Für NRW ist das in der SchulMail klar geregelt. Es darf keine Leistungsnachweise in dieser Form geben. Ich habe aber auch schon von mehreren gehört, dass einige verpeilte KollegInnen das so machen. Hoffen wir mal, dass sich die SuS bzw. Eltern dagegen wehren.
Hatte ich zwar schon mal gepostet, aber hier nochmal:
„
II. Lernangebote für die Zeit des Unterrichtsausfalls
Auch wenn aktuell kein Unterricht stattfindet, sollen die Schulen das Lernen der Schülerinnen und Schüler zunächst bis zu den Osterferien weiter ermöglichen. Lehrerinnen und Lehrer stellen hierzu Lernaufgaben bereit. Die Lernaufgaben sollen so konzipiert werden, dass sie das Lernen der Schülerinnen und Schüler z.B. in Form von Projekten, fachübergreifenden Vorhaben oder Vorbereitungen von Präsentationen unterstützen und an den Unterricht anknüpfen.
Die Schulleitungen stellen sicher, dass die Schülerinnen und Schüler wissen, welche Aufgaben in häuslicher Arbeit zu erledigen sind. Die Eltern sind in geeigneter Form zu informieren.
Klarstellend sei darauf hingewiesen, dass mit dem Angebot nicht die Erwartung verbunden wird, der Stundenplan werde in die häusliche Arbeit der Schülerinnen und Schüler verlagert. Es gilt für alle Beteiligten (Lehrkräfte und Eltern), Augenmaß zu bewahren.“
Und „Ansonsten finden auch sonstige schriftliche Leistungsüberprüfungen bis zum Ende der Osterferien nicht statt.“