Beiträge von MarieJ

    Neu auf focus online:

    Wegen des Coronavirus wird in Bayern der Beginn der Abiturprüfungen vom 30. April auf den 20. Mai 2020 verschoben. Das teilte das Kultusministerium am Mittwoch in München mit.

    Der Katastrophenfall, der seit dieser Woche gilt, gebe der Staatsregierung umfangreiche Steuerungs-, Eingriffs- und Durchgriffsmöglichkeiten. Bei der Ansteckungsgeschwindigkeit müsse Zeit gewonnen werden, um das Gesundheitssystem nicht zu überlasten.

    Für NRW ist das in der SchulMail klar geregelt. Es darf keine Leistungsnachweise in dieser Form geben. Ich habe aber auch schon von mehreren gehört, dass einige verpeilte KollegInnen das so machen. Hoffen wir mal, dass sich die SuS bzw. Eltern dagegen wehren.

    Hatte ich zwar schon mal gepostet, aber hier nochmal:

    II. Lernangebote für die Zeit des Unterrichtsausfalls

    Auch wenn aktuell kein Unterricht stattfindet, sollen die Schulen das Lernen der Schülerinnen und Schüler zunächst bis zu den Osterferien weiter ermöglichen. Lehrerinnen und Lehrer stellen hierzu Lernaufgaben bereit. Die Lernaufgaben sollen so konzipiert werden, dass sie das Lernen der Schülerinnen und Schüler z.B. in Form von Projekten, fachübergreifenden Vorhaben oder Vorbereitungen von Präsentationen unterstützen und an den Unterricht anknüpfen.

    Die Schulleitungen stellen sicher, dass die Schülerinnen und Schüler wissen, welche Aufgaben in häuslicher Arbeit zu erledigen sind. Die Eltern sind in geeigneter Form zu informieren.

    Klarstellend sei darauf hingewiesen, dass mit dem Angebot nicht die Erwartung verbunden wird, der Stundenplan werde in die häusliche Arbeit der Schülerinnen und Schüler verlagert. Es gilt für alle Beteiligten (Lehrkräfte und Eltern), Augenmaß zu bewahren.“

    Und „Ansonsten finden auch sonstige schriftliche Leistungsüberprüfungen bis zum Ende der Osterferien nicht statt.

    Gerade gelesen:

    auf zdf.de 21.28 Uhr

    Abiturprüfungen in Österreich werden wegen Coronavirus verschoben

    In Österreich werden aufgrund der Coronavirus-Pandemie die Abiturprüfungen verschoben. Das teilte Bildungsminister Heinz Faßmann am Dienstag mehreren Medien mit. Die schriftlichen Prüfungen sollten eigentlich zwischen dem 5. und dem 13. Mai stattfinden. Nun werden sie laut Faßmann frühestens am 18. Mai abgehalten. Die mündlichen Prüfungen folgen danach.

    Ich zeige das meinen SuS nicht, das finden die selbst im Netz. Die Herleitung interessiert die nicht, sie merken sich nur die Formel selbst in gesungener Variante. Aber ich schrieb ja bereits, dass das offenbar den meisten auch nicht hilft.

    Neuste Nachrichten von unserer Bezirksregierung

    muenster.nrw.de

    Beginn der Schulmail der Bezirksregierung Münster >>>>>>>>>>

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    anlässlich vieler Anfragen teilen wir mit, dass aufgrund der aktuellen Lage (Corona) alle Sprachfeststellungsprüfungen abgesagt werden.

    Bitte informieren Sie die von Ihnen angemeldeten Schülerinnen, Schüler sowie Prüferinnen und Prüfer.

    Ob und wann Prüfungen nachgeholt werden, wird sich in den nächsten Wochen klären.

    Vielen Dank für Ihr Verständnis, bleiben Sie gesund!

    Mit freundlichen Grüßen
    Bezirksregierung Münster
    i.A.
    Lena Schröder

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    Oh Mensch, Wollsocken, das tut mir echt leid für euch in der schönen Schweiz!
    Ich denke wir haben in Deutschland noch etwas Galgenfrist, dann wird auch bei uns eine ähnliche Situation sein.

    Eine gute Übung in Selbstdisziplin - wär aber mal echt nicht nötig gewesen!

    Diese Mail ist sehr, sehr frisch!
    Der Anhang kam noch nicht mit. Es ist ein PDF, in dem die Berufsgruppen aufgeführt, die zum kritischen Bereich gehören, also alle die, die ihre Kinder in die Notbetreuung geben können. Wenn ich es richtig verstanden habe, gehören auch LehrerInnen und ErzieherInnen dazu, die selbst notbetreuen müssen. Hab’s aber noch nicht ganz aufmerksam gelesen.

    Datum: 15. März 2020 um 20:59

    >>>>>>>>>> Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    zunächst einmal möchte ich mich bei Ihnen für Ihr umsichtiges und verantwortungsvolles Handeln in dieser schwierigen Situation bedanken.

    Mit dieser fünften SchulMail erhalten Sie weitere Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus im Schulbereich.

    I. Notbetreuung ab Mittwoch, 18.03.2020

    Mit der SchulMail Nr. 4 vom 13.03.2020 wurden Sie bereits informiert, dass die Schulen zur Entlastung des Personals in kritischen Infrastrukturen (z.B. Krankenhäusern) ab Mittwoch, 18.03.2020, eine Notbetreuung insbesondere für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 vorhalten müssen.

    1. Organisation und Räumlichkeiten der Notbetreuung

    Jede Schule organisiert diese Notbetreuung für die eigenen Schülerinnen und Schüler. Damit sind alle Schulen mit entsprechenden Jahrgangsstufen für dieses Betreuungsangebot offen zu halten.

    Aus Gründen des Infektionsschutzes sind diese Betreuungsgruppen grundsätzlich im bisherigen Klassenverband zu bilden. Ausnahmsweise kann die Betreuung auch jahrgangsbezogen erfolgen. Die einzelne Betreuungsgruppe sollte nur in Ausnahmefällen mehr als fünf Kinder umfassen.

    Durch die allgemeine Weisung des MAGS vom 13.03.2020 sind die Schulräume für eine solche Notbetreuung weiterhin geöffnet.

    2. Schülerinnen und Schüler, die dieses Angebot in Anspruch nehmen können

    Die Angebote der Notbetreuung an Schulen gelten insbesondere für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 6, deren Eltern (Erziehungsberechtigte) beide beruflich im Bereich von kritischen Infrastrukturen tätig sind. Im Fall von Alleinerziehenden muss ebenfalls eine berufliche Tätigkeit im Bereich von kritischen Infrastrukturen vorliegen.

    Als kritische Infrastrukturen gelten die in einer Leitlinie des MAGS genannten Bereiche, über die Sie zeitnah informiert werden. Darüber hinaus bedarf es einer schriftlichen Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers gemäß dieser Leitlinie (siehe Anlage).


    Kinder können die Angebote nur wahrnehmen, wenn sie bezüglich des Corona-Virus nicht erkrankt oder erkrankungsverdächtig sind. Insbesondere dürfen Kinder, die von der örtlichen Ordnungsbehörde oder dem Gesundheitsamt unter häusliche Quarantäne gestellt worden sind, die Schule auf keinen Fall betreten und können daher an dem Angebot – mindestens vorübergehend – nicht teilnehmen.

    3. Zeitlicher Umfang der Notbetreuung

    Die Notbetreuung an den Schulen erstreckt sich auf den Zeitraum des Schulbetriebes, wie dieser an der jeweiligen Schule stattfinden würden.

    Dies schließt sowohl die pädagogische Übermittagsbetreuung wie Angebote des offenen und gebundenen Ganztags ein.

    4. Aufgaben von Schulleitungen und Lehrkräften bei der Notbetreuung

    Die Einteilung der Betreuungsgruppen sowie der betreuenden Lehrkräfte obliegt der Schulleitung.

    Bei der Einteilung der Lehrkräfte hat die Schulleitung zu beachten, dass Lehrkräfte, die 60 Jahre und älter sind oder aber in Bezug auf das Corona-Virus ein erhöhtes Risiko (z.B. relevante Vorerkrankungen) haben, nicht für die Notbetreuung eingesetzt werden. Schwangere und Lehrerinnen, die sich nach der Entbindung noch im Mutterschutz befinden, dürfen gleichfalls nicht zur Betreuung herangezogen werden.

    5. Geltung für freie Schulen

    Die Ersatz- und anerkannten Ergänzungsschulen werden dringend gebeten, eine Notbetreuung im Sinne dieser SchulMail einzurichten sowie die weiteren Hinweise und Informationen dieser SchulMail zu beachten.

    II. Lernangebote für die Zeit des Unterrichtsausfalls

    Auch wenn aktuell kein Unterricht stattfindet, sollen die Schulen das Lernen der Schülerinnen und Schüler zunächst bis zu den Osterferien weiter ermöglichen. Lehrerinnen und Lehrer stellen hierzu Lernaufgaben bereit. Die Lernaufgaben sollen so konzipiert werden, dass sie das Lernen der Schülerinnen und Schüler z.B. in Form von Projekten, fachübergreifenden Vorhaben oder Vorbereitungen von Präsentationen unterstützen und an den Unterricht anknüpfen.

    Die Schulleitungen stellen sicher, dass die Schülerinnen und Schüler wissen, welche Aufgaben in häuslicher Arbeit zu erledigen sind. Die Eltern sind in geeigneter Form zu informieren.

    Klarstellend sei darauf hingewiesen, dass mit dem Angebot nicht die Erwartung verbunden wird, der Stundenplan werde in die häusliche Arbeit der Schülerinnen und Schüler verlagert. Es gilt für alle Beteiligten (Lehrkräfte und Eltern), Augenmaß zu bewahren.

    III. Schriftliche Leistungsnachweise

    Für den Fall, dass die notwendigen Leistungsnachweise für die Zulassung zur Abiturprüfung noch nicht vollständig erbracht werden konnten, schreiben Schülerinnen und Schüler die ausstehenden Vorabiturklausuren nach den Osterferien. Auf diese Weise können sie mit einer Sitzung des zentralen Abiturausschusses spätestens bis zum 5. Mai 2020 rechtzeitig zu den ab dem 7. Mai angesetzten Nachschreibeterminen, die in den jeweiligen Runderlassen festgelegt sind, zur Abiturprüfung zugelassen werden.

    Ansonsten finden auch sonstige schriftliche Leistungsüberprüfungen bis zum Ende der Osterferien nicht statt.

    Das Krisenmanagement des Ministeriums und der Bezirksregierungen bleiben für schulische Krisen unter den bekannten Nummern erreichbar.

    Weitere Informationen erhalten Sie zeitnah mit der SchulMail (Nr. 6). Bitte stellen Sie auf jeden Fall sicher, dass Sie als Schulleiterin und Schulleiter für die Schulaufsicht und den Schulträger jederzeit erreichbar sind.

    Mit freundlichen Grüßen
    Mathias Richter

    <<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<


    Ich würde mich total freuen, wenn bei uns das abendliche Singen und Musizieren auf dem Balkon, in den offenen Fenstern oder auf den Terrassen stattfinden würde, wie es gerade schon in Italien praktiziert wird. Z.B. mit der „Ode an die Freude“ oder auch anderen bekannten Liedern.

    Ich finde die Frage so schön und gebe sie weiter:

    Was macht dir Freude?

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