Beiträge von s3g4

    Nicht irgendwelche komischen Seiten lesen. Ihr habt doch die Gesetze und Verordnungen zur Verfügung

    https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/…72rahmen/part/X

    Da steht nix von einer Obergrenze.

    https://km-bw.de/site/pbs-bw-km…Stand050620.pdf

    Hier auch nicht. Es geht lediglich um die Frage ob man eine Genehmigung braucht oder ob es in jedem Fall zu genehmigen ist.

    Ok, kurze Antwort: Anzeigepflichtig ist es definitiv, die Verdienstobergrenze liegt bei 2400€ im Jahr.

    Es gibt in keiner Konstellation eine Obergrenze. Ist die Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst, dann muss man den Verdienst teilweise abführen. Nicht öffentlicher Dienst = Sky is the Limit. Nur die Arbeitszeit muss eingehalten werden.

    Ich frage mich manchmal, ob ihr mitlest. Ein Studium parallel zu Arbeit und Familie ist nicht besonders tiefenentspannt.

    Ich rede NICHT von dem 09/15 Werdegang des Stino-Lehrers (Schule - Uni- Ref- Schule).

    Ich habe mit vollzeit Beschäftigung in der Industrie und Familie mit 2 Kindern meinen Master in quasi vollzeit gemacht. Ich fand das in Ordnung, schade fand ich nur, dass eigentlich der komplette Urlaub in der Zeit für das Studium drauf ging. Besonders gestresst war ich aber nicht.

    Ich halte die Demos für nachvollziehbar, würde ich wohl auch machen. Gerechtfertigt sind sie nicht.

    Doch gerechtfertigt, weil ich nicht (noch) mehr für Lebensmittel ausgeben möchte. Natürlich sind Landwirte hoch subventioniert. Gerechtfertigt aus ansonsten sehr hohen Belastungen aller Steuerzahler aber in Ordnung, weil wir von günstigen Lebensmittelpreisen profitieren. Fällt das weg, dann müssen Steuern gesenkt werden. Wenn nicht, dann Inflation. Vielleicht ist die ja in Vergessenheit geraten, bei mir nicht weil sie wie ein Damoklesschwert immer über uns hängt.

    AT-Kräfte im Lehramtsbereich im ÖD erhalten i.d.R. schlicht und einfach das Beamtenbrutto für dieselbe Funktion (sofern sie über TVl 15 gelangen, also nicht mehr vom verbindlichem Tarifvertrag erfasst sind - bei A16 kommt partiell noch TVl-15Ü zur Anwendung). Leistungsvereinbarungen gibt es da natürlich nicht (man muss halt genau dasselbe machen wie die entsprechenden Beamten)

    Spannend. Bisher kannte es nur so, dass Leute die außertariflich angestellt sind mindestens mehr als die höchste Tarifgruppe bezahlt bekommen. Sonst wird das von Betriebsräten nicht mitgetragen.

    Aber wenn du meinst, beides nicht zu brauchen, weder Studium noch Referendariat, weil du irgend einen Beruf erlernt und eine Familie gegründet hast, dann kann ich mich nur wundern. Bei keinem anderen Beruf würde man sowas sagen.

    Doch:

    • Networkmarketing
    • Dropshipping
    • Coaching
    • Künstler
    • Tagelöhner
    • Produktionshelfer
    • etc.

    Deswegen gibt es das Ref.

    1. Studium (Fachwissen) schließt mit 1. Staatsexamen ab.

    2. Referendariat (Praxiswissen/Fachdidaktik) schließt mit 2. Staatsexamen ab.

    Das haben wir jetzt schon öfters gesagt. Vielleicht kommt es ja von dir bei ihm an?!

    Der Zorn auf die Bauern wächst gerade... ein Autofahrer hat nach Meldungen im Lokalradio wohl schon einen Hammer aus dem Auto geholt und ist damit auf einen Bauern losgegangen.

    Ich sitze bei meiner Abordnungsstelle und werde seit ca. 4 Stunden dauerhaft angehupt. Ich finds nicht schlimm und kann die Landwirte verstehen. Ich mache mir nur ein wenig sorgen um meinen Rückweg bzw. wann der überhaupt stattfinden kann.

    - Die Durchlässigkeit ist nicht gegeben

    doch, die ist mittlerweile ziemlich hoch weil es an Lehrkräften fehlt.

    - Die Universitäten bereiten inhaltlich nicht gut vor (LA Studenten sitzen seit Jahrzehnten in denselben Seminaren wie die "normalen". Das weiß ich, weil ich 1985 und 2016 studiert habe und das Phänomen dasselbe war)

    Die Universität ist für die fachliche Ausbildung da, nicht für die praktische.

    - Externe Bewerber werden nicht persönlich geführt (als Gruppe der Externen, die tw jahrzehntelande Berufserfahrung und oft auch Lehrerfahrung haben), sondern müssen mit denen im Gleichschritt studieren, die mit 18 direkt aus der Schule kommen

    An Hochschulen kommen Leute im unterschiedlichen Alter und mit unterschiedlichen Biographien. Wieso sollte man da auf jeden Rücksicht nehmen? Das ist kein Stein, jeder muss das gleiche leisten/erfüllen. Ist doch ziemlich fair.

    - Oftmals haben diese Alten eine Familie oder müssen Geld verdienen: Die kann man eigentlich schlecht mit Leistungspunkten im Beschäftigungsverfahren "ausbilden". Die arbeiten zum Teil ja viel effizienter

    Für deine Lebensumstände bist du selbst verantwortlich.

    - Ausländer können nicht eingesetzt werden, weil sie Ressourcen verschwenden, um ein Zweitfach zu erreichen

    hä?

    - Es gibt mittlerweile einen breiten Markt an Parallelausbildungen mit denen die Leute eben auch unbefristete Stellen im öffentlichen Bereich erlangen. Teilweise sogar nur mit dem Bachelor

    Also doch ziemlich durchlässig?

    Ja, dich hatte ich dabei u.a. im Hinterkopf, weil du das schon einmal im Forum geschrieben hattest. Es geht nun einmal nicht ums Abitur, wohl aber darum, sich passend auszubilden.

    Jepp, das finde ich auch wichtig. Da ist das Lehramt aber keine besonderes Ausnahme. Es gibt viele geregelte Bereiche, da muss man eben die entsprechende Ausbildung absolvieren.

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