Für Niedersachsen gilt:
Mittagspausenaufsicht im Rahmen des Ganztagsangebots muss zur Hälfte angerechnet werden laut Ganztagserlass, und zwar jede einzelne Mittagspausenaufsicht. Für "normale" Pausenaufsichten gibt es keine Anrechnung, andere Aufsichten im Rahmen des Ganztagsangebots (z.B. Zeiten freier Beschäftigung für Schüler) müssen wiederum zur Hälfte angerechnet werden, Unterrichtsangebote, Hausaufgabenbetreuung, AGs usw. im Rahmen des Ganztagsangebots müssen wie Unterrichtsstunden (also voll!) angerechnet werden. Das steht im Ganztagserlass, da hat der Schulleiter keinen Spielraum!
Wenn die individuelle Belastung durch sonstige Pausenaufsichten zu groß ist, sollte darauf geachtet werden, dass das Kollegium gleichmäßig belastet ist. Ein "Aufsichtenkonzept", in dem alles schriftlich fixiert ist, empfiehlt sich. Ansonsten hilft nur, eine individuelle zeitliche Buchführung: Nehmen die Aufsichten zuviel Zeit ein, muss man eben woanders einsparen (z.B. Unterrichtsvor- und Nachbereitung, Ausflüge mit den Schülern, Klassenreisen, nicht-verpflichtende Tests,...). Dazu bist du indirekt sogar verpflichtet, da du einen Gestaltungsspielraum bei der Verteilung deiner Arbeitszeit hast, und du auch zur Gesunderhaltung deiner Arbeitskraft verpflichtet bist, was andauernde Überstunden verbietet! Bezahlt wirst du im Jahresmittel zudem für 40 Zeitstunden pro Woche bei ca. 46 Wochen pro Kalenderjahr. Alles, was du darüber arbeitest, schenkst du dem Dienstherrn und sorgst damit dafür, dass sich die Situation nicht bessert!
Gruß !