Beiträge von MarieJ

    Danke für deine Antwort, Bolzbold. Ich denke, ich werde tatsächlich beim entsprechenden Dezernat nachfragen.
    Andere haben hier ja doch geschrieben, dass es diesbezüglich eine entsprechende Vorschrift gäbe, während du das in Abrede gestellt und von „Auslegung“ geschrieben hast.
    Ich werde mir mal den neusten Kommentar zur APO Gost beschaffen. Der ist nur leider gerade vergriffen und erscheint erst im Herbst neu (der Dobert, Klaesberg, Schüller). Oder ist ein anderer Kommentar besser?

    Das wäre dann ein Nachteil, wenn jemand bei mehr Fragen im 2. Teil doch noch Anforderungsbereich 3 erreicht. Ein Prüfling wäre z.B. im 1. Teil flott und hätte dann im 2. auch nur 10 min. Das wäre doch unsinnig, dass man die Prüfungszeit daran bemisst. Sinnvoller wäre es nach Inhalt bzw. Verlauf des Gesprächs zu gehen. So machen wir es immer (in Mathe).
    Mir ist natürlich völlig klar, dass eine längere oder auch kürzere Zeit nicht an sich einen Vorteil bzw. Nachteil darstellt. Darum geht es primär auch gar nicht.
    Ich finde es eben generell völlig unlogisch, die Zeiten in der angeblich vorgeschriebenen Art zu koppeln. Das darf meiner Ansicht nach auch nicht vom Fach abhängen. Da man dies aber - wie auch hier - immer wieder hört, hätte ich gerne mal eine vernünftige, möglichst schriftliche Auskunft über entsprechende Anordnungen von Bezirksregierungen oder Ministerium. Eine mündliche Aussage a la „das machen wir immer so“ halte ich für nicht ausreichend.
    Interessant wäre auch, ob es diesbezüglich schon mal Einsprüche und daraus resultierende Enstcheidungen gab.

    Auch in diesem Jahr hörte ich wieder von KollegInnen Folgendes als unbedingtes Muss bei der mündlichen Abiturprüfung: der zweite Prüfungsteil muss genauso lang sein wie der erste. Angeblich müsste man, wenn der Prüfling für den 1. Teil bspw. 15 Minuten braucht, dann im 2. Teil 15 Minuten prüfen. Das würde ja dazu führen, dass jemand im 2. Teil nur 10 Minuten zur Verfügung hat, wenn er im 1. nur 10 min gebraucht hat, was dann durchaus ein Nachteil sein kann.
    Ein Prüfling könnte also den 1. Teil absichtlich lang gestalten, um auch im 2. viel Zeit zu haben. Das halte ich für Quatsch!


    Ich finde auch keinerlei schriftliche Verwaltungsvorschriften o. ä. außer: die Prüfung dauert mindestens 20 maximal 30 min. Beide Prüfungsteile gehen gleichgewichtig in die Bewertung ein - bedeutet m.E. aber nicht, dass sie gleich lang sein müssen. Außerdem soll der 1. Teil nicht weniger als 10 min sein, so dass wir bei den Prüfungen den Prüfling ausdrücklich gefragt haben, ob er mit seinen Ausführungen zu Ende sei, um dann mit dem 2. Teil zu beginnen.
    Hat irgendjemand evtl. etwas Schriftliches zu dieser Frage?

    Falls er nach dem Abi studieren will, gibt es die Möglichkeit einen Nachteilsausgleich zu beantragen. Kann man unter „Nachteilsausgleich Leistungssport“ im Netz nachschlagen. Zum Beispiel hier: https://www.schulberatung.baye…ulassung_zum_studium1.pdf


    Für Entlastungen während der Schulzeit würde ich direkt bei Schulen nachfragen, die solche SchülerInnen schon hatten. Spontan fällt mir da erstmal die Gesamtschule Bergerfeld in Gelsenkirchen ein. Da sind/waren einige Profifussballer von Schalke Schüler.

    Mathe-Abi NRW am Freitag 03.05.! Also geht nur noch ein bisschen Bulimie-Lernen. Deshalb braucht man auch Tricks.
    Es sei denn der TE fragt nach Tipps und Tricks generell, die er eigentlich von seiner MathelehrerIn im Laufe der Q1 und Q2 erfahren sollte.

    Das eigentliche Untersuchungsziel der Studie kriegen doch alle einigermaßen pfiffige Menschen mit - und das sind wir LehrerInnen ja nun mal. „Schlimm wissenschaftlich“ würde ich behaupten. Aber da habe ich wieder ein Beipiel, über das es sich im Matheunterricht zur Statistik/Stochastik mit den SchülerInnen zu sprechen lohnt.

    Ja, das Wort „Taliban“ ist ein Problem, denn es ist verunglimpfend, auch wenn du in allen anderen Punkten Recht hättest. Wenn du „Taliban“ nicht so meintest, dann solltest du es einfach nicht schreiben oder mal eine Entschuldigung loslassen.
    Gleiches gilt natürlich auch für Verunglimpfungen von der anderen Seite, ich habe aber nicht alle Fäden zu diesem bzw. ähnlichen Themen gelesen.
    Nebenbei bin ich durchaus der Meinung, dass es besser wäre, konfessionellen Religionsunterricht (jeder Richtung) durch staatlich ausgebildete Leute an der Schule stattfinden zu lassen, damit möglichst wenig „übereifriges Bodenpersonal“ und möglichst keine Fundamentalisten auf die Kinder und Jugendlichen losgelassen werden. Zusätzlich sollte aber auch Religionswissenschaft unterrichtet werden. Das sollte sich deutlich von der Weitergabe religiöser Überzeugungen unterscheiden

    Die hier schreibenden Atheisten als „Taliban“ zu bezeichnen ist schon ziemlich daneben und außerdem unchristlich. Sie propagieren ja lediglich einen sachlichen Religionsunterricht und keine religiöse Unterweisung in der Schule. Letztere hat durch entsprechende Glaubensgemeinschaften stattzufinden, wie es ja auch im Kommunion-, Konfirmationsunterricht geschieht. Bei den Muslimen vermute ich mal ebensolches.
    Ob es nicht vielleicht sinnvoll wäre, auch die religiöse Unterweisung gänzlich in der Schule stattfinden zu lassen, damit keine „schädlichen“ Positionen vertreten werden, steht noch auf einem anderen Blatt.

    Hallo, weiß hier irgendjemand, wann bei Angestellten die Rentenauszahlung beginnt, wenn man die Regelaltersgrenze z. B. im Oktober erreicht hat und noch bis zum Ende des Halbjahres (also 31.01.) arbeiten muss?
    Erhält man evtl. Rente + Gehalt? Oder erhält man nur Gehalt und zahlt davon weiter die normalen Abgaben, so dass man mehr Rentenpunkte erwirbt, also eine leicht höhere Rente bekommt, als es ab November der Fall gewesen wäre?
    Wann muss man was bei der BfA beantragen?
    Würde mich freuen, wenn jemand von der Thematik Ahnung hat; bei der BfA erhält man telefonisch keine Auskunft und bei meinem letzten Termin war die Sachbearbeiterin auch überfragt und sagte, ich müsse einen neuen Termin machen.

    Man munkelt in gut unterrichteten Kreisen, dass die Inkompetenz der Schüler, den GTR in der Abiturklausur richtig und zeitökonomisch zu bedienen, zu den eher schwachen Ergebnissen dieses Jahr geführt haben...

    Der Hauptgrund für die Problematik war wohl eher, dass die KollegInnen den SuS den Operator „berechnen“ falsch beigebracht haben (auch wenn das inhaltlich verständlich ist). Und teilweise wurde das entsprechende Training für die angemessene Verwendung von Gleichungslöser und Graphikanalyse deutlich vernachlässigt. Es lag also in vielen Fällen an der Inkompetenz der LehrerInnen - leider...
    Eigentlich erstaunlich, dass es keine Klagen gegeben hat. Ich vermute, weil es keiner den SuS deutlich genug gesteckt hat.

    Hallo an alle KollegInnen,


    seit der verpflichtenden Benutzung des GTR in NRW habe ich die Erfahrung gemacht, dass immer weniger Zeit zur Behandlung der verpflichtenden Unterrichtsinhalte bleibt, weil zusätzlich die Bedienung des GTR und die richtige Umsetzung der Operatoren gelernt werden müssen.
    Mit der Veränderung der Bedingungen für das Abi 2021 fürchte ich weitere Verschlechterungen. Wie geht ihr damit um? Könnt ihr noch ausreichende Übungsphasen in den Unterricht einbauen oder hetzt ihr auch so durch die Themen? Meiner Ansicht nach sind die vorgeschlagenen Stundenumfänge im Kernlehrplan bzw. in dem beispielhaften schulinternen Lehrplan zu gering.
    Die Klausurnoten in meinen GKs, aber auch im LK, sind leider deutlich schlechter als früher. Bin für gute Tipps, was ich evtl weglassen könnte dankbar.

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