Beiträge von EineFrage

    Also ich danke euch für eure Einschätzung und ich verstehe diese Einwände. Ich werde dann jetzt dennoch noch mal im BFZ nachfragen, wie das dort gehandhabt wird. Und auch mal diese Einwände vorbringen.

    Ich danke euch für eure Einschätzung. Mit der Mutter werde ich das dann Montag entsprechend kommunizieren. Mal sehen, was sie dazu sagt. Und ja, warum die Lehrerin weg will, liegt für mich auf der Hand. Und ja das stimmt, dem Kind nützt es nicht.

    Das mit den Schwerpunktschulen gibt es hier in Hessen so nicht. Hier sind einfach alle Grundschulen gefragt. Ich bin generell noch nicht lange in der BFZ Arbeit tätig. Ein Jahr habe ich an einer anderen Schule gearbeitet und da war klar, dass sie natürlich auch Schüler mit GE Status beschulen. Umso überrumpelter bin ich gerade über die Reaktion dieser Schulleitung. In diesem speziellen Fall weiß ich dann tatsächlich nicht, was ich der Mutter raten kann. Die Klassenlehrerin ist toll. Sie differenziert viel, ist der Schülerin sehr zugewandt und wertschätzend gegenüber Kind und Mutter. Nur möchte besagte Lehrerin gern so schnell wie möglich die Schule wechseln, weil sie an der Schule nicht bleiben möchte. Ich bin jetzt seit vier Wochen an der Schule. Ich habe noch keinen kompletten Überblick. Aber ich glaube viele Kollegen würden dieses Kind nicht mit offenen Armen in ihrer Klasse willkommen heißen. Und keiner würde mehr besagte Klasse übernehmen wollen. Auch wenn letztlich ich als Förderschullehrerin Aufgaben, Material usw. vorbereiten würde. Ich überlege gerade wirklich, ob für dieses Kind eine Förderschule nicht geeigneter wäre, einfach weil die äußeren Umstände so sind wie sie sind. In Gesprächen mit der KL sagte sie mir, dass betroffene Schülerin in der Klasse zurecht käme, die anderen Kinder sie so akzeptieren wie sie sei und sie aber gleichzeitig auch noch keine Freunde gefunden hätte. Und sie darunter leide.


    Förderschule hin oder her. Die Haltung der Schulleitung entsetzt mich trotzdem. An der anderen Schule war es einfach vollkommen klar, dass auf das Kind geschaut wird und was das Kind braucht. Es gab einen Schüler mit Autismus in der ersten Klasse (GE Status) und das hat für alle gut geklappt. Eine Schülerin mit sonderpädagogischem Förderbedarf Lernen wurde in der Klasse zusätzlich inklusiv beschult. Und auch da: Sie fühlte sich in der Klasse sehr wohl. Da stand seitens der Schulleitung gar nicht zur Debatte ob das Kind inklusiv beschult wird oder nicht. Es ist Entscheidung der Eltern. Und die Mutter hat das nach einem Gespräch mit der Klassenlehrerin und mir entschieden. Also bei nem Kind mit Autismus, GE Status... Das jemand da Berührungsängste hat denen er sich erst stellen muss, verstehe ich und ist da an der Schule wunderbar gelungen. Aber ein Kind mit Förderbedarf Lernen? Wo der Förderschullehrer mir als Klassenlehrer bei der Differenzierung ja auch unter die Arme greift, die Materialien vorbereitet, das Zeugnis und den Förderplan schreibt?
    Nun ja und es ist auch eine Frage der Art und Weise wie solche Unsicherheiten angesprochen werden. So wie das die Schulleitung getan hat geht es mMn gar nicht.

    Ihr habt mir sehr weiter geholfen :). Vielen lieben Dank. Das mit den zwei Jahren war mir bislang auch noch nicht bekannt. Ich bin noch nicht lange im BFZ. Und ich bin gerade etwas erleichtert, dass nicht nur ich so irritiert war :).


    Schmeili: OH :) jemand der auch in Hessen im BFZ arbeitet. Danke für deine Rückmeldung. Wählst du dann bei vorliegen eines qualifizierten Nachteilsausgleich und der Frage nach einer FDS den Schulleistungstest aus, der um zwei Jahre zurück liegt? Also 4. Klasse DEMAT 2+ und HSP2? Und wie schreibst du das dann im Abschlussbericht? Die Durchführung des DEMAT 2+ ergab den Prozentrang xyz. Dieses Ergebnis liegt im durchschnittlichen Bereich. (Dann Darstellung der Ergebnisse) Der aktuelle Lernstand des Schülers liegt damit um mehr als zwei Jahre zurück. So? Ich finde diesen Rückschluss allerdings auch fragwürdig. Hm. Falls das für dich in Frage kommt: würdest du mir einen deiner Abschlussberichte in denen du das so formuliert hast mal komplett anonymisiert (ist ja klar) zu kommen lassen?


    Krabappel: Ja genau. Der Altersbereich ist mir bekannt. Deshalb war mir auch nicht klar, wann ich den für jüngere machen soll (bzw. Fördervorschläge klar, nachvollziehbar) aber das mit dieser Zweijahresklausel kannte ich bislang nicht und ich wusste auch nicht, dass es dann so gehandhabt wird, wie hier weiter oben beschrieben.


    Plattenspieler: Danke. Ja so hatte ich das bislang auch gedacht. Und jetzt diese Zweijahresklausel (Das Wort trifft es :)) kennen gelernt. Und da war ich überfragt.


    Ich danke euch, dass ihr mir hier gerade so helft Licht ins Dunkel zu bringen. :D

    Frapper, Krabappel, ja die Frage habe ich mir auch schon gestellt (würde ich mein Kind noch an eine solche Schule schicken wollen!) und werde das Montag noch mal im Gespräch mit der Mutter erörtern. Bisher hat sie sich in Gesprächen mit mir klar pro Inklusion geäußert. Aufgrund dieser SL gibt es kein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf an dieser Grundschule (Verfahren wurden seitens der Schulleitung bisher normalerweise gar nicht erst angemeldet, es liegt da viel im Argen, ich bin neu an der Schule).

    Ich bin etwas schockiert. Ich habe heute von der Klassenlehrerin erfahren (ich bin Förderschullehrerin in der Inklusion), dass die Schulleitung der allgemeinen Schule beim Elternabend eine Mutter angegangen hat, dass wenn jetzt der sonderpädagogische Förderbedarf (Bundesland Hessen) überprüft wird, und der festgestellt wird, noch lange nicht davon ausgegangen werden kann (es geht um eine FDS Lernen), dass das Kind in der Grundschule weiterhin beschult werden kann und sie sich nicht die Hoffnung machen soll, dass ihre Tochter dann ab sofort inklusiv beschult wird. HILFE!


    So nun heißt es hier:


    "Ein Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention ist es, allen Schüler_innenZugang zum allgemeinen Bildungssystem zu geben.In Hessen ist die Konvention noch nicht umgesetzt: Zwar siehtdas Schulgesetz vor, dass Eltern zwischen der Beschulung ihrerKinder im allgemeinen System oder der Förderschule wählenkönnen, faktisch wurde im Schuljahr 2014/2015 dennoch 51Schüler_innen eine inklusive Beschulung verweigert. Ein Grundhierfür ist der im hessischen Schulgesetz hinterlegte Ressourcenvorbehalt,der vorsieht, dass eine Schule Schüler_innen mitsonderpädagogischem Förderbedarf die Aufnahme versagenkann, „wenn die räumlichen und personellen Möglichkeitenoder die erforderlichen apparativen Hilfsmittel oder die besonderenLehr- und Lernmittel nicht zur Verfügung gestellt werdenkönnen“. In diesem Falle wird der Schulort von der Schulaufsichtsbehördeauf der Grundlage der Empfehlung des Förderausschussesbestimmt."


    Hat da jemand Erfahrung mit? Was könnte einer inklusiven Beschulung im Bereich "Lernen" denn im Weg stehen? Wurde die inklusive Beschulung im Förderschwerpunkt "Lernen" tatsächlich schon mal irgendwo untersagt?

    Okay, ihr Lieben, auch auf die Gefahr hin, dass die Frage einfach dumm ist, möchte ich sie dennoch gern hier stellen.


    Es geht mir um das Thema Schulleistungstests / Diagnostik:


    Einmal angenommen ich hab den Auftrag, den aktuellen Leistungsstand des Schülers xyz anhand von Schulleistungstests zu diagnostizieren und zu beschreiben und es ist klar, dass der Schüler aktuell NICHT mehr zielgleich unterrichtet wird. (Qualifizierter Nachteilsausgleich, Bundesland Hessen). Dann macht es doch keinen Sinn den Schulleistungstest der entsprechenden Klassenstufe durchzuführen. Einmal angenommen, der Schüler ist Klasse 4, macht es u.U. keinen Sinn den DEMAT 3+ durchzuführen, sondern eher den DEMAT 2+? Kann mir jemand sagen, wie ich das dann in einem Bericht zusammenfasse? Einmal angenommen der Schüler erreicht ein schwaches Ergebnis im DEMAT 3+, und ich möchte aber seinen aktuellen Leistungsstand beschreiben. Sprich ich führe dann den DEMAT 2+ und würde da ein Ergebnis im Durchschnittsbereich erhalten. Würde ich dann in einem Bericht schreiben (beispielhaft): "Schüler xyz befindet sich derzeit in der 4. Klasse. Im DEMAT 2+ erreichte er ein durchschnittliches Ergebnis. Auf dieser Grundlage ist davon auszugehen, dass er aktuell auf dem Leistungsstand der 2. Klasse ist." So? Ich finde es mitunter schwierig zu wissen, welchen Schulleistungsstand welcher Klassenstufe ich derzeit nutzen muss, um den aktuellen Lernleistungsstand zu ermitteln, wenn klar ist, dass der Schüler nicht mehr lernzielgleich beschult wird. Nehme ich da also den von dem ich glaube, dass der Schüler noch ein durchschnittliches Ergebnis erreicht? (Zumal der entsprechende Schulleistungstest der jeweiligen Jahrgangsstufe ja gar kein aussagekräftiges Ergebnis mehr erreicht, wenn klar ist, dass der betroffene Stoff nicht beherrscht wird!) Die Frage war halt um wie viel Jahre liegt der aktuelle Lernstand zurück. Ich wäre um Infos dankbar. Vielen lieben Dank :).

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