Beiträge von reinhardhasselmann

    Ich wurde von 11/4 auf 13/3 höhergruppiert. Habe erfolgreich mit Hilfe des Gesamtpersonalrates Widerspruch eingelegt. Damit bekam ich diese Vorweggewährung von Stufen. Ich weiß jetzt gar nicht mehr, ob ich dagegen auch Einspruch eingelegt habe, weil das in meinen Augen heißen würde, dass ich länger auf Stufe 5 warten muss. Aber da ich 2 Jahre später verbeamtet wurde, hab ich es evtl nicht mehr gemacht. Ist schon eine Weile her.

    Weißt du noch, wann das war und in welchem Bundesland und Reg.Bez.?

    Hallo zusammen, nach §16,5 TVL ist es grundsätzlich möglich auf Antrag "abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt" zu bekommen. Hat jemand Erfahrungen mit so einem Antrag? Wenn ja, welche?
    Zum Hintergrund: Anders als Beamte werden Tarifbeschäftigte der Länder im Falle einer Höhergruppierung in der Erfahrungsstufe zurückgesetzt. Das Netto-Entgelt liegt dann für die nächsten 4 bzw. 5 Jahre nur knapp über dem Gehalt vor der "Beförderung". Wer vor kurz Ablauf dieser Stufenlaufzeit erneut höhergruppiert wird, hat das doppelte Nachsehen, denn er/sie wird dann erneut zurückgestuft und muss die Stufenlaufzeiten wieder voll durchlaufen.
    Einziger Ausweg aus dieser diskrimnierenden Benachteiligung der Tarifbeschäftigten ist ein Antrag nach §16,5 TVL. Darin heißt es:


    Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden. Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten. Die Zulage kann befristet werden. Sie ist auch als befristete Zulage widerruflich.


    Wer hat so etwas schon versucht oder wer hat anderweitige Erfahrung damit?

    Beamte und Tarifbeschäftigte des Bundes werden übrigens stufengleich befördert bzw. höhergruppiert. Die Unterschiede sind beträchtlich. Bei Stufengleicher Höhergruppierung würde ich fast 500 Euro netto mehr im Geldbeutel haben. So sind es noch nicht einmal 200 Euro. Wäre ich Beamter dürfte ich mich sogar über rund 700 Euro Nettogewinn freuen.
    Im Gegensatz dazu wird von mir aber der selbe Einsatz (z.B. als Fachleiter, stellv. Schulleiter, Koordinator) erwartet. Mit dem Hinweis auf das höhere Gehalt werden vielen Kollegen in meiner Situation z.B. die vorherigen Anrechnungsstunden gestrichen.
    Mir ist schleierhaft, wie meine Gewerkschaft einer solchen Diskriminierung zustimmen konnte.
    Fazit: Tarifbeschäftigte sollten die Finger von Funktionsstellen lassen: Deutlich mehr Arbeit für wenig Geld.

    Dank einer Beförderung bin ich nun nach 8 Monaten Bewährungszeit von E13 nach E14 höhergruppiert worden. Ich darf mich über einen Nettozugewinn von ca. 130 Euro freuen. Wäre ich ein Beamter, würde der Nettogewinn deutlich höher ausfallen. Das liegt zu einen daran, dass Beamte keine Sozial- und Rentenversicherung zahlen müssen. Der andere Grund liegt in der unterschiedlichen Handhabung der Erfahrungsstufen. Wird ein Beamter befördert, nimmt er seine Erfahrungstufe mit. Der Tarifbeschäftigte wird aber kräftig heruntergestuft.
    In meinem Fall bin ich von Stufe 6 auf Stufe 5 runtergerutscht. In einem Jahr werde ich erneut höhergruppiert nach E15. Das klingt üppig ist es aber nicht, denn auch dann werde ich weiter heruntergestuft. Am Ende bleibt ein möglicherweise nur zweistelliger Zugewinn. Da ich bereits 60 Jahre alt bin, werde ich bis zu meinem Ruhestand damit wohl zufrieden sein müssen. Eine Höherstufung erfolgt nämlich erst nach vier bzw. fünf Jahren.
    Frage: Kann man gegen die Herabstufung Widerspruch einlegen? Wenn ja, wer hat Erfahrungen damit?

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