Wobei der dann morgens auch Wäsche machen könnte, oder abends durchsaugen, oder?
Wenn ich zweimal die Woche um 5 Uhr zur Arbeit fahre, mache ich trotzdem vorher die Schulbrote für die Kinder. Für mich selbst nicht, weil ich nicht gerne frühstücke.
Wobei der dann morgens auch Wäsche machen könnte, oder abends durchsaugen, oder?
Wenn ich zweimal die Woche um 5 Uhr zur Arbeit fahre, mache ich trotzdem vorher die Schulbrote für die Kinder. Für mich selbst nicht, weil ich nicht gerne frühstücke.
Nun mal Butter bei die Fische. Wer von Euren Männern bzw. wer von den anwesenden Männern mit Familie wissen folgendes:
- Wie groß der Vorrat an Toilettenpapier ist.
- Wann Ibu nachgekauft werden muss.
- Ob Geschenkpapier etc in ausreichender Menge für die nächsten Geburtstage und Weihnachten vorhanden ist.
- Welche Geschenke überhaupt so in der nächsten Zeit anstehen und was es wird.
- Was Eure Kinder an Schulmaterial demnächst mal wieder benötigen.
- Wie der Stundenplan der Kids aussieht.
- Wann Klassenarbeiten/sonstige Abgaben/besondere Schultage sind.
- Wann die nächsten Familientermine anstehen.
- Wann (wieder) geimpft werden muss.
- Was in der Woche gekocht wird und ob dafür Vorräte da sind.
- Ob Wäsche gewaschen werden muss.
- und und und
Das ist halt am Ende ein sozialrechtliches Problem und kein Medizinisches.
Ja natürlich. Was anderes habe ich auch nicht behauptet
Die Frage ist, ob der Master Professional als vergleichbarer wissenschaftlicher Hochschulabschluss gelten kann bzw. sich die Voraussetzungen demnächst anpassen.
Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Aber vielleicht geht das in bei euch.
In NRW am BK sehe ich aktuell keine Möglichkeit mit einem Master professionell in Deinen Fächern. Das ist eher für praktische Fächer wie Maschinenbau, Informatik....möglich.
Bei uns gibt es ein paar wenige Stelle in der Fachpraxis für Wirtschaft. Aber an Regelschulen sicherlich nicht.
Mir ist nicht ganz klar wie man mit dieser Vorbildung an einer Regelschule eingesetzt werden soll.
Ich bin entsetzt, dass dieser Beitrag auch noch als Positivbeispiel genommen wird.
Ich mag weder die Implikation, dass Frauen diese Sachen nicht könnten noch die, dass der Mann sich auf dem bisschen ausruhen könnte.
Ich hoffe auch, dass sich da noch mehr geteilt wird. Nur den Hausmeister spielen wäre mir Daheim auch ein bisschen wenig.
Die Lösung ist, der schwangeren Person die Entscheidung über Austragen oder Abbruch zu überlassen und beim nächsten Mal schlauer zu sein. Wenn du gegen den Baum fährst, leb mit den Konsequenzen und lerne draus
Sehr guter Ansatz... danke fürs Gespräch.
Das ist doch die Höhe. Lustig herumejakulieren (da meine ich jetzt nicht dich persönlich) bzw. der Person mit Uterus die Verhütung zuschieben und wenn es nicht die gewünschten Ergebnisse gibt, Mitspracherechte einfordern oder rumjammern.
Habe ich das gesagt? Das ist keine Lösung für das von mir beschriebene Problem.
Wenn ich mit meinem Auto in einen Baum fahre, hilft es mir hinterher nichts, wenn du sagst "Tja, fahr einfach nicht in den Baum rein".
Das finde ich schade. Warum nicht, wenn ich fragen darf?
Das Kollegium hat sich dagegen entschieden, weil es vor Weihnachten soviele andere Weihnachtsfeiern gibt. Daher machen wir einen Neujahrsempfang wenn die Schule nächstes Jahr beginnt.
Und? Dann sollen sie lieber gar nicht leben?!
Das Argument ist müßig. Nur weil wir die Vorstellung haben, dass daraus mal ein Mensch wird. Ganz viele andere mögliche Menschen werden erst gar nicht gezeugt. Was ist mit denen?
Vasektomie? kein Geschlechtsverkehr? Ich sehe da praktikable Abhilfe!
Das hilft hinterher auch nichts mehr oder?
Na da gebe ich dir vollkommen recht. Dich meinte ich auch ganz bestimmt nicht mit "übergriffigem Klugscheisser"
Ich weiß 🤣 ich mir kam nur dieses Problem in den Kopf.
Ich hab's produziert, jetzt brüt es gefälligst auch aus.
wie genau hat der Mann das nun produziert und woher kommt auf einmal das Ei?
das erinnert mich an folgendes
Ansonsten hast du natürlich recht, wenn die Frau eine Schwangerschaft abbrechen möchte, dann kann sie das für sich entscheiden. Es sollte niemand gezwungen werden das Kind auszutragen.
Ein kleine Problem habe ich allerdings mit dem umgekehrten Fall. Eine Frau möchte das Kind behalten, der Erzeuger aber nicht. Kümmern muss er sich nicht, aber Unterhalt muss trotzdem gezahlt werden. Ich weiß ehrlich gesagt auch nicht wie man das besser lösen kann. Der Mann hat in dem Fall gar keine Handhabe. Fair ist das auch nicht.
Weihnachtsfeiern…. Wie wird das bei euch praktiziert und wie ist eure Meinung dazu?
Bei uns gibt es keine.
In Brandenburg ist der Verzicht/Abrechnung via Steuer bzw. das Genehmigen über das Budget hinaus an vielen Schulen Usus.
Der Verzicht hat keine Auswirkung. Die Kosten sind zu erstatten, egal welcher Erpressungszettel vorher unterschrieben wurde.
Dann erklär mir mal warum Kollegen das regelmäßig machen und die Kosten für die Fahrt dann im Zuge der Rückzahlungshöhe berücksichtigt werden
Unwissen, falsch verstandener Berugsethos... was auch immer es gibt reichlich Gründe für Fehlverhalten.
Bei Antritt der Reise entsteht der Lehrkraft der Vorteil, nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Das muss man sich aber um 20 Ecken verbiegen, dies als Vorteil zu definieren. Vor Gericht wird sowas niemals Bestand haben.
Versteh mich nicht falsch, ich fände es unmöglich wenn der Förderverein die Kosten einer Lehrkraft übernimmt. Rechtlich sehe ich da dieses Problem aber überhaupt nicht.
Ich gehe davon aus das, wie hier von einigen schon angesprochen, das Kollegen sich eine Fahrt genehmigen lassen und dann die Fahrt notgedrungen vom Förderverein bezahlen lassen weil der Dienstherr sich weigert.
Und genau das ist dann Vorteilsnahme weil Kollegen sonst nämlich die Fahrt selber bezahlen müssten (statt einfach nicht zu fahren)
Eine Fahrt kann ohne Kostenübernahme nicht genehmigt werden. Also muss das vorher passieren.
Der Vorteil entsteht nur für den Dienstherren. Eine Lehrkraft muss niemals eine Klassenfahrt selbst bezahlen, weil es sich um Dienstgeschäfte handelt.
• Direkte Zahlungen zugunsten eines Amtsträgers:
Wird eine Dienstreise (z. B. die Klassenfahrt) direkt für die Lehrkraft bezahlt, entsteht ein persönlicher wirtschaftlicher Vorteil, da die Lehrkraft selbst von der Kostenübernahme profitiert
Nö die Lehrkraft profitiert davon doch gar nicht. Ich wäre in meiner Freizeit sicherlich nicht auf Klassenfahrt gefahren.
Oh mein Gott, ich fasse nicht, welche Denkweisen manche hier offenbaren.
Grausam, wenn man nicht in schubladen denken kann, gelle.
Alles anzeigenNein, dafür gibt es zahlreiche Beispiele:
Kirchen laden Lehrkräfte zu einer Fortbildung ein und stellen eine kostenlose oder ermäßigte Unterkunft.
Der Schulträger übernimmt die Kosten für Veranstaltungen.
Bei vielen Wettbewerben werden Kosten durch den Veranstalter übernommen.
Der Bund übernimmt bei manchen Veranstaltungen Kosten.
...
Der Dienstherr kann von der Lehrkraft nicht verlangen die Kosten zu übernehmen. Aber er darf selbstverständlich unter Einhaltung von Erlassen und Gesetzen Zuschüsse oder Förderungen in Anspruch nehmen.
Der Förderverein ist aber nicht Veranstalter der Klassenfahrt. Deine Vergleiche passen hier einfach nicht.
s3g4 , enn du einen Bewerber nicht einlädst, weil er Achmed heißt, dann nenne mir einen einzigen Grund, der nichts mit Rassismus zu tun hat.
Ja das ist Rassismus und ist genauso schlimm, wie eine Familie mit Kindern abzulehnen.
Mich hat deine Rechtfertigung wieso man keine Kinder in der Wohnung will echt irritiert.
Mit Genehmigung darf der Förderverein nicht einspringen da Vorteilsnahme
Vorteilsnahme vom Land?
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