In meiner Funktion als Personalrat wurde mehrfach an mich herangetragen, dass Handlungsbedarf besteht
Das ist keine Aufgabe des Personalrats und am Ende auch nicht der Schulleitung. Zumindest solange es keine dienstlichen Auswirkungen hat. Im Rahmen der Fürsorgepflicht kann man hier natürlich mit der (vermeintlich) betroffenen Person reden, mehr geht aber nicht.
Wir haben im Personalrat diskutiert und sind bislang zu keinem befriedigenden Entschluss gekommen.
Eben weil ihr überhaupt keine Handhabe in der Sache habt. Klar ist sowas nicht schön, aber am Ende muss der Kollege von selbst dagegen vorgehen. Das könnt ihr gar nicht ohne Übergriffig zu werden. Es sei denn es liegen dienstliche oder strafrechtliche Verfehlungen vor.