Beiträge von Schmidt
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Warum muss ich gerade hieran denken.
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https://www.kmk.org/themen/allgeme…bschluesse.html
Ein direkter Einstieg in den Vorbereitungsdienst für Haupt- und Realschulen sollte in Hessen möglich sein (Lehramtstyp 3).
Ganz genau weißt du es erst, wenn du dich beworben hast.
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https://lehrkraefteakademie.hessen.de/lehrerausbildu…und-einstellung
Dort findest du alle Informationen zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst in Hessen (insbesondere im Merkblatt).
Warum solltest du mit einem 1.Staatsexamen aus Bayern noch etwas in Hessen nachstudieren müssen?
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@samu: Nicht böse gemeint, aber ich habe das Gefühl, dass du mich nicht verstehst. Du möchtest über einen ganz konkreten Fall mit entsprechender Rechtsgrundlage reden und darum geht es mir so gar nicht. Ich denke, dass wir die Diskussion da beenden sollten.
Es geht aber hier im Thread um einen konkreten Fall. Deine Unterstellungen aufgrund abstrakter Annahmen gehen am Thema vorbei und sind vollkommen aus der Luft gegriffen.
Niemand hat hier vorgeschlagen, geltendes Recht zu ignorieren oder den Staat von innen zu zersetzen.
Ich kann hier nur für mich persönlich sprechen: ich glaube grundsätzlich daran, dass unser Staat funktioniert. Er hat aber auch Schwächen und er besteht aus Menschen, die vielleicht nicht immer nur das Beste aller Beteiligten wollen. Oder die ein Kind und seine Familie nicht abschieben wollen, aber keine andere Wahl haben, weil ein übereifriger Lehrer sie ohne rechtliche Notwendigkeit angeschwärzt hat. Wer weiß.
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Ohne Helm und ohne Gurt
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Genau, man weiß es nicht. Deswegen gebe ich (sofern es so vorgesehen ist) die Information weiter
Sofern es vorgesehen ist = wenn es eine Rechtsgrundlage gibt. Die Rechtsgrundlage, nach der du als gemeiner Lehrer dazu verpflichtet bist, irgendeine Behörde darüber zu informieren, dass dir zu Ohren gekommen ist, dass ein Kind in deinem Kurs keinen Aufenthaltstitel hat, bist du noch schuldig.
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D.h. wenn ein Polizist ein Tempolimit oder ein Verbot weicher Drogen persönlich doof findet, verfolgt er die Taten nicht? Auf die Idee würde auch keiner kommen.
Es ist Aufgabe von Polizisten, Straftaten zu verfolgen. Und selbst da darf häufig abgewogene werden, was in welcher Form verfolgt wird.
Als Lehrer ist es nicht meine Aufgabe Blockwart zu spielen. Ich unterrichte und erziehe meine Schüler. Das ist meine Aufgabe. Nicht mehr und nicht weniger.
Du darfst gerne alles und jeden anschwärzen und deinem Staat blind vorauseilenden Gehorsam leisten. Die Behauptung, dass du dazu als Beamter verpflichtet seist ist aber vollkommen absurd. Was du darfst und musst ist relativ genau festgelegt. Du verlierst als Beamter auch nicht deinen Status als Bürger. Und an keiner Stelle steht, dass du die hoheitlichen Aufgaben anderer Behörden zu erledigen hast.
Du kannst ja mal die Rechtsnorm heraussuchen, die einen Lehrer (Beamte/Angestellte) dazu verpflichtet, einen Schüler ohne Aufenthaltstitel anzuzeigen (im Sinne von den Behörden melden).
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Wir sind Teil des Staates und sollten diesem grundsätzlich vertrauen. Wir können nicht den Staat repräsentieren und gleichzeitig seine Entscheidungen in Frage stellen.
Selbstverständlich muss jeder Bürger Entscheidungen des Staates reflektieren und selbstverständlich auch ablehnen dürfen. Dass ich für diesen Staat arbeite bedeutet doch nicht, dass ich alles zustimmend abnicken muss. Seltsame Vorstellung.
ZitatDer Vater verhaut das Kind oder vielleicht noch besser die Nachbarin. Oder er dealt Drogen. Oder er war ein Kriegsverbrecher. Oder er plant einen Anschlag. Oder was auch immer. Du erfährst davon. Behältst du die Information für dich, um die Familie vor einer drohenden Abschiebung zu retten? Wo setzt du die Grenze? Was gibt man weiter, was nicht?
Das muss jeder für sich selbst entscheiden. Bei diesen Beispielen würde ich vermutlich nur das Drogen dealen für mich behalten.
ZitatIch will damit sagen, dass du dann zum Richter wirst und entscheidest.
Nö. Ein Richter stellt anhand eines Sachverhalts fest, ob bzw. welche Merkmale von Straftaten gegeben sind und legt, bei schuldhaftem Verhalten ein Strafmaß fest. Dass ich nicht in vorauseilendem Gehorsam alles und jeden anschwärze, hat damit rein gar nichts zu tun.
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In dem du der Stadt / dem Landkreis mitteilst: Kind XY ist bei uns aufgelaufen. Was sollen wir machen? Kannst du ihm keiner Gefahr aussetzen. Dann wird die Behörde prüfen, ob er nach geltendem Recht hier bleiben darf.
Natürlich schade ich dem Kind damit, wenn es abgeschobben wird. Oder die Eltern abgeschoben werden, das Kind aber bleibt. Dafür will ich nicht verantwortlich sein. Ich sehe mich auch nicht in der Verantwortung, Behörden etwas auf die Nase zu binden, nach dem ich nicht explizit gefragt wurde. Ich halte nichts von vorauseilendem Gehorsam. Das betrifft nicht nur den Aufenthaltsstatus, sondern natürlich auch Straftaten. Solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist, geht mich das nichts an.
ZitatWas ist, wenn der Vater ein gesuchter Kriegsverbrecher ist, der hier untergetaucht ist? Du unterstützt ihn, indem du Informationen nicht weiter gibst.
Ja, das dürfte natürlich beim deutlich überwiegenden Teil der Menschen ohne Aufenthaltstitel der Fall sein.
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Ist das hier nicht eine Unterhaltung über ungelegte Eier? Hast du dich irgendwo erfolgreich zum Studium der freien Kunst oder Kunst Lehramt beworben? Wenn nicht kann es gut sein, dass du dich selbst überschätzt. So wie, an meiner ehemaligen Uni, jedes Semester ca. 65% der Bewerber. Erstelle ordentliche Mappen, bewirb dich und schau dann erstmal, ob du überhaupt die Möglichkeit hast, Kunst zu studieren.
Du hast keine 250 Euro für einen TOEFL, aber deine Eltern würden dir ein Studium mit 20.000 Euro Gebühren finanzieren? Es gibt auch Unis mit eigener Sprachprüfung oder an denen bestimmte Noten im Fach Englisch (im Leistungskurs) reichen. Daran scheitert es sicher nicht.
Warum möchtest du nicht in einem Designberuf arbeiten? Grafikdesign hat bspw. mehr mit Kunst zu tun, als Kunstunterricht. Und wenn man das gut kann und kreativ ist, lässt sich da einiges erreichen.
Du kannst dich übrigens auch ganz ohne Studium künstlerisch betätigen. Das Internet ist eine hervorragende Plattform für die zur Schau Stellung der eigenen Werke. Es gibt viele kleine Kultureinrichtungen, die gerne Arbeiten von Jungkünstlern ausstellen etc. Wenn du als Künstler aktiv werden willst, musst du dazu nicht Kunst studieren, sondern in erster Linie Kunst machen.
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Aber on topic, mich würde jetzt auch interessieren, wie das Seminar abläuft, in dem man einen Stundenentwurf schreiben soll, davon aber in der ganzen Veranstaltung nichts hört.
Wir hatten im Studium zwei fünfwöchige Praktika in Schulen. Im Informatik Fachpraktikum haben wir im Vorbereitungsseminar ein Semester lang ausführlich über Unterrichtsplanung gesprochen und schrittweise selbst geübt (auch aneinander). Im Praktikum haben wir einen ausführlichen Entwurf geschrieben, ihn ausprobiert (mit Anwesenheit des universiätren Praktikumsbetreuers), später reflektiert und alles ausgearbeitet im Praktikumsbericht mit zur Benotung abgegeben.
Das war sehr hilfreich und hat tatsächlich etwas für den Anfang des Ref gebracht.
Stundenentwürfe sind kein Hexenwerk. Buch lesen, ausprobieren, gucken was passiert und Ratschläge annehmen. Ob das schon im Studium beginnt oder erst im Ref ist dabei unerheblich.
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Nanu, muss man jetzt schon während des Studiums Stundenentwürfe schreiben? Das wusste ich gar nicht. Ich habe damals meinen ersten Stundenentwurf erst im Referendariat verfassen müssen. Mein Studium ist aber nun auch schon 20 Jahre her...
Gabs bei mir auch schon, das ist aber noch keine 10 Jahre her. Wir haben in jedem Didaktik Seminar ab dem 3.Semester einen Entwurf geschrieben und häufig auch im Peer Teaching ausprobiert. Natürlich mangels echter Lerngruppen keinen ausführlichen Entwurf.
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Gymnasiallehrer unterrichten auch 5.Klässler ohne Englischkenntnisse.
Die Umstellung von Zehnjährigen auf Achtjährige sollte für ausgebildete Lehrer möglich sein.
Edit: 8. Jähriger. Ganz kreativ heute.
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Hier ist sind die geleisteten Stunden auch im Durchschnitt auch höher, als im Büro innerhalb einer Firma. Die Arbeitszeit wird ja in den wenigsten Fällen erfasst, wenn ein Angestellter im eigenen Heim arbeitet.
Klar wird die erfasst. Wenn es ein Aufzeichnungssystem gibt, man also auf der Arbeit "einsticht", dann kann man das in der Regel auch zuhause. Jedenfalls machen das alle meine Freunde und Bekannten von denen ich es weiß so und ich habe das früher auch gemacht.
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Oh, ich hatte es so verstanden, dass sie schon ein Kind hat, habe ich wohl falsch gelesen oder nicht?
Ich habe es so verstanden, dass sie, wenn sie mal Kinder hat, gerne daheim bliebe und deshalb überlegt, wann eine Erziehungszeitpause am sinnvollsten ist.
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