Beiträge von MarieJ

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    grüne Wiese

    Das sind ja unnütze Kalorien, die spucke ich aus.

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    Aktuell ja, aber über einen Bausparvertrag kann ich halt jetzt schon den Zinssatz für etwas sichern, was ich erst in 10 Jahren machen will. Das ist bei den aktuellen Zinsen nicht die schlechteste Idee.

    Da die Banken derzeit für eine Laufzeit von 20 Jahren bei einem Baukredit ca. 1% Zinsen nehmen, ist nich davon auszugehen, dass die Zinsen eines Bausparkredits in 10 Jahren wirklich besser sind als die Bankzinsen. Außerdem gibt es die schon erwähnten Abschlussgebühren und meist Gebühren bei Inanspruchnahme des Baukredites.

    Falls also kein bestehender Bausparvertrag verwendet werden kann, sind Banksparpläne oder geförderte Aktienfonds derzeit die bessere Alternative.

    Krank : Verlängerung der Frist um die Krankheitstage (evtl. Attest je nach Vorgabe)

    Handschriftlich: Jammern nicht alle, dass die SuS zu wenig schreiben?

    Ich finde es super, wenn jemand in ordentlicher Handschrift ein längeres Werk abgibt. Du musst es doch nicht irgendwie weiterverarbeiten. Leider musst du evtl. einen Bewertungspunkt abziehen, wenn ein Datei-Format obligatorisch war.

    Natürlich hängt auch bei einem handschriftlichen Werk die Note von Form und Inhalt ab, es wird ja sicher noch andere Formkriterien geben als nur Schrifttyp, Zeilenabstand usw.

    Wir haben ein Schreiben von der Bezirksregierung erhalten, in dem Folgendes steht:

    „Nach § 13 Absatz 1 CoronaSchVO sind Veranstaltungen und Versammlungen, die nicht unter besondere Regelungen "dieser" Verordnung (also der CoronaSchV) fallen, bis zum 30. November 2020untersagt.
    Tage der offenen Tür ebenso wie Elternabende und Schulfeste fallen offenkundig nicht unter besondere Regelungen der CoronaschutzVO.
    Sie sind daher (zunächst ) in der Zeit vom 2. bis zum 30. November unmittelbar im Verordnungswege untersagt.

    Zu solchen untersagten Veranstaltungen gehören sicher auch Musikvorspiele mit Zuhörern von außen. Bei uns sind alle Veranstaltungen ähnlicher Art abgesagt.

    Weiß eigentlich jemand, wie das mit Spielplätzen ist (NRW)? Ich habe dazu nichts gefunden.

    Nach der neuen Coronaschutzverordnung darf auf Spielplätzen sogar der Mindestabstand unterschritten werden.

    „(1) Im öffentlichen Raum ist zu allen anderen Personen grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern (Mindestabstand) einzuhalten, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist...

    (2) Der Mindestabstand darf unterschritten werden

    ...

    6. durch Kinder bei der Nutzung von Spielplätzen im Freien,...“

    Daraus kann man wohl folgern, dass die Spielplätze offen bleiben.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da er nicht mehr verfügbar ist.

    Leider wird das Video nicht wiedergegeben. Irgendwas habe ich falsch gemacht.

    Also hier nochmal

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    In Schweden besteht gar keine Maskenpflicht und die Schulen waren nie geschlossen. Ist da jetzt Armageddon?

    In Schweden waren die Schulen für ältere SuS (ab 9. Klasse) sehr wohl geschlossen. Um nicht „geschlossen“ zu sagen, verwenden Leute dann einfach lieber „ältere SuS werden digital beschult“.

    Aktuell schießen die Zahlen auch in Schweden nach oben, es wird offenbar nun doch härtere Maßnahmen geben. Außerdem sollte inzwischen bekannt sein, dass Schweden eine ausgesprochen hohe Todesrate verzeichnete. Derzeit verzeichnet man starke Infektionszuwächse bei den Jüngeren (in Studentenstädten bspweise), daher sind die aktuellen Raten noch nicht exponentiell gestiegen.

    Manchmal denke ich, dass weniger Covid-Gefährdete bzw. angeblich Nicht-Ängstliche einfach vergessen, dass sie auch ohne Covid-Erkrankung ein erhebliches Problem kriegen können, wenn die Intensivstationen voll sind.

    Bei z.B. einem Unfall können sie dann eben nicht mehr versorgt werden und sterben u. U. ohne Corona, aber eben wegen Corona. Lehramtsstudent würde vlt. dazu dann Lebensrisiko sagen.

    Ich meine, dass es ein vermeidbar überhöhtes Lebensrisiko ist, und dass man derartige „Kollateralschäden“ einfach nicht in Kauf nehmen darf.

    Als ich vor sehr, sehr vielen Jahren abtrieb, wurde es mir verwehrt, dies vor der Nidation zu tun. Es wurde kein Bluttest gemacht, der eine Befruchtung hätte nachweisen können, sondern abgewartet, bis der HCG Urintest positiv war. Leider war ich viel zu jung, um mich durchzusetzen.

    Mein Mitgefühl allen Frauen, die nach wie vor solchen moralischen Zeigefingern ausgesetzt sind oder sogar illegal mit entsprechenden Risiken abtreiben müssen.

    Die Diskussion darüber wird wohl nie befriedigend geführt werden können, deshalb will ich mich daran eigentlich nicht beteiligen, aber:

    Die Katholiken mögen sich daran erinnern, dass sich nach Thomas von Aquin der Embryo erst mit 40 Tagen (der weibliche erst mit 90 Tagen) beseelt - galt bis zum Ende des 19. Jahrh. als Lehrmeinung, glaube ich. Soviel zur Menschwerdung.

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