Beiträge von s3g4

    Ich kann die Schweiz empfehlen :) Gott sei dank keine Verbeamtung hier

    Auslandsschuldienst wird häufig von beamteten Lehrkräften gemacht. Das hat den Einstellungsmodalitäten im entsprechenden Land gar nichts zutun.

    Wieso man es toll findet dass dort "Gott sei Dank" nicht Verbeamtet wird verstehe ich nicht. In Deutschland wird auch keiner dazu gezwungen

    Aber warum muss man hier auch noch Personal für den Wahlvorstand binden

    Ihr hättet ja auch vorher einen Roboter für die Wahl bauen können. Sorry ich verstehe dein Problem beim besten Willen nicht.

    Und wenn ich mal Pause zwischen den Prüfungen habe, dank Nachteilsausgleich waren es teilweise 18 min, habe ich ehrlich gesagt, keinen Bock, dann noch zum Wählen zu gehen. Prüfungen wegbringen, neue organisieren, auf die Toilette

    Und du bist während der gesamten Prüfung unabkömmlich? Kann ich mir überhaupt nicht vorstellen. Ich langweile mich zu Tode an den Prüfungstagen.

    Wenn es so furchtbar unpraktisch ist, dann geh halt nicht wählen. Bedenke aber dass hier ein wichtiges Gremium gewählt wird.

    Wie schade. Da entgeht ihnen aber etwas. Wo Hausfrauen doch so viel Zeit haben. Vor lauter Langeweile müssen sie dann das sauer verdiente Geld Ihrer Männer ausgeben, anstatt sich bei Dir weiterzubilden, damit sie auch das Haushaltsbuch führen können.

    Manchmal kommt es mir vor, als wärst Du 70 und nicht wesentlich jünger als ich.

    Ich glaube der Kurs "Vormittags auf dem Sofa Pralinen essen" steht da ganz hoch im Kurs 🤣🤣🤣

    Weil die Personalräte alle zur gleichen Zeit gewählt werden. Die Prüfungen der Berufsschule sind dabei egal bzw. halten ja nicht von der Wahlbeteiligung ab.

    aber Bitte Geht wählen

    Das möchte ich gerne nochmal unterstreichen. Auch wenn mir die Wahl in NRW egal sind, aber bei uns sind ja auch nächste Woche Wahlen. Ich habe auch schon Mehrfach zur Beteiligung aufgerufen. An der Briefwahl an meiner Abordnungsstelle habe ich bereits teilgenommen :)

    Richtig. Sie ist auch nicht dazu verpflichtet. Aber sie darf es machen. (Ich habe auch nie was anderes behauptet.)

    Der Schulträger darf es auch und das sogar rechtssicher. Dein herumwinden ändert nichts an der Sache.

    Es gibt immer den Unterschied zwischen den was rechtlich einwandfrei ist und dem was geduldet wird bis was passiert. Das wird dir erst verboten bzw. wird gehandelt wenn was passiert. Du bist bei zweiterem und das kann sicherlich gut gehen bis weg bist. Deine Aufgabe wäre es aber den Träger auf deine bedenken hinzuweisen und eine Handlungsanweisung fordern.

    ausgenommen von der These sind natürlich Menschen, die das aus Freude an der Aufgabe ohnehin immer tun wollten und Menschen, die tatsächlich auf A 15/16 zielen… da kann man auch die Rechnung aufmachen … schon mit einem Kind wird man mit kinderzuschlag und Kindergeld besser gestellt

    Die Kinder sind aber nicht für immer auf der Uhr und pensionswirksam sind die auch nicht.

    Ich weiß natürlich nicht, wie das in Hessen ist, aber das muss nicht unbedingt automatisch der Fall sein. Der Laufbahnvorteil ist ein (!) Unterkriterium im Rahmen der Bestenlause, d.h. der Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Im Vergleich zu anderen Unterkriterien durchaus mit besonderem Stellenwert, aber in meiner Erfahrung (allerdings halt nicht Hessen) nicht sofort und automatisch ausschlaggebend.

    Sicherlich muss man die Voraussetzungen aus der Ausschreibung erfüllen, sonst greift der Laufbahnvorteil nicht.

    Genauso macht unser Schulträger das auch. Wir haben eine Kostenstelle. Wo liegt das Problem dann beim Schulträger, auch eine Kostenstelle für Klassenfahrten zu erzeugen? Wir haben auch kein eigenes Konto.

    Weils ja auch so funktioniert und viele, wie der Frosch, das gar nicht nachfragen. Warum sollte ich einen Service einrichten, wenn kaum jemand ihn will bzw. davon weiß dass es notwendig ist.

    Weiterhin "das haben wir schon immer so gemacht".

    Wenn keine Mindestanzahl von Wörtern vorgegeben ist, wird es schwierig, ihm Punkte für Fehler abzuziehen, die er nicht gemacht hat, weil er weniger Wörter verwendet hat als andere. Auch andere Arbeiten werden da sicher nicht alle den gleichen Umfang haben.

    Aber das ist unfair den anderen gegenüber, die mehr geschrieben haben......

    Es ging mir in meiner Frage tatsächlich darum, ob bei der Sprachrichtigkeit auch etwas abgezogen werden muss, wenn die Klausur so extrem verkürzt ist.

    Ist es denn sprachlich falsch? Mir ist es neu, dass die sprachliche Qualität eines Textes von dessen Länge abhängig ist.

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