Ein funktionierendes Mittel sind Störsender, die sind aber leider verboten, sogar in Haftanstalten.
Das sind diese auch aus sehr gutem Grund.
Ein funktionierendes Mittel sind Störsender, die sind aber leider verboten, sogar in Haftanstalten.
Das sind diese auch aus sehr gutem Grund.
Ich hoffe, du bist dir gerade bewusst, dass du gerade Systemsprenger in Schutz nimmst - Menschen, die aufgrund ihrer Unberechenbarkeit eine Gefahr für Leib und Leben unbeteiligter Dritter darstellen. Ich weiß, dass diese Menschen ein schweres Päckchen zu tragen haben und oft selbst mit der ganzen Situation unzufrieden sind.
Es geht mir auch gar nicht darum, sie für den Rest ihres Lebens wegzusperren. Selbst innerhalb dieser kleinen Gruppe sollte das angestrebte Ziel immer die Wiedereingliederung in die Gesellschaft sein.
Mir war der Unterricht eigentlich immer, bis auf wenige Ausnahmen, zu langweilig. Ich habe den Unterricht nicht gestört, aber viel mehr als CO2 habe ich in der Regel nicht produziert. Ich kann vollkommen verstehen wenn andere, denen es genau so ging/geht, sich eben mit Stören die Zeit vertreiben. Diese ganzen Schlüsse sind viel zu allgemein gefasst. Ein Systemsprenger in der Schule ist nicht gleichzeitig eine Gefahr für die Gesellschaft, in den meisten Fällen ein Indikator für langweiligen Unterricht oder allg. pubertäre Unlust.
Und wie lernt er dadurch, sich auch im Klassensetting zu konzentrieren?
Wozu soll das wichtig sein?
Pädagogische Freiheit
huuiii, ich habe "Pädagogische Faulheit" gelesen.
Wenn ich keine Nachweis erbringen kann, habe ich eben "verloren". Dann ist es mir ziemlich egal.
Wie kommst du denn auf die Vermutung?
Ja, nach meinem ersten Studium, aber vor meinem Lehramtsstudium.
Ich drücke dir die Daumen. Irgendwas wird sicherlich anerkannt, ob es alles ist musst du sehen. Wenn nicht alles anerkannt wird, würde ich mich auf jeden Fall an die Personalvertretung wenden.
Bei mir wären es drei hintereinander anschließende Angestelltenverhältnisse über insgesamt sechs Jahre hinweg und eine freiberufliche Nebentätigkeit parallel zur Anstellung über ca. fünf Jahre... hatte ich damals zur Verbeamtung vor 2 Jahren auch im Lebenslauf vermerkt glaube ich 🙄 Das wäre ja drastisch viel Geld wenn die mir das noch anrechnen...
War das nach dem Studium?
Ne, natürlich nicht. Kann man sich ja gerne einreden, ist halt Selbstbetrug. Die schlauen Sozialzombies kommen an der Uni erheblich besser durch als die nicht so schlauen Herzchen. Im Idealfall ist man beides aber Intelligenz bringt einen an der Hochschule definitiv weiter als Sozialkompetenz.
Das ist vollkommen richtig. Nach dem Abschluss wird die Sozialkompetenz aber sehr wichtig, so ziemlich egal was man danach macht.
Was sind denn heute schon noch richtige Jobs?
Fliesen legen und Brot backen, ok, aber Personalsachbearbeiter, Innenausstatter, Personal Trainer oder Nachhaltigkeitsmanagerin? Ist im Grunde alles überflüssiger Käse, da leisten ja Lehrkräfte noch mehr, die halten den Eltern immerhin 6 Stunden am Tag ihre Kinder vom Leib.
Leider sehr wahr.
Führerschein und Grundbuch-Eintragung sind Dinge, die mir sooo wichtig nun nicht erscheinen
Beides deutlich wichtiger für mich. Führerschein brauche ich fast täglich und im Haus wohne ich.
Bei uns gab es aber auch nach dem ersten und dem zweiten Staatsexamen Feiern (selbst organisiert durch uns Absolvent*innen), an denen ich gerne teilgenommen habe. Genauso wie am Abiball.
Bei uns nicht. Meine Diplom- und später Masterurkunde habe ich feierlich vom Postboten übergeben bekommen. Nach dem Vorbereitungsdienst habe ich mit meiner Frau angestoßen.
Wie sind da eure Erfahrungen? Lohnt es sich da nachzufragen, wenn man solche Zeiten zwar im Lebenslauf angegeben aber nie was in Bezug dazu gehört hat?
Das lohnt sich unbedingt, verlieren kann man dabei nichts. Was anerkannt wird ist aber ziemlich individuell.
Mir wurden alle meine Tätigkeiten nach meinem ersten Hochschulabschluss für die Erfahrungsstufen anerkannt. Das waren knappe 6 Jahre. Ich bin also in Erfahrungsstufe 3 gestartet.
2 Lehrkräfte mit Schwimmschein, eine DLRG-Kraft, eine I-Kraft, ggf. Noch eine weitere Lehrkraft zur Aufsicht bei besonders Herausfordernen Klassen.
(Siehe Seite 1 oder 2)
Aber
a) ich glaube nicht, dass das der Standard ist
b) es kann natürlich trotzdem was passieren.
Meine Tochter hatte letztes Jahr Schwimmunterricht. Da waren zwei Lehrkräfte und eine Teilhabeassistenz dabei für die Klasse.
Da ticke ich einfach anders.
Ich beschwere mich nicht über Vertretungen und habe nie 'Wünsche" bezüglich meines Stundenplans oder meiner Stundenverteilung, weil das zu meinen Aufgaben gehört. Dafür hat mein Dienstherr mir gegenüber eine Fürsorgepflicht und die sehe ich verletzt, wenn ich mein krankes Kind nicht zum Arzt bringen kann.
Ich kann deine Situation vollkommen nachvollziehen. Das fällt aber nicht unter die Fürsorgepflicht.
Quatsch, bei einem notwendigen ärztlichen Termin, der nicht anders möglich ist, muss man selbstverständlich keinen Urlaub nehmen - weder bei einem Termin für sich noch bei einem Termin für das Kind: https://www.igmetall.de/service/ratgeb…tszeit-zum-arzt
Was dann notwendig ist und ob ein Ausweichtermin wie hier im Ende Juni noch vertretbar wäre, ist dann eine andere Frage. Notwendigkeit des früheren Termins und der Begleitung des Kindes also von den Ärzt*innen bescheinigen lassen und dann liegt der Ball beim Arbeitgeber respektive dem Dienstherren.
Vielleicht solltest du mal deine Voreingenommenheit bei diesem Thema zumindest insofern zurückstellen, als dass du keine falschen Sachen behauptest.
Es geht hier aber um das Kind und nicht um den Arbeitnehmer.
Wie soll das Kind denn dann zum Facharzt kommen?
Ich finde es menschlich vollkommen in Ordnung dich dafür freizustellen. Würde ich auch so handhaben. Es muss aber schon im Rahmen bleiben. 20 Kranktage ist auch nicht besonders wenig.
In unserem Fall geht es um eine seltene Erkrankung und einen Facharzt genau dafür. Der nächste freie Termin wäre Ende Juni gewesen. Es widerspricht meinem Verständnis von der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, dass man hier auf die Gnade des Stundenplanmachers angewiesen ist.
Dein Verständnis ist für die rechtliche Lage vollkommen irrelevant. Das musst du immer im Hinterkopf haben. Lösungen können dafür gefunden werden, wenn es aber nicht geht hast du kein Anrecht auf Freistellung. Ich würde es mir hier nicht verscherzen. Wenn Dienst nach Vorschrift bei dir gemacht wird, brauchst du hier gar nicht mehr fragen.
Ich kann den Stellvertreter sehr gut verstehen. Ständige Sonderbehandlungen nerven.
Ja das nervt natürlich, mich nervt sowas auch irgendwann, wenn ich immer für die gleichen den Vertretungsplanung anpassen muss. Ich würde da aber nicht so wie beschrieben reagieren. Das ist einfach unprofessionell.
Das Problem an dem "Auslagern" ist, dass das händisch von uns gemacht werden muss. Ich habe neulich nach einer Meldung ne halbe Stunde gesessen und dann aufgegeben: Die Themen waren schon lange zu verwoben, um das aufzudröseln und ich habe nicht die zeitlichen Kapazitäten dafür, denn es ist inzwischen in vielen Threads so, dass man viel auslagern könnte.
Ist auch eigentlich egal. Wenn jemand hier was mit Schulbezug sucht, dann ist dieser Thread eh nicht der richtige.
Eben! Das Abitur hat man gesichert lebenslänglich...
Die Bedeutung verblasst aber auch wieder ganz schnell. Das ist bei einer Ehe (hoffentlich) anders.
Meinen Schulabschluss brauchte ich nur einmal, bei der Einschreibung an der Hochschule. Ich habe viele andere Zettel, die deutlich wichtiger sind und auch öfter gebraucht werden. Dazu gab's nie eine Feier.
Hä? Also, dass man sich beim Abitur einmal in seinem Leben auftakelt gehört doch dazu.
Ich bin im T-Shirt gegangen. Ich habe aber auch kein Abitur bekommen, ich wollte aber mit meinen Freunden Feiern und trinken. Unser Abiball hat 20€ p.p. gekostet. Ich fand's prima.
Ein Ball ist US-Amerikanischer Quatsch? Meine Eltern sind in den 50ern schon auf Bälle gegangen
Ja, finde ich unpassend und aufgesetzt. Ich mags einfach nicht
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