Beiträge von s3g4

    Die telefonische Krankschreibung ist in JEDER Praxis bis zu 5 Tage möglich, das ermöglicht ein Bundesgesetz. Beim bekannten Hausarzt. Habt ihr denn wirklich schon danach gefragt? Und deutlich gemacht, dass ihr es körperlich nicht in die Praxis schafft?

    Es hat aber nicht jeder einen bekannten Hausarzt. Meinen habe ich noch nie gesehen. Ich bestelle dort immer nur Rezepte. Wenn ich da anrufe, weiß ich nicht ob übers Telefon einfach krankgeschrieben werden kann. Weiterhin hat auch nicht jeder einen Hausarzt (das ist keine Pflicht). Es gibt viele Gründe und es geht auch niemand was an, welche medizinische Hilfe ich Anspruch nehmen will.

    Im Prinzip ist das nur eine Version der idiotischen und ideologisierten Forderung, Lehramt solle eine Berufung, kein Beruf sein. Es ist erstmal ein Job, und wenn man den Job gerne macht, ist das ein Bonus. Das gleiche gilt für klassische A14-Aufgaben. Auch das sind erstmal dienstliche Aufgaben, wenn man daran Interesse hat, ist das ein Bonus aber nicht unbedingt grundlegend. Und wer hat schon wirklich Interesse daran, Lehrbücher zu verwalten, zu bestellen, auszugeben und wieder einzusammeln? Jetzt mal ehrlich?

    Es geht dabei nicht um Berufung oder Beruf. Ich sehe das wie du. Das idiotische ist eigentlich das System an sich. In einer normalen Firma kann ich jeden meiner Angestellten einfach selbst befördern. Wenn ich keine geeigneten Kandidaten intern habe, dann schreibe ich die Stelle extern aus. Habe ich mehrere geeignete intern, dann schreibe ich die Stelle nur intern aus. Das können Schulen nicht machen, also macht man einen Affentanz um dieser Situation Rechnung zu tragen. Sicherlich kommt dabei auch die Einstellung der SL zum Beruf mit rein.

    Im Kollegenkreis hat sich eine interessante Diskussion bezüglich des neuen § 69 (7) im Hessischen Schulgesetz zum Handyverbot ergeben: Gilt der neue § 68 (7) HSchG nur für öffentliche Schulen oder auch uneingeschränkt für staatlich anerkannte private Schulen in freier Trägerschaft? Mithin wird in § 69 (2) HSchG angeführt: "Satz 1 und 2 gelten auch für Ersatzschulen." Das würde man bei einer Allgemeingültigkeit des Gesetzes über alle Schulträger hinweg eher nicht schreiben oder?

    Hat jemand eine Idee?

    Nein, für Ersatzschulen gilt das nicht.

    Nachtrag:
    Die Einstufung in Gehaltsguppen hat mit der Aufteilung des "Beamtenapparates" in "Mittleren Dienst", "Gehobenen Dienst" und "Höheren Dienst" zu tun, die ihren Ursprung noch im Kaiserreich hat.
    Der "gehobene Dienst" kommt ohne Übernahme von Leitungsfunktionen nicht über A13 hinaus, erhält auch keine automatische Höhergruppierung.
    Der "höhere Dienst" beginnt mit dem Studien"rat" und A13 und marschiert recht schnell auf A14, mit Leitungsfunktionen auf A15 /16. Diese Gehaltstufen können im gehobenen Dienst nur mit der Ernennung zum "Rat" erreicht werden - Als Schul"rat" oder Fachschul"rat" in der Lehrerausbildung.

    Diese Gehaltsgruppierung gilt nicht nur für den Lehramtsbereich.

    Das ist leider nicht ganz richtig. Es gibt prinzipiell vier Laufbahngruppen. Im gehobenen Dienst kommt man sehr wohl über A13 hinaus, indem man den Durchstieg in den höheren Dienst macht -> A13Z als Eingangsamt. Im höheren Dienst marschiert niemand schnell zu A14 (viele im ganzen Berufsleben nicht, besonders in der Schule). A15 gibt es auch ohne Leitungsfunktion in Einzelfällen sogar A16. Schulsystemspezifisch werden Laufbahnen nicht gewechselt und kann trotzdem Ämter außerhalb der eignen Laufbahn erreichen.

    Das Lehramtsstudium wäre aber weniger heftig gewesen als mein Fachstudium. Die Kommilitonen/innen aus dem (damals so genannten) Gewerbelehramt, mit denen ich zu tun hatte, waren in den fachlichen Veranstaltungen deutlich abgespeckt unterwegs und die Scheine, die ich dann später aus dem päd./psych. Bereich mitgenommen habe, waren entspannter zu bekommen --> ich hatte damit schon einen späteren Einstieg in die Schule vorbereiten wollen. Bei diesen Scheinen musste ich viel Text lesen und produzieren, aber die Herausforderung war geringer.

    Das ist echt eine Antiwerbung für das Lehramt. Besonders der letzte Satz bestärkt meine Meinung sehr.

    Du bist A14 für den Vertretungsplan an einer (vermutlich großen) beruflichen Schule? :O

    Ich hoffe du bekommst trotzdem noch weitere Entlastung dafür, das ist ein harter Brocken (ich mag den Aufgabenbereich, aber es ist sicherlich viel zu tun bei euch.)

    Definiere groß, es gibt mit Sicherheit größere Systeme. Weitere Entlastung gibt es nicht, aber eine weitere Person, die die Planung für eine kleineren Anteil übernimmt. Es kommt tatsächlich in Schüben. Gerade wenn es auf den Winter zugeht, steigt der Aufwand für den Vertretungsplan. Im letzten Jahr hatte ich eine Woche, in der ich den Plan nicht anfassen musste (außerhalb der Ferien).

    Damit das alles nicht ausartet bearbeite ich den Plan nur noch zu bestimmten Zeiten.

    War soll es wichtig sein das/ob KI für den Mathe Unterricht genutzt wird? Nur, weil es ein neues Tool gibt, muss dieses nicht für alles und von jedem genutzt werden.

    Damit man sagen kann, jawohl wir sind digital. Wie auch immer mir eine KI unmittelbar im Matheunterricht an einer Grundschule hilft ist dabei doch egal.

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