    Für Niedersachsen gibt's hier Aussagen zu Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen:
    http://www.focus.de/schule/schule/…_aid_28679.html

    Muss dann jeder für sich selbst interpretieren...

    Gruß !

    Matula: Da die "Erziehungsmittel" im niedersächsischen Schulgesetz (§ 61 Abs.1) nicht genau definiert sind und es m.W. auch keinen gültigen Erlass dazu mehr gibt, befindet sich eine Lehrkraft, wenn es keine einzelschulische Regelung gibt, wohl in einer rechtlichen Grauzone...im Zweifel müsste da wohl ein Gericht entscheiden. Müsste man darauf ankommen lassen.

    edit: Strenggenommen wäre man damit bei jedem Erziehungsmittel in einer rechtlichen Grauzone... Damit sind wir in Bezug auf Niedersachsen wieder genauso schlau wie vorher.

    Gruß !

    Die Sache ist so was von eindeutig: Kleiner grüner Frosch hat Recht. Es haftet der Dienstherr, da der Schaden im Rahmen deiner dienstlichen Tätigkeit entstanden ist. Und vorsätzlich oder grob fahrlässig hat Edda sicherlich auch nicht gehandelt, so dass der Dienstherr auch keinen Rückgriff auf den Beamten / Angestellten hat.

    Und Edda: Entweder hat dein Schulleiter keine Ahnung (typsiche Fehlbesetzung mal wieder... wer stellt die eigentlich nach welchen Kriterien ein???) oder er hat keine Lust auf den Papierkram (typsiche Fehlbesetzung mal wieder... wer stellt die eigentlich nach welchen Kriterien ein???). Lass dich nicht abwimmeln.

    Und Matula: Das mit der Dienstanweisung ist Unsinn, bzw. kann nur andersherum greifen: Im Rahmen des pädagogisch-fachlichen Auftrags hat eine Lehrkraft auch das Recht und sogar die Pflicht für einen störungsfreien Unterricht zu sorgen. Dazu gehört auch die kurzfristige Wegnahme von Gegenständen, die den Unterrichts- und Erziehungsauftrag gefährden. Die Lehrkraft könnte hier nur dann persönlich haftbar gemacht werden, wenn es eine explizite Dienstanweisung gibt, dass den Schülern keine Handy o.ä. weggenommen werden dürfen. Das ist aber wohl eher unwahrscheinlich.

    Es ist aber auch der Fall denkbar, dass die Haftung der Schule für Handys, Wertgegenstände, ... per Schulordnung ausgeschlossen ist. Dann haftet weder die Schule noch die Lehrkraft, denn diese handelt ja nur "im Auftrag der Schule" (störungsfreier Unterricht s.o.) und nicht als Privatperson.

    Gruß !

    Zitat

    Original von kleiner gruener frosch
    Und vor Kurzem hat die Vereinigung der Korrekturlehrervorgeschlagen (laut Zeitung), dass die Lehrer von Mangelfächern (wie Latein) um die Hälfte ihrer Systemzeit (Vorbereitung, Elterngespräche) entlastet werden sollen, damit sie stattdessen in diesen Stunden in den Mangelfächern eingesetzt werden können.
    Gute Idee. Mehr Unterricht, aber dafür weniger Vorbereitungszeit. *thumbsup* ;)

    kl. gr. Frosch

    Warum nicht viel radikaler? Die Arbeitszeit aller Lehrer von den Anrechnungen für Vorbereitung, Nachbereitung, Korrekturen, Elterngespräche und sonstigen Veranstaltungen entlasten. Dann könnte man die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung unter Berücksichtigung der Ferien auf geschätzte 60 Unterrichtsstunden á 45 Minuten erhöhen und würde auf einen Schlag die meisten Probleme lösen. Zudem würden viele Lehrkräfte dem Arbeitsmarkt für andere dringend benötigte Aufgaben zur Verfügung stehen.

    8o 8o 8o

    Gruß !

    Zitat

    Original von SemantaSyntax
    Das Schulamt hat mich versetzt, und man hat mir zu Beginn der Osterferien eine inhaltslose Abmahnung zukommen lassen.
    [...]
    Das Schulamt weiß um die gefälschte Dienstaufsichtsbeschwerde und will an der Abmahnung nun festhalten.

    "Inhaltlose Abmahnungen" gibt es nicht, siehe Wikipedia:


    http://de.wikipedia.org/wiki/Abmahnung#Arbeitsrecht

    Dies wird im Dienstecht / Beamtenrecht nicht anders sein.

    Mein dringender Tipp:
    Da hier offensichtlich "scharf geschossen" wird, unbedingt einen im Dienstrecht/Beamtenrecht(!) kompetenten Anwalt suchen und dafür sorgen, dass diese "Abmahnung" entfernt wird. Notfalls Zeugen benennen, die den Sachverhalt vor dem Verwaltungsgericht klären können. Das Verwaltungsgericht selber wird sich sicherlich nicht vom Schulamt einschüchtern lassen. Falls du Angestellter bist: Arbeitsgericht und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Auf keinen Fall einen "Wald und Wiesen"-Juristen.

    Wenn du im Recht bist, wirst du auch Recht bekommen. Und sieh es positiv: Wenn du dem Schulleiter Fehlverhalten nachweisen kannst, bekommt der echte Probleme. Vielleicht ist es alleine diese Aussicht wert, das Ganze durchzuziehen.

    Gruß !

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