Ich sehe hier sich niemand über die Einschränkungen aufregen, nur über gewünschte weitere Einschränkungen. Ich finde es gut, dass wir keine allg. Maskenpflicht mehr haben und die Impfpflicht wäre völlig lächerlich gewesen (im nachhinein).
Beiträge von s3g4
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Willst du ihr unterstellen, dass Frau Baerbock hier (beinahe) versehentlich eine Kriegserklärung ausgesprochen hätte, was sie ja explizit (wie du selbst schreibst) nicht getan hat?
Oder willst du einfach nur deinem Politiker / Ampel-Koalition-Frust Ausdruck verleihen und unterstellst ihr deshalb Fehler, die sie nicht begangen hat?
Die Formulierung, dass wir im Krieg mit Russland sind ist keine Unterstellung. Das hat sie so gesagt und das stimmt einfach nicht. Weder Deutschland noch die EU oder Nato sind im Krieg mit Russland. Das geht einfach nicht sowas.
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Klar darf man ablehnen was man möchte. Aber Menschen die von Mainstreammedien reden lehnen oft pauschal alles ab.
Pauschalisierungen helfen, wie so oft, hier nicht weiter. Das ist einfach nur eine Unterstellung
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Findet ihr das begrüßenswert oder lehnt ihr solche Maßnahmen ab? Ich bin noch unentschlossen, wie ich das bewerten soll
Das einfach nur eine einfälltige und extrem faule Lösung für das Problem. Da hat sich einer kurz auf der Toilette vor der Besprechung was richtig gutes ausgedacht.
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Ich belasse es jetzt dabei. Ihr wollt in der merkwürdigen Scheinwelt verharren und selbstgefällig andere verurteilen.
Ich bin froh dass die Gesellschaft aus diesem Zustand herausgekommen ist, vielleicht schafft ihr es ja irgendwann auch. Oder auch nicht ist eure Entscheidung. Bitte lasst andere einfach in Frieden, vielleicht ist es ja auch nur hier so schlimm und im echten Leben seid ihr gar nicht so. Ich würde es mir für euer Kollegium und die Schülerschaft sehr wünschen.
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Rein rechtlich muss man dir keinen Vorsatz nachweisen. Da reicht schon Fahrlässigkeit. Wann diese vorliegt, ist natürlich eine andere Sache ...
FAHRLÄSSIGE KÖRPERVERLETZUNG, § 229 STGB
Eine Strafbarkeit ist eventuell auch möglich, wenn man selbst noch gar nicht sicher weiß, dass man sich mit dem Corona-Virus infiziert hat. In einem solchen Fall ist eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung gemäß § 229 StGB denkbar. Für eine solche fahrlässige Körperverletzung ist es wie bei der vorsätzlichen Körperverletzung erforderlich, dass eine „körperliche Misshandlung“ oder „Gesundheitsschädigung“ gegeben ist. Allerdings muss diese im Falle der fahrlässigen Körperverletzung nicht vorsätzlich hervorgerufen werden, sondern vielmehr fahrlässig. Fahrlässiges Handeln setzt voraus, dass Sorgfaltsstandards, wie z.B. bestimmte Verhaltensregeln missachtet werden, die ein Durchschnittsbürger in der gleichen Situation befolgt hätte. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn man aufgrund von engem Kontakt zu einer anderen infizierten Person von einer eigenen Ansteckung ausgehen müsste, jedoch trotzdem Kontakt mit anderen Personen hat, die sich in Folge dessen anstecken.
Wer eine solche fahrlässige Körperverletzung begeht, wird gemäß § 229 StGB mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.
Quelle: https://www.bg-anwalt.de/infothek/straf…eit_corona.html
Aber man darf ausdrücklich coronapositiv zur Arbeit gehen. Diese Erlaubnis entbindet mich direkt davon. Es wird keine Gericht geben vor dem sowas bestand hat.
Letztes Jahr wäre das sicher noch anders gewesen. In der Quelle kann ich aber kein Datum sehen.
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Sagst du, hat ja niemand außer dir geschrieben oder willst du immer noch behaupten, dass Corona nur eine Erkältung wäre (muss man ja aus deinem komischen Rückschluss dann eigentlich so ablesen!)
Ich rede allgemein von Infektionskrankheiten und dazu zählen auch Erkältungen. Was du dann noch hinzudichtest, ist nicht mein Problem.
Und doch, den Vorsatz nachzuweisen geht mit einem positiven Corona-Test ganz einfach, denn der reicht für den Vorsatz!
Nein wie denn? Wo ist denn mein Test? Wenn ich einen gemacht habe und er ist positiv, dann bleibe ich ZUHAUSE. Wenn ich einen gemacht habe und er ist negativ, dann gehe ich dahin wo ich will. Ich kann aber trotzdem positiv sein oder irgendein andere Krankheit haben, wenn ich jemanden anstecke ist das keine Körperverletzung.
Sobald du dein Haus verlässt begibst du dich in die Gefahr von anderen mit irgendetwas angesteckt zu werden. Wäre ja noch schöner, wenn man dafür rechtlich belangt werden könnte.
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Warte mal. Die 70% Beihilfe gelten doch für dich erst im Ruhestand oder? du bist kinderlos, also bekommst du 50% Beihilfe bis zum Ruhestand. Wieso solltest du jetzt deine PKV ändern können? Die geht erst im Ruhestand auf 30% runter.
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Nein, rein rechtlich ist es bei einer Infektionskrankheit, wo du wissentlich andere gefährdest (indem du z.B. positiv ohne Maske unterwegs bist) eben nicht mehr fahrlässig, sondern eine vorsätzliche Körperverletzung, also schlimmer!
Aber das war das wieder mit dem halb lesen!
Nö ich habe es vollständig gelesen. Du hast scheinbar meine Antwort nur teilweise gelesen oder dir was rausgepickt. Wobei an meiner Aussage nix falsches finde.
Und rein rechtlich gibt es überhaupt keine Konsequenzen bei Infektionskrankheiten. Da muss dir erstmal jemand einen Vorsatz nachweisen, das wird in 99% der Fälle nix.
Keine Maske mit Erkältung = vorsätzliche Körperverletzung... also jetzt wirst du echt albern.
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Könntest du mit dem Kompromiss 'Lehrkräfteforum' leben?
Ob Stefan den Titel je ändern wird, sei mal dahingestellt. Der ist ja quasi eine Marke!
wobei Umlaute in URLs auch nicht besonders schön sind.
einfach nur lehrkraft ist griffiger.
lehrkraft.eu ist noch frei. (komischerweise wird mir auch kehrkraft.com angeboten :D)
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Ich glaube nicht, dass das Funktionieren von Technik davon abhängt, das Mathematiklehrerinnen mathematischen Unsinn verzapfen.
Eine Begründung, warum wir im Forum mehr Mathematik-Lehrerinnen bräuchten fehlt indes immer noch.
Division durch 0 ist die Grundlage der Infinitesmalrechnung. Die ist sehr wichtig für die Technik.
Wurzel von -1 braucht man beim Komplexenzahlen, die sind in der Elektrotechnik recht praktisch hab ich gehört.
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Habt ihr im Falle 50 PKV/50 Beihilfe euren Versicherer aufgrund der 20 % mehr Beihilfe im Ruhestand gebeten, euren Vertrag anzupassen oder lasst ihr eure Tarife einfach weiterlaufen, um mehr Altersrückstellungen zu bilden für eine höhere Entlastung im Alter?
Das würde ich auf keinen Fall machen, das rechnet sich überhaupt nicht.
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Klar nur "für sich persönlich". "Erwarten" dann aber doch die Maske bei anderen. Das nennt sich moralisierender Zeigefinger. Denen zeige ich dann einen benachbarten Finger.
Nämlich den Daumen
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Es gibt immer noch Gruppen, die eines besonderen Schutz vor Corona bedürfen. Neuerdings zähle ich auch wieder dazu, da bewertet man die aktuelle Lage ganz schnell anders.
Ich finde es schade, dass hier abfällig von "Maskenfans" usw gesprochen wird. Maske Tragen hat glaube ich zu keinem Zeitpunkt irgendwem Spaß gebracht... Kann man nicht einfach respektieren, dass Menschen ein unterschiedliches Bedürfnis und verschiedene individuelle Voraussetzungen haben, die zu einer völlig verschiedenen Bewertung von Corona führen? Eigentlich sollten wir unseren Schülern die Akzeptanz verschiedener Meinungen vorleben.... Bei manch einem hier Zweifel ich daran mittlerweile stark.
Ich meine damit die übergriffigen Maskenträger. Nicht jeder der eine trägt zählt dazu (das ist eher eine sehr laute kleine Minderheit). Wenn mir jemand auf die Nerven geht, wird er auch flappsig von mir betitelt.
Wenn du dich schützen willst oder auch musst, dann machst du das für dich natürlich wie du es für richtig hältst und ich werde da auch niemanden verurteilen. Ich halte dann auch gerne Abstand wenn mich jemand darum bittet. Alles gar kein Problem.
Du fährst also gerne vor Schulen schneller so lange dort keine dir bekannten Kinder hingehen, denn auf wildfremde kann man keine Rücksicht nehmen?!?
Echt interessant die Einstellung.
Wie gesagt es erwartet niemand von dir immer und überall Maske zu tragen, aber in bestimmten Situationen ( Intensivstation z.B.) natürlich auch bei dir Unbekannten und genauso erwarte ich eben auch, dass du krank niemanden ansteckst, weil du keinerlei Rücksicht nimmst.
Ich habe mir sagen lassen, dass das nicht Mal mehr als fahrlässig dann gilt
Was soll das mit den Kindern denn? Eine Infektionskrankheit ist jetzt das gleiche wie Kinder fahrlässig zu verletzen?
Eine Intensivstation besuche ich eigentlich nicht täglich und dort dann auch jemanden den ich kenne. Da trage ich wahrscheinlich eine Maske aus Prinzip. Im Altersheim vielleicht auch noch. Sonst fallen mir keine Orte oder Situationen ein wo es sein muss.
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Ich denke, das ständige Moralisieren und diese doch etwas anmaßende Haltung, dass sich jeder nach dem jeweils eigenen Empfinden von ANgst vor einer Ansteckung etc. zu richten hat, ist nicht mehr angemessen und entbehrt zunehmend jedweder (gesetzlicher) Grundlage.
Ich verstehe es aber ebenfalls nicht, wie man sich immernoch über Leute aufregen kann, die Maske tragen. Von mir aus können die Menschen sich die Masken antackern und damit in die Sauna gehen. Warum sollte mich das stören? Ich mag es teilweise seltsam finden, aber es ist mir letztendlich einfach vollkommen wurscht. Ich selbst trage manchmal noch Maske, z.B. wenn ich in einem kleinen Klassenraum mit 31 hustenden und rotzenden Volldeppen sitze. (Ja, jemand, der deutlich krank in die Schule geht ist für mich ein Volldepp.)-
Umgekehrt erwarte ich von Maskenträgern aber auch, dass sie ich ebenso in Ruhe lassen.
Das fasst die Lage sehr gut zusammen.
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Höflichkeit, Benehmen, Respekt usw. kann man auch nicht vorschreiben.
Aber erwarten kann man das. Zumindest wurde ich so erzogen und erziehe mein Kind so.
Scheinbar hat über 90% der Deutschen diese Attribute verloren, früher (vor 1-2 Jahren) war alles besser.
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Gute Gründe sind jedenfalls nicht der Verweis auf "Mainstream"(medien). Oder das ständige Nachfragen, ohne selbst einen Sachverhalt oder ein Argument zu bringen.
Ok jetzt wissen wir was keine guten Gründe sind, was sind jetzt gute Gründe?
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Klar darfst Du ablehnen, was Du willst. Aber wenn man keine guten Gründe für die Ablehnung hat, hat das halt "wenig Substanz".
Ist die Frage was du als "Substanz" verstehst. Was sind für dich gute Gründe. Wer ist hier in der Beweisßpflicht?
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Stimmt, ich habe jetzt nochmal nachgeschaut (und meinen obigen Beitrag gelöscht). Diese "Fachschule Betriebswirtschaft" gibt es doch auch hier in NDS an berufsbildenden Schulen. Ob dort allerdings - bei Eingangsvoraussetzung Realschulabschluss oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung plus mind. einjähriger Berufstätigkeit im kaufmännischen Bereich (oder mind. siebenjähriger Tätigkeit in einem anderen Berufsbereich) - das Niveau so viel höher ist als in einem LK am BG (wo in NDS der erweiterte Sek. I-Abschluss Eingangsvoraussetzung ist), kann ich nicht sagen.
In der Fachschule Technik ist das Niveau höher als im BG, zumindest bei uns.
Es ist aber auch rein Formal auf dem EQR Stufe 6 und damit höher als das Abitur ist auf Stufe 4.
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