Ich finde es schwierig, die Balance zwischen den Rechten Benachteiligter und den Interessen von Arbeitgebern zu finden. Die ganzen Nachteilsausgleiche sind im schulischen Rahmen ja nett und sicherlich angebracht, wenn ich aber einen Betrieb leite, entsteht mir durch die Einstellung eines Menschen mit Beeinträchtigungen ggf. ein Nachteil - das muss ich als Arbeitgeber im Vorfeld zumindest wissen. Ob die Beeinträchtigung dann Relevanz für den Arbeitgeber hat oder ob er beispielsweise LRS als irrelevant einstuft, weil dank KI sowieso niemand mehr eigenständig schreiben können muss, steht ja dann auf einem anderen Blatt. Ich würde als Arbeitgeber aber gerne Transparenz hinsichtlich solcher Faktoren haben und empfinde das auch als legitimes Interesse. Ein Zeugnis, das entscheidene Unterschiede im Zustandekommen der Leistungen nicht ausweist, hat eben nur begrenzte Aussagekraft.
Und wo machst du da die Grenze? Wenn das für eine Arbeitgeber wichtig ist (was maximal bei einem Ausbildungsplatz zum Tragen kommt, danach sind Schulzeugnisse völlig wurscht), welche Beeinträchtigungen werden denn aufgeführt? Dann müssten es alle sein, also am besten vor dem Abschluss zur amtsärztlichen Untersuchung und beim Psychologen ein allg. Gutachten erstellen lassen und dem Zeugnis beifügen.
Finde ich überhaupt nicht richtig.