Nee, sie gibt die Nachhilfe in der Schule. Nach dem Unterricht und während der Hortzeit. Bist du sicher, dass man diese Minibeträge versteuern muss?
Ja muss man
Nee, sie gibt die Nachhilfe in der Schule. Nach dem Unterricht und während der Hortzeit. Bist du sicher, dass man diese Minibeträge versteuern muss?
Ja muss man
Ist das dann im Rahmen eines Quereinstiegs oder bekommen das alle Refs mit Mangelfächern?
Normaler Vorbereitungsdienst
Denn das vom Steuerzahler finanzierte und beheizte Schulgebäude würde sie für ihre privaten Einkünfte sicher nicht nutzen
Ich schon, habe ich heute sogar gemacht.
Bolognese mag ich gerne.
Was sagst du zu Neujahrsvorsätzen?
Ich habe gerade keine Zeit. Ich muss lesen, wie Profis hier mit Leuten wie Loriotfan umgegangen sind.
Das sind "Forumspersönlichkeiten", wie ich sie in meinen langen Jahren von Forumsbesuchen noch nie erlebt habe. Das ist ja der absolute Hammer und ich bin nach den LEDs erst bei der Fasnacht und noch mehrere Seiten zu lesen.
Kennst du X? ![]()
Ja, bei Haus Targaryen
Scherz beiseite, die Habsburger sind ein gutes Beispiel dafür. Fairerweise muss man aber auch sagen, dass Inzucht bei Populationsgrößen der Größenordnung 10^7 eher keine Rolle spielt.
Nicht, wenn man es nicht drauf anlegt.
Das ist übrigens mutig, dass du das zugibst. Bei mir ist es ähnlich. Man könnte jetzt natürlich anführen, dass ich ja am WBK auch eine geringere Pflichtstundenzahl habe und viele Kurse klein sind, ich wage aber zu behaupten, dass der Grund wieso ich die Arbeitszeit meist nicht ausreize, daran liegt, dass ich beispielsweise meinen Unterricht sehr strukturiert digital organisiert habe und nur kleine Änderungen im Alltag vornehmen muss. Ich behaupte außerdem schnell zu korrigieren.
Ich habe auch öfters mal Wochen (aktuell leider nicht), in denen ich keine 41h voll bekomme. Manchmal aber auch deutlich mehr. Ich glaube aber dass im Durchschnitt inkl. Ferien keine 41h pro Woche habe. Gemessen habe ich das noch nie und so wichtig ist mir das eigentlich auch nicht, so lange ich alles gut erledigt bekomme und ich trotzdem noch ausreichend Freizeit habe.
Welches Mangelfach hast du denn und wie hoch fällt der Zuschlag aus?
Sozialpädagogik.
70% mehr Anwärterbezüge
Vielleicht mal um das ganze etwas in Relation zu stellen was man freiberuflich als Lehrender so pro Stunde bekommt. Bei meinen Dozententätigkeiten liegt das Honorar um 40€ die Unterrichtsstunde.
Ich würde es von der finanziellen Situation der Eltern abhängig machen. Wenn es eher um Hausaufgabenhilfe geht, wäre ich bei ca. 10-15 Euro pro Stunde.
Da as ist ja nichtmal mindestens lohn
Meine Güte. Bist du wirklich nicht in der Lage, zu verstehen, dass hier eine UND-Bedingung vorliegt? Es ist das Lehrdiplom UND die Promotion.
Boolsche Operatoren sind nicht für jedermann/frau
Bewirb dich an einer Steiner-Schule, vielleicht nehmen die dich. Aber Achtung: Die zahlen erheblich schlechter als der Kanton
Und man ist an einer Steiner Schule.
Lose-lose
Kennt diese mein Schüler vorher?
Nein, wieso auch?
Welche Fragen stelle ich?
Fragen, die du dir zur Arbeit stellst. Oder welche, mit denen du überprüfen kannst ob das Thema wirklich durchdrungen ist.
Was die Verordnungen angeht, so suche ich Dir morgen oder so das Wichtigste raus. Die Form der Vorgaben der Schulleitung hinsichtlich der Leistungsüberprüfungen sind so definitiv nicht OK
Ich finde das beschriebene auch echt merkwürdig. Klassenarbeiten werden vorgegeben? Dann sollen sie doch, korrigieren kann die SL diese dann ja auch.
Hört sich nach einem Fall für die Aufsichtsbehörde an.
Das ist also euer Stand der Dinge. Ref.
Oder etwas ähnliches. Da hat jedes Land seine eigenen Programme. Und ja das muss sein, denn jede Beamtenlaufbahn bedingt einen zuvorigen Vorbereitungsdienst.
Die sind aber alle nicht im öffentlichen Dienst unbefristet angestellt geschweige verbeamtet.
Doch das ist möglich. Ich kenne ein paar Lehrkräfte, die Nichterfüller sind und unbefristet angestellt sind. Verbeamtet sind die natürlich nicht und haben auch keine chance darauf. Die Eingruppierung ist natürlich auch schlechter, also mit 2. Staatsprüfung und an Beförderungen braucht man gar nicht denken.
Die Wege dahin sind aber ziemlich unsicher. Man muss sich darauf einstellen, dass man viele Jahre oder Jahrzehnte immer wieder befristet beschäftigt ist bevor zu einer Entfristung kommt.
Wer sagt das? Im Gegensatz zu dir habe ich irgendwann mal alle Unterlagen zur Begutachtung abgegeben und eine pädagogisch-fachdidaktische Ausbildung abgeschlossen. Mach das doch, dann ist dein Problem gelöst.
Das ist aber doof, weil man was machen müsste. Außerdem worüber kann man sich dann noch beschweren?
Dies wird zu Zwecken der Anonymität bewusst nicht genannt. Das Beamtenrecht ist in allen Bundesländern gleicht oder sehr ähnlich.
Nein, es unterscheidet zum Teil deutlich. Daher auch die Frage.
Vielen herzlichen Dank für eure Rückmeldungen.
Ich wollte nur noch sagen, falls ich missverstanden wurde, dass ich bis jetzt nicht nur 10 Jahre insgesamt gearbeitet habe, sondern NUR 10 Jahre als Lehrerin.
Davor habe ich noch andere zehn Jahre in einem anderen Bereich gearbeitet und 3 Jahre war ich in Elternzeit.
Nicht, dass man denkt, dass ich insgesamt nur 10 Jahre gearbeitet habe und jetzt schon aufhören möchte...
Für die höhe des Ruhegehalts spielen aber nur die 10 Jahr im Schuldienst eine Rolle. Alles andere musst du mit der DRV klären. Die zahlen auch nicht früher, eher später.
Ich verstehe, dass es nicht möglich ist...
Das hast du richtig erkannt. Zumindest nicht ohne Dienstunfähigkeit.
Ich dachte, dass es vielleicht so aussehen würde: 10 Jahre bis zur Pension kein Gehalt bekommen aber die Versicherungsbeiträge nicht bezahlen müssen und dann , ab der Pensionierungsalter eine niedrigere Pension bekommen.
Du kannst dich ohne Bezüge beurlauben lassen. Allerdings musst du dann selbst sehen wie du dich versicherst. Das wird schwierig bzw. teuer werden.
Für Ba-Wü gilt 63 - bei Schwerbehinderung 62:
In Hessen ab dem 60. Lebensjahr mit Schwerbehinderung
1) ...ob man mit 55 oder 56, 57, ...auf jeden Fall früher als mit 60 in Pension gehen darf, ohne kündigen zu müssen, bzw. bis zur Pension kein Gehalt zu bekommen, aber doch weiter versichert zu bleiben.
Soweit ich jetzt gelesen habe, kann man auf eigenen Antrag in den Ruhestand versetzt werden wenn man das 62. Lebensjahr vollendet hat. Dann halt entsprechend mit Abzügen. Vorher geht nur, wenn man Dienstunfähig wird.
Werbung