Darin heißt es, dass ich die Erklärung einreichen muss, um den Nachteilsausgleich rückwirkend von Februar zu erhalten.
Das ist falsch. Rückwirkend erhalten den Nachteilsausgleich nur Lehrkräfte, die zu alt sind oder irgendwie (???) nachgewiesen haben, dass sie nicht gesund genug sind.
Die, die die Erklärung abgeben, erhalten den Nachteilsausgleich - vorbehaltlich der Haushaltslage - ab Datum der Antragstellung, also frühestens 18.9.23
Ein Schreiben ging Anfang September an die Schulen und wurde von der Senatsverwaltung auf Social Media (X, Facebook) veröffentlicht.
https://www.berlin.de/sen/bjf/wir-verbeamten/
Unter "Muss ich etwas tun, wenn ich den Nachteilsausgleich erhalten will?..."
"Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie geht vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers davon aus, dass die Auszahlung für diese Gruppe von Lehrkräften im Laufe des ersten Halbjahres 2024 rückwirkend zum Zeitpunkt der Erklärungsabgabe erfolgen kann."
Warst du heute auf der Personalversammlung? Dort gab es echt viele Ansprechpartner, die auch nach Ende der Personalversammlung Fragen beantworteten, soweit sie beantwortet werden konnten.