Der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde ist eine erzieherische Maßnahme in Eigenverantwortung der Lehrkraft. Als erzieherische Maßnahme muss sie verhältnismäßig und zweckmäßig sein. Bei einer einmaligen Verspätung dürfte das mit der Verhältnismäßigkeit schwierig werden, bei wiederholten Verspätungen definitiv nicht. Ich kenne das im Artikel beschriebene Verfahren noch ein bisschen anders: In meiner eigenen Schulzeit war nur das Haupttor geöffnet und dahinter wartete nach Beginn der ersten Stunde unser Schulleiter. Ganz großer Spaß wenn man zu spät kam...
Verweigerung von Lehreranweisungen ist im Wiederholungsfall eine Disziplinarkonferenz, da sehe ich jetzt weniger Probleme...
Tja, bei uns enden solche Eskalationsketten mit mehreren Teilkonferenzen in denen wiederholt die Entlassung von der Schule angedroht wird. Und da geht es natürlich nicht mehr um solche Kleinigkeiten wie Verspätungen oder Reinigungsdienst. Letztendlich passiert selten etwas. "Wir finden keine andere Schule" und "Kriege ich bei den Behörden nicht durch" sind da die Argumente. So behalten wir viele Kotzbrocken (sorry) bis zur Klasse 10. Zwischendurch sind wir froh, wenn mal eine Woche Schulausschluss durchgesetzt wird. Da gibt es ein Aufatmen im Lehrerzimmer.