Etwas verschwiegen, das er dir nicht mitteilen muss und nach dem du nicht mal fragen darfst.
Es gibt diesbezüglich kein Auskunftsrecht und erst recht keine aktive Bringschuld es mit zu teilen. Ein Schulleiter, der daraus ein "Vertrauensverhältnis unreparierbar zerstört" stricken will, dokumentiert lediglich eine eigene Inkompetenz in Fragen Rechtskenntnis und Personalführung.
Von der rechtlichen Seite ist hier gar nicht die Rede. Die ist eindeutig.
Hier geht es ja darum, ob es moralisch vertretbar ist, den potentiellen Arbeitgeber zum eigenen Vorteil ins offene Messer laufen zu lassen.
Von potentiellen Mitarbeitern nicht belogen werden zu wollen ist ganz sicher keine Inkompetenz in Fragen der Personalführung.
Genau genommen hat die Frage gar nicht direkt etwas mit Schwangerschaft zu tun. Die Schule sucht jemanden, der zuverlässig eine Klassenleitung übernehmen kann. Die TE kann dies nicht, behauptet aber, wenn sie die Stelle annimmt, dem Arbeitgeber gegenüber, dass sie dies könne und auch wolle. Ob das nun an einer Schwangerschaft, einer Krankheit, mangelnder Ausbildung oder was auch immer liegt, ist für das Ergebnis nicht relevant.