Nein, Lehrkraft, ich bewerte in meinem Kompetenzbereich und auf Basis der schulischen Rechtsgrundlagen, dass dann zum Beispiel in begründeten Fällen eine amtsätztiche Attestpflicht auferlegt werden kann, ist klar geregelt.
Du erhälst eine Krankschreibung, auf der du gar nicht sehen kannst wieso diese erteilt wurde. Und das ist auch gut so. Wie genau kannst du dann hier irgendwas einordnen?