Beiträge von Schmidt

    Vor allen Dingen wird es dazu führen, dass gerichtlich festgelegt werden wird, dass die Kollegin und Kollegen bei einer beständigen Überschreitung der Arbeitszeit eine Reduzierung ihrer Pflichtstundendeputate bekommen werden. Da wird es dann wirklich interessant. Ich werde mal berichten.

    Wir kommst du darauf?

    Ich versuche es noch mal für dich zu erklären.

    Mir ist nicht ganz klar, was du "erklären" willst. Ja, natürlich muss man versuchen, Arzttermine außerhalb der Unterrichtszeit zu legen. Wenn es nicht geht, dann geht es eben nicht. Das ist auch keine Interessenabwägung. Grundsätzlich ist das vollkommen unproblematisch. Wenn man einmal im Quartal zum Endokrinologen oder zum Kardiologen muss und das eben nur innerhalb der eigenen Unterrichtszeit geht bzw. man einen Vormittag/Nachmittag für Vertretungen/Konferenzen nicht zur Verfügung steht, bricht davon der Schulbetrieb nicht zusammen.

    Für eine Kinderwunschbehandlung, um die es hier in den letzten Beiträgen ging, sind mehrere, terminlich nicht beeinflussbare Arzttermine notwendig. Das kann ein häufigeres Fehlen notwendig machen. Das ist eben so. Dafür ist grundsätzlich eine Interessenabwägung notwendig, die ist aber einfach: Der Wunsch nach eigenen Kindern ist höher zu bewerten, als ein paar Vertretungsnotwendigkeiten.

    Deine Vorstellung von dieser Behandlung ist falsch. Das kannst du akzeptieren oder weiter am Thema vorbei diskutieren.

    Warum sollte ich mich da einlesen?

    Weil du das hier schreibst:

    Zitat

    Grundsätzlich würde sich erstmal die Frage stellen, ob die Behandlung auch in den Ferien stattfinden kann. Ich kenne mich zwar nicht mit dem Thema aus, könnte mir aber durchaus vorstellen, dass das man das hinbekommen kann

    Einlesen hätte diese Vorstellung bereits im Vorfeld korrigiert.

    Das Wahrnehmen von Beitrag #58 hätte auch schon geholfen.

    Mein Mann fängt dann z.B. früher an und geht eher oder umgekehrt. Außerdem hat er unzählige Überstunden, was aber natürlich bei Vertrauensarbeitszeit eh hinfällig ist.

    Auch bei Vertrauensarbeitszeit darf dein Mann sich seine Arbeitszeiten aufschreiben und flexibel mal einen Tag frei machen oder eine Woche nur den halben Tag arbeiten. Niemand (vielleicht abgesehen von Pflegekräften) ist so unersetzbar oder so wichtig, dass das nicht geht.

    Warum Opferrolle, wenn ich für Verstöße, die offensichtlich nicht korrekt sind, Abhilfe will? Muss ich mich dafür, dass ich Gesetze einhalte und eingehalten sehen will, als Opfer bezeichnen lassen? Das ist echt schwach!!

    Ich bezeichne dich nicht als Opfer, ich sage, dass du dich in die Opferrolle begibst und dich dort recht wohl zu fühlen scheinst.

    Du betonst immer wieder, wie sich deine Situation ändern würde, wenn es nur eine verpflichtende Arbeitszeiterfassung gäbe.

    Hinweise darauf, wie du schon jetzt dafür sorgen kannst, ein vernünftiges Arbeitspensum nicht zu überschreiten, ignorierst du oder bringst vor, dass dich die Schulleitung dann böse anguckt. Ja gut, wenn böse angucken schon reicht um zu erwirken, dass du dich weiterhin dauerhaft überarbeitest, dann bringt dir auch eine verpflichtende Zeiterfassung nichts. Denn auch dann braucht man als Bediensteter das Selbstbewusstsein, seinen Mund auf zu machen und bspw. nicht doch sonntags zuarbeitet, ohne es aufzuschreiben.

    Abgesehen von allen wenig sinnvollen Vergleichen zwischen verschiedenen Berufen ist für mich die Einrichtung und Überwachung der AZ das entscheidende Argument, das für die AZE spricht. Hiervon erwarte ich, dass sich die Behörde bei deutlicher Überschreitung der AZ nicht mehr „wegducken“ kann und die Arbeitszeiten anpassen muss.

    Du scheinst dich in deiner Opferrolle wohl zu ffühlen Dann weiterhin viel Vergnügen damit. 🤷🏾‍♂️

    Dass eine Führungskraft im mittleren Führungsbereich nicht mal eben drei Monate am Stück weg sein kann, haben vor allem eben diese Führungskräfte selbst so gesehen und das auch so gelebt.

    Die Geschäftsführerin des Forschungsinstituts, an dem ich zur Zeit (neben der Schule) tätig bin, hat drei Monate Sabbatical angespart und dieses auch so durchgeführt.

    In einem der Unternehmen, in dem ich gearbeitet habe, hat der Regionalleiter Süd keine drei Monate am Stück Urlaub gemacht, wohl aber rund drei Monate über das Jahr verteilt Urlaub genommen und Gleitzeitstunden/Überstunden abgefeiert.

    Das geht bei vernünftig geführten Behörden oder Unternehmen durchaus.

    Wenn du unbedingt darauf eingehen willst, dass wir mit Menschen arbeiten, dann lass unseren Job doch mal mit Mitarbeitern im Jugendamt vergleichen. Wie meinst du machen die das wohl mit ihrer Arbeitszeit?

    Selbst beim Jugendamt sind die potentiellen Folgen von liegengebliebener Arbeit erheblich größer, als bei Lehrern.

    Klausuren, die eine Woche zu lange liegen, ein paar Stunden mehr oder weniger unvorbereiteter Buchunterricht oder eine nicht stattfindende Klassenfahrt sind nicht mit Gesundheitsgefährdung/ernsthaften psychologischen Folgen für Kinder oder Jugendliche verbunden.

    Der Friseur bekommt für den Männerhaarschnitt aber auch weniger Geld als für den Frauenhaarschnitt. Was ist das denn für ein Vergleich?

    Mal abgesehen davon, dass einige Friseure diesen sexistischen Kackscheiß so nicht mehr machen, vergleiche eben Herren Haarschnitte miteinander. Beim einen dauert es 15 Minute, bisschen kürzen und Nacken ausrasieren, während andere umfangreiche Vorstellungen davon haben, wie ihre stylische Kurzhaarfrisur auszusehen hat.

    Aber natürlich kann niemand sagen, "ich musste nach der 17. Klausur mit der Korrektur aufhören" oder "ich habe nach der Konferenz nur noch die Unterrichtsvorbereitung für Montag bis Mittwoch 3. Stunde geschafft". Ich sehe bislang keine Vorteile in dieser Maßnahme, nur Zusatzaufgaben.

    Warum nicht?

    Wenn ich Samstag um 22 Uhr bei der 17. Klausur bin, höre ich in der Regel mit der Korrektur auf. Wenn ich den Satz am Montag zurückgeben müsste, korrigiere ich trotzdem nicht am Sonntag fertig. Dann dauert es eben ein paar Tage länger.

    Wenn ich zwei Klausurstapel Englisch Oberstufe da liegen habe, eine längere Konferenz angesetzt ist und ich für die 8er noch eine neue Lektüre vorbereiten muss, lasse ich mich nicht zum Sommerfest verpflichten. Wenn ich kommen muss, weise ich die Schulleitung darauf hin, dass die Oberstufenklausuren dann voraussichtlich länger liegen werden.

    Das funktioniert natürlich nur, wenn ich, falls sich jemand beschwert, nachweisen kann, dass ich bspw. nicht in den letzten zwei Wochen außer Präsenzunterricht gar nichts gearbeitet habe und die Arbeit nur deswegen noch liegt. Und natürlich immer unter Berücksichtigung der korrekten Arbeitszeit. Bei mir in Vollzeit und mit dem Wunsch, neben den Sommerferien noch weitere Ferien (weitgehen) frei zu haben, also durchschnittlich 45 Stunden pro Woche.

    Deine Argumentation setzt aber voraus, dass die Schulleitung bereit ist, meiner Argumentation zu folgen! Dem ist aber bei weitem nicht so!

    Nein, tut es nicht. Wie kommst du darauf?

    Die Fürsorgepflicht ist keine Meinung.

    Zitat

    Mein Schulleiter möchte gerne Beweise, dass ich tatsächlich so viel gearbeitet habe! Und genau da setzt die verpflichtende Arbeitszeiterfassung an!

    Der "Beweis" ist deine (möglichst lückenlose) Arbeitszeiterfassung. Dabei ist es vollkommen egal, ob die verpflichtend ist oder nicht. Warum sollte das relevant sein?

    Nein, sorry! Da muss ich dir widersprechen. Es bringt null, wenn ich zu meinem SL gehe und sage, dass ich die Woche 54 Stunden gearbeitet habe. Dann schaut er mich mit großen Augen an und sagt mir, dass ich effizienter arbeiten müsse. Das einzige, was hilft ist die Verpflichtung des AG/der Behörde diese Daten zu erheben und -noch wichtiger- auszuwerten! Bisher ist aber unklar, ob wir als Beamte überhaupt unter diese Neuregelung fallen. Bis eine solche Sache vor dem VerwG und durchgefochten ist, vergehen nochmal 1-2 Jahre, wie diverse Bsp. im Forum zeigen. Na dann!

    Du verstehst das falsch. Du arbeitest so, dass du deine Arbeitszeitverpflichtung erfüllst und gesund bleibst. Wenn dann etwas liegen bleibt, dann ist das so. Beschwert sich deine Schulleitung darüber, erklärst du, warum es so ist, wie es ist. Wenn du angewiesen wirst, über deine Belastungsgrenze hinaus zu arbeiten, dann lässt du dir die Anweisung schriftlich geben. Remonstrieren nicht vergessen. Sollten disziplinarische Maßnahmen eingeleitet werden, kannst du ganz genau nachweisen, dass deine Schulleitung ihre Fürsorgepflicht verletzt. Du hast als Beamter einen Anspruch auf Fürsorge und Schutz.

    Dass die Situation in dieser Form eskaliert, ist aber so oder so unwahrscheinlich.

    Das stimmt, aber es hilft dir auch nicht, wenn es nicht als Bestandteil und Mittel des ArbSchG offiziell eingeführt und anerkannt ist. Dann mache ich das für mich selbst ! Das ist schön! Es Schafft aber keine Abhilfe bei den realen Missständen, denen wir unterliegen. Leider

    Doch, natürlich. Du musst nur den Allerwertesten in der Hose haben, dich nicht einschüchtern zu lassen bzw. dich nicht in vorauseilendem Gehorsam selbst gesundheitlich zu schädigen.

    Richtig, aber das ist ja jetzt nicht die Masse. Den Kontrolltermim beim Zahnarzt kann ich mir halt nicht drei Monate im Voraus auf Mittwoch 10 Uhr legen und mich dann beschweren, wenn ich dann Unterricht habe

    Sagt ja niemand, dass das wöchentlich passiert. So einfach, wie du das darstellst, ist es aber nicht immer. Den jährlichen Kontrolltermin beim Zahnarzt kann man auch in die Ferien legen.

    Arzttermine kannst du außerhalb der allgemeinen Unterrichtszeit legen.

    Bei Fachärzten ist das unter Umständen nicht ohne Weiteres möglich. Oder bei bestimmten Zeiten für bestimmte Untersuchungen.

    Bspw. werden Blutentnahmen bei meinem Hausarzt nur drei Tage die Woche, jeweils ab 9:00 Uhr gemacht.

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