Beiträge von Mikael

    Frage an alle, die schon einen Haufen Laptops/Netbooks (>30) in Betrieb haben:

    Wie macht ihr das mit Pflege und Wartung (Hardware/Software) der Geräte? Schulintern? Service-Firma?

    Und wie lagert ihr die Dinger? Zentral? In den Klassen (z.B. in abschließbaren Schränken)?

    Wer lädt die Akkus auf?

    Solche "Details" interessieren mich, da es wohl auch bei uns demnächst ansteht.

    Gruß !

    Ihr müsst das alles positiv sehen!

    Ich habe die Serie gestern zum ersten Mal angeschaut.

    Wenn es fünf (oder sechs?) Superlehrer nicht schaffen, eine Klasse von 16 Schülern zu motivieren und zu vernünftigen Leistungen zu bringen (und das offensichtlich in einem "Schulgebäude" das von anderen Schülern "befreit" ist), also bei einer Betreuungsrelation von ca. einer Lehrkraft pro 3 Schüler/Schülerinnen (inkl. immer anwesender Sozialpädagogin),

    was für eine tolle Leistung vollbringt dann der durschschnittliche (Hauptschul-)Lehrer, der von solchen Betreuungsrelationen nur träumen kann? Und trotzdem dafür sorgt, dass die meisten seiner Schüler etwas lernen? Dem müsste man glatt das Bundesverdienstkreuz verleihen...

    Aber der "Duchschnitts-TV-Konsument" wird das wohl nicht bemerken.

    Gruß !

    Zitat

    Original von neleabels
    Ich fände es viel besser, wenn auf bildungspolitischer Ebene endlich einmal eine Neudefinition schulischer Aufgabenbereiche vorgenommen würde; eine kritische und pragmatische Überprürung: diese Arbeitszeit hat die Schule, diese Mittel hat die Schule, was sind die Kernaufgaben, was ist Luxus und was sind Sonderwünsche. Wie kann man die Sonderwünsche im gegebenen Rahmen realisieren? Macht aber keiner, ist nicht opportun bei Wahlkämpfen und Wahlkampf ist sowieso immer. X(

    Nele

    Das Rundum-Sorglos-Paket für ca. 3500€-4000€ bruto im Monat ist für den Arbeitgeber halt billiger. 24/7-Service inkl. aller Überstunden und 100%-Verfügbarkeit (garantiert ohne Streikrecht!). Eine gehörige Portion Idealismus gibt's gratis dazu...

    Gruß !

    Ich habe mir jetzt das "Bazoo Avalon 5.1 Gaming Headset" von Vivanco zugelegt (nicht von Amazon sondern vom lokalen Elektronik-Markt).

    Als bei PC-Spielen, die Surround-Sound unterstützen, bringt es wirklich etwas. Ich habe es bisher mit Bioshock ausprobiert, die Ortung der "Gegner" ist eindeutig besser. Man merkt auch gut, ob ein Geräusch von vorne links oder von hinten rechts kommt.

    Bei Filmen von DVD ist der Effekt meiner Ansicht nach nicht so stark (ich habe erst zwei Titel angesehen). Ab und zu macht sich aber z.B. das Vibrationsmodul bemerkbar. Aber der Effelt hält sich in Grenzen.

    Gruß !

    Zitat

    Original von Bolzbold
    vgl. tagesschau.de

    Vielleicht macht mal jemand ein Richter-Bewertungsportal auf (Urteile sind gerecht - willkürlich; menschlich - menschenverachtend; usw.). Würde ja nur die berufliche Leistungen eines Richters (so mit Name und Dienstanschrift) bewertet werden, wäre ja ok, oder?

    Oder haben sich die Richter mit dem Urteil (siehe Zitat) eine Hintertür offengehalten (was für Lehrer gilt muss für Richter noch lange nicht gelten...)?

    Gruß !

    Zitat

    Original von kleiner gruener frosch
    Anmerkung am Rande: warum reden eigentlich immer alle nur von Bolzbolds verlinkter Datei? Ich habe die Datei doch schon in meinem ersten Beitrag verlinkt. *heul* ;)

    Naja, wenn man SO verlinkt:

    Zitat

    Original von kleiner gruener frosch
    Für deine Heimat NRW:
    Hier steht nur, dass Zitat:

    verboten ist.

    Sieht das ja auch echt keiner...:haudrauf:

    Ein zünftiger Link sieht so aus:


    Achtung! :super:-Link zu dem Thema!

    :winkewinke:
    TOP-INFOS <--- unbedingt klicken!
    :winkewinke:

    Gruß !

    Also in Niedersachsen ist so eine "Umlage" nicht zulässig. Was aber geht, ist dass "Lehrerfreiplätze" genutzt werden, wenn sie als solche vom Anbieter der Leistung kenntlich gemacht werden (bsplw: "Ab 20 Schüler übernachtet eine Lehrkraft kostenlos").

    In jedem Fall musst du den Eltern im Rahmen einer Endabrechnung alle Kosten, gewährten Freiplätze u.ä. aufschlüsseln, da du nur "treuhänderisch" das erhaltene Geld verwaltest.

    Also, sebst wenn du vorhast, den übrig gebliebenen Betrag zur eigenen Kostenentlastung zu nutzen (was ich für unzulässig halte!), müsstest du das den Eltern gegenüber offenlegen!

    Gruß !

    Zitat

    Original von Mia
    Viel unterhaltsamer ist es natürlich, wenn von Schülerseite möglichst viele derbe Sprüche fallen und der Lehrer, wie man das eben von einem "gestandenen" Lehrer so erwartet, die Jugendlichen ordentlich in den Senkel stellt. Oder lieg ich falsch?

    Viele Grüße
    Mia

    Klingt wie "Big Brother" im Klassenzimmer...Nein, ich habe es mir noch NICHT angesehen und werde es auch nicht tun...wobei:

    Übermorgen fangen bei uns die FERIEN an, und wenn ich dann viel Zeit habe..hmmm..

    Gruß !

    Ganz kurz:

    Ein Gesetz wird vom Gesetzgeber erlassen, also von einem Parlament. Die darin enthaltenen Regelungen sind für alle Bürger verbindlich.

    Eine Verordnung wird vom entsprechenden Minister aufgrund einer Ermächtigung im Gesetz erlassen. Umfang und Inhalt der Verordnung müssen im Gesetz klar bestimmt sein. Verordnungen sind für alle Bürger verbindlich.

    Ein Erlass wird vom Minister erlassen und regelt innerhalb seines Verwaltungsbereichs (z.B. Kulusministerium) einen Gegenstandsbereich. Er ist nur für die Angehörigen dieses Verwaltungsbereichs verbindlich, hat also keine Außenwirkung.

    Gruß !

    Zitat

    Original von German
    Und bei den Wahlen SIND Kollegen zwangsverpflichtet worden.

    JEDER Bürger kann als Wahlhelfer zwangsverpflichtet werden (und auch als Schöffe vor Gericht). Dass es so häufig Beamte trifft, liegt wohl eher daran, dass sich diese seltener trauen (aus guten Gründen natürlich) nein zu sagen.

    Und zur Arbeitszeit hat Meike ja bereits etwas geschrieben.

    Mekre: Auch Beamte haben eine festgelegte wöchentliche Arbeitszeit und entsprechende Regelungen zur Arbeitszeit. Diese dürfen nur in Ausnahmefällen überschritten werden, bei unvorhergesehenen Ereignissen beispielsweise. Ein Elternabend gehört sicherlich nicht dazu. Wer sich darauf einlässt, ist selber Schuild. Man könnte auch um 18 Uhr anfangen.

    Nebenbei: Vertretungskonzepte, die auf systematischer MEHRARBEIT der Kollegen und Kolleginnen beruhen, sind auch unzulässig. Ein Personalrat, der so etwas abnickt, ist (freundlich gesagt) einfach nur unfähig.

    Gruß !

    Dass A14 nicht nach Engagement oder Leistung vergeben wird, beobachte ich auch. Folgende Kriterien sind wohl ausschlaggebender:

    - Kommt gut mit dem SL klar
    - Ist schon (sehr) lange an der Schule
    - Besetzt einen "Erbhof" (d.h Fachleitungen für die es "schon immer" A14 gab, macht es für neue Bereiche natürlich schwierig)
    - Steht nicht in der "Gefahr", sich mit A14 irgendwo hin wegzubewerben
    - Ist der Frauenbeautragten genehm (die heißt tatsächlich noch so in Niedersachsen trotz "Gleichstellungsgesetz")

    Mein Fazit: Lieber gleich irgendwo auf A15 wegbewerben. A14 ist reine Küngelei...

    Gruß !

    Zitat

    Original von Moebius
    Es gibt ein Arbeitsschutzgesetz, mehr als 10 Stunden pro Tag sind nicht erlaubt. Ansonsten kann man aber Unterricht bis 20 Uhr von Lehrern durchaus verlangen.
    [...]
    Nein, ist es nicht, ebenfalls im Arbeitsschutzgesetz ist geregelt, dass man nach Arbeitsende mindestens 11 Stunden Ruhephase bis zum Beginn der Arbeit am nächsten Tag haben muss.

    Grüße,
    Moebius

    Völlig richtig, Moebius!

    Aber leider herrscht unter Kolleginnen und Kollegen bisweilen eine Aufopferungsmentalität vor.

    Vielleicht aber auch ganz einfach ... voir der Schulleitung (für die Pünktchen darf jeder einen passenden Lieblingsbegriff seiner Wahl einsetzen).

    Gruß !

    Zitat

    Original von John2
    Ist es unpädagogischer oder weicheiiger, berechtigten Schülerwünschen im Bewusstsein der Verantwortung nachzugeben und nach bestem Wissen und Gewissen Gefahrenmomente zu minimieren, als sich hinter Verboten, Verordnungen und Sicherheitsaspekten zu verschanzen, damit die Schüler verzichten lernen!

    In unserem Job sind wir nun einmal an die entsprechenden Vorschriften gebunden. Wen das stört, der soll lieber ein privates Erlebniscamp für Jugendliche aufmachen, meinetwegen auch an der kroatischen Adriaküste. Aber auch dann wird man sicherlich die eine oder andere Vorschrift befolgen müssen...

    Ansonsten verweise ich auf die Ausführungen von Kollege Moebius.

    Gruß !

    Zitat

    Original von John2
    [...] aber er will sicher auch nicht aus übertriebener Angst vor jedem Risiko den Schülern jeden Spaß nehmen.

    Sorry, aber das Dauer-Argument "Spaß" kann ich nicht mehr hören.

    Beim Schwimmen ist die Sache rechtlich eindeutig geregelt.

    Man kann mit den Schüler und Schülerinnen genug andere Sachen machen, die auch "Spaß" machen. Eine Lehrkraft, die sich aus Bequemlichkeit immer den Schülerwünschen beugt ("Aber wir wollen Schwimmen gehen!") ist wegen mangelnder Führungskompetenz definitiv kein "Pädagoge" (was ja m.W. nach soviel wie "Knabenführer" heißt), sondern ein "Weichei". Muss ich mal so hart sagen.

    Gruß !

    Zitat

    Original von me.marion
    CKR: Doch! KA sind Teil der Notengebung und daher sehr wohl Verwaltungsakt...so war's jedenfalls noch, als ich meine Schulrechtsprüfung abgelegt hab...

    me

    Nein, eine KA ist kein Verwaltungsakt. Es ist nämlich keine "erhebliche" Entscheidung. Sie kann daher nicht mit Widerspruch und Klage angefochten werden.

    Gruß !

    Zitat

    Original von Hawkeye
    http://www.nibis.de/~as-ver/fach/p…chtspflicht.pdf

    Dort heißt es unter anderem:

    Sorry, aber juristische Halbwahrheiten helfen hier nicht weiter.

    Wenn man sich die Mühe macht, selbst einmal in die Paragraphen zu blicken, so stellt man unschwer fest, dass in u.a. Art. 34 GG steht:

    Zitat

    Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff [des Staates] vorbehalten.

    §839 BGB Abs. 1 sieht sogar eine direkte Haftung des Beamten (Satz 1), zumindest bei Vorsatz (Satz 2).

    Interessant ist wohl der Fall der groben Fahrlässigkeit (vorsätzliches Handeln unterstellen wir hier mal niemanden).

    Sehen wir noch einmal ins BGB was "fahrlässig" überhaupt bedeutet.

    §276 Abs.1 S. 2 verkündet uns:

    Zitat

    Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht läßt.

    Als Erläuterung hilft vielleicht dies:

    Zitat

    Fahrlässigkeit

    Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgpfalt außer Acht lässt (§ 276 II). Anders als im Strafrecht stellt der zivilrechtliche Fahrlässigkeitsbegriff nicht auf die Person des Schuldners ab, sondern setzt einen objektiven Maßstab, der nach den Anforderungen im engeren Verkehrskreis der Beteiligten zu beurteilen ist. Fahrlässig handelt also derjenige, der die Sorgfalt außer Acht lässt, die von einem Angehörigen derselben Personengruppe in der jeweils konkreten Situation erwartet wird.


    http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/f/fahrlaessigkeit/

    Wer die Rechtsgrundlagen seines Berufes nicht kennt oder ignoriert, handelt also fahrlässig. Ob es eine "grobe Fahrlässigkeit" wird, entscheidet im Zweifel das Gericht...

    Für Niedersachsen haben wir zwei Erlasse, die hier inbesondere wichtig sind, nämlich den [URL=http://www.schure.de/22410/35,82021.htm]Schulfahrten[/URL]-Erlass, der auf den Erlass [URL=http://www.schure.de/22410/23,6,52100,1.htm]Grundsätze zum Schulsport[/URL] Bezug nimmt.

    Und wer jetzt noch Lust hat, liest sich in dem zuletzt genannten Erlass insbesondere Abschnitt 4 durch und lernt ganz viel dazu!

    Gruß !

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