Beiträge von s3g4

    Im Kollegenkreis hat sich eine interessante Diskussion bezüglich des neuen § 69 (7) im Hessischen Schulgesetz zum Handyverbot ergeben: Gilt der neue § 68 (7) HSchG nur für öffentliche Schulen oder auch uneingeschränkt für staatlich anerkannte private Schulen in freier Trägerschaft? Mithin wird in § 69 (2) HSchG angeführt: "Satz 1 und 2 gelten auch für Ersatzschulen." Das würde man bei einer Allgemeingültigkeit des Gesetzes über alle Schulträger hinweg eher nicht schreiben oder?

    Hat jemand eine Idee?

    Nein, für Ersatzschulen gilt das nicht.

    Nachtrag:
    Die Einstufung in Gehaltsguppen hat mit der Aufteilung des "Beamtenapparates" in "Mittleren Dienst", "Gehobenen Dienst" und "Höheren Dienst" zu tun, die ihren Ursprung noch im Kaiserreich hat.
    Der "gehobene Dienst" kommt ohne Übernahme von Leitungsfunktionen nicht über A13 hinaus, erhält auch keine automatische Höhergruppierung.
    Der "höhere Dienst" beginnt mit dem Studien"rat" und A13 und marschiert recht schnell auf A14, mit Leitungsfunktionen auf A15 /16. Diese Gehaltstufen können im gehobenen Dienst nur mit der Ernennung zum "Rat" erreicht werden - Als Schul"rat" oder Fachschul"rat" in der Lehrerausbildung.

    Diese Gehaltsgruppierung gilt nicht nur für den Lehramtsbereich.

    Das ist leider nicht ganz richtig. Es gibt prinzipiell vier Laufbahngruppen. Im gehobenen Dienst kommt man sehr wohl über A13 hinaus, indem man den Durchstieg in den höheren Dienst macht -> A13Z als Eingangsamt. Im höheren Dienst marschiert niemand schnell zu A14 (viele im ganzen Berufsleben nicht, besonders in der Schule). A15 gibt es auch ohne Leitungsfunktion in Einzelfällen sogar A16. Schulsystemspezifisch werden Laufbahnen nicht gewechselt und kann trotzdem Ämter außerhalb der eignen Laufbahn erreichen.

    Das Lehramtsstudium wäre aber weniger heftig gewesen als mein Fachstudium. Die Kommilitonen/innen aus dem (damals so genannten) Gewerbelehramt, mit denen ich zu tun hatte, waren in den fachlichen Veranstaltungen deutlich abgespeckt unterwegs und die Scheine, die ich dann später aus dem päd./psych. Bereich mitgenommen habe, waren entspannter zu bekommen --> ich hatte damit schon einen späteren Einstieg in die Schule vorbereiten wollen. Bei diesen Scheinen musste ich viel Text lesen und produzieren, aber die Herausforderung war geringer.

    Das ist echt eine Antiwerbung für das Lehramt. Besonders der letzte Satz bestärkt meine Meinung sehr.

    Du bist A14 für den Vertretungsplan an einer (vermutlich großen) beruflichen Schule? :O

    Ich hoffe du bekommst trotzdem noch weitere Entlastung dafür, das ist ein harter Brocken (ich mag den Aufgabenbereich, aber es ist sicherlich viel zu tun bei euch.)

    Definiere groß, es gibt mit Sicherheit größere Systeme. Weitere Entlastung gibt es nicht, aber eine weitere Person, die die Planung für eine kleineren Anteil übernimmt. Es kommt tatsächlich in Schüben. Gerade wenn es auf den Winter zugeht, steigt der Aufwand für den Vertretungsplan. Im letzten Jahr hatte ich eine Woche, in der ich den Plan nicht anfassen musste (außerhalb der Ferien).

    Damit das alles nicht ausartet bearbeite ich den Plan nur noch zu bestimmten Zeiten.

    War soll es wichtig sein das/ob KI für den Mathe Unterricht genutzt wird? Nur, weil es ein neues Tool gibt, muss dieses nicht für alles und von jedem genutzt werden.

    Damit man sagen kann, jawohl wir sind digital. Wie auch immer mir eine KI unmittelbar im Matheunterricht an einer Grundschule hilft ist dabei doch egal.

    Abgesehen davon, dass ich mir nie ein Beförderungsverfahren antun möchte, ist es bei mir genau der Punkt: Ich möchte mich nicht auf einen Bereich festlegen wollen (auch wenn ich weiß, dass ich weiß, dass es rein formal nicht auf Lebenszeit festgelegt ist).

    Auch wenn eine Beförderungsstelle für bestimmte Aufgaben ausgeschrieben werden, sind diese Aufgaben nicht in Stein gemeißelt. Die Aufgabenverteilung kann von der SL jederzeit angepasst werden. In der Regel hast du wohl recht, die Aufgabe wird einem recht lange am Schuh kleben. Der Vertretungsplan wird mich auch noch einige Jahre verfolgen (zum Glück finde ich den noch nicht nervig).

    Ich weiß nicht wie schlimm das Verfahren bei euch ist, ich fand es aber nicht besonders schlimm.

    Da bekommt man schon Zweifel an der Motivation der BewerberInnen...

    Die Motivation ist doch klar. Die möchten befördert werden, egal wie. Wahrscheinlich weil es noch Ambitionen auf Schulleitung gibt.

    Möglicherweise wollen die über eine Beförderung aber auch aktuellen Schule entkommen.

    Aber ok, schlechte Erfahrungswerte lasse ich gelten 😊

    Ich verstehe woher du kommst und stimme dir im Prinzip auch zu. Leider sind Lehrkräfte in ihrer Ganzheit ein komisches Volk, daher kann ich die Bedenken von vielen hier sehr gut nachvollziehen. Ich habe auch schon einige erlebt, die sich wild auf jede Stelle beworben haben, die auch nur irgendwie eine Aussicht auf Zulassung hatte. Sich in eine neue Aufgabe einzuarbeiten ist nicht das Problem, das ist eigentlich immer möglich. Wenn es dann aber nicht gemacht wird und die SL das Ende der Bewährung nicht mehr weiter rauszögern kann ist das keine gewinnbringende Situation.

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