Der Notenspiegel wurde von mir noch nie bekannt gegeben. Die Rückgabe der Klassenarbeit erfolgt in Einzelgespräche. Dazu hat das RP Karlsruhe mal eine tolle Fortbildung angeboten.
Andere Länder, andere Sitten. In Hessen muss es einen geben.
Und wie können die Eltern in Ländern, in denen die Angabe nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, prüfen, ob die Arbeit ggf. zu genehmigen oder zu wiederholen war?
Das ist nicht Aufgabe der Eltern.
Soetwas gibt es bei uns nicht. Das wäre auch gar nicht handhabbar. In meinen Fächern fallen die Klausuren meistens so aus, dass ca. die Hälfte mit nicht ausreichend bewertet wird.
Was genau soll daran nicht handhabbar sein? Wenn ich merke eine Klausur muss genehmigt werden, dann gehe ich zur Schulleitung und lass sie halt genehmigen. Wenn es noch schlimmer ist, dann wiederhole ich die Klausur.
Das Konzept des "genehmigen lassens" grenzt doch geradezu an Erpressung. Manche Kurse sind einfach stinkefaul, da mache ich doch nicht deshalb die Klausuren leichter.
Wieso? Ich gehe zur Schulleitung und lass mir eine Unterschrift geben. Dauert etwa 5 Minuten. Da habe ich auch kein Problem mit.
Ein großer Vorteil von diesem Vorgehen: Melden macht frei. Also falls jemand hier gegen vorgehen will, dann kann ich auf die Schulleitung verweisen. 