Es fehlt hier einfach an passenden Einfällen: Lehrkräfte werden mit UBs bewertet. Da hat sich niemand weiter Gedanken gemacht. Für eine Fachleitung mag das sinnvoll sein, für Funktionsstellen oder Schulleitung ist das unwichtig.
Das sehe ich nicht so. Eine der Aufgaben von Schulleitungen ist auch die Beurteilung des Unterrichts von Referendaren und eben genau von Kolleginnen und Kollegen bei Beförderungen.
Deshalb gehört zur A15-Revision des stellvertretenden Schulleiters in NRW auch die Unterrichtsnachbesprechung als Teilaspekt.