Grundsätzlich sind Minijobs zudem rentenversicherungspflichtig (siehe oben)
nein Minijobs sind nicht Rentenversicherungspflichtig. Waren sie auch noch nie:
In diesem Fall besteht gegebenenfalls Versicherungspflicht in der Rentenversicherung als selbständiger Lehrer nach § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI, wenn das steuerpflichtige Einkommen aus der Übungsleitertätigkeit die Geringfügigkeitsgrenze von monatlich 450 Euro überschreitet.