Ürigens, nachdem ich heute mit einem Herren vom Kultusministerium geschrieben habe und dieser schrieb, "es gäbe für das REF in NDS gar keine Höchstaltersgrenze", sondern eben nur für die "Verbeamtung im Allgemeinen", schickte ich ihm den Passus samt Gesetzestext + Link von seiner Kultusministeriumsseite.
Deine Quelle oben zitiert falsch. In dem Paragraphen, um den es geht, geht es nur um Höchstgrenzen für das Beamtenverhältnis, nicht um eine generelle Höchtsgrenze für die Einstellung ins Ref.
Es ist schon merkwürdig, dass du irgendwelchen Drittquellen im Internet mehr Vertrauen schenkst, als den Leuten, die genau für die Einstellung ins Ref zuständig sind. Denen sollte man auch nicht immer alles glauben, aber hier deckt sich die Aussage mit dem Gesetzestext.