Beiträge von MarieJ

    Neben Spaziergängen, Lesen, Sport und Musikmachen hat mir am meisten geholfen, den Hang, alles richtig zu machen, deutlich zu verändern.

    Das war bei mir tatsächlich der entscheidendste Schritt für meine Gesundheit. Auch wenn es damit nicht so ganz komplett vorbei ist, habe ich mit der Zeit gelernt, Ideale als das zu sehen, was sie sind: Ideale und nicht „Reale“. Schön, sie anzustreben, aber unschön dabei zu übertreiben.

    Habe gestern meine zweite Impfung im Impfzentrum bekommen. Sie haben dort gesagt, dass sie diese QR Codes erst ca. Anfang Juli verschicken würden, ich aber vorher schon in einer Apotheke nachfragen solle, weil es da dann wohl schneller ginge.

    Coronabetreuungsverordnung für NRW schreibt ganz klar für Zeugnisübergaben:

    Schüler des Jahrgangs

    Lehrer des Jahrgangs

    Zwei Elternteile

    Außerdem Immunisierung Personen (z.B. könnte das u.U. einige Großeltern betreffen. )

    Eben nicht:

    Hab ich in #1531 unten aus der BetrVO zitiert.

    Da wird auf §13 der CoronaSchVO verwiesen. Dieser regelt die Hygienebedingungen sowie die Maximalzahl in geschlossenen Räumen in Abhängigkeit von der Inzidenz.

    In der BetrVO steht bei Zeugnisübergaben nirgends etwas von Eltern.

    Dort wird nur aufgeführt, dass es bei Überschreitung der in §13 genannten Höchstzahl zwei erwachsene Begleitpersonen pro SoS sein dürfen.

    Ich verstehe das inzwischen (nach etwas aufmerksameren Lesen der beiden Verordnungen) so:

    Sind z.B. 250 Personen erlaubt, dann können bei 100 SuS trotzdem zwei erwachsene Begleitpersonen mitkommen, insgesamt wären es dann 300 Personen.

    Meine Frage bezog sich darauf, ob nicht erwachsene Begleitpersonen dann ausgeschlossen sind - was ja sehr komisch wäre. Ob Begleitpersonen bis zu einem bestimmten Alter zusätzlich erlaubt wären, so wie das bei immunisierten Personen der Fall ist (die zählen einfach nicht).

    Falls ich da auf dem Holzweg bin, wäre es gut, mich mit entsprechender Zitierung aus den Verordnungen zu korrigieren, weil wir eben keine Schulmail dazu erhalten haben/vlt. auch nicht werden.

    Auf die BetrVO von NRW, wo du sagst maximal 1 Erwachsener generell

    Von „maximal 1 Erwachsener“ schrieb ich nirgends.

    Gab es bei euch schon irgendwo die von Herrn Richter versprochene SchulMail zu den Zeugnisübergaben?

    Mal zur Klarstellung:

    Ich bin nicht die Threaderstellerin, sondern nur die Fragestellerin einer Frage, die sich explizit auf NRW bezieht (siehe: „Herr Richter“).

    Und die Verordnung ist eben leider in Bezug auf die Zeugnisausgabe nicht ganz eindeutig, nur in Bezug auf die Feiern, um die es mir aber nicht geht.

    Mir ist nicht klar, von welcher Verordnung du, Susannea, schreibst.

    Auch die Twittermeldung sowie inzwischen in der Presse aufgetauchte Meldungen stimmen nicht mit der Coronaschutz- und BetreuungsVO überein.

    Deswegen fragte ich nach Infos, die evtl. vom Schulministerium NRW bereits an irgendwelchen Schulen angekommen seien.

    In meiner Stadt (und ich vermute auch in anderen) gibt es in vielen Schulen große Aulen, in denen die Zeugnisübergabe üblicherweise stattfindet. Ist nur wegen Corona im letzten Jahr bisweilen anders gewesen.

    Es wäre aber dennoch immer eine von der Schule veranstaltete Zeugnisübergabe und daher zu unterscheiden von einer von den SuS veranstaltete Abschlussfeier.

    Ich weiß nicht, wie du darauf kommst, dass Geschwister noch irgendwo erlaubt sind.

    Aus der CoronaSchVO §13 NRW gehen die allgemeinen Bestimmungen für solche Veranstaltungen hervor. Da ist nur eine Begrenzung der Teilnehmerzahl genannt.

    Und nochmal: es sind nicht die Abschlussfeiern, sondern die Zeugnisübergaben gemeint, die in der Schule stattfinden.

    Dazu ist die kurze Twittermeldung m. E. schlicht falsch, denn in der BetrVO steht nichts von Eltern, sondern nur von erwachsenen Begleitpersonen.

    Die Abschlussfeiern außerhalb der Schule interessieren mich grade nicht, die werden nicht von uns als Schule veranstaltet. Mein Fehler, dass ich die Passus 9. und 10. überhaupt zitiert habe.

    Nein, schon nach der Verordnung sind diese ausgeschlossen

    Du hast die VO nicht richtig gelesen/verstanden und beziehst dich vermutlich auf diese Twittermeldung oder auf die Feiern unter 9.

    Das habe ich aber nicht gemeint: es geht mir um Zeugnisübergaben. Bei diesen greift der Passus aus der BetrVO s.o.

    So wie ich es jetzt verstehe, dürfen diese Übergaben unter denselben Bedingungen wie Kulturvernstaltungen (§13 CoronaschVO) stattfinden und im Ausnahmefall, also falls es die SchVO nicht hergibt, dürfen bis zu zwei erwachsene Begleitpersonen dabei sein.

    Was mit den nicht erwachsenen Begleitpersonen ist, wird nicht erwähnt, also müssten die unter die Personenbegrezung der SchVO §13 fallen, oder?

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    Gab es bei euch schon irgendwo die von Herrn Richter versprochene SchulMail zu den Zeugnisübergaben? Wir haben noch keine erhalten. Nur Eltern und SuS wäre ja wohl komisch. In der CoronaSchVO steht nur das hier:

    9. bis einschließlich 11. Juli 2021 ausschließlich interne und jeweils einmalige, selbst organisierte Feste von Schulabgangsklassen oder -jahrgängen außerhalb von Schulanlagen und Schulgebäuden mit Negativtestnachweis und ohne Einhaltung des Mindestabstands unter Sicherstellung der einfachen Rückverfolgbarkeit, wenn durch besondere Maßnahmen gewährleistet ist, dass an diesen Veranstaltungen ausschließlich die Mitglieder der jeweiligen Abschlussklasse oder des jeweiligen Abschlussjahrgangs teilnehmen, wobei die zuständige Behörde über die Veranstaltung mindestens zwei Werktage vor der Veranstaltung zu informieren ist,

    10. bis einschließlich 11. Juli 2021 Abschlussfeste von Vorschulkindern innerhalb und außerhalb der Einrichtungen mit jeweils höchstens zwei erwachsenen Begleitpersonen pro Kind, Geschwistern, Erzieherinnen und Erziehern mit Negativtestnachweis und ohne Einhaltung des Mindestabstands unter Sicherstellung der einfachen Rückverfolgbarkeit, wobei Geschwister bis zum Schuleintritt von dem Testnachweiserfordernis ausgenommen sind und die zuständige Behörde über die Veranstaltung mindestens zwei Werktage vor der Veranstaltung zu informieren ist.“

    Zu den Zeugnisübergaben in den oberen Jahrgängen finde ich nichts in der Verordnung, der Punkt 9. bezieht sich ja auf Feiern außerhalb der Schulgebäude.

    Bin mittelprächtig sauer, dass mal wieder auf Twitter eine zu knappe Info rausgehauen wird und die Schulen noch keine genauere Info haben.

    Edit: Muss mich korrigieren, in der neuen BetrVO findet sich:

    „Veranstaltungen zur Zeugnisübergabe für Abschlussjahrgänge sind nach den Maßgaben für Kulturveranstaltungen in § 13 der Coronaschutzverordnung zulässig, wobei die Höchstteilnehmerzahl im Bedarfsfall so erhöht werden kann, dass neben den

    Schülerinnen und Schülern sowie Lehrpersonen der Abschlussjahrgänge auch jeweils bis zu zwei erwachsene Begleitpersonen teilnehmen dürfen. Immunisierte Personen dürfen zusätzlich teilnehmen.“

    Was ist dann aber mit Geschwistern und/oder Freunden, die noch nicht volljährig/erwachsen sind? Dürfen die zusätzlich kommen?

    Hat es eigentlich mal ein Vorgehen in den anderen Abiturfächern gegeben?

    Soweit mir von Kolleg:innen bekannt ist, waren auch die diesjährigen Englisch-LK-Klausuren an der oberen Grenze. Und zwar zum einen in der Textlänge, zum anderen im Bereich des Wortschatzes. Außerdem war eines der Auswahlthemen ein Gedicht, was auch wohl eher ungewöhnlich ist.

    Es war also trotz der teils nicht unerheblichen Einschränkungen dieses Jahrgangs wegen Corona (es war für dieses SuS in der Q1 ja noch kein „verbindlicher“ Distanzunterricht) eben eher schwieriger als in den Vorjahren. Genau diese Tatsache ist sehr unverständlich.

    Das Geschwafel seitens der Kumis von „die SuS wollten ein richtiges Abitur und keinen Coronabonus“ ist natürlich völliger Quatsch. Es interessiert später keine mehr, wann das Abi gemacht wurde.

    Ich will hier auch auf keinen Fall Faulheit seitens der SuS irgendwie beschönigen, generelle Notenanhebungen finde ich total daneben. Dennoch ist Kritik an der Aufgabenauswahl in Mathe (und offenbar auch Englisch) angebracht.

    Dass ab 2026 der GTR im Abi nicht mehr verwendet werden darf, finde ich gut, leider wird das an vielen Schulen in NRW zur Verwendung von CAS führen.

    Diese Pseudoanwendungsaufgaben sollten aus den Abiklausuren raus, die kann man prima auch als offenere Aufgaben in den Unterricht einbauen.

    Aber 2027 wird wohl mein letzter Abijahrgang sein, danach bin ich hoffentlich im Ruhestand.

    In NRW waren einige Aufgaben vor allem wegen eines bekloppten Sachzusammenhangs in der Vektorgeometrie schwer verständlich und ansonsten auf jeden Fall vom Schwierigkeitsgrad her machbar, aber im Vergleich zu den letzten Jahren schon an der oberen Kante. Auch die Bepunktung war wirklich blöd, weil es für vieles wenige Punkte gab und die Differenzierungsmöglichkeiten fehlten.

    Außerdem ist es zwar mathematisch insgesamt weniger anspruchsvoll geworden, dafür müssen die SuS aber den GTR sicher bedienen können - und das ist nicht so selbsterklärend wie bei vielen anderen Geräten, die sie sonst so bedienen - und zusätzlich müssen sie die Operatoren aus dem Effeff beherrschen. Das können so manche altgediente Kolleg:innen immer noch nicht. (CAS haben nicht alle SuS, wohl aber einen graphikfähigen Taschenrechner.)

    Da war es für manche früher deutlich einfacher, sie haben ein rechentechnisches Programm abgespult. Das geht heute nicht mehr, weil die Sachzusammenhänge immer viel mehr an Überlegungen erfordern.

    Mein Matheabi 1980 war damit verglichen ein Witz, wobei es an meiner Schule tendenziell recht einfach war. Es gehört auch zur Wahrheit, dass die Unterschiede an den Schulen früher deutlich waren und an einigen Schulen eben genau die Dinge gepaukt wurden, die dann in den, von den Lehrer:innen selbst gestellten Aufgaben, vorkamen.

    Im Allgemeinen fand ich die Petitionen auch übertrieben, in diesem Jahr würde ich mich aber der Schelte vor allem für den GK anschließen.

    Es sollte der Ermessensspielraum genutzt werden, den man aber natürlich nicht nutzen kann, wenn Aufgaben aufgrund der geschwurbelten Aufgabenstellung kaum oder gar nicht bearbeitet wurden.

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