Bei uns kursierte heute im Lehrerzimmer die Information, dass Vertretung von Kollegen, die in Quarantäne sind, nicht als Mehrarbeit vergütet wird. Begründung: da die Lehrer in Quarantäne diesen Unterricht ja zuhause vorbereitet haben, fällt für den vertretenden Kollegen ja eigentlich keine Arbeit an. Hat das noch jemand gehört?
Sorry, falls das schon irgendwo besprochen wurde; ich verfolge hier alle Threads mit viel Interesse und da verliert man schonmal den Überblick
Das stand tatsächlich in irgendeiner Verordnung, die hier verlinkt wurde...