Beiträge von Senderson

    In Bayern zählen wie angesprochen erstes und zweites Examen jeweils 50%, ausschlaggebend ist die jeweilige Staatsnote in Abhängigkeit der Schulform und der Fächerkombination.


    Das vertiefte Staatsexamen ist in vielerlei Hinsicht Glücksache. Ich habe Englisch vertieft abgelegt und mein Englischschnitt lag sogar ganze 2 Noten darunter, nicht nur eine Note wie bei dir. Man steckt nicht drin....in Litwi kam bei Amerikanistik eine Nischenepoche dran, die in der gängigen Literatur sogar teils ausgespart wurde. In Sprawi kam im Wahlbereich bei Pragmatik eine Frage dran, die noch NIE in 10 Jahren so vorgekommen ist...zack ist das Dilemma da.


    Wenn du dir die Staatsnoten derzeit anschaust,wirst du sehen, dass schlechter wie 1,5 die Nichteinstellung/Nichtverbeamtung bedeutet (alles im Hinblick, dass du wohl keine Mint-Fächer studiert hast).


    Die Änderung geschieht im Jahre 2025 durch die Umstellung auf das alte G9 System, ab da existieren dann zumindest für dieses Jahr exzellente Einstellungschancen. Ob du bis dahin im Angestelltenverhältnis befristet überbrücken willst, ist deine Entscheidung.


    Es gibt allerdings eine Möglichkeit, die erste Examensnote salopp ausgedrückt ins Nirvana zu befördern und das nennt sich "Sondermaßnahme nach Artikel 22 des bayerischen Lehrergesetzes Absatz 1". Ansprechpartner Herr Dr. Thomas Ammann. Hier müssen einige Studienleistungen, sowie das erste Examen nachgeholt werden (machbar in einem Jahr, wenn man Gas gibt). Anschließend das Referendariat in einer ANDEREN Schulform, in der derzeit drastischer Lehrermangel herrscht. Die Sondermaßnahme hat zur Folge, dass keine erste Examensnote und auch keine Gesamtnote (1+2 Staatsexamen) gebildet wird und allein die Note des zweiten Staatsexamens zählt. Die Verbeamtung wird bis zur Note 3,5 gewährleistet


    Eine Wiederholung des ersten Examens kann ich nicht empfehlen. Wie gesagt, man steckt nicht drin. Das kann gut laufen oder in die Hose gehen.

    Habs mir durchgelesen, danke.


    Könntest du bitte dazu noch Stellung nehmen:


    -----------------


    (6) 1Die Zulassung zur Prüfung ist zu versagen, wenn


    3.die Erste Staatsprüfung nach dieser Prüfungsordnung in einem für die Prüfung in der Meldung benannten Fach mit gleichen Prüfungsanforderungen endgültig nicht bestanden wurde,
    4.eine Lehramtsprüfung oder eine sonstige Prüfung, die zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst für das angestrebte Lehramt berechtigt, in einem anderen Land in der Bundesrepublik Deutschland erstmalig oder endgültig nicht bestanden wurde und diese der beantragten Prüfung nach dieser Prüfungsordnung gleichartig oder gleichwertig ist,


    -----------------


    Da muss man scheinbar sehr sehr genau lesen! Zu Punkt 6.3) Da heißt es "gleichen" Prüfungsanforderungen. Da könnte man dann sagen, Prüfungsanforderung Gymnasium ist z.B. ungleich Prüfungsanforderung Grundschule?! Und zu Punkt 6.4.) Da wird bewusst geschrieben "in einem anderen Land [...]", soll heißen wenn man an der Uni im gleichen Land bleibt müsste man zugelassen werden?!


    Grüße

    Grüße euch,


    weiß jemand vielleicht wie sich folgender Sachverhalt verhält, Bundesland wäre Bayern:


    Eine Person hat bei einer Schulform X (z.B. Realschule/Gymnasium) das erste Staatsexamen endgültig nicht bestanden. Ist es dieser Person dann möglich nach einem Schulformwechsel (z.B. an die Grundschule oder die Mittelschule) und nach der Nachholung von relevanten, noch fehlenden Leistungen das erste Staatsexamen erneut abzulegen? Oder darf man das gar nicht und ist gesperrt?



    Weil wenn z.B. Mathe in einer Schulform endgültig nicht bestanden hat, kann man dann das Mathe Examen in einer anderen Schulform überhaupt schreiben?



    Liebe Grüße


    also Zula muss ich schon nochmal machen, das ist auch wirklich verständlich, sie wurde wie sie schon anmerkten, in Spanisch angefertigt. Ne, das passt schon.


    EWS ähm...ja...hab mich da mit den Leitern des Instituts unterhalten und die haben sich doch sehr stark darüber gewundert, so sehr dass sie den Schrieb eingescannt haben wollten vom Kultusministerium. Es ist schon bissel.....*hust*, nicht nur dass die Themen identisch sind, es gibt sogar Fälle wo Wort-für-Wort die gleiche Frage aufkam für alle Schularten.....aber gut ey, das passt schon. Da bin ich jetzt grade übrigens dran bis in einem Monat noch ein Praktikum losgeht, und das macht eigentlich so ganz Spaß. Psychologie des Lehrens und Lernens, da lernt man doch schon einiges was wirklich wertvoll ist, auch über sich selber als Person.



    Und zu den Meinungen...ne wie gesagt, das was wir als "Meinungen" in die Welt setzen sind in 99% der Fälle summierte, kontextbezogene Momentaufnahmen und so sehr man sie zu respektieren hat, sie sind im Grunde nichtsaussagend bezüglich der GESAMTEN Person, und diese definiert sich durch weitaus mehr wie eine Angelegenheit (bei mir nun Angelegenheit Straftat im Kontext Lehramt). Deshalb nehme ich sowas nur zur Kenntnis, berührt mich aber emotional nicht (oft zum Missgefallen der anderen)

    wenn du aber wegen Mittelschule einen Ausweg aus Bayern suchst: in NRW kriegt man vielleicht keine Stelle nachgeschmissen, aber es gibt Gymstellen. Mit Englisch kämst du sogar, wenn du flexibel bist, durchaus irgendwo unter und mit den Studienleistungen der Mittelschule (Examen würde ich aber tatsächlich trotzdem machen) würde man dich auch im Sek-1-Bereich nehmen (als Gym-Kraft, die man in den Fächern deines Sek-1-Studiums einsetzen würde)

    ok danke, ja ist auch nicht grade uninteressant, ich frag mich nur wie sich die anderen Bundesländer verhalten werden wenn sie sehen dass ein voll ausgebildeter Lehrer mit Mittelschule (ja, ich weiß das sieht man dann..) nun in der Sekundarstufe I in Gesamtschulen, Hauptschulen unterrichten will. NRW habe ich übrigens heute morgen kontaktiert, bin mal gespannt ob da vielleicht das "ok" für ein Ablegen des Vorbereitungsdienstes kommen würde, bisher hab ich 2 Absagen und 2 auf Status "können wir noch nicht sagen, muss gesondert geprüft werden". Bisher alles angrenzende Bundesländer, überleg mir auch schon ob ich mal einen Blick auf Berlin werfen soll, pressetechnisch liest man von Berlin und NRW immer am meisten bezüglich "Wir brauchen Lehrer"


    Meine Anwältin riet mir auch wirklich jedes Bundesland zu kontaktieren ob der Vorbereitungsdienst dort möglich wäre als Ausweichoption, da Bayern die "pingeligsten" sind und Sie sich durchaus vorstellen kann dass einige Bundesländer (gerade wenn wie bei mir nun wirklich alles getilgt ist) da "gnädiger" verfahren.


    Wobei ich mir rein perspektivenmäßig im Sinne von "komme ich unter" mit einem Mittelschulexamen in Bayern absolut keine Gedanken machen muss. Aber ja.....es ist wies is....



    Ja gerade das Gespräch bereitet mir ja übelste Kopfzerbrechen^^, aber ich glaub es bringt alles nix sich da jetzt verrückt zu machen. Wie gesagt möchte ich einfach nicht, dass das auf meine Lernmotivation schlägt, es ist schon schlimm genug dass es im Hinterkopf ist und sich oftmals nach vorne durchdrängt ins Bewusstsein, aber ich hätte es halt gern im Hinterkopf verbannt und nun bis zum Examen im Herbst 2020 einfach einen freien Kopf. Nennt es Selbstmanipulation^^.

    neee alles gut ;), übel nehm ich hier niemanden was


    wobei ich nicht erkenne wo ich irgendwo jemanden die Schuld (für was eigentlich) in die Schuhe geschoben hätte?



    edit: achsooo , dieses "hätte man mich informiert", ne klar, es wäre absolut utopisch gewesen wenn eine Person aus dem Nichts aufgetaucht wäre und hätte mir gesagt: "du willst Lehrer werden, weißt aber schon dass du vorbestraft bist und der Paragraph 52 unter Ausnahmen regelt dass selbst bei Tilgung von Straftaten sie dir immer noch zur Last gelegt werden".


    dieses "man" hab ich definitiv nicht an einer Person festgemacht. Ich war halt so naiv zu denken dass es verjährt und dass ich dann tatsächlich ausm Schneider bin, Paragraph 52 BZRG, um Gottes Willen, ich wusste damals noch nicht mal dass man Führungszeugnis, erweitertes Führungszeugnis und BZRG unterscheidet :D

    Ich kapiere deinen "Werdegang" nicht. Wenn du dich für das Referendariat am Gymnasium bisher bewerben konntest, wieso kannst du das nicht auch in anderen Bundesländern tun? Insbesondere in NRW, wo es keine Absagen fürs Ref gibt.


    Was du da rumstudierst um plötzlich auf die Mittelschule zu wechseln etc. Ist mir vollkommen schleierhaft.

    Klar, das wirkt auch verwirrend, versteh ich, ich versuche es mal zu erklären.


    Das Gymnasium ist für mich nicht mehr relevant (alles im Kontext Englisch und Spanisch und Bayern). Dass ne alte Kommilitonin sogar mit ihrem (für mich zumindest unvorstellbar zu erreichenden) Schnitt von 1.4 derzeit auf der Warteliste ist hat mir dicke gereicht. Was will ich da mit meiner 2.8 reißen...., da hätte ich im Ref ständig den Gedanken "warum mach ich mir den Stress nur um nachher im Regen zu stehen". Da bin ich nicht der Typ Mensch dafür....., rein vom Lesen her ist das Referendariat eine unglaublich kräftezehrende Angelegenheit, und da will "man" doch im Gegenstück dann auch was rausbekommen.


    Mittelschule dagegen wird händeringend gesucht, sogar schnittunabhängig, weils einfach kaum jemand studiert und es mehr zu vergebende Stellen gibt wie es Studenten gibt, deshalb auch politisch die ganzen Umschulungsmaßnahmen zur Zeit, die ich auch hätte wahrnehmen können aaaaaber! erst nachdem ich das Referendariat für das Gymnasium gemacht hätte meinte der liebe Sacharbeiter. Deshalb hab ich gesagt hänge ich nochmal 3-4 Semester dran und kann dann "beruhigter" ins Ref.

    Siehe oben - sie ist gestrichen, getilgt aufgrund der Verjährungsfrist . 5.2.2019, aber aufgrund Paragraph 52 des BZRG ist eine Tilgung leider nicht gleichzusetzen mit "jetzt bin ich aus dem Schneider", gerade im Bezug auf den öffentlichen Dienst.


    Das Gespräch vorzuverlegen war auch meine Idee zunächst, das hatte ich sogar fest vor, dagegen spricht momentandie Unterstützung seitens "der Verantwortlichen", die mir nicht sagen wollen an wen ich mich wenden muss,wobei ich explizit um Kontaktpersonen gebeten hatte. Die Zuständige, die das Gespräch für das Lehramt am Gymnasien initiiert hätte schrieb nur "über die Einstellung von Referendaren für das Lehramt an Mittelschulen entscheiden die Regierungen. Sie müssten sich mit Ihrem Anliegen daher bitte dorthin wenden".


    "Regierung", wow.... Überaus genau und hilfreich....


    Zum anderen spricht dagegen, dass das Thema zum Zeitpunkt Ende 2020 so oder so wieder aufgegriffen wird da ich laut Anwältin das Strafverfahren auf gar keinen Fall verschwiegen darf, sonst könnten bittere Konsequenzen später folgen falls es noch rückwirkend entdeckt wird. Ich aber nun noch nicht kkageberechtigt bin da zum jetzigen Zeitpunkt keine Bewerbung vorliegt und der Anwalt somit machtlos wäre.


    Gegen den Entscheid kann aber in jedem Fall geklagt werden, sollte.... Ich abgelehnt werden. Es werden dann satte 12 Jahre dazwischen liegen. Februar 2009 Verurteilung - Februar 2021 Beginn Referendariat.


    Klar, mir persönlich (schon allein aus Motivationsgründen, ich darf sogar EWS Examen und zula nochmal machen, wegen "wir müssen den Wettbewerbscharskter aufrecht erhalten und können die Staatsexamina aus dem Gymnasialstudium leider nicht anrechnen") wäre es auch lieber gleich Bescheid zu wissen.

    Ein Bundeslandwechsel ist wohl leider nicht möglich, da ich bislang drei Absagen bekommen habe, NRW habe ich aber noch nicht kontaktiert. Das liegt daran, dass eine Anerkennung der Mittelschule als vollwertiges Hauptschulstudium nur dann erfolgen kann, wenn mindestens zwei Hauptfächer studiert worden sind. Das Studium der Hauptschule in Bayern (Mittelschule) sieht dies aber nicht vor.


    Sonst wäre das alles so oder so kein Thema, da nur Bayern ins komplette BZRG Einsicht nimmt, die anderen Bundesländer verlangen nur einen Auszug davon, das sogenannte erweiterte Führungszeugnis.


    Aber es muss wohl Bayern bleiben (für immer vermute ich...)


    Durch Rücksprache mit einem Anwalt kam jetzt aber was lustiges raus.... Und zwar dass die Tilgung aus dem BZRG nicht 15 Jahre, sondern nur 10 Jahre sind. Ich hab den lieben Paragraph 46 des BZRG wohl falsch verstanden. Ergo bin ich seit 5.2.2019 tatsächlich in den Augen der Behörden nicnt mehr vorbestraft. Bringen das tut leider wenig, da es einen netten Paragraphen 52 gibt (Ausnahmen), wo Straftaten auch berücksichtigt werden können wenn sie bereits getilgt sind. Dies trifft unter anderem für den öffentlichen Dienst zu.


    Hätte man mir zu Beginn des Lehramtstudiums gesagt, dass eine Vorstrafe, egal wie lange sie zurück liegt, in diesem Bereich immer Probleme machen wird hätte ich es mir zweimal überlegt... Aber da hab ich als junger Mensch nicht daran gedacht.... An diesen tollen Paragraphen 52

    Ja ich denke auch, nächster Schritt Anwalt für Verwaltungsrecht. Möglichkeiten der vorzeitigen Tilgung aus dem BZRG klären und klären ob man eine Chance hat die Ablehnung anzufechten.


    Es war gnädig mich gleich nicht völlig abzulehnen, sondern mir die Chance auf ein persönliches Gespräch zu geben, finde ich auch sehr fair. Leider lassen Sie da einen komplett ins Messer laufen, eine Vorbereitung auf das Gespräch wird nicht möglich sein.


    Ich fand es ja nur etwas schade dass es selbst nach 10 Jahren noch so starke Relevanz hat. Und ausgerechnet für das Referendariat, den Ausbildungsteil.


    Dass man vermutlich kein verbeamteter Lehrer mit Einträgen im BZRG werden kann unterstütze ich persönlich sogar, obwohl ich mir damit selber ins Bein schieße.


    Das Gespräch wird Januar 2021 stattfinden, dann wäre die Straftat 12 Jahre her.


    Paralellel versuche ich mich grad noch über eine Anrechnung von Modulleistungen im Bachelor Master System zu informieren, welches außerhalb Bayerns von einigen Bundesländern angeboten wird. Aber das ist ein unglaublicher Dschungel...

    Guten Morgen,


    ich dachte mir spontan ich frag mal hier in die Runde....


    bitte alles in den Kontext Bundesland Bayern einordnen.


    ich bin im Februar 2009, also ziemlich exakt vor 10 Jahren, straffällig geworden. 120 Tagessätze, Einfuhr von Arzneimitteln (Schmuggel über deutsch-schweizerische Grenze), kein BTMG, aber AMG. Damit vorbestraft. Die Sache ist längst aus dem (erweiterten) Führungszeugnis getilgt, wird jedoch aus dem Bundeszentralregister erst nach 15 Jahren, also im Februar 2024 getilgt.


    Bei der Bewerbung zum bayerischen Referendariat [für das Gymnasium] musste ich angeben ob ich vorbestraft bin. Nach einer Recherche meinerseits darf man sich als "nicht vorbestraft" bezeichnen, solange das Führungszeugnis sauber ist und die Einträge dort verjährt sind. Ob dies so korrekt ist...fraglich. Jedenfalls habe ich die Sache nicht erwähnt, da ich auch dachte dass mittlerweile bestimmt alles getilgt ist, zu dem Zeitpunkt hatte ich mich noch gar nicht mit den Verjährungsfristen des BZRG auseinandergesetzt....


    Leider musste ich feststellen, dass Bayern wohl das einzige Bundesland in Deutschland ist, welches sich einen kompletten Auszug aus dem BZRG einholt. Bei meinen Recherchen habe ich festgestellt, dass die anderen Bundesländer nur das erweiterte Führungszeugnis einholen.


    Nun wird mir der Sachverhalt zur Last gelegt und das Kultusministerium behält sich vor mir das Referendariat aufgrund nicht charakterlicher Eignung zu versagen. Dass die ganze Sache satte 10 Jahre zurück liegt und ich seitdem stets straffrei gewesen bin, spielt dabei keine Rolle. Man habe schließlich Vorbildfunktion.


    Geklärt werden soll der Sachverhalt in einem persönlichen Gespräch in München. Hinweise, was mich hier erwartet (vermutlich abstrakte Fragen wie: "Zeigen Sie vor dem Hintergrund ihrer Straftat Perspektiven auf, den bayerischen Bildungs-und Erziehungsauftrag ordnungsgemäß zu erfüllen" -> ähm what?) habe ich nicht bekommen.
    --------------------------------------
    Nun gut, zum Gespräch kam es nie. Dass einige meiner ganz alten Kommilitonen aber grade alle im Regen nach Ende des Refs stehen beim Gymnasium (Warteliste trotz Top Noten bei allem was nicht Mathe, Physik etc heißt) hat mich dann doch zu einem Wechsel zur Mittelschule bewogen, gerade auch weil mir hier sehr viel angerechnet wurde und ich das Staatsexamen für die Mittelschule relativ zeitnah, Herbst 2020 ablegen kann und danach dann (wenn die ganze Sache hier nicht wäre..) relativ sicher einen Job hätte.


    Danach wird das ganze Prozedere von vorne beginnen. Ich werde mich bewerben, dort diesmal aber den Eintrag erwähnen. Und es wird vermutlich erneut zu einem persönlichen EIgnungsgespräch geladen werden.







    Nun......ist einfach grade so bisschen "Drama" im Gehirn bei mir. Der Kopf sagt: "und wenn sie dich dann nicht zulassen zum Ref, war alles für die Katz", denn das Referendariat für die Mittelschule kann man leider Gottes nicht in anderen Bundesländern machen (also Hauptschule, Sekundarstufe I) da dort immer zwei Hauptfächer vorliegen müssen, etliche Absagen hab ich bereits schriftlich erhalten, auf andere warte ich noch. Mittelschule hier bei uns in Bayern ist nur ein Hauptfach und 3 "Didaktikfächer".


    Mit vorzeitiger Tilgung aus dem BZRG habe ich mich auch beschäftigt, ginge prinzipiell, nur sehr geringe Erfolgsaussichten.


    Ich bin grad am Hin und Her Überlegen..."was tun", abwarten, durchziehen, erstmal anwaltliche Beratung holen ob man dagegen vielleicht auch klagen kann, Tilgung BZRG usw....alles ziemlich viel was hier auf mich einprasselt im Moment.



    Ich wollte mir das alles nur mal von der Seele reden, ich erwarte hier natürlich keine professionelle Beratung, nehme aber sehr gern Meinungen (auch negative...is kein Ding..), Einschätzungen zu dem Thema an.



    Liebe Grüße

    chilipaprika, sorry muss jetzt nochmal kurz nachhaken. Bezieht sich dein Beitrag mit den Optionen a) und b) auf voll ausgebildete Gymnasiallehrer mit Referendariat oder auch für Leute die nur das erste Staatsexamen vorzuweisen haben.


    Aus dem Link wird dies irgendwie nicht ganz ersichtlich für mich...





    edit: wo es gerade hängt bei mir: "Eine Lehrkraft mit der Lehramtsbefähigung für Gymnasium", ist das eine voll ausgebildete Lehrkraft mit Ref oder meinen die damit auch die Studenten die ein erstes Staatsexamen fürs Gym abgeschlossen haben


    Hier z.B.:


    "Die Stelle ist für Bewerberinnen und Bewerber mit dem Lehramt für die Sekundarstufe II, dem Lehramt für Gymnasien,dem Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen, dem Lehramt an beruflichen Schulen, dem Lehramt für die Sekundarstufe II (mit beruflicher Fachrichtung) und dem Lehramt an Berufskollegs geöffnet."


    -> was ist gemeint? Leute, die das Ref bereits abgeschlossen haben?

    Bitte den Beitrag komplett ignorieren.
    Sobald du einen Lehramtsabschluss hast, kommst du für alle Seiteneinstiegsmassnahmen nicht mehr in Frage.
    Was auch egal ist, da NRW zur Zeit so verzweifelt ist, dass es absolut katastrophale (für alle betroffenen Schulformen) Lösungen gibt wie "du hast Gym studiert? Gym im Ref? willst ans Gym es ist aber keine Stelle da? Macht nichts... komm zu uns an die Grundschule / Sekundarschule und in 4 Jahren kriegst du eine garantierte Versetzung an ein Gymnasium"
    Klingt doof? ist es auch. Zumindest für alle außer den Kandidaten, der erstmals dadurch ins System kommt. Ob er danach an der neuen Schulform für die Übergangszeit glücklich ist, sei dahin gestellt.


    Hallo,


    Du meinst wenn man 4 Jahre in E10 gearbeitet hat, 2900 brutto wären bei Single Steuerklasse 1 unverheiratet ohne Kinder wohl gefühlte 1700-1800 netto grob, dann muss/kann man an ein Gymnasium versetzt werden? Ohje da sehe ich schwarz, denn nach 4 Jahren keine Spanischpraxis kann und würde ich das wohl auch nicht wollen, da ich sicher rein kompetenztechnisch nicht mehr dazu in der Lage wäre. Es sei denn man tritt sich wirklich in den Podex und hält sich parallel fit.


    Andererseits bin ich auch kompetenztechnisch nicht für die Grundschule gerüstet und würde da vermutlich nackt reingeworfen werden. Die pädagogische Einführung würde ja neben dem eigentlichen Unterricht ablaufen. Aber das scheint ja wohl "normal" zu sein...


    Echt heftig, dass sowas überhaupt möglich ist. Der Mangel muss wirklich sehr stark sein wenn das von den Ministerien abgesegnet wird.


    Was ich bisher so ein bisschen verschwiegen habe ist die Tatsache dass ich mit Spanisch schon länger etwas unglücklich bin. Es herrscht einfach deutlich mehr Nervosität sobald man vor der Klasse steht wie in Englisch. Es ist mir nie wirklich gelungen mein Spanischniveau an mein Englischniveau anzugleichen. Der einzige Trost ist dass es anderen Studenten genauso geht... Ich habe in den Didaktikfächern einen Gesamtschnitt von 1.5, auch in der Erziehungswissenschaft war ich immer deutlich besser wie in der eigentlichen Fachwissenschaft. Das Praktikum an der Grundschule hat mir bedeutend mehr Spaß gemacht als das Praktikum am Gymnasium. Irgendwie sehe ich mich persönlich mehr in Richtung Erzieher, und nicht ganz so sehr in Richtung "Vermittler von Fachwissen".


    Ich vermute ich müsste mich durch das Referendariat zumindest in Spanisch sehr stark durchkämpfen.


    Deshalb alles so ein bisschen tricky für mich.



    Aber klasse, dass ihr mir die Optionen aufgezeigt habt, danke nochmal.


    - Ref fürs gym durchziehen, danach evtl Neuorientierung für BS oder GS
    - mein eigener Vorschlag mit der Mittelschule und dem Nachholen der Kurse hier an der Uni für weitere drei Semester
    - wohl doch(?!) möglicher Seiteneinstieg in NRW trotz Lehramtstudium, pädagogische Einführung ein Jahr und von E10 leben.



    Tja, wer die Wahl hat hat die Qual oder wie der Spruch geht....wenn nur das Grübeln in der Wohnung immer gleich Früchte tragen würde :)


    Grüße

    In Ordnung, die Ratschläge kommen eigentlich alle auf einen Nenner: Referendariat fürs Gymnasium machen und dann umsatteln.


    Wo ich grad noch dran bin:


    - Möglichkeit des ersten Posts: Jetzt auf Mittelschule umschreiben lassen, dort die Kurse hier an der Uni nachholen, dann das Ref an der Mittelschule und dann mit hoher Wahrscheinlichkeit auch eine Festanstellung mitsamt Verbeamtung an der Mittelschule. Das ganze würde laut Fachkraft circa 3 Semester hier an der Uni in Anspruch nehmen, was verschmerzbar wäre


    - Oder eben wirklich gemäß den Ratschläge das Ref am Gymnasium und danach eine Umorientierung. Aber diese Umschulung wird ja genauso Zeit in Anspruch nehmen?! Oder ist es so, dass ich quasi direkt eine Anstellung am Berufskolleg (oder z.B. an der Grundschule in NRW) erhalten würde und keine weiterbildenden Maßnahmen mehr machen müsste? Ich denke nicht?! Klar, wenn ich sofort eine Anstellung bekommen könnte, mit Gehalt, wäre das wohl wirklich die beste Option. Wenn es aber noch begleitende Maßnahmen gibt frage ich mich halt wie stark der Stressfaktor ist, denn gleichzeitiges Vorbereiten und Halten von Stunden plus zusätzliche Weiterbildung parallel wird vermutlich doch recht knifflig werden.


    Grüße und danke für die Antworten



    (achja: für einen Ref Platz muss man sich in Bayern noch nicht bewerben, man hat den Platz sicher. Dies soll...aber auch demnächst geändert werden)

    danke für die Antworten, und so schnell... :)


    Bezüglich erstem Beitrag: Berufsschule, in Ordnung. War es da nicht so, dass man in jedem Fall eine Berufsausbildung (also abgeschlossene Lehre) vorweisen muss? Gibt es evtl Websites oder sonstige Anlaufstellen wo man sich näher informieren kann? Ich nehme an, dass für eine Bewerbung in der Berufsschule dann das zweite Staatsexamen vorzuliegen hat? Muss dann erneut eine Umschulung gemacht werden? Da wären wie gesagt noch einige Fragen, die Antworten kann ich mir natürlich gerne in Eigenarbeit anlesen.


    Bezüglich zweitem Beitrag: Der Ref Platz ist mir sicher. Bin natürlich (allein um nicht nackt dazustehen) schon den Regelweg gegangen und habe mich dafür nun angemeldet, eine Abmeldung wäre natürlich auch zeitnah noch möglich. Bei NRW hab ich gesehen, dass die Webseiten "LEO" und "LOIS" die Stellenausschreibungen vornehmen. LOIS ist speziell für Seiteneinstieg gedacht. LEO richtet sich, so wie ich das sehe, ausschließlich an voll ausgebildete Lehrer.


    https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LEO/angebote


    https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LOIS/angebote



    In meinem Kopf ist nur drin: "Macht das Referendariat für ausschließlich Gymnasium noch Sinn, wenn ich am Ende dann doch notgedrungen wahrscheinlich in einer anderen Schulform unterkomme(n) (muss)".


    Die Frage ist also quasi was naheliegender ist: Gleich jetzt nach dem ersten Staatsexamen irgendwie schulformspezifisch (also nicht Gymnasium) eine berufsbegleitende Maßnahme wahrzunehmen oder tatsächlich ganz regulär das Referendariat für Gymnasium 2 Jahre zu machen und dann erneut umzusatteln. Geht dabei dann nicht viel Zeit zusätzlich verloren?


    Gymnasium in Bayern sieht wirklich ...grauenvoll einfach aus. Es stimmt aber, vielleicht dass es in anderen Bundesländern wohl ebenfalls schlecht, wenn auch nicht ganz so düster aussieht...ist natürlich schwer aussagekräftig zu recherchieren.

    Hallo zusammen,


    ja ein etwas seltsamer Titel, möchte auch gleich dazu Stellung nehmen. Ich habe jetzt im Herbst mein Staatsexamen in Englisch und Spanisch für die Schulform Gymnasium in Bayern absolviert. Ergebnisse kommen Ende Dezember, aber es lief soweit "gut bis in Ordnung" und ich gehe stark davon aus bestanden zu haben.
    Ich bin leider Gottes nur ein Durschnittsmensch, soll heißen meine Noten bewegten sich während des Studiums im Bereich 2.1 für Englisch (Modulendnote) und 2.5 (Modulendnote) für Spanisch, ich vermute so in etwa, oder marginal schlechter..wird auch das Examen ausfallen.


    Jetzt ist es nur so: Ich muss wohl keinem hier erzählen, wie es im Moment stellentechnisch am Gymnasium aussieht, und dann auch noch in der Kombination moderne Fremdsprachen. Selbst absolute Top Absolventen mit einer Gesamtnote (erstes und zweites Staatsexamen) von 1.5 finden keine Stelle. Davon bin ich leider meilenweit entfernt........das alles gibt mir natürlich zu denken bezüglich meiner eigenen Zukunft.


    An dieser Stelle wäre natürlich die Kritik angebracht: "warum machst du dir jetzt erst darüber Gedanken"? .....tja, irgendwie wollte ich einfach eine Sache mal komplett durchziehen....


    ---------
    Ich bin jetzt bezüglich meiner eigenen Zukunft etwas am Grübeln. Ich sehe mich nämlich nach dem Referendariat (was sicher kein Zuckerschlecken wird...) im Moment wirklich arbeitslos. Arbeitslos in dem Sinne, dass ich nicht bei einem Gymnasium für meine Fächer unterkommen werde.
    Daher frage ich mich natürlich, inwiefern das überhaupt noch "sinnvoll" für mich ist.


    Ich war gestern bei unserem Prüfungsamt und habe das mal genauso geschildert. Es bestünde die Möglichkeit mich auf die Mittelschule umschreiben zu lassen, ich hätte dann noch 60 ECTS Punkte insgesamt zu absolvieren und auch das Staatsexamen für die Mittelschule zu schreiben, danach könnte ich ins Referendariat und hätte vermutlich später aufgrund der derzeitigen Lage deutlich bessere Chancen auf einen Arbeitsplatz. Dies wäre eine Option eventuell...


    Andererseits beschäftige ich mich auch im Moment mit dem Thema Seiteneinstieg/Quereinstieg. Mir ist aufgefallen, dass jedes Bundesland hier sein eigenen Bestimmungen hat. Relativ gute Chancen sind mir bei der Recherche in Berlin und NRW aufgefallen. Hier soll starker Mangel für Grundschule bestehen.
    Beim Durchlesen der Bestimmungen fällt aber auf, dass bei einem Seiteneinstieg wohl ein höherer Abschluss erforderlich ist, welcher ausdrücklich kein lehramtsbezogenes Staatsexamen darstellt. Oder ist das ein Irrtum?
    Eventuell wäre es auch möglich (z.B. in einem der beiden genannten Bundesländer) selbst mit meinem Staatsexamen für Gymnasium eine Stelle zu bekommen und berufsbegleitend eine "OBAS/pädagogische Einführung/berufsbegleitendes Referendariat") zu machen.



    Warum ich hier jetzt schreibe? Ich wollte einfach mal so ein bisschen plaudern, mich austauschen, Meinungen und Gedanken zu dem Thema hören....



    Liebe Grüße

Werbung