Beiträge von MarieJ

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    Ja, wahrscheinlich muss man einfach die richtige Person kennenlernen. Ich weiss aber, dass es mich stört, wenn meine Partnerin nicht arbeitet. Die Situation hatten wir eine ganze Zeit lang. Ich mache da gar keine Vorwürfe, ich habe einfach gemerkt, dass es mich stresst.

    Mein Mann hat ja eigentlich immer gearbeitet.

    Erst hat er sich um die Kinder gekümmert (die waren früher nur von 9.00 bis 12.00 im KiGa und die Schule war auch noch nicht so lang), dann hat er sich um meine und seine Eltern gekümmert.

    Außerdem hat er unser altes Häuschen renoviert und macht alle handwerklichen und gärtnerischen Arbeiten (außer Elektrik, dafür bin ich zuständig).

    Wenn ich überlege, was Leute z. B. für die Arbeiten an neuen Fenster ausgeben, die mein Mann selbst in die Rahmen gesetzt hat, dann kommt für ihn vermutlich auch ein ordentlicher Verdienst heraus.

    Aber wie auch immer, ich find den Typ - meistens - prima und das seit inzwischen 38 Jahren, passt also🥰

    Die ganze Empörerei rührt schon auch daher, dass manch einer offensichtlich nicht zwischen persönlicher Entscheidung und allgemeinem Vorurteil unterscheiden kann. ICH persönlich kann es mir nicht vorstellen mit jemandem liiert zu sein, der schlechter ausgebildet ist als ich und daheim den Haushalt schmeisst. Dafür muss ich mich nicht rechtfertigen. Es ist einfach nur ein Austausch persönlicher Meinungen.

    Mein Mann ist zwar schlechter ausgebildet, aber deshalb noch lange nicht ungebildeter. Wir führen ganz normale Unterhaltungen und haben viele gemeinsame Interessen. Und natürlich muss kein Mensch sich für ihre/seine Partner:innenwahl rechtfertigen.

    Auch ich habe am Anfang zunächst gedacht, dass das wegen meiner nicht gering ausgeprägten Intellektualität Probleme geben könnte - gibt’s aber nicht.

    Bolzbold Warum schreibst du „die Motive der Damen“? Man kann doch einfach „Frauen“ schreiben. Die Verwendung des Wortes „Damen“ hat einen deutlich despektierlichen Charakter.

    Btw noch etwas Anekdotisches: habe einen (leicht jüngeren) Mann geheiratet, der nicht nur keine akademische Ausbildung hat, sondern auch noch komplett zu Hause geblieben ist, also nie irgendeinen anderen Beruf als Hausmann ausgeübt hat. Ich bringe nach wie vor die Kohle durch einen Vollzeitjob nach Hause.

    Dafür ist er sehr sportlich und überaus attraktiv 😂, denn er geht in seiner reichlichen Freizeit seinen sportlichen Hobbys nach, auch in seinem hohen Alter.

    Hallo Gusy, ich war auch nach meiner Krebserkrankung mit Wiedereingliederung in der Schule und habe das mit der Schulleitung so geregelt, dass ich selbst überlegt habe, wie viele Stunden ich in welchen Klassen unterrichten kann.

    Das waren am Anfang zwei bis drei Stunden pro Tag an drei Tagen, insgesamt hatte ich damit in den ersten vier Wochen 8 Stunden pro Woche, keine Aufsicht und keine Vertretungsstunden.

    Mein Arzt hat für den entsprechenden Schrieb die Stundenzahl von einem 40 Stundenjob heruntergerechnet und 3 Arbeitsstunden pro Tag, also etwas mehr als eine Drittelstelle aufgeschrieben (weil er nur „normale“ Arbeitszeiten angeben könne).

    Ich hätte stets wieder reduzieren können, wenn ich es nicht gepackt hätte.

    Dann habe ich nach vier Wochen ganz langsam wieder aufgestockt, meine Schulleitung war da sehr kooperativ und mein Arzt ebenfalls.

    Insgesamt waren es gute vier Monate Wiedereingliederung, ist alles in allem gut gelaufen.

    Nur Mut und schaue auf deine Bedürfnisse und Fähigkeiten. Geh es nicht zu schnell an. Ich war am Anfang vor allem psychisch noch nicht stabil, fühlte mich sehr verletzlich.

    Wir sind hier im OT gelandet, aber bezüglich Flüchtlingsproblematik:

    Ich habe gestern auf arte zwei Teile von „USA und der Holocaust“ gesehen.

    Ist sehr aufschlussreich, auch wenn ich einiges schon wusste, wird mal wieder deutlich, wie die - nicht nur die USA- mit sehr schutzbedürftigen Menschen umgingen.

    Manches kommt argumentativ aktuell auch von diversen Seiten.

    Susannea Erklär dann bitte mir Doofi noch einmal, was nun komplizierter wird.

    Ich jedenfalls werde demnächst einfach keine Kosten für mein Arbeitszimmer mehr einzeln angeben müssen, statt 1250 € nun 1260 € absetzen und der Rest - also z. B. Entfernungspauschale - bleibt wie gehabt.

    Die Tagespauschale ist nach oben gedeckelt, wie es das Arbeitszimmer für z. B. Lehrer:innen auch bisher war - sofern man auf 210 Arbeitstage kommt und das ist bei mir kein Problem (falls da bei Lehrkräften überhaupt ein Nachweis verlangt wird).

    Liebe MarieJ, ich bewundere deine Geduld - aber ich bin hier erstmal raus.

    Die habe ich mit Schüler:innen in vielen Jahren trainiert. Die verstehen in Mathe auch immer „nichts“ 😀.

    Also nochmal: Lehrer:innen setzen nicht mehr „ihr Arbeitszimmer“ ab, sondern die Tagespauschale, die nun höher ist als das, was sie vorher als Arbeitszimmer absetzen konnten. Zusätzlich bleibt es natürlich bei der Absetzung der Entfernungspauschale und sämtlicher Arbeitsmittel und weiterer Werbungskosten.

    Das aber hat Susannea ja bestritten, aber sei’s drum, jetzt mache ich für heute Schluss.

    Davon steht hier leider in deinem Zitat nämlich genau gar nichts.

    Doch: in Satz 2 „Dies gilt auch dann…“ Bedeutet im Klartext: am selben Tag Schule und zu Hause arbeiten, wie es bei Lehrkräften üblich ist, Entfernungspauschale plus Homeofficepauschale (die aber ab 2023 Tagespauschale heißt).

    Hier noch ein weiteres Zitat, damit du verstehst, dass die GEW nichts Falsches schrieb:

    (https://steuerberater-capellmann.de/neuregelung-de…immers-ab-2023/)

    Steht für die Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, kann die Tagespauschale auch dann geltend gemacht werden, wenn am selben Tag auch die erste Tätigkeitsstätte oder anderen Tätigkeitsstätten außerhalb der häuslichen Wohnung aufgesucht werden. In diesem Fall kann bei Aufsuchen der ersten Tätigkeitsstätte zusätzlich zur Tagespauschale auch noch die Entfernungspauschale geltend gemacht werden.

    Oder, wenn dir Haufe lieber ist:

    https://www.haufe.de/steuern/finanz…164_604796.html

    Aus

    https://rsw.beck.de/zeitschriften/…uschale-ab-2023

    „Außerdem ist ein Abzug der Home-Office-Pauschale von 6 € täglich (höchstens 1.260 € jährlich) zulässig, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Dies gilt auch dann, wenn die Tätigkeit am selben Kalendertag an der ersten Tätigkeitsstätte oder auswärtig ausgeübt wird. Ein zeitlich überwiegendes Tätigwerden in der häuslichen Wohnung ist in diesem Fall nicht erforderlich (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6c EStG; Randnummer 31). Daher kommt ein Abzug der Home-Office-Pauschale insbesondere bei Lehrern in Betracht.“

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