Quelle?
Muss mich korrigieren: es gibt Ausnahmefälle, in denen solche Kurse zulässig sind.
Aus der APO GOSt zu § 6
„
VV zu § 6
6.1 zu Absatz1
6.1.1 Der Unterricht erfolgt als jahrgangsbezogener Unterricht.
Jahrgangsstufenübergreifender Unterricht und die Einrichtung kombinierter Grund- und Leistungskurse sind in besonders begründeten Ausnahmefällen, z.B. zur Sicherung von Bildungsgängen oder der Kontinuität des Kursangebots, zulässig. Sie bedürfen der Zustimmung der oberen Schulaufsichtsbehörde. In der Qualifikationsphase können Projektkurse und Vertiefungsfächer jahrgangsstufenübergreifend angeboten werden. Die sachgerechte Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die zentralen Prüfungen im Abitur ist sicherzustellen.“